(zu § 9 Absatz 1)Ermittlung des Pflegebedarfs auf Normalstationen für Erwachsene: Zuordnung zu den Leistungsstufen
Anlage 2Schlussvorschriften
(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 188, S. 16 - 21)
Erläuternde Hinweise: Diese Anlage kommt für die Tagschicht (6 bis 22 Uhr) zur Anwendung.
Allgemeine Pflege
Zuordnungsmerkmale
Leistungs-
stufen
Leistungs-
bereiche A1
Grundleistungen A2
Erweiterte Leistungen A3
Besondere Leistungen A4
Hochaufwendige Leistungen
Körperpflege Alle Patienten, die nicht A2, A3 oder A4 zugeordnet werden.
– Hilfe bei überwiegend selbständiger
Körperpflege
– Patient bedarf der Unterstützung, um
dann selbständig die Körperpflege durchführen zu können:
◌ Körperpflegemittel vor-/nachbereiten
◌ Hilfe bei Teilkörperwäsche
◌ Übernahme wesentlicher Teile
der Körperpflege (z. B. Haar-/Nagelpflege, Rasur, eincremen)
– Überwiegende oder vollständige
Übernahme der Körperpflege
– Patient kann keine oder nur wenige
Handgriffe selbst durchführen
– Patient wird zur selbständigen
Körperpflege trainiert:
◌ Ganzkörperwäsche/Baden/Duschen durchführen
◌ Zur Körperpflege anleiten/
überwachen
– Ständige Anwesenheit einer Pflege-
person notwendig
– ICD-U50.4-, U50.5 oder U51.2 liegt vor und vollständige Übernahme (vÜ) oder Anleitung (a) zur Körperpflege durch die Pflege und in Verbindung mit zusätzlichen Aspekten:
– Ganzkörperwaschung (GKW) in vÜ, a
1 x tägl. und 4 x tägl. Teilkörperwaschung des Oberkörpers oder des Unterkörpers in vÜ, a durchführen
– GKW in vÜ, a 2 x tägl. durchführen
– GKW in vÜ mit zwei Pflegepersonen
durchführen (pflegefachlich begründet)
– Therapeutische Ganzkörperwaschung/-pflege nach folgenden Konzepten durchführen:
◌ Bobath-Konzept
◌ NDT-Konzept
◌ MRT (Motor Relearning Programme)
◌ Basalstimulierend belebende GKW
◌ Basalstimulierend beruhigende GKW
◌ Sonstige basalstimulierende GKW
◌ Andere einrichtungsspezifische
Konzepte
Ernährung
– Nahrungsaufbereitung/Sondennahrung
– Patient ist in der Lage, nach individueller Vorbereitung der Mahlzeit, diese einzunehmen:
◌ Mahlzeiten mundgerecht zubereiten (z. B. zerkleinern, Schnitten schmieren)
◌ Getränke mit Trinkhilfe bereitstellen
◌ Verabreichung von Sondennahrung (Schwerkraft oder mit Ernährungspumpe)
– Hilfe bei der Nahrungsaufnahme/
Sondennahrung
– Patienten sind ohne Hilfestellung
während der Mahlzeiten nicht in der Lage, diese einzunehmen:
◌ Nahrung und Getränke verabreichen
◌ Trink- und Esstraining (weniger als
4 x tgl.)
◌ Verabreichung der Sondennahrung
(Bolusapplikation, weniger als 7 x tgl.)
– Ständige Anwesenheit einer Pflege-
person ist notwendig
– Volle Übernahme der oralen Nahrungs- und Flüssigkeitsverabreichung
– Ess- und Trinktraining (mind. 4 x tgl.)
– Bolusapplikation von Sondennahrung und/oder Flüssigkeit (mind. 7 x tgl.)
Ausscheidung
– Unterstützung zur kontrollierten
Blasen-/Darmentleerung
– Patient kann Ausscheidung kontrol-
lieren, aber nicht ohne Hilfe verrichten:
◌ Ausscheidungsunterstützung mit
z. B. Toilettenstuhl, Steckbecken, Urinflasche
◌ Begleitung zur Toilette
– Entleeren, Wechseln von Katheter-
oder Stomabeutel
– Versorgung bei mehrmaligem
Erbrechen (Patient/Umgebung)
– Aufwendiges Versorgen bei starkem
Schwitzen (z. B. Wäschewechsel)
– Überwiegende oder vollständige Übernahme der Maßnahmen im Kontext der Ausscheidung durch die Pflegeperson, d. h. Erforderlichkeit mindestens einer der folgenden Maßnahmen:
◌ Wechsel von Inkontinenzmaterialien in vÜ, a mind. 3 x tägl. durchführen
◌ Ausscheidungsunterstützung auf der Toilette in vÜ, a mind. 3 x tägl.
◌ Zur selbständigen Stomaversorgung
anleiten
◌ Digitale Ausräumung des Enddarms
durchführen
◌ Reinigungseinlauf durchführen
◌ Mind. 3 tägl. Intimbereich nach Stuhlausscheidung in vÜ reinigen bei Durchfall bzw. Stuhlinkontinenz
– Kleiderwechsel oder Wäschewechsel
im Kontext von starkem Schwitzen durchführen mind. 3 x tägl.
