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Verordnung

Anordnung über die Befugnisse zur Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung

Abkürzung
BBRErnAnO
Ausfertigungsdatum
13. März 2025
Paragrafen
5

Anlagen & Schlussformeln

Eingangsformel

Nach Artikel 1 der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter des Bundes vom 23. Juni 2004 (BGBl. I S. 1286) ordne ich an:

§ 1Ausübung des Rechts zur Ernennung und Entlassung

Der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung wird die Ausübung des Rechtes zur Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten des Bundes der Besoldungsgruppen bis einschließlich A 15 widerruflich übertragen.

§ 2Vorbehaltsklausel

Für besondere Fälle bleibt die Ernennung und Entlassung der unter § 1 genannten Beamtinnen und Beamten vorbehalten.

§ 3Inkrafttreten

Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 8. Dezember 2021 in Kraft.

Schlussformel

Die Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

5 Paragrafen

Dieses Gesetz zitieren

Anordnung über die Befugnisse zur Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung (gesetze-im-internet.de). Abgerufen über LawPlayer, https://lawplayer.com/de/act/gii-bbrernano

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