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Verordnung

Pflege-Buchführungsverordnung

Abkürzung
PBV
Ausfertigungsdatum
22. November 1995
Paragrafen
20

Anlagen & Schlussformeln

Eingangsformel

Auf Grund des § 83 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Elften Buches Sozialgesetzbuch - Soziale Pflegeversicherung - vom 26. Mai 1994 (BGBl. I S. 1014) verordnet die Bundesregierung und auf Grund des durch Artikel 1 Nr. 8 des Gesetzes vom 19. Dezember 1985 (BGBl. I S. 2355) eingefügten und durch Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe a des Gesetzes vom 24. Juni 1994 (BGBl. I S. 1377) geänderten § 330 Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs verordnet das Bundesministerium der Justiz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für Wirtschaft:

§ 1Anwendungsbereich

(1) Die Rechnungs- und Buchführungspflichten der Pflegeeinrichtungen richten sich nach dieser Verordnung, unabhängig davon, ob die Pflegeeinrichtung Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs ist, und unabhängig von der Rechtsform der Pflegeeinrichtung. Rechnungs-, Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten nach anderen Vorschriften bleiben unberührt.

12ambulante Pflegeeinrichtungen (Pflegedienste),teilstationäre und vollstationäre Pflegeeinrichtungen (Pflegeheime),(2) Pflegeeinrichtungen im Sinne dieser Verordnung sindmit denen ein Versorgungsvertrag nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch besteht (zugelassene Pflegeeinrichtungen). Erbringt eine zugelassene Pflegeeinrichtung neben Leistungen nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch andere Sozialleistungen im Sinne des Ersten Buches Sozialgesetzbuch (gemischte Einrichtung), so sind ihre Rechnungs- und Buchführungspflichten nach dieser Verordnung auf die Leistungen beschränkt, für die sie nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch als Pflegeeinrichtung zugelassen ist.

§ 2Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 3Buchführung, Inventar

(1) Die Pflegeeinrichtungen führen ihre Bücher nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung. Für Buchführung und Inventar gelten die §§ 238 bis 241 des Handelsgesetzbuchs.

(2) Die Konten sind nach dem Kontenrahmen der Anlage 4 einzurichten. Bei Verwendung eines hiervon abweichenden Kontenplanes hat die Pflegeeinrichtung durch ein ordnungsmäßiges Überleitungsverfahren die Umschlüsselung auf den Kontenrahmen nach Satz 1 zu gewährleisten.

§ 4Jahresabschluß

123der Bilanz, gegliedert nach Anlage 1,der Gewinn- und Verlustrechnung, gegliedert nach Anlage 2, sowiedem Anhang einschließlich des nach den Anlagen 3a und 3b gegliederten Anlagen- und Fördernachweises.(1) Der Jahresabschluß der Pflegeeinrichtung besteht aus:Der Jahresabschluß ist innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres aufzustellen. Für die Aufstellung und den Inhalt des Jahresabschlusses gelten § 242, § 243 Abs. 1 und 2, die §§ 244 bis 256a, 264 Absatz 1a und 2, § 265 Abs. 2, 5 und 8, § 268 Abs. 3, die §§ 272, 274, 275 Absatz 4, § 277 Absatz 1 und 3 Satz 1, § 284 Absatz 2 Nummer 1 und 2 des Handelsgesetzbuchs sowie Artikel 28, 42 bis 44 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch.

(2) Soweit ein Träger mehrere Pflegeeinrichtungen betreibt, die keine Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuchs sind, kann er diese in einem Jahresabschluß zusammenfassen. Dabei ist der Anlagen- und Fördernachweis nach den Anlagen 3a und 3b für jede Pflegeeinrichtung gesondert zu erstellen. § 7 bleibt unberührt.

12einen auf die Leistungen nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch begrenzten Jahresabschluß (Teil-Jahresabschluß) erstellen oderunter Verwendung der Anlagen 3a und 3b die Erträge und Aufwendungen seiner Pflegeeinrichtungen in einer nach Anlage 2 gegliederten Teil-Gewinn- und Verlustrechnung so zusammenfassen, daß sie von den anderen Leistungsbereichen der Einrichtung getrennt sind. Ist eine Abgrenzung nicht möglich, haben die erforderlichen Zuordnungen zu den verschiedenen Leistungsbereichen auf der Grundlage von vorsichtigen und wirklichkeitsnahen Schätzungen zu erfolgen. § 7 bleibt unberührt.(3) Bei gemischten Einrichtungen im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 2 kann der Träger

§ 5Einzelvorschriften zur Bilanz

(1) Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind in der Bilanz höchstens zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um Abschreibungen, anzusetzen. Kann eine zugelassene Pflegeeinrichtung, die erstmals nach den Grundsätzen dieser Verordnung eine Bewertung des Anlagevermögens vornimmt, zum Stichtag der Eröffnungsbilanz die tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht ohne unvertretbaren Aufwand ermitteln, so sind den Preisverhältnissen des vermutlichen Anschaffungs- oder Herstellungszeitpunkts entsprechende Erfahrungswerte als Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen. Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die bei Pflegeheimen am 1. Januar 1997, bei Pflegediensten am 1. Januar 1998 bis auf einen Erinnerungsposten abgeschrieben sind, können mit diesem Restbuchwert angesetzt werden.

(2) Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die mit öffentlichen Fördermitteln oder sonstigen Zuwendungen Dritter angeschafft oder hergestellt worden sind, sind auf der Aktivseite der Bilanz mit dem Bruttowert anzusetzen. Auf der Passivseite der Bilanz sind die bereits zweckentsprechend verwendeten Fördermittel oder Zuwendungen als Sonderposten gesondert auszuweisen, vermindert um den Betrag der bis zum jeweiligen Bilanzstichtag angefallenen Abschreibungen auf die mit diesen Mitteln finanzierten Vermögensgegenstände des Anlagevermögens.