ICD-U50.4-, U50.5 oder U51.2 liegt vor und vÜ der Maßnahmen im Kontext der Ausscheidung durch die Pflege in Verbindung mit zusätzlichen Aspekten:
– Miktion/Defäkation im Bett mind.
4 x tägl. mit Steckbecken/Urinflasche/Inkontinenzhose in vÜ, a
– Miktion/Defäkation im Bett, auf dem
Toilettenstuhl oder auf der Toilette mit zwei Pflegepersonen (pflegefachlich begründet)
– Kontinenztraining durchführen; Maß-
nahmen sind abhängig von der Pflegediagnose, geeignete evidenzbasierte Handlungskonzepte zur Kontinenzförderung sind entsprechend der Kontinenz-Form umzusetzen (z. B. Beratungsgespräch zur Kontinenzförderung und -versorgung durchführen bei allen Inkontinenzformen und eine geeignete Pflegehandlung zur Kontinenzförderung wie z. B. intermittierender Selbst-/Fremdkatheterismus bei
Reflexurininkontinenz; Toilettentraining nach festgelegten Intervallen bei funktionaler Inkontinenz, Blasentraining z. B. bei Dranginkontinenz)
Mobilisation und Positionswechsel
– Einfacher Positionswechsel und Mobilisation
– Patient benötigt Hilfe/Unterstützung bei Mobilisation/Positionswechsel
– Patient ist überwiegend in der Lage, sich im Bett zu drehen, benötigt Unterstützung beim Aufstehen
– Überwiegende oder vollständige Übernahme des Positionswechsels, bzw. Mobilisation durch die Pflegeperson,
d.h. es ist insgesamt 6 x tägl. eine der nachfolgenden Maßnahmen zu planen:
◌ Positionswechsel im Bett/Rollstuhl
durchführen
◌ Mobilisierungsmaßnahmen wie
Standtraining, Gehtraining in vÜ, a
◌ Transfer z. B. vom Bett zum
Stuhl/Rollstuhl/an den Tisch mind. vÜ, a unterstützen
– Patient ist immobil
– Patient ist überwiegend nicht in der
Lage, sich im Bett zu drehen/aufzustehen
ICD-U50.4-; U50.5 oder U51.2 liegt vor und vÜ der Maßnahmen im Kontext des Positionswechsels der Mobilisation durch die Pflege in Verbindung mit zusätzlichen Aspekten:
– Positionswechsel mind. 8 x tägl.
in vÜ, a durchführen
– Therapeutischer Positionswechsel oder Transfer oder Mobilisation nach folgenden Konzepten mind. 6 x tägl.:
◌ Bobath-Konzept
◌ NDT-Konzept
◌ MRT (Motor Relearning Programme)
◌ Kinästhetik
◌ Andere, einrichtungsspezifische
Konzepte
◌ Mind. 4 x tägl. Spastik lösen und
normale Bewegungsabläufe durch Fazilitation, Inhibition mind. 2 x tägl. anbahnen
◌ Kreislaufstabilisierende Maßnahmen mind. 6 x tägl. z. B. Muskelpumpe vor der Mobilisation einsetzen
– Positionswechsel oder Transfer oder Mobilisation (insgesamt mind. 6 x tägl.) in vÜ mit zwei Pflegepersonen durchführen (pflegefachlich begründet)
– Suchen oder Rückbegleiten des
Patienten auf Station/in das Zimmer mind. 4 x tägl.
Spezielle Pflege
Zuordnungsmerkmale
Leistungs-
stufen
Leistungs-
bereiche S1
Grundleistungen S2
Erweiterte Leistungen S3
Besondere Leistungen S4
Hochaufwendige Leistungen
Leistungen im Zusammenhang mit
– Operationen
– Invasiven Maßnahmen
– Akuten Krankheitsphasen
Alle Patienten, die nicht S2, S3 oder S4 zugeordnet werden.
– Beobachten des Patienten und Kon-
trolle von mindestens 2 Parametern 1
4 – 6 x in 8 Std., wobei eine gleichmäßige Verteilung nicht nötig ist (es können auch z. B. 8 Werte in einer Std, erhoben werden). Die Parameter können zusammengezählt werden, aber es müssen mind. 2 Parameter sein und mind. 8 Messungen/Beobachtungen in 8 Std.
◌ Beispiele: 1 x Gewicht, 7 x Puls
3 x BZ, 1 x ZVD, 2 x Temp.,
2 x Puls
– Beobachten des Patienten und Kon-
trolle von mindestens 3 Parametern 1 über 12 Std., wobei eine gleichmäßige Verteilung nicht nötig ist (es können auch z. B. 18 Werte, in einer Std. erhoben werden). Die Parameter können zusammengezählt werden, aber es müssen mind. 3 Parameter sein und mind. 6 Messungen/Beobachtungen in 12 Std.
◌ Beispiele: 3 x BZ, 1 x ZVD, 2 x Temp.,
6 x RR,
6 x Puls
Es muss in mindestens zwei verschiedenen Leistungsbereichen je mindestens ein Zuordnungsmerkmal der Leistungsstufe S3 zutreffen.
