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Verordnung

Jugendarbeitsschutzuntersuchungsverordnung

Abkürzung
JArbSchUV
Ausfertigungsdatum
16. Oktober 1990
Paragrafen
16

Anlagen & Schlussformeln

Eingangsformel

Auf Grund des § 46 Abs. 1 und des § 72 Abs. 3 Satz 2 des Jugendarbeitsschutzgesetzes vom 12. April 1976 (BGBl. I S. 965) verordnet der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung:

§ 1Durchführung der Untersuchungen

(1) Der Arzt, der einen Jugendlichen nach den §§ 32 bis 35 oder nach § 42 des Jugendarbeitsschutzgesetzes untersucht, hat unter Berücksichtigung der Krankheitsvorgeschichte des Jugendlichen auf Grund der Untersuchungen zu beurteilen, ob dessen Gesundheit und Entwicklung durch die Ausführung bestimmter Arbeiten oder durch die Beschäftigung während bestimmter Zeiten gefährdet wird, ob eine außerordentliche Nachuntersuchung oder eine Ergänzungsuntersuchung erforderlich ist oder ob besondere der Gesundheit dienende Maßnahmen nötig sind (§ 37 Jugendarbeitsschutzgesetz).

(2) Als Tag der Untersuchung (§ 32 Abs. 1 Nr. 1, § 33 Abs. 1 und § 34 Jugendarbeitsschutzgesetz) gilt der Tag der abschließenden Beurteilung.

§ 2Untersuchungsberechtigungsschein

Die Kosten einer Untersuchung werden vom Land (§ 44 Jugendarbeitsschutzgesetz) nur erstattet, wenn der Arzt der Kostenforderung einen von der nach Landesrecht zuständigen Stelle ausgegebenen Untersuchungsberechtigungsschein beifügt.

§ 3Erhebungsbogen

Zur Vorbereitung einer Untersuchung nach § 32 Abs. 1 des Jugendarbeitsschutzgesetzes (Erstuntersuchung) erhält der Jugendliche von der nach Landesrecht zuständigen Stelle einen Erhebungsbogen nach dem Muster der Anlage 1, zur Vorbereitung einer Untersuchung nach § 33 Abs. 1, §§ 34, 35 Abs. 1 oder § 42 des Jugendarbeitsschutzgesetzes (Nachuntersuchung) einen Erhebungsbogen nach dem Muster der Anlage 1a. Der Erhebungsbogen soll, vom Personensorgeberechtigten ausgefüllt und von diesem und dem Jugendlichen unterschrieben, dem Arzt bei der Untersuchung vorgelegt werden.

§ 4Untersuchungsbogen

(1) Für die Aufzeichnung der Ergebnisse einer Erstuntersuchung hat der Arzt einen Untersuchungsbogen nach dem Muster der Anlage 2, für die Aufzeichnung der Ergebnisse einer Nachuntersuchung einen Untersuchungsbogen nach dem Muster der Anlage 2a zu verwenden.

(2) Der Arzt hat die Untersuchungsbogen 10 Jahre aufzubewahren.

§ 5Ärztliche Mitteilung an den Personensorgeberechtigten

Für die ärztliche Mitteilung an den Personensorgeberechtigten nach § 39 Abs. 1 des Jugendarbeitsschutzgesetzes hat der Arzt bei einer Erstuntersuchung und bei einer Nachuntersuchung einen Vordruck nach dem Muster der Anlage 3 zu verwenden.

§ 6Ärztliche Bescheinigung für den Arbeitgeber

Für die ärztliche Bescheinigung für den Arbeitgeber nach § 39 Abs. 2 des Jugendarbeitsschutzgesetzes hat der Arzt bei einer Erstuntersuchung und bei einer Nachuntersuchung einen Vordruck nach dem Muster der Anlage 4 zu verwenden.