(3) Bei Pflegeeinrichtungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit oder in einer anderen Rechtsform als der Kapitalgesellschaft sind in der Bilanz unter dem Eigenkapital als "gewährtes Kapital" die Beträge auszuweisen, die der Einrichtung für die Erfüllung ihres Versorgungsauftrags nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch vom Rechtsträger auf Dauer zur Verfügung gestellt werden. Sonstige Einlagen des Rechtsträgers sind als Kapitalrücklagen auszuweisen. Für Gewinnrücklagen gilt § 272 Abs. 3 des Handelsgesetzbuchs entsprechend.

(4) Sind der Pflegeeinrichtung vor Aufnahme in den Landespflegeplan für Lasten aus Darlehen Fördermittel bewilligt worden, so ist in Höhe des Teils der jährlichen Abschreibungen auf die mit diesen Mitteln finanzierten Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, der nicht durch den Tilgungsanteil der Fördermittel gedeckt ist, in der Bilanz auf der Aktivseite ein "Ausgleichsposten aus Darlehensförderung" zu bilden. Ist der Tilgungsanteil der Fördermittel aus der Darlehensförderung höher als die jährlichen Abschreibungen auf die mit diesen Mitteln finanzierten Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, so ist in der Bilanz in Höhe des überschießenden Betrages auf der Passivseite ein "Ausgleichsposten aus Darlehensförderung" zu bilden.

(5) In Höhe der Abschreibungen auf die aus Eigenmitteln des Trägers der Pflegeeinrichtung vor Beginn der Förderung beschafften Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, für die ein Ausgleich für die Abnutzung in der Zeit ab Beginn der Förderung verlangt werden kann, ist in der Bilanz auf der Aktivseite ein "Ausgleichsposten für Eigenmittelförderung" zu bilden.

§ 6Aufbewahrung und Vorlegung von Unterlagen

Für die Aufbewahrung von Unterlagen, die Aufbewahrungsfristen und die Vorlegung von Unterlagen gelten die §§ 257 und 261 des Handelsgesetzbuchs.

§ 7Kosten- und Leistungsrechnung

12345Die Pflegeeinrichtungen haben die auf Grund ihrer Aufgaben und Strukturen erforderlichen Kostenstellen zu bilden; dabei kann der Kostenstellenrahmen nach dem Muster der Anlage 5 angewendet werden.Die Kosten sind aus der Buchführung nachprüfbar herzuleiten.Die Kosten und Leistungen sind verursachungsgerecht nach Kostenstellen zu erfassen; sie sind darüber hinaus den anfordernden Kostenstellen zuzuordnen, soweit dies für die in Satz 1 genannten Zwecke erforderlich ist.Die Kosten und Leistungen sind verursachungsgerecht den Kostenträgern zuzuordnen; dabei kann die Kostenträgerübersicht nach dem Muster der Anlage 6 angewendet werden.Bei Einrichtungen nach § 4 Abs. 2 oder 3 muß eine verursachungsgerechte Abgrenzung der Kosten und Erträge mit anteiliger Zuordnung auf die verschiedenen Einrichtungen erfolgen; § 4 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 gilt entsprechend.Die zugelassenen Pflegeeinrichtungen haben eine Kosten- und Leistungsrechnung zu führen, die eine betriebsinterne Steuerung sowie eine Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit ermöglicht. Die Kosten- und Leistungsrechnung muß die Ermittlung und Abgrenzung der Kosten der jeweiligen Betriebszweige sowie die Erstellung der Leistungsnachweise nach den Vorschriften des Achten Kapitels des Elften Buches Sozialgesetzbuch ermöglichen. Dazu gehören folgende Mindestanforderungen:

§ 8Wahlrecht für Kapitalgesellschaften

(1) Pflegeeinrichtungen, die Kapitalgesellschaften im Sinne des Zweiten Abschnitts des Dritten Buches des Handelsgesetzbuchs sind, brauchen auch für Zwecke des Handelsrechts bei der Aufstellung, Feststellung und Offenlegung ihres Jahresabschlusses nach dem Handelsgesetzbuch die Gliederungsvorschriften der §§ 266 und 275 des Handelsgesetzbuchs nicht anzuwenden. Nehmen die Pflegeeinrichtungen nach Satz 1 das Wahlrecht nach Satz 1 in Anspruch, so haben sie bei der Aufstellung, Feststellung und Offenlegung die Bilanz nach Anlage 1, die Gewinn- und Verlustrechnung nach Anlage 2 und den Anlagennachweis nach Anlage 3a zu gliedern. Nehmen die Pflegeeinrichtungen nach Satz 1 das Wahlrecht nach Satz 1 nicht in Anspruch, haben sie außerhalb des handelsrechtlichen Jahresabschlusses zusätzlich gesonderte Dokumente bestehend aus den in Satz 2 näher bezeichneten Unterlagen zu erstellen. Die im Anlagennachweis vorgeschriebenen Angaben sind auch für den Posten "Immaterielle Vermögensgegenstände" und jeweils für die Posten des Finanzanlagevermögens zu machen.

(2) Bei Inanspruchnahme des Wahlrechts nach Absatz 1 Satz 1 für Zwecke des Handelsrechts gelten die Erleichterungen für kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften nach § 266 Abs. 1 Satz 3 und § 276 des Handelsgesetzbuchs bei der Aufstellung und Feststellung nicht; bei der Offenlegung nach den §§ 325 bis 328 des Handelsgesetzbuchs dürfen § 266 Abs. 1 Satz 3 und § 276 des Handelsgesetzbuchs mit der Maßgabe angewendet werden, daß in der Bilanz nach Anlage 1 und im Anlagennachweis nach Anlage 3a nur die mit Buchstaben und römischen Zahlen bezeichneten Posten ausgewiesen werden müssen und daß in der Gewinn- und Verlustrechnung nach Anlage 2 die Posten 1 bis 8 und 10 zu dem Posten "Rohergebnis" zusammengefaßt werden dürfen.