Hinweis zu 1 :
Parameter können kombiniert zusammengezählt werden:
○ Vitalparameter (Blutdruck, Puls, Temperatur, Atemfrequenz, O 2 -Sättigung)
○ Schmerz
○ Gewicht
○ Umfangsmessungen (Bauch, Extremitäten)
○ Ausscheidung (Urin, Stuhl, Erbrechen, Wundsekret, bzgl. Menge, Aussehen,
Bilanz)
○ Blutzucker
○ DMS: Durchblutung, Motorik, Neurologische Überwachung (Pupillen, Reflexe,
Bewusstsein)
○ Bewegungsprotokoll
– Aufwendiges Versorgen von Zu-/Ableitungs-/Absaugsystemen bedingt durch den Patientenzustand, Lage, System und Häufigkeit:
◌ Thoraxdrainage
◌ Spülkatheter
– Endotracheales Absaugen mehr als
4 x tgl.
◌ Liquorableitung
◌ Absaugen (mehr als 3 x tgl.)
◌ Legen von Magensonde, Blasen-
katheter (ED/DK)
◌ ZVK, Hickmann-Katheter, Shaldon-
Katheter
◌ Wechsel des Behältnisses oder
Ziehen von mind. zwei Drainagen
◌ VAC-Pumpe
◌ Trachealkanüle
◌ Einlauf (aufwendiges Ablaufsystem)
Leistungen im Zusammenhang mit medikamentöser Versorgung
– Kontinuierliche oder mehrfach wiederholte Infusionen/Transfusionen:
○ 1 000 ml Infusionslösung während
des Tagdienstes
○ Verabreichung von mind. 2 Kurz-
Infusionen
○ Intravenöse Verabreichung von
Zytostatika, wenn nicht fortlaufend beobachtet werden muss (trifft zu bei weniger aggressiven Zytostatika mit Verabreichungsdauer unter 2 Std. einschl. Nachbeobachtung)
○ Gaben von Transfusionen, Blut-
ersatzprodukten
– Inhalation/Atemhilfe geben mind.
3 x tgl.
– Kontinuierliche oder mehrfach wiederholte Infusionen/Transfusionen:
○ Verabreichung von mind. 5 Kurz-
Infusionen
○ Gaben von mind. 3 Transfusionen,
Blutersatzprodukten
– Fortlaufende Beobachtung und
Betreuung bei schwerwiegenden
Arzneimittelwirkungen
– Arzneimittelgaben, die über einen
Zeitraum von mehreren Stunden (mind. 2) einer Beobachtung/Betreuung bedürfen Hinweis: Eine Einstufung erfolgt
aufgrund einer schwerwiegenden
Medikamentenwirkung, nicht aufgrund des Medikamentes selbst:
○ Intravenöse Verabreichung von
Zytostatika, wenn die Verabreichung einschl. Nachbeobachtung den Zeitraum von 2 Std. überschreitet und in dieser Zeit eine engmaschige Beobachtung stattfinden muss
○ Intravenöse Insulingabe bei Blut-
zuckerkrisen
○ Verabreichung hochwirksamer Medikamente bei Herz-Kreislauf-Krisen
Leistungen im Zusammenhang mit Wund- und Hautbehandlung
– Aufwendiger Verbandwechsel 2 (VW)
– Behandlung großflächiger 3 oder tiefer 4 Wunden oder großer Hautareale 5
– Einfacher Verbandswechsel mind.
2 x tgl.
– Aufwendiger VW 2 mehrmals tgl.
(mind. 2 x)
– Behandlung großflächiger 3 oder tiefer 4 Wunden oder großer Hautareale 5 mehrmals tgl. (mind. 2 x)
– Einfacher VW mind. 3 x tgl.
Hinweis zu 2 Aufwendiger VW:
– Technisch schwieriger VW
– Unruhiger oder wenig kooperativer Patient
– Zwei Pflegekräfte erforderlich
– Steriler VW, bei dem zusätzlich ein Medikament auf Anordnung appliziert wird
(Auflagen, Salbe, Gaze, Spülen, Baden)
– z. B. septischer VW mit Wundreinigung, Verbände in Verbindung mit Spülungen/Drainagen, Gipsverband mit darunter liegenden Wunden
Hinweis zu 3 großflächige Wunden:
– Mind. 4 cm 2 große Wunde, z. B. Dekubitus, Verbrennung, Ulzerationen
– Großflächige Hauterkrankungen, die eine Hautbehandlung erfordern inkl. medi-
zinische Bäder
Hinweis zu 4 tiefe Wunden:
– Mit freiliegenden Gewebestrukturen, Muskeln, Sehnen, Knochen
Hinweis zu 5 große Hautareale:
– Komplette Extremität
– Erhebliche Teile der vorderen oder hinteren Körperseite
(zu § 13 Absatz 2 Satz 1)Ermittlung des Pflegebedarfs auf Normalstationen für Kinder: Zuordnung zu den Leistungsstufen der allgemeinen Pflege
Anlage 3Schlussvorschriften
(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 188, S. 22 - 42)
I. Leistungsbereich Körperpflege: Leistungen im Zusammenhang mit der Körperpflege inkl. Anleiten, Helfen, Motivieren zur Selbständigkeit und Vor- und Nachbereiten inkl. intermittierende Förderung der Selbstpflegekompetenz durch integrierte Anleitung von Patient oder Bezugsperson
Altersgruppe Leistungsstufe Art der Leistung Zuordnungsmerkmal/Maßnahme
F KA1 Grundleistungen Alle Patienten, die nicht der Leistungsstufe KA2, KA3 oder KA4 zugeordnet werden
KA2 Erweiterte Leistungen Ganzkörperwäsche inkl. Bekleidungswechsel im Bett oder auf dem Wickeltisch
KA3 Besondere Leistungen
• Baden/waschen inkl. Bekleidungswechsel unter erschwerten Bedingungen, z. B.: im
Inkubator oder im Wärmebett mit Abdeckung oder Wärmelampe oder mit laufender Infusion, Katheter, Drainage, Stoma, Prothese, Schiene, Gips, Extension, Wundverband oder kontinuierlichem O 2 -Bedarf oder kontinuierlicher Phototherapie inkl.