§ 7Übermittlung von Unterlagen

Bei der Übermittlung von Unterlagen nach den in dieser Verordnung vorgesehenen Mustern sind die in den Mustern vorgesehenen Unterschriften in schriftlicher Form zu leisten oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen.

§ 8Inkrafttreten, abgelöste Vorschrift

Diese Verordnung tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden vierten Kalendermonats in Kraft.

Schlußformel

Der Bundesrat hat zugestimmt.

Anlage 1Erhebungsbogen für die Erstuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 411, S. 43)

– vom Personensorgeberechtigtenauszufüllen und von ihm und dem Jugendlichen zu unterschreiben;dem Arzt vom Jugendlichen bei der Untersuchung vorzulegen –

UBS-IDName, Vorname, Geburtsdatum des JugendlichenStraße, Hausnummer, Postleitzahl, WohnortBeabsichtigte berufliche TätigkeitName, Vorname, Postanschrift des Personensorgeberechtigten (falls abweichend von der Postanschrift des Jugendlichen)

⊠Zutreffendes bitteankreuzen, wenn es besteht oder „ein Verdacht auf“ existiert.

AA.1A.2A.3A.4Vorgeschichte des JugendlichenKrankheiten/Behinderungen:☐Augenkrankheiten☐Ohrenkrankheiten☐Anfallsleiden☐Asthma☐Herz-Kreislauf-Krankheiten☐Zuckerkrankheit☐Knochen-Gelenk-Krankheiten☐Hautkrankheiten☐Allergien☐andere Krankheiten/Behinderungenwelche: _____________________________________________☐Operationen/Unfällewelche: _____________________________________________wann: ______________________________________________☐noch Beschwerden/Folgenwelche: _____________________________________________Häufige Beschwerden (Beispiele):☐Husten☐Atemnot☐Kopfschmerz☐Schwindel☐Ohnmacht☐Hautausschläge☐Sonstige: _____________________________________________________________________________☐Zurzeit in ärztlicher BehandlungGrund: _________________________________________☐Regelmäßige Medikamenteneinnahmewelche: ________________________________________

Bitte – falls vorhanden – zur Untersuchung mitbringen:Impfnachweise, Sehhilfen (Brillenpass), Allergiepass, Feststellungsbescheide über Behinderungen.

(Datum)(Unterschrift des Personensorgeberechtigten)(Unterschrift des Jugendlichen)__________

Anlage 1aErhebungsbogen für die Nachuntersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 411, S. 44)

– vom Personensorgeberechtigtenauszufüllen und von ihm und dem Jugendlichen zu unterschreiben;dem Arzt vom Jugendlichen bei der Untersuchung vorzulegen –

UBS-IDName, Vorname, Geburtsdatum des JugendlichenStraße, Hausnummer, Postleitzahl, WohnortBerufliche TätigkeitArbeitgeber mit AnschriftName, Vorname, Postanschrift des Personensorgeberechtigten (falls abweichend von der Postanschrift des Jugendlichen)Bisherige Untersuchungen (Jahr/Monat)Name und Anschrift des Arztes

⊠Zutreffendes bitteankreuzen, wenn es besteht oder „ein Verdacht auf“ existiert.

AA.1A.2A.3A.4A.5A.6Vorgeschichte des JugendlichenKrankheiten/Behinderungen:☐Augenkrankheiten☐Ohrenkrankheiten☐Anfallsleiden☐Asthma☐Herz-Kreislauf-Krankheiten☐Zuckerkrankheit☐Knochen-Gelenk-Krankheiten☐Hautkrankheiten☐Allergien☐andere Krankheiten/Behinderungenwelche: _____________________________________________☐Operationen/Unfällewelche: _____________________________________________wann: ______________________________________________☐noch Beschwerden/Folgenwelche: _____________________________________________Häufige Beschwerden (Beispiele):☐Husten☐Atemnot☐Kopfschmerz☐Schwindel☐Ohnmacht☐Hautausschläge☐Sonstige: _____________________________________________________________________________☐Zurzeit in ärztlicher BehandlungGrund: _________________________________________☐Regelmäßige Medikamenteneinnahmewelche: ________________________________________Arbeitsunfähigkeit insgesamt☐1 bis 6 Tage☐7 bis 14 Tage☐mehr als 14 TageGibt es seit Arbeitsbeginn tätigkeitsbezogene Gesundheitsstörungen?________________________