§ 9Befreiungen

123Pflegedienste mit bis zu sechs Vollzeitkräften; Teilzeitkräfte sind auf Vollzeitkräfte umzurechnen,teilstationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Kurzzeitpflege mit bis zu acht Pflegeplätzen,vollstationäre Pflegeeinrichtungen mit bis zu zwanzig Pflegeplätzen.(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind befreit:Für die Ermittlung der Vollzeitkräfte und der Pflegeplätze sind die Durchschnittswerte im abgelaufenen Geschäftsjahr maßgebend. Satz 1 gilt nicht für Pflegeeinrichtungen, deren Umsätze aus der Erfüllung ihres Versorgungsauftrages nach dem Elften Buch des Sozialgesetzbuchs (ohne Investitionsaufwendungen) bei Pflegeheimen 500.000 Euro, bei Pflegediensten 250.000 Euro im abgelaufenen Geschäftsjahr übersteigen.

123Pflegedienste mit sieben bis zu zehn Vollzeitkräften; Teilzeitkräfte sind auf Vollzeitkräfte umzurechnen,teilstationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Kurzzeitpflege mit neun bis zu fünfzehn Pflegeplätzen,vollstationäre Pflegeeinrichtungen mit einundzwanzig bis zu dreißig Pflegeplätzen.(2) Von den Vorschriften dieser Verordnung können ganz oder teilweise befreit werden:Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend. Über eine Befreiung und ihre Versagung entscheiden auf Antrag des Trägers der Pflegeeinrichtung die Landesverbände der Pflegekassen gemeinsam im Einvernehmen mit der zuständigen Landesbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen. Maßstab für diese Ermessensentscheidung ist insbesondere die Frage, ob die mit der Anwendung der Verordnung verbundenen Kosten in einem angemessenen Verhältnis zu dem erreichbaren Nutzen stehen oder ob die in § 7 gestellten Anforderungen nicht auch auf andere Weise erreicht werden können.

(3) Pflegeeinrichtungen, die nach Absatz 1 oder 2 von den Vorschriften dieser Verordnung befreit sind, haben eine vereinfachte Einnahmen- und Ausgabenrechnung zu führen, die den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entspricht; als Mindestanforderung gelten die in § 259 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs aufgeführten Rechenschaftspflichten entsprechend. Die Auskunfts- und Nachweispflichten der Pflegeeinrichtungen nach dem Siebten und Achten Kapitel des Elften Buches Sozialgesetzbuch bleiben unberührt.

§ 10Ordnungswidrigkeiten

12a)b)c)die Bilanz nicht nach Anlage 1,die Gewinn- und Verlustrechnung nicht nach Anlage 2,den Anlagennachweis nicht nach Anlage 3aentgegen § 8 Abs. 1 Satz 2gliedert oderentgegen § 8 Abs. 1 Satz 4 die dort bezeichneten zusätzlichen Angaben im Anlagennachweis nicht, nicht in der vorgeschriebenen Form oder nicht mit dem vorgeschriebenen Inhalt macht.Ordnungswidrig im Sinne des § 334 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 des Handelsgesetzbuchs handelt, wer als Mitglied des vertretungsberechtigten Organs oder des Aufsichtsrats einer Pflegeeinrichtung, die Kapitalgesellschaft ist, bei der Aufstellung oder Feststellung des Jahresabschlusses

§ 11Inkrafttreten und Übergangsvorschriften

(1) Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1996 in Kraft.

(2) § 279 des Handelsgesetzbuchs ist letztmals auf einen Jahresabschluss anzuwenden, der für ein Geschäftsjahr aufzustellen ist, das vor dem 1. Januar 2010 beginnt. Die Anlagen 1 und 4 mit den Änderungen, die durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz vom 25. Mai 2009 (BGBl. I S. 1102) und durch Artikel 6 Nummer 3 bis 5 der Verordnung zur Änderung von Rechnungslegungsverordnungen vom 9. Juni 2011 (BGBl. I S. 1041) erfolgt sind, sind erstmals auf Jahresabschlüsse für Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2009, im Fall des Artikels 66 Absatz 3 Satz 6 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch nach dem 31. Dezember 2008 beginnen. Die Anlagen 1 und 4 in der bis zum 28. Mai 2009 geltenden Fassung sind letztmals auf einen Jahresabschluss anzuwenden, der für ein Geschäftsjahr aufzustellen ist, das vor dem 1. Januar 2010 beginnt. Soweit im Übrigen in dieser Verordnung auf Bestimmungen des Handelsgesetzbuchs in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25. Mai 2009 (BGBl. I S. 1102) verwiesen wird, gelten die in den Artikeln 66 und 67 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch enthaltenen Übergangsregelungen entsprechend. Artikel 66 Abs. 3 Satz 6 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch gilt entsprechend.

(3) Die §§ 4, 8 und 10, das Formblatt für die Bilanz (Anlage 1), die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2) sowie die Kontenrahmen für die Buchführung in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes vom 17. Juli 2015 (BGBl. I S. 1245) sind erstmals auf Jahresabschlüsse für nach dem 31. Dezember 2015 beginnende Geschäftsjahre und die gegebenenfalls hierauf bezogenen Dokumente nach § 8 Absatz 1 Satz 3 anzuwenden.

(4) § 4 Absatz 1 Satz 3 und die Nummern 4a, 8, 22 und 28 der Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2) in der Fassung der Zweiten Verordnung zur Änderung von Rechnungslegungsverordnungen vom 21. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3076) sind erstmals auf Jahresabschlüsse für nach dem 31. Dezember 2015 beginnende Geschäftsjahre und die gegebenenfalls hierauf bezogenen Dokumente nach § 8 Absatz 1 Satz 3 anzuwenden.