– Aufwendiges Reinigungsbad, z. B. Elternanleitung erstes Säuglingsbad, therapeutisches
Bad oder
– Stimulation bei großer Abwehrhaltung oder
– Körperpflege durch die PFK und Maßnahmen zur Infektionsprophylaxe bei Umkehr-/
Schutzisolation oder
– aseptische Bedingungen (nicht bei Isolation) oder
– bei Mehrfachbehinderung
KA4 Hochaufwendige Leistungen Hochaufwendige Körperpflege durch die Pflegefachkraft (PFK)
• bei Vorliegen eines Erschwernisfaktors (s. Beispielliste) oder
• bei bestehender Beeinträchtigung der Atemsituation und/oder Herz- Kreislaufsituation bei
Anstrengung und/oder
• komplette Anleitung der Eltern/Bezugsperson
Mindestens 1 x täglich therapeutische Körperpflege z. B.
• GKW basalstimulierend, Körperwaschung belebend oder beruhigend
• GKW unter kinästhetischen Gesichtspunkten (Infant Handling)
• GKW nach anderen Therapiekonzepten
– bei Vorliegen eines Erschwernisfaktors (s. Beispielliste) oder
– bei bestehender Beeinträchtigung der Atemsituation und/oder Herz-Kreislaufsituation bei
Anstrengung
Ganzkörperwaschung/-pflege mit 2 PFK pflegefachlich indiziert
• bei Vorliegen eines Erschwernisfaktors (s. Beispielliste) oder
• bei bestehender Beeinträchtigung der Atemsituation und/oder Herz-/Kreislaufsituation bei
Anstrengung
K KA1 Grundleistungen Alle Patienten, die nicht der Leistungsstufe KA2, KA3 oder KA4 zugeordnet werden
KA2 Erweiterte Leistungen Beaufsichtigen und ggf. unterstützende Maßnahmen und Mundpflege durch die PFK bei: Ganzkörperwäsche inkl. Bekleidungswechsel am Waschbecken/Dusche/Badewanne oder im Bett oder auf dem Wickeltisch
KA3 Besondere Leistungen Baden/waschen/duschen inkl. Bekleidungswechsel unter erschwerten Bedingungen , z. B.: mit laufender Infusion, Katheter, Drainage, Stoma, Prothese, Schiene, Gips, Extension, Wundverband und/oder kontinuierlichem O 2 -Bedarf
inkl.
• Aufwendiges Reinigungsbad z. B therapeutisches Bad und/oder
• Stimulation/Überzeugungsarbeit bei großer Abwehrhaltung und/oder
• Körperpflege durch die PFK und Maßnahmen zur Infektionsprophylaxe bei Umkehr-/
Schutzisolation und/oder
• aseptische Bedingungen (nicht bei Isolation)
• bei Mehrfachbehinderung
KA4 Hochaufwendige Leistungen
• Hochaufwendige Körperpflege durch die PFK
– bei fehlender Fähigkeit, den Positionswechsel im Bett durchzuführen durch Vorliegen eines Erschwernisfaktors (siehe Beispielliste) oder
– bei bestehender Beeinträchtigung der Atemsituation oder Herz-/Kreislaufsituation bei
Anstrengung oder
– bei massivem Abwehrverhalten/Widerständen oder
– bei massiver Angst vor Berührung und Bewegung bei der Körperpflege
• Anleitung zur selbständigen Körperpflege
Mindestens 1 x täglich therapeutische Körperpflege, z. B.
