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Verordnung über den Erholungsurlaub
Kämpfer gegen den Faschismus und Verfolgte des Faschismus erhalten einen jährlichen Erholungsurlaub von 27 Arbeitstagen. Alle Arten von Zusatzurlaub, mit Ausnahme des arbeitsbedingten Zusatzurlaubs, werden bei Vorliegen der Voraussetzungen zusätzlich gewährt.
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Anlagen & Schlussformeln
Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik
Dieses Gesetz zitieren
Verordnung über den Erholungsurlaub (gesetze-im-internet.de). Abgerufen über LawPlayer, https://lawplayer.com/de/act/gii-eurlv_ddr
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