(5) Die Nummern 1 bis 3 der Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2), der Kontenrahmen für die Buchführung (Anlage 4) sowie die Anlagen 5 und 6 in der Fassung der Zweiten Verordnung zur Änderung von Rechnungslegungsverordnungen vom 21. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3076) sind erstmals auf Jahresabschlüsse für nach dem 31. Dezember 2016 beginnende Geschäftsjahre und die gegebenenfalls hierauf bezogenen Dokumente nach § 8 Absatz 1 Satz 3 anzuwenden.

Schlußformel

Der Bundesrat hat zugestimmt.

Anlage 1Gliederung der Bilanz*)

(Fundstelle: BGBl. I 1995, 1532 - 1534;bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)AktivseiteA. Anlagevermögen:I. Immaterielle Vermögensgegenstände1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte undähnliche Rechte und Werte (KUGr.0800) ......2. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerblicheSchutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowieLizenzen an solchen Rechten und Werten (KUGr.0801) ......3. Geschäfts- oder Firmenwert (KUGr.0802) ......4. geleistete Anzahlungen (KUGr.0803) ...... ........II. Sachanlagen:1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mitBetriebsbauten einschließlich der Betriebsbautenauf fremden Grundstücken(KGr.01, KUGr.040 u. 042) ........................ ......2. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mitWohnbauten einschließlich der Wohnbauten auffremden Grundstücken(KGr.02, KUGr.041 u. 042, soweit nichtunter 1.) ....................................... ......3. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechteohne Bauten (KGr.03) ............................. ......4. Technische Anlagen (KGr.05) ...................... ......5. Einrichtungen und Ausstattungen ohne Fahrzeuge(KGr.06 ohne KUGr.063) ........................... ......6. Fahrzeuge (KUGr.063) ............................. ......7. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau(KGr.07) ......................................... ...... ........------III. Finanzanlagen1. Anteile an verbundenen Unternehmen**)(KUGr.081) ....................................... ......2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen**)(KUGr.082) ....................................... ......3. Beteiligungen (KUGr.083) ......................... ......4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen einBeteiligungsverhältnis besteht**) (KUGr.084) ..... ......5. Wertpapiere des Anlagevermögens (KUGr.085) ....... ......6. Sonstige Finanzanlagen (KUGr.086) ................ ...... ........------B. UmlaufvermögenI. Vorräte1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (KUGr.101) ....... ......2. Geleistete Anzahlungen (KUGr.102) ................ ...... ........------II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen(KGr.11), ........................................ ......davon mit einer Restlaufzeit von mehr alseinem Jahr .......................................2. Forderungen an Gesellschafter oder Trägerder Einrichtung (KUGr.160), ...................... ......davon mit einer Restlaufzeit von mehr alseinem Jahr .......................................3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen**)(KUGr.161), ...................................... ......davon mit einer Restlaufzeit von mehr alseinem Jahr .......................................4. Forderungen gegen Unternehmen, mit denenein Beteiligungsverhältnis besteht**)(KUGr.162), ...................................... ......davon mit einer Restlaufzeit von mehr alseinem Jahr .......................................5. Forderungen aus öffentlicher Förderung(KGr.14), ........................................ ......davon mit einer Restlaufzeit von mehr alseinem Jahr .......................................6. Forderungen aus nicht-öffentlicher Förderung(KGr.15), ........................................ ......davon mit einer Restlaufzeit von mehr alseinem Jahr .......................................7. Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital**) ......(KUGr.165) .......................................8. Sonstige Vermögensgegenstände (KUGr.163, 164) ...... ........------davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem JahrIII. Wertpapiere des Umlaufvermögens(KGr.13), ........................................... ........davon Anteilean verbundenen Unternehmen ..........................IV. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstitutenund Schecks (KGr.12) ................................ ........C. Ausgleichsposten1. Ausgleichsposten aus Darlehensförderung(KUGr.171) ............................................ ......2. Ausgleichsposten für Eigenmittelförderung(KUGr.172) ............................................ ...... ........------D. Rechnungsabgrenzungsposten(KGr.18) ................................................. ........E. Aktive latente Steuern**) (KUGr.164) ........F. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung ........G. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag ........-------------------------------------------------------------------------------........========----------*) Die Klammerhinweise auf den Kontenrahmen entfallen in der Bilanz.**) Ausweis dieser Posten nur bei KapitalgesellschaftenPassivseiteA. Eigenkapital1. Eingefordertes Kapital (KUGr.2003)Gezeichnetes Kapital (KUGr.2001)abzüglich nicht eingeforderter ausstehenderEinlagen (KUGr.2002) .................................. ...... ........2. Kapitalrücklagen (KUGr.201) ........................... ......3. Gewinnrücklagen (KUGr.202) ............................ ......4. Gewinnvortrag/Verlustvortrag (KUGr.203) ............... ......5. Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag (KUGr.204) ........... ...... ........------B. Sonderposten aus Zuschüssen und Zuweisungenzur Finanzierung des Sachanlagevermögens1. Sonderposten aus öffentlichen Fördermitteln fürInvestitionen (KGr.21) ................................ ......2. Sonderposten aus nicht-öffentlicher Förderung fürInvestitionen (KGr.22) ................................ ...... ........------C. Rückstellungen (KGr.24) .................................. ........D. Verbindlichkeiten1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen(KGr.30), ............................................ ......davon mit einer Restlaufzeitbis zu einem Jahr ....................................2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten(KGr.31), ............................................ ......davon mit einer Restlaufzeitbis zu einem Jahr ....................................3. Erhaltene Anzahlungen (KGr.34), ...................... ......davon mit einer Restlaufzeitbis zu einem Jahr ....................................4. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern oder demTräger der Einrichtung (KUGr.354), ................... ......davon mit einer Restlaufzeitbis zu einem Jahr ....................................5. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen**)(KUGr.355), .......................................... ......davon mit einer Restlaufzeitbis zu einem Jahr ....................................6. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen einBeteiligungsverhältnis besteht**) (KUGr.356), ........ ......davon mit einer Restlaufzeitbis zu einem Jahr ....................................7. Verbindlichkeiten aus öffentlichen Fördermittelnfür Investitionen (KGr.32), .......................... ......davon mit einer Restlaufzeitbis zu einem Jahr ....................................8. Verbindlichkeiten aus nicht-öffentlicher Förderungfür Investitionen (KGr.33), .......................... ......davon mit einer Restlaufzeitbis zu einem Jahr ....................................9. Sonstige Verbindlichkeiten (KUGr.350bis 353, 357, KGr.36) ................................ ......davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr .......davon im Rahmen der sozialen Sicherheit ..............10. Verwahrgeldkonto (KGr.37) ............................ ...... ........------E. Ausgleichsposten aus Darlehensförderung (KGr.23) ......... ........F. Rechnungsabgrenzungsposten (KGr.38) ........................ ........G. Passive latente Steuern (KGr.39)**) ...................... ........-------------------------------------------------------------------------------........========Eventualverbindlichkeiten aus Ansprüchen aufErstattung von Fördermitteln----------*) Die Klammerhinweise auf den Kontenrahmen entfallen in der Bilanz.**) Ausweis dieser Posten nur bei Kapitalgesellschaften.