• GKW basalstimulierend, belebend und/oder beruhigend
• GKW nach Bobath
• GKW unter kinästhetischen Gesichtspunkten
• andere neurologische oder rehabilitative Konzepte zur Ganzkörperpflege mit Faszilitation/
Inhibitation von normalen Bewegungsabläufen oder kompensatorischen Fähigkeiten,
• Konzepte aus psychologischer Perspektive,
bei Erfüllung mindestens einer der folgenden Voraussetzungen:
• bei fehlender Fähigkeit den Positionswechsel im Bett durchzuführen durch Vorliegen eines
Erschwernisfaktors (s. Beispielliste) oder
• bei massivem Abwehrverhalten/Widerständen oder
• bei massiver Angst vor Berührung und Bewegung
Ganzkörperwaschung/-pflege mit 2 PFK pflegefachlich indiziert
• bei fehlender Fähigkeit, den Positionswechsel im Bett durchzuführen, durch Vorliegen eines
Erschwernisfaktors (siehe Beispielliste) oder
• bei bestehender Beeinträchtigung der Atemsituation oder Herz-/Kreislaufsituation bei
Anstrengung oder
• bei massivem Abwehrverhalten/Widerständen oder
• bei massiver Angst vor Berührung und Bewegung
Hochaufwendige Körperpflege und mindestens 2 körperbezogene Angebote zur Förderung der Wahrnehmung und des Wohlbefindens (z. B. Massage, Ausstreichen)
J KA1 Grundleistungen Alle Patienten, die nicht der Leistungsstufe KA2, KA3 oder KA4 zugeordnet werden
KA2 Erweiterte Leistungen Beaufsichtigen und ggf. unterstützende Maßnahmen durch die PFK bei:
• Ganzkörperwäsche und Mundhygiene inkl. Bekleidungswechsel am Waschbecken oder im Bett oder
• Teilwäsche/-baden/-duschen inkl. Bekleidungswechsel oder Haarpflege inkl. Haarwäsche durch die PFK
KA3 Besondere Leistungen
• Ganzkörperwäsche im Bett inkl. Bekleidungswechsel oder
• Baden/waschen/duschen inkl. Bekleidungswechsel unter erschwerten Bedingungen , z. B.: mit laufender Infusion, Katheter, Drainage, Stoma, Prothese, Schiene, Gips, Extension, Wundverband oder kontinuierlichem O 2 -Bedarf
inkl.
– Aufwendiges Reinigungsbad z. B. therapeutisches Bad oder
– Überzeugungsarbeit bei großer Abwehrhaltung oder
– bei Mehrfachbehinderung oder
– Körperpflege durch die PFK und Maßnahmen zur Infektionsprophylaxe bei Umkehr-/
Schutzisolation oder
– Sterilbedingungen (nicht bei Isolation)
KA4 Hochaufwendige Leistungen Hochaufwendige Körperpflege oder Anleitung zur selbständigen Körperpflege bei fehlender Fähigkeit, den Positionswechsel im Bett durchzuführen,
• durch Vorliegen eines Erschwernisfaktors (siehe Beispielliste) oder
• bei bestehender Beeinträchtigung der Atemsituation oder Herz-/Kreislaufsituation bei
Anstrengung oder
• bei massivem Abwehrverhalten/Widerständen bei der Körperpflege oder
• bei massiver Angst vor Berührung und Bewegung oder
• bei fehlenden Kenntnissen über Ablauf der Körperpflege oder
• bei Bewegungsverbot aus medizinischen Gründen (ärztliche Anordnung) oder
• bei hoher Selbstgefährdung (inkl. Anleitung/Unterstützung von Eltern/Bezugspersonen)
Mindestens 1 x täglich therapeutische Körperpflege, z. B.
• GKW basalstimulierend, belebend und/oder beruhigend,
• GKW nach Bobath,
• GKW unter kinästhetischen Gesichtspunkten,
• andere neurologische oder rehabilitative Konzepte zur GKW mit Fazilitation/Inhibitation von
normalen Bewegungsabläufen oder kompensatorischen Fähigkeiten,
• Konzepte aus psychologischer Perspektive
bei Erfüllung mindestens einer der folgenden Voraussetzungen:
• bei fehlender Fähigkeit, den Positionswechsel im Bett durchzuführen, durch Vorliegen eines
Erschwernisfaktors (siehe Beispielliste) oder
• bei massivem Abwehrverhalten/Widerständen bei der Körperpflege oder
• bei massiver Angst vor Berührung und Bewegung oder
• bei fehlenden Kenntnissen über Ablauf der Körperpflege oder
• bei Bewegungsverbot aus medizinischen Gründen (ärztliche Anordnung) oder
• Bewegungsverbot aufgrund hoher Selbstgefährdung
Ganzkörperwaschung/-pflege mit 2 PFK pflegefachlich indiziert
• bei fehlender Fähigkeit, den Positionswechsel im Bett durchzuführen, durch Vorliegen eines
Erschwernisfaktors (siehe Beispielliste) oder
• bei bestehender Beeinträchtigung der Atemsituation oder Herz-/Kreislaufsituation bei
Anstrengung oder
• bei massivem Abwehrverhalten/Widerständen bei der Körperpflege oder
• bei massiver Angst vor Berührung und Bewegung oder
• bei fehlenden Kenntnissen über Ablauf der Körperpflege oder
• bei Bewegungsverbot aus medizinischen Gründen (ärztliche Anordnung) oder
• Hohe Selbstgefährdung
Beispielliste (nicht abschließend) für Erschwernisfaktoren bei der Körperpflege:
Altersgruppen F, K und J:
– mindestens drei Zu- und/oder Ableitungen (inkl. Beatmung)
– Tracheostoma
– Spastik, Kontrakturen, Parese, Plegie
– Bewegungsverbot aus medizinischen Gründen (ärztl. Anordnung)
– Schmerzempfindlichkeit/Schmerzen trotz Schmerzmanagement
