Nach Artikel 1 der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter des Bundes vom 23. Juni 2004 (BGBl. I S. 1286) ordne ich an:
資料由法律人 LawPlayer整理提供·Deutsches Bundesrecht / LawPlayer, aufbereitet aus gesetze-im-internet.de
Anordnung über die Befugnisse zur Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung
Anlagen & Schlussformeln
Der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung wird die Ausübung des Rechtes zur Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten des Bundes der Besoldungsgruppen bis einschließlich A 15 widerruflich übertragen.
Für besondere Fälle bleibt die Ernennung und Entlassung der unter § 1 genannten Beamtinnen und Beamten vorbehalten.
Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 8. Dezember 2021 in Kraft.
Die Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Dieses Gesetz zitieren
Anordnung über die Befugnisse zur Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung (gesetze-im-internet.de). Abgerufen über LawPlayer, https://lawplayer.com/de/act/gii-bbrernano
German federal statutes and regulations published by the Federal Ministry of Justice at gesetze-im-internet.de are official works in the public domain under § 5 Abs. 1 UrhG.
本頁資料來源:gesetze-im-internet.de (BMJ)·整理提供:法律人 LawPlayer· lawplayer.com