Anlage 2Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung

(Fundstelle: BGBl. I 1995, 1535 - 1536;bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)1. Erträge aus ambulanter, teilstationärer und vollstationärerPflege sowie aus Kurzzeitpflege(KGr. 40 bis 43) ..................................... ......2. Erträge aus Unterkunft und Verpflegung(KUGr. 416, 426, 436) ................................ ......3. Erträge aus Zusatzleistungen und Transportleistungen(KUGr. 417, 4191, 427, 437) .......................... ......4. Erträge aus gesonderter Berechnung von Investitionskostengegenüber Pflegebedürftigen(KUGr. 464) .......................................... ......4a. Umsatzerlöse nach § 277 Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs(KUGr. 480 bis 485, 488; KGr. 55),soweit nicht in den Nummern 1 bis 4 enthalten ........ ......5. Zuweisungen und Zuschüsse zu Betriebskosten(KGr. 44) ............................................ ......6. Erhöhung oder Verminderung des Bestandes anfertigen/unfertigen Erzeugnissen und Leistungen(KUGr. 540) .......................................... ......7. Andere aktivierte Eigenleistungen(KUGr. 541) .......................................... ......8. Sonstige betriebliche Erträge(KUGr. 486, 487; KGr. 52, 53) ........................ ...... ........------9. Personalaufwanda) Löhne und Gehälter (KGr. 60) ...................... ......b) Sozialabgaben, Altersversorgung und sonstigeAufwendungen (KGr. 61 bis 64) ..................... ......10. Materialaufwanda) Lebensmittel (KGr. 65) ............................ ......b) Aufwendungen für Zusatzleistungen (KGr. 66) ....... ......c) Wasser, Energie, Brennstoffe (KGr. 67) ............ ......d) Wirtschaftsbedarf/Verwaltungsbedarf (KGr. 68, 70) . ......11. Aufwendungen für zentrale Dienstleistungen(KUGr.685) ........................................... ......12. Steuern, Abgaben, Versicherungen (KGr.71) ............ ......13. Sachaufwendungen für Hilfs- und Nebenbetriebe(KGr.73) ............................................. ......14. Mieten, Pacht, Leasing (KGr.76) ...................... ...... ........------ --------Zwischenergebnis ......................................... ........15. Erträge aus öffentlicher und nicht-öffentlicherFörderung von Investitionen (KGr.45, 46; KUGr.486) ... ......16. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten(KGr.47) ............................................. ......17. Erträge aus der Erstattung von Ausgleichsposten ausDarlehns- und Eigenmittelförderung (KUGr.487) ........ ......18. Aufwendungen aus der Zuführung zu Sonderposten/Verbindlichkeiten (KGr.74) ........................... ......19. Aufwendungen aus der Zuführung zu Ausgleichspostenaus Darlehensförderung (KUGr.784) .................... ......20. Abschreibungena) Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenständeund Sachanlagen (KUGr.750, 751) ................... ......b) Abschreibungen auf Forderungen und sonstigeVermögensgegenstände (KUGr. 753, 754) ............. ......21. Aufwendungen für Instandhaltung undInstandsetzung (KUGr.771) ............................ ......22. Sonstige betriebliche Aufwendungen (KUGr.772) ........ ...... ........------ --------Zwischenergebnis ......................................... ........23. Erträge aus Beteiligungen (KUGr.500*), 501) .......... ......24. Erträge aus Finanzanlagen (KUGr.502*), 503) .......... ......25. Zinsen und ähnliche Erträge (KGr.51) ................. ......26. Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapieredes Umlaufvermögens (KUGr.752) ....................... ......27. Zinsen und ähnliche Aufwendungen (KGr.72) ............ ...... ........------ --------28. (weggefallen)29. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag .................... ........========----------*) Ausweis dieser Posten nur bei Kapitalgesellschaften.

Anlage 3aAnlagennachweis

(Inhalt: nicht darstellbare Tabelle,Fundstelle: BGBl. I 1995, 1537;bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

Anlage 3bNachweis der Förderungen nach Landesrecht (Fördernachweis)

(Inhalt: nicht darstellbare Tabelle,Fundstelle: BGBl. I 1995, 1538;bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

Anlage 4Kontenrahmen für die Buchführung (Kontenklasse 0-8)