– nicht altersgerechte Orientierung/Wahrnehmung
Nur Altersgruppe F:
– Erforderlichkeit einer speziellen medizinisch-therapeutischen Lagerung (z. B. Gipsschale, Stützkorsett, 20-30°-Hochschräglagerung, Extensionsbehandlung)
– medizinische Gründe für Bewegungsverbot/-einschränkung (z. B. Wirbelsäuleninstabilität), nach Operation (z. B. Sternum-Eröffnung, Klavikula-Fraktur, Schulterdystokie, Hypospadie-OP)
– hohes Dekubitusrisiko gemäß Assessmentergebnis
– Hautveränderungen (Ekzem, Hautinfektion (Staphylodermie))
– Vorhandensein eines Anus praeter
– motorische Unruhezustände z. B. nach langer Sedierung, Hyperexzitabilität bei Drogenentzug
Nur Altersgruppen K und J:
– extreme Adipositas (Perzentil größer 99,5)
– krankheitsbedingte Risiken (z. B. Wirbelsäuleninstabilität, Schienung bei beidseitiger Verletzung der Extremitäten, Halo-Fixateur, Extensionsbehandlung, Belastungsintoleranz)
– fehlende Kraft zur Eigenbewegung
II. Leistungsbereich Ernährung: Leistungen im Zusammenhang mit der Ernährung inkl. Vor- und Nacharbeiten, Anleiten, Helfen, Motivieren zur Selbständigkeit
Altersgruppe Leistungsstufe Art der Leistung Zuordnungsmerkmal/Maßnahme
F KA1 Grundleistungen Alle Patienten, die nicht der Leistungsstufe KA2, KA3 oder KA4 zugeordnet werden
KA2 Erweiterte Leistungen
• Nahrungsverabreichung bis zu 8 x täglich inkl. Mundpflege oder
• Nahrungsverabreichung per Sonde inkl. Magenrestprüfung bis zu 8 x täglich inkl. Mundpflege oder
• Hilfen beim Stillen
KA3 Besondere Leistungen
• Nahrungsverabreichung mehr als 8 x täglich inkl. Mundpflege oder
• Nahrungsverabreichung per Sonde inkl. Magenrestprüfung mehr als 8 x täglich inkl. Mundpflege oder
• Teilnahrungsverabreichung per Sonde (unabhängig von der Häufigkeit der Mahlzeiten) inkl.
Mundpflege oder
• Umstellen auf erste Breimahlzeit oder
• umfassende Stillanleitung oder
• Nahrungsverabreichung bei Verletzung/Fehlbildung in Mund/Speiseröhre oder
• Nahrungsverabreichung bei einer speziellen Diät (z. B. PKU, Diabetes mellitus, Zöliakie)
• inkl.
– Trinkversuche oder
– orale Stimulation oder
– Nahrungsverabreichung durch die PFK und Maßnahmen zur Infektionsprophylaxe bei
Umkehr-/Schutzisolation oder
– aseptische Bedingungen (nicht bei Isolation)
KA4 Hochaufwendige Leistungen
• Hochaufwendige fraktionierte Applikation von Nahrung/Sondennahrung mindestens
8 x täglich bei Vorliegen einer Schluckstörung mit starken Auswirkungen auf die Nahrungsaufnahme oder bei Vorliegen einer Fehl-/Mangelernährung den Fähigkeiten des Früh-/
Neugeborenen/Säuglings entsprechend angeboten und zu den Verabreichungszeiträumen
Stimulation zur Nahrungsaufnahme oder
• Verabreichung von Nahrung muss immer begleitet/beaufsichtigt werden, verbunden mit der
Notwendigkeit der Applikation von Restnahrung via Sonde
Hochaufwendige orale/basale Stimulation vorbereitend auf die Nahrungsverabreichung oder zur Förderung des Schluckreflexes oder zur Förderung des Mundmotorik vor/bei jeder Mahlzeit/Stillversuch (mind. 6 x tägl.) bei Vorliegen einer massiv verlangsamten/erschwerten Nahrungsaufnahme oder einer massiv erschwerten Stillsituation oder bei Schluckstörungen mit starken Auswirkungen auf die Nahrungsaufnahme mit anschließender Nahrungsverabreichung inkl. Anleitung der Mutter/Bezugsperson
Hochaufwendige Durchführung von Trink- und Esstraining oder Anleitung der Eltern/Bezugsperson nach individuell aufgestellter Maßnahmenplanung bei mindestens 6 Mahlzeiten tägl. bei Vorliegen einer massiv verlangsamten/erschwerten Nahrungsaufnahme oder einer massiv erschwerten Stillsituation oder bei Schluckstörungen mit starken Auswirkungen auf die Nahrungsaufnahme
Nahrungsverabreichung/Anleitung mit kontinuierlicher Überwachung von mindestens 2 Vitalparametern und des Erschöpfungszustandes des Patienten beim Stillen/bei Nahrungsaufnahme durch ständige Anwesenheit einer PFK während jeder Nahrungsaufnahme (mindestens 6 x tägl. )
bei Vorliegen einer massiv verlangsamten/erschwerten Nahrungsaufnahme (z. B. bei Lippen-Kiefer- Gaumespalte oder Belastungsintoleranz) oder einer massiv erschwerten Stillsituation oder bei Schluckstörungen mit starken Auswirkungen auf die Nahrungsaufnahme
K KA1 Grundleistungen Alle Patienten, die nicht A2, A3 oder A4 zugeordnet werden können
KA2 Erweiterte Leistungen
• Nahrungsverabreichung oder Beaufsichtigung bis zu 6 x täglich inkl. Mundpflege oder
• Nahrungsverabreichung per Sonde inkl. Magenrestprüfung bis zu 6x täglich inkl. Mundpflege und ggf. unterstützende Maßnahmen
KA3 Besondere Leistungen
• Nahrungsverabreichung mehr als 6 x täglich inkl. Mundpflege oder
• (Teil-)Nahrungsverabreichung per Sonde inkl. Magenrestprüfung mehr als 6 x täglich inkl.