Bitte – falls vorhanden – zur Untersuchung mitbringen:Impfnachweise, Sehhilfen (Brillenpass), Allergiepass, Feststellungsbescheide über Behinderungen, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen seit Arbeits-/Ausbildungsbeginn.

(Datum)(Unterschrift des Personensorgeberechtigten)(Unterschrift des Jugendlichen)__________

Anlage 2Zum Verbleib beim untersuchenden Arzt Erhebungs-/Untersuchungsbogen (Teil 2)

(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 411, S. 45)

Erstuntersuchung nach § 32 Absatz 1 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

Name, Vorname des Jugendlichen, Geburtsdatum

Tag der Untersuchung: _____________________

⊠BB.1B.2B.3B.4B.5B.6B.7B.8B.9B.10B.11B.12B.13Untersuchungen folgender Organe/Systeme erforderlich:Größe (cm) ______________ Gewicht (teilbekleidet) (kg) ______________Haut☐Ekzem☐Akne☐Sonstiges: _______________Visus☐eingeschränkt☐ausreichend mit Sehhilfe korrigiertFarbtüchtigkeit(pseudoisochromatischeFarbtafeln oder Testgerät)☐rot/grün gestört☐andere Störung: ___________Hörvermögen☐rechts eingeschränkt☐links eingeschränktLungen☐Nebengeräusche☐Sonstiges: _______________Herz-Kreislauf☐Rhythmusstörungen☐pathologisches Geräusch☐Sonstiges: _______________Puls im Sitzen (n/min)___________Blutdruck im Sitzen (systolisch) (mmHg)___________Blutdruck im Sitzen (diastolisch) (mmHg)___________Abdomen☐Druckschmerz☐Bruch/-anlage☐pathologische Resistenz☐Sonstiges: _____________________________Wirbelsäule☐statische Auffälligkeiten☐Bewegungseinschränkungen ______________________Extremitäten☐Durchblutungsstörung ____________________________________________________☐Bewegungseinschränkungen ______________________________________________☐Sensibilitätsstörung ______________________________________________________☐Kraftminderung _________________________________________________________Psyche/zentrales Nervensystem☐grobe Auffälligkeit ___________________________________Alkoholkonsum/Drogen/Spielsucht/Nikotinkonsum______________________________________________________________________________________☐sonstige Auffälligkeiten in der Patientenakte dokumentiert☐Ergänzungsuntersuchung erforderlich, Grund: ______________________________________________Fachrichtung: ________________________________________________________________________Zutreffendes bitteankreuzen.__________

Anlage 2aZum Verbleib beim untersuchenden Arzt Erhebungs-/Nachuntersuchungsbogen (Teil 2)

(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 411, S. 46)

Nachuntersuchung nach §§ 33 bis 35 und § 42 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