(Fundstelle: BGBl. I 1995, 1539 - 1546;bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)Konten-klasseKonten-gruppeKonten-unter-gruppeText-Erläuterung0Kontenklasse 0 Ausstehende Einlagen, AnlagevermögenAusstehende Einlagen auf das gezeichnete oder festgesetzte Kapital1Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte10Bebaute Grundstücke11Betriebsbauten12Außenanlagen2Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten20Bebaute Grundstücke21Wohnbauten22Außenanlagen3Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten4Bauten auf fremden Grundstücken40Betriebsbauten41Wohnbauten42Außenanlagen5Technische Anlagen50in Betriebsbauten51in Wohnbauten52in Außenanlagen6Einrichtung und Ausstattung60in Betriebsbauten61in Wohnbauten62in Außenanlagen63Fahrzeuge64Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG's)65Festwerte in Betriebsbauten66Festwerte in Wohnbauten7Anlagen im Bau, Anzahlungen auf Anlagen70Betriebsbauten71Wohnbauten8Immaterielle Vermögensgegenstände, Beteiligungen und andere Finanzanlagen80Immaterielle Vermögensgegenstände800Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte801entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten802Geschäfts- und Firmenwert803geleistete Anzahlungen81Anteile an verbundenen Unternehmen*)82Ausleihungen an verbundene Unternehmern*)83Beteiligungen84Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht*)85Wertpapiere des Anlagevermögens86sonstige Finanzanlagen1Kontenklasse 1 Umlaufvermögen, Rechnungsabgrenzung10Vorräte101Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe102Geleistete Anzahlungen11Forderungen aus, geleistete Anzahlungen auf Lieferungen und Leistungen12Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks13Wertpapiere des Umlaufvermögens14Forderungen aus öffentlicher Förderung15Forderungen aus nicht-öffentlicher Förderung16Sonstige Vermögensgegenstände160Forderungen an Gesellschafter oder Träger der Pflegeeinrichtung161Forderungen gegen verbundene Unternehmen*)162Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht*)163Vorsteuer164Sonstige Vermögensgegenstände165Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital17Ausgleichsposten171Ausgleichsposten aus Darlehensförderung172Ausgleichsposten für Eigenmittelförderung18Rechnungsabgrenzung19Aktive latente Steuern, Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung, Bilanzverlust191Aktive latente Steuern192Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung193Bilanzverlust2Kontenklasse 2 Eigenkapital, Sonderposten, Rückstellungen20Eigenkapital200Gezeichnetes/festgesetztes (gewährtes) Kapital2001Gezeichnetes Kapital/festgesetztes Kapital2002Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen2003Eingefordertes Kapital201Kapitalrücklagen202Gewinnrücklagen203Gewinnvortrag/Verlustvortrag204Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag21Sonderposten aus öffentlichen Fördermitteln für Investitionen22Sonderposten aus nicht-öffentlicher Förderung für Investitionen23Ausgleichsposten aus Darlehensförderung24Rückstellungen240Pensionsrückstellungen241Steuerrückstellungen242Urlaubsrückstellungen243Sonstige Rückstellungen3Kontenklasse 3 Verbindlichkeiten, Rechnungsabgrenzung30Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen31Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten32Verbindlichkeiten aus öffentlicher Förderung33Verbindlichkeiten aus nicht-öffentlicher Förderung34Erhaltene Anzahlungen35Sonstige Verbindlichkeiten350gegenüber Mitarbeitern351gegenüber Sozialversicherungsträgern352gegenüber Finanzbehörden353gegenüber Bewohnern354Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter oder dem Träger der Einrichtung355Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen*)356Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht*)357Sonstige Verbindlichkeiten36Umsatzsteuer37Verwahrgeldkonto38Rechnungsabgrenzung39Passive latente Steuern4Kontenklasse 4 Betriebliche Erträge40Erträge aus ambulanten Pflegeleistungen400Erträge aus Leistungen der häuslichen Pflegehilfe bei Pflegegrad 14000Pflegekasse4001Sozialhilfeträger4002Selbstzahler4003Übrige401Erträge aus Leistungen der häuslichen Pflegehilfe bei Pflegegrad 24010Pflegekasse4011Sozialhilfeträger4012Selbstzahler4013Übrige402Erträge aus Leistungen der häuslichen Pflegehilfe bei Pflegegrad 34020Pflegekasse4021Sozialhilfeträger4022Selbstzahler4023Übrige403Erträge aus Leistungen der häuslichen Pflegehilfe bei Pflegegrad 44030Pflegekasse4031Sozialhilfeträger4032Selbstzahler4033Übrige404Erträge aus Leistungen der häuslichen Pflegehilfe bei Pflegegrad 54040Pflegekasse4041Sozialhilfeträger4042Selbstzahler4043Übrige405Erträge aufgrund häuslicher Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson406Erträge aufgrund von Regelungen über Pflegehilfsmittel407Sonstige Erträge aus ambulanten Pflegeleistungen4070Erträge aus der Erbringung von Leistungen nach § 45b Absatz 1 Satz 3 SGB XI4071Weitere sonstige Erträge aus ambulanten Pflegeleistungen4072Erträge aus ambulanten Pflegedienstleistungen in anderen Ländern41Erträge aus teilstationären Pflegeleistungen410Erträge aus Pflegeleistungen bei Pflegegrad 14100Pflegekasse4101Sozialhilfeträger4102Selbstzahler4103Übrige411Erträge aus Pflegeleistungen bei Pflegegrad 24110Pflegekasse4111Sozialhilfeträger4112Selbstzahler4113Übrige412Erträge aus Pflegeleistungen bei Pflegegrad 34120Pflegekasse4121Sozialhilfeträger4122Selbstzahler4123Übrige413Erträge aus Pflegeleistungen bei Pflegegrad 44130Pflegekasse4131Sozialhilfeträger4132Selbstzahler4133Übrige414Erträge aus Pflegeleistungen bei Pflegegrad 54140Pflegekasse4141Sozialhilfeträger4142Selbstzahler4143Übrige415Erträge aus zusätzlicher Betreuung und Aktivierung (§ 43b SGB XI)4150Pflegekasse4151Sozialhilfeträger416Erträge aus Unterkunft und Verpflegung417Erträge aus Zusatzleistungen4170Erträge aus Zusatzleistungen: Pflege4171Erträge aus Zusatzleistungen: Unterkunft und Verpflegung418Erträge aufgrund von Regelungen über Pflegehilfsmittel419Sonstige Erträge aus teilstationären Pflegeleistungen4190Erträge aus der Erbringung von Leistungen nach § 45b Absatz 1 Satz 3 SGB XI4191Erträge aus Transportleistungen4192Weitere sonstige Erträge aus teilstationären Pflegeleistungen42Erträge aus vollstationären Pflegeleistungen420Erträge aus Pflegeleistungen bei Pflegegrad 14200Pflegekasse4201Sozialhilfeträger4202Selbstzahler4203Übrige421Erträge aus Pflegeleistungen bei Pflegegrad 24210Pflegekasse4211Sozialhilfeträger4212Selbstzahler4213Übrige422Erträge