Mundpflege oder
• Nahrungsverabreichung bei Verletzung/Fehlbildung in Mund/Speiseröhre oder
• Nahrungsverabreichung bei Kleinkindern mit Ess- bzw. Schluckschwierigkeiten oder
• Nahrungsverabreichung bzw. Anleitung und Überwachung bei einer speziellen Diät
(z. B. PKU, Diabetes mellitus, Zöliakie)
• inkl.
– orale Stimulation oder
– Nahrungsverabreichung durch die PFK und Maßnahmen zur Infektionsprophylaxe bei
Umkehr-/Schutzisolation oder
– aseptische Bedingungen (nicht bei Isolation)
KA4 Hochaufwendige Leistungen Hochaufwendige fraktionierte Applikation von Nahrung/Sondennahrung mindestens 8 x täglich in altersgerechter Form bzw. den Fähigkeiten des Kleinkindes entsprechend angeboten bei Vorliegen einer kontinuierlichen/massiven Nahrungsverweigerung oder bei Vorliegen einer Fehl-/Mangelernährung und zu den Verabreichungszeiträumen Stimulation zur Nahrungsaufnahme oder Verabreichung von Nahrung immer begleiten/beaufsichtigen, verbunden mit der Notwendigkeit der Applikation von Restnahrung via Sonde
Hochaufwendige orale/basale Stimulation vorbereitend auf die Nahrungsverabreichung oder zur Förderung des Schluckreflexes oder zur Förderung der Mundmotorik vor jeder Mahlzeit (3H und mindestens 3Z) mit anschließender Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme bei Vorliegen einer massiv verlangsamten/erschwerten Nahrungsaufnahme oder bei Vorliegen einer Schluckstörung mit starken Auswirkungen auf die Nahrungsaufnahme
Hochaufwendiges Trink- und Esstraining nach individuell aufgestellter Maßnahmenplanung bei mindestens 4 Mahlzeiten täglich bei Vorliegen einer kontinuierlichen/massiven Nahrungsverweigerung oder bei einer massiv verlangsamten/erschwerten Nahrungsaufnahme oder bei Vorliegen von Kau-/Schluckstörungen mit starken Auswirkungen auf die Nahrungsaufnahme.
Maßnahmen können z. B. sein:
• Anleitung zum Schlucken/Schlucktechniken
• Einüben kompensatorischer Maßnahmen
• Unterstützung bei der Kopf-/Kiefer-/Lippenkontrolle
• Einüben von physiologischen Bewegungsabläufen bei der Nahrungsaufnahme durch z. B.
passives Führen der Hand bei der Nahrungsaufnahme
• faszilitieren/inhibieren von Bewegungsabläufen/des Schluckaktes
• Einüben von Essritualen
Nahrungsverabreichung/Anleitung mit der Besonderheit des Zuredens und Anleitens des Patienten bei der versuchten selbständigen Nahrungsaufnahme, bei der Willensbildung zum Erhalten einer speziellen Diät oder beim Überwinden einer Nahrungsverweigerung bei jeder Mahlzeit und Flüssigkeitsverabreichung oder Begleitung der Bezugsperson bei der Umstellung auf orale Kost in Verbindung mit dem Durchsetzen der oralen Nahrungsaufnahme (3H und mindestens 3Z) bei Vorliegen einer kontinuierlichen/massiven Nahrungsverweigerung oder bei einer massiv verlangsamten/erschwerten Nahrungsaufnahme oder bei Vorliegen einer Fehl-/Mangelernährung
J KA1 Grundleistungen Alle Patienten, die nicht der Leistungsstufe A2, A3 oder A4 zugeordnet werden
KA2 Erweiterte Leistungen Nahrungsverabreichung oder Beaufsichtigung bis zu 6 x täglich inkl. Mundpflege oder Nahrungsverabreichung per Sonde inkl. Magenrestprüfung bis zu 6 x täglich inkl. Mundpflege und ggf. unterstützende Maßnahmen
KA3 Besondere Leistungen
• Teilnahrungsverabreichung per Sonde (unabhängig von der Häufigkeit der Mahlzeiten)
inkl. Mundpflege oder
• Nahrungsverabreichung bei Verletzung/Fehlbildung in Mund/Speiseröhre oder
• Nahrungsverabreichung bei Kindern mit Ess- bzw. Schluckschwierigkeiten oder
• Nahrungsverabreichung bzw. Anleitung und Überwachung bei einer speziellen Diät
(z. B. Diabetes mellitus, Zöliakie)
• inkl.