Name, Vorname des Jugendlichen, Geburtsdatum

Tag der Untersuchung: _____________________

⊠BB.1B.2B.3B.4B.5B.6B.7B.8B.9B.10B.11B.12B.13Untersuchungen folgender Organe/Systeme erforderlich:Größe (cm) ______________ Gewicht (teilbekleidet) (kg) ______________Haut☐Ekzem☐Akne☐Sonstiges: _______________Visus☐eingeschränkt☐ausreichend mit Sehhilfe korrigiertFarbtüchtigkeit(pseudoisochromatischeFarbtafeln oder Testgerät)☐rot/grün gestört☐andere Störung: ___________Hörvermögen☐rechts eingeschränkt☐links eingeschränktLungen☐Nebengeräusche☐Sonstiges: _______________Herz-Kreislauf☐Rhythmusstörungen☐pathologisches Geräusch☐Sonstiges: _______________Puls im Sitzen (n/min)___________Blutdruck im Sitzen (systolisch) (mmHg)___________Blutdruck im Sitzen (diastolisch) (mmHg)___________Abdomen☐Druckschmerz☐Bruch/-anlage☐pathologische Resistenz☐Sonstiges: _____________________________Wirbelsäule☐statische Auffälligkeiten☐Bewegungseinschränkungen ______________________Extremitäten☐Durchblutungsstörung ____________________________________________________☐Bewegungseinschränkungen ______________________________________________☐Sensibilitätsstörung ______________________________________________________☐Kraftminderung _________________________________________________________Psyche/zentrales Nervensystem☐grobe Auffälligkeit ___________________________________Alkoholkonsum/Drogen/Spielsucht/Nikotinkonsum______________________________________________________________________________________☐Angaben zur Arbeitsvorgeschichte:Wegdauer zu/von der Arbeitsstätte: ______________. Beginn und Ende der Arbeitszeit: _______________. WechselschichtSind seit Arbeitsaufnahme gesundheitliche Beschwerden aufgetreten und wenn ja, wurden diese in Verbindung mit der ausgeübten Tätigkeit gebracht?_______________________________________________________________________________________Ist ein Ausbildungs-/Arbeitsverhältnis aus gesundheitlichen Gründen abgebrochen worden? Wenn ja, weshalb?_______________________________________________________________________________________☐sonstige Auffälligkeiten in der Patientenakte dokumentiert☐Ergänzungsuntersuchung erforderlich, Grund: ______________________________________________Fachrichtung: ________________________________________________________________________Zutreffendes bitteankreuzen.__________

Anlage 3Ärztliche Mitteilung an den Personensorgeberechtigten

(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 411, S. 47)

Erstuntersuchung nach § 32 Absatz 1 und Nachuntersuchungen nach §§ 33 bis 35 und § 42 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

Name, Vorname, Geburtsdatum des Jugendlichen(Versichertenstammdaten)Aufgrund der Untersuchung halte ich die Gesundheit des Jugendlichen durch die Ausübung nachstehend angekreuzter Arbeiten für gefährdet. Nach § 40 Absatz 1 JArbSchG darf der Jugendliche mit diesen Arbeitennicht beschäftigt werden.

⊠☐Erstuntersuchung (gem. § 32 Abs. 1 JArbschG)☐Erste Nachuntersuchung(gem. § 33 Abs. 1 JArbSchG)☐Weitere Nachuntersuchung(gem. § 34 JArbSchG)☐Außerordentliche Nachuntersuchung(gem. § 35 JArbSchG)☐Angeordnete Nachuntersuchung(gem. § 42 JArbSchG)Zutreffendes bitteankreuzen.

Folgende Arbeiten müssen vermieden werden:☐Überwiegendes Stehen.☐Überwiegendes Gehen.☐Überwiegendes Sitzen.☐Häufiges Einnehmen einer Zwangshaltung (z. B. Bücken, Hocken, Knien) _____________________________☐Häufiges Heben, Tragen oder Bewegen von Lasten ohne mechanische Hilfsmittel.☐Arbeiten mit erhöhter Absturzgefahr.☐Arbeiten mit besonderen klimatischen Belastungen(z. B. Kälte, Hitze, Nässe, Zugluft, starke Temperaturschwankungen) _________________________________☐Arbeiten mit physikalischen Belastungen(z. B. Lärm, mechanische Schwingungen/Erschütterungen) _________________________________________☐Arbeiten mit chemischer Belastung für die Haut oder der Schleimhäute durch Gase, Stäube, Dämpfe,Rauch ___________________________________________________________________________________☐Arbeiten, die die volle Sehkraft ohne Sehhilfe erfordern.☐Arbeiten, die die Farbtüchtigkeit erfordern.☐Sonstige Arbeiten: _________________________________________________________________________

Das wesentliche Ergebnis der Untersuchung ist☐Normalbefund☐Eine außerordentliche Nachuntersuchung nach § 35 Absatz 1 JArbSchG wird angeordnet:nach Ablauf von Monaten __________________________spätestens bis zum _______________________________☐Es wird empfohlen, dass der Jugendliche sich möglichst bald einem Arzt/Zahnarzt vorstellt, wegen_______________________________________________________________________________________Empfehlungen: ________________________________________________________________________________

(Ort, Datum der abschließenden Beurteilung)(Unterschrift des untersuchenden Arztes)

Zur Beachtung:Vor Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres vor dem 18. Geburtstag ist eine Nachuntersuchung erforderlich. Falls die öffentliche Berufsberatung in Anspruch genommen wird, sollte ihr von dem Personensorgeberechtigten im Interesse des Jugendlichen das vorstehende Untersuchungsergebnis mitgeteilt werden.

__________

Anlage 4Ärztliche Bescheinigung für den Arbeitgeber

(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 411, S. 48)

Erstuntersuchung nach § 32 Absatz 1 und Nachuntersuchungen nach §§ 33 bis 35 und § 42 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

Name, Vorname, Geburtsdatum des Jugendlichen(Versichertenstammdaten)Aufgrund der Untersuchung halte ich die Gesundheit des Jugendlichen durch die Ausübung nachstehend angekreuzter Arbeiten für gefährdet. Nach § 40 Absatz 1 JArbSchG darf der Jugendliche mit diesen Arbeiten nicht beschäftigt werden.

⊠☐Erstuntersuchung (gem. § 32 Abs. 1 JArbschG)☐Erste Nachuntersuchung(gem. § 33 Abs. 1 JArbSchG)☐Weitere Nachuntersuchung(gem. § 34 JArbSchG)☐Außerordentliche Nachuntersuchung(gem. § 35 JArbSchG)☐Angeordnete Nachuntersuchung(gem. § 42 JArbSchG)Zutreffendes bitteankreuzen.

Folgende Arbeiten müssen vermieden werden:☐Überwiegendes Stehen.☐Überwiegendes Gehen.☐Überwiegendes Sitzen.☐Häufiges Einnehmen einer Zwangshaltung (z. B. Bücken, Hocken, Knien) _____________________________☐Häufiges Heben, Tragen oder Bewegen von Lasten ohne mechanische Hilfsmittel.☐Arbeiten mit erhöhter Absturzgefahr.☐Arbeiten mit besonderen klimatischen Belastungen(z. B. Kälte, Hitze, Nässe, Zugluft, starke Temperaturschwankungen) _________________________________☐Arbeiten mit physikalischen Belastungen(z. B. Lärm, mechanische Schwingungen/Erschütterungen) _________________________________________☐Arbeiten mit chemischer Belastung für die Haut oder der Schleimhäute durch Gase, Stäube, Dämpfe,Rauch ___________________________________________________________________________________☐Arbeiten, die die volle Sehkraft ohne Sehhilfe erfordern.☐Arbeiten, die die Farbtüchtigkeit erfordern.☐Sonstige Arbeiten: _________________________________________________________________________

(Ort, Datum der abschließenden Beurteilung)(Unterschrift des untersuchenden Arztes)

Zur Beachtung:Vor Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres vor dem 18. Geburtstag ist eine Nachuntersuchung erforderlich. Falls die öffentliche Berufsberatung in Anspruch genommen wird, sollte ihr von dem Personensorgeberechtigten im Interesse des Jugendlichen das vorstehende Untersuchungsergebnis mitgeteilt werden.

__________

16 Paragrafen

Dieses Gesetz zitieren

Jugendarbeitsschutzuntersuchungsverordnung (gesetze-im-internet.de). Abgerufen über LawPlayer, https://lawplayer.com/de/act/gii-jarbschuv

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