aus Pflegeleistungen bei Pflegegrad 34220Pflegekasse4221Sozialhilfeträger4222Selbstzahler4223Übrige423Erträge aus Pflegeleistungen bei Pflegegrad 44230Pflegekasse4231Sozialhilfeträger4232Selbstzahler4233Übrige424Erträge aus Pflegeleistungen bei Pflegegrad 54240Pflegekasse4241Sozialhilfeträger4242Selbstzahler4243Übrige425Erträge aus zusätzlicher Betreuung und Aktivierung (§ 43b SGB XI)4250Pflegekasse4251Sozialhilfeträger426Erträge aus Unterkunft und Verpflegung427Erträge aus Zusatzleistungen4270Erträge aus Zusatzleistungen: Pflege4271Erträge aus Zusatzleistungen: Unterkunft und Verpflegung428Erträge aufgrund von Regelungen über Pflegehilfsmittel429Sonstige Erträge aus vollstationären Pflegeleistungen43Erträge aus Kurzzeitpflegeleistungen430Erträge aus Pflegeleistungen bei Pflegegrad 14300Pflegekasse4301Sozialhilfeträger4302Selbstzahler4303Übrige431Erträge aus Pflegeleistungen bei Pflegegrad 24310Pflegekasse4311Sozialhilfeträger4312Selbstzahler4313Übrige432Erträge aus Pflegeleistungen bei Pflegegrad 34320Pflegekasse4321Sozialhilfeträger4322Selbstzahler4323Übrige433Erträge aus Pflegeleistungen bei Pflegegrad 44330Pflegekasse4331Sozialhilfeträger4332Selbstzahler4333Übrige434Erträge aus Pflegeleistungen bei Pflegegrad 54340Pflegekasse4341Sozialhilfeträger4342Selbstzahler4343Übrige435Erträge aus zusätzlicher Betreuung und Aktivierung (§ 43b SGB XI)4350Pflegekasse4351Sozialhilfeträger436Erträge aus Unterkunft und Verpflegung437Erträge aus Zusatzleistungen4370Erträge aus Zusatzleistungen: Pflege4371Erträge aus Zusatzleistungen: Unterkunft und Verpflegung438Erträge aufgrund von Regelungen über Pflegehilfsmittel439Sonstige Erträge aus Kurzzeitpflegeleistungen4390Erträge aus der Erbringung von Leistungen nach § 45b Absatz 1 Satz 3 SGB XI4391Weitere sonstige Erträge aus Kurzzeitpflegeleistungen44Zuweisungen und Zuschüsse zu Betriebskosten440für ambulante Pflegeleistungen441für teilstationäre Pflegeleistungen442für vollstationäre Pflegeleistungen443für Leistungen der Kurzzeitpflege45Erträge aus öffentlicher Förderung für Investitionen450in ambulanten Pflegeeinrichtungen451in teilstationären Pflegeeinrichtungen452in vollstationären Pflegeeinrichtungen453in Einrichtungen der Kurzzeitpflege46Erträge aus nicht-öffentlicher Förderung für Investitionen460in ambulanten Pflegeeinrichtungen461in teilstationären Pflegeeinrichtungen462in vollstationären Pflegeeinrichtungen463in Einrichtungen der Kurzzeitpflege464Erträge aus gesonderter Berechnung von Investitionsaufwendungen gegenüber Pflegebedürftigen(§ 82 Abs. 3 und 4 SGB XI)47Erträge aus der Auflösung von Sonderposten470bei ambulanten Pflegeeinrichtungen471bei teilstationären Pflegeeinrichtungen472bei vollstationären Pflegeeinrichtungen473bei Einrichtungen der Kurzzeitpflege48Rückvergütungen, Erstattungen, Sachbezüge, Erträge aus Sonderrechnungen480Erstattungen des Personals für freie Station481Erstattungen des Personals für Unterkunft482Erstattungen des Personals für Verpflegung483Sonstige Erstattungen484Erträge aus Hilfsbetrieben485Erträge aus Nebenbetrieben486Erträge aus Betriebskostenzuschüssen für sonstige ambulante Leistungen (außerhalb des SGB XI)487Erträge aus der Erstattung von Ausgleichsposten aus Darlehens- und Eigenmittelförderung488Sonstige Erträge aus Sonderrechnungen49frei5Kontenklasse 5 Andere Erträge50Erträge aus Beteiligungen und Finanzanlagen500Erträge aus Beteiligungen an verbundenen Unternehmen*)501Erträge aus anderen Beteiligungen502Erträge aus Finanzanlagen in verbundenen Unternehmen*)503Erträge aus anderen Finanzanlagen51Zinsen und ähnliche Erträge510Zinsen und ähnliche Beträge aus verbundenen Unternehmen*)511Zinsen für Einlagen bei Kreditinstituten512Zinsen aus Wertpapieren des Umlaufvermögens513Zinsen für Forderungen514Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge52Erträge aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens und aus Zuschreibungen zu Gegenständen des Anlagevermögens53Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen54Bestandsveränderungen, aktivierte Eigenleistungen540Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen oder Leistungen541Andere aktivierte Eigenleistungen55Sonstige Erträge56frei560frei561frei562frei57frei58frei59frei6Kontenklasse 6 Aufwendungen60Löhne und Gehälter600Leitung der Pflegeeinrichtung601Pflegedienst602Betreuungsdienst603Hauswirtschaftlicher Dienst604Verwaltungsdienst605Technischer Dienst606Sonstige Dienste61Gesetzliche Sozialabgaben (Aufteilung wie 600 bis 606)62Altersversorgung (Aufteilung wie 600 bis 606)63Beihilfen und Unterstützungen (Aufteilung wie 600 bis 606)64Sonstige Personalaufwendungen (Aufteilung wie 600 bis 606)65Lebensmittel66Aufwendungen für Zusatzleistungen67Wasser, Energie, Brennstoffe68Wirtschaftsbedarf/Verwaltungsbedarf680Materialaufwendungen6800Eigenfinanzierung6801Finanzierung nach Landesrecht681Bezogene Leistungen682Büromaterial683Telefon684Sonstiger Verwaltungsbedarf685Aufwendungen für zentrale Dienstleistungen69frei7Kontenklasse 7 weitere Aufwendungen70Aufwendungen für Verbrauchsgüter gemäß § 82 Abs. 2 Nr. 1, 2. Halbsatz SGB XI (soweit nicht in anderen Konten verbucht)71Steuern, Abgaben, Versicherungen710Steuern711Abgaben712Versicherungen72Zinsen und ähnliche Aufwendungen720Zinsen für Betriebsmittelkredite721Zinsen für langfristige Darlehen722Sonstige Zinsen723Sonstige Aufwendungen73Sachaufwendungen für Hilfs- und Nebenbetriebe74Zuführung von Fördermitteln zu Sonderposten oder Verbindlichkeiten740Zuführung von öffentlichen Fördermitteln zu Sonderposten oder Verbindlichkeiten741Zuführung von nicht-öffentlichen Zuwendungen zu Sonderposten oder Verbindlichkeiten75Abschreibungen750Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände751Abschreibungen auf Sachanlagen752Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens753Abschreibungen auf Forderungen754Abschreibungen auf sonstige Vermögensgegenstände76Mieten, Pacht, Leasing77Aufwendungen für Instandhaltung und Instandsetzung, sonstige Aufwendungen771Aufwendungen für Instandhaltung und Instandsetzung772Sonstige Aufwendungen78frei780frei781frei782frei783frei784frei785frei79frei8Kontenklasse 8 Eröffnungs- und Abschlußkonten80frei81frei82frei83frei84frei85Eröffnungs- und Abschlußkonten86Abgrenzung der Erträge, die nicht in die Kostenrechnung eingehen87Abgrenzung der Aufwendungen, die nicht in die Kostenrechnung eingehen88Kalkulatorische Kosten89frei---------*)Ausweis dieser Posten nur bei Kapitalgesellschaften.

Anlage 5Muster, Kostenstellenrahmen für die Kosten- und Leistungsrechnung

(Fundstelle: BGBl. I 1995, 1547;bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)90Allgemeine Kostenstellen900Gebäude einschließlich Grundstücke901Außenanlagen902Leitung und Verwaltung der Pflegeeinrichtung903Hilfs- und Nebenbetriebe904Ausbildung, Fortbildung905Personaleinrichtungen (soweit für Betrieb der Einrichtung notwendig)906Sonstige91Versorgungseinrichtungen910Wäscherei (Versorgung)911Küche (Versorgung)912Hol- und Bringedienst (Transporte innerbetrieblich)913Zentrale Sterilisation914Zentraler Reinigungsdienst915Energieversorgung (Wasser, Energie, Brennstoffe)916Sonstige92Häusliche Pflegehilfe920Pflegebereich – Pflegegrad 1921Pflegebereich – Pflegegrad 2922Pflegebereich – Pflegegrad 3923Pflegebereich – Pflegegrad 4924Pflegebereich – Pflegegrad 593Teilstationäre Pflege (Tagespflege)930Pflegebereich – Pflegegrad 1931Pflegebereich – Pflegegrad 2932Pflegebereich – Pflegegrad 3933Pflegebereich – Pflegegrad 4934Pflegebereich – Pflegegrad 594Teilstationäre Pflege (Nachtpflege)940Pflegebereich – Pflegegrad 1941Pflegebereich – Pflegegrad 2942Pflegebereich – Pflegegrad 3943Pflegebereich – Pflegegrad 4944Pflegebereich – Pflegegrad 595Vollstationäre Pflege950Pflegebereich – Pflegegrad 1951Pflegebereich – Pflegegrad 2952Pflegebereich – Pflegegrad 3953Pflegebereich – Pflegegrad 4954Pflegebereich – Pflegegrad 596Kurzzeitpflege960Pflegebereich – Pflegegrad 1961Pflegebereich – Pflegegrad 2962Pflegebereich – Pflegegrad 3963Pflegebereich – Pflegegrad 4964Pflegebereich – Pflegegrad 597Weitere Leistungen970Zusätzliche Betreuung und Aktivierung nach § 43b SGB XI971Leistungen nach § 45b Absatz 1 Satz 3 SGB XI98, 99freibleibend

Anlage 6Muster, Kostenträgerübersicht

(Fundstelle: BGBl. I 1995, 1548;bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)Für teil- und vollstationäre PflegeeinrichtungenPflegegrad 1- Pflegeleistungen- Unterkunft und VerpflegungPflegegrad 2- Pflegeleistungen- Unterkunft und VerpflegungPflegegrad 3- Pflegeleistungen- Unterkunft und VerpflegungPflegegrad 4- Pflegeleistungen- Unterkunft und VerpflegungPflegegrad 5- Pflegeleistungen- Unterkunft und VerpflegungZusatzleistungen PflegeZusatzleistungen Unterkunft und VerpflegungFür ambulante PflegeeinrichtungenKostenträger sind die in den Vergütungsempfehlungen der Spitzenverbände der Pflegekassen aufgeführten Leistungskomplexe.

20 Paragrafen

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Pflege-Buchführungsverordnung (gesetze-im-internet.de). Abgerufen über LawPlayer, https://lawplayer.com/de/act/gii-pbv

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