– orale Stimulation oder
– Nahrungsverabreichung durch die PFK und Maßnahmen zur Infektionsprophylaxe bei
Umkehr-/Schutzisolation oder
– aseptische Bedingungen (nicht bei Isolation)
KA4 Hochaufwendige Leistungen Hochaufwendige fraktionierte Applikation von Nahrung/Sondennahrung mindestens 5 x täglich in altersgerechter Form bzw. den Fähigkeiten des Kindes/Jugendlichen entsprechend angeboten bei Vorliegen einer kontinuierlichen/massiven Nahrungsverweigerung oder vorliegender Fehl-/Mangelernährung und zu den Verabreichungszeiträumen Stimulation zur Nahrungsaufnahme
Verabreichung von Nahrung immer begleiten/beaufsichtigen, verbunden mit der Notwendigkeit der Applikation von Restnahrung via Sonde
Hochaufwendige orale/basale Stimulation vorbereitend auf die Nahrungsverabreichung oder zur Förderung des Schluckreflexes oder zur Förderung der Mundmotorik oder Einüben von Kompensationstechniken vor/bei jeder Mahlzeit (3H und mindestens 2Z) mit anschließender Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme bei Vorliegen einer massiv verlangsamten/erschwerten Nahrungsaufnahme oder bei Vorliegen einer Kau-/Schluckstörung mit starken Auswirkungen auf die Nahrungsaufnahme
Hochaufwendiges Trink- und Esstraining nach individuell aufgestellter Maßnahmenplanung bei jeder Mahlzeit (3H und mindestens 2Z)
• bei Vorliegen einer kontinuierlichen/massiven Nahrungsverweigerung oder
• bei einer massiv verlangsamten/erschwerten Nahrungsaufnahme oder
• bei Vorliegen einer Kau-/Schluckstörung mit starken Auswirkungen auf die Nahrungsaufnahme Maßnahmen können sein:
– Anleitung zum Schlucken/Schlucktechniken,
– Einüben kompensatorischer Maßnahmen,
– Unterstützung bei der Kopf-/Kiefer-/Lippenkontrolle,
– Einüben von physiologischen Bewegungsabläufen bei der Nahrungsaufnahme durch z. B.
passives Führen der Hand bei der Nahrungsaufnahme,
– faszilitieren/inhibieren von Bewegungsabläufen/des Schluckaktes,
– Einüben von Essritualen
Hochaufwendige Nahrungsverabreichung/Anleitung mit der Besonderheit des Zuredens und Anleitens des Patienten
• bei der versuchten selbständigen Nahrungsaufnahme,
• bei der Willensbildung zum Erhalten einer speziellen Diät oder
• beim Überwinden einer Nahrungsverweigerung bei jeder Mahlzeit und Flüssigkeitsverabreichung oder bei Essstörung die Überwachung der Nahrungsaufnahme zur Vermeidung von unkontrolliertem Trinken (3H und mindestens 2Z) bei Vorliegen einer kontinuierlichen/massiven Nahrungsverweigerung oder einer passiv verlangsamten/erschwerten Nahrungsaufnahme oder bei einer vorliegenden Fehl-/Mangelernährung
III. Leistungsbereich Ausscheidung: Leistungen im Zusammenhang mit Ausscheidungen inkl. Vor- und Nachbereiten, Anleiten, Helfen, Motivieren zur Selbständigkeit
Altersgruppe Leistungsstufe Art der Leistung Zuordnungsmerkmale/Maßnahme
F KA1 Grundleistungen Alle Patienten, die nicht KA2, KA3 oder KA4 zugeordnet werden
KA2 Erweiterte Leistungen Wickeln 5 x bis 8 x täglich
KA3 Besondere Leistungen Wickeln mehr als 8 x täglich oder eines der folgenden Merkmale:
• Versorgen bei z. B. Durchfall, Erbrechen, Schwitzen, Blutungen inkl. Teil- oder Ganzbeziehen des Bettes, Teil- oder Ganzwäsche/-baden des Kindes, Bekleidungswechsel
• Ausscheidungsunterstützung durch die Pflegeperson und Maßnahmen zur Infektionsprophylaxe bei Umkehr-/Schutzisolation
• aseptische Bedingungen (nicht bei Isolation)
KA4 Hochaufwendige Leistungen Hochaufwendige Übernahme der Ausscheidungsunterstützung
• bei Vorliegen eines Erschwernisfaktors (siehe Beispielliste) oder
• bei bestehender Beeinträchtigung der Atemsituation oder Herz-Kreislaufsituation bei Anstrengung oder
• bei ausgeprägter Obstipation oder andere Gründe, die einen Einlauf oder rektales Ausräumen erfordern und einer der zusätzlichen Aspekte:
– 1 x tägl. digitales rektales Ausräumen/Reinigungseinlauf
– Ausscheidungsunterstützung bei voller Übernahme mindestens 9 x tägl .
– Übernahme der Ausscheidungsunterstützung durch intermittierende Katheterisierung oder
Entero-/Urostoma-Versorgung mind. 5 x tägl.
– volle Übernahme der Ausscheidungsunterstützungen mit 2 PFK mind. 3 x tägl.
– Bauch-/Kolonmassage mind. 30 Minuten tägl.
K KA1 Grundleistungen
• Alle Patienten, die nicht der Leistungsstufe KA2, KA3 oder KA4 zugeordnet werden
KA2 Erweiterte Leistungen
• Wickeln bis zu 6 x täglich oder
• Beaufsichtigen mit ggf. unterstützenden Maßnahmen oder
• Blasen- und/oder Darmmassage
KA3 Besondere Leistungen Wickeln mehr als 6 x täglich oder:
• Versorgen bei z. B. Erbrechen, Schwitzen und Blutungen inkl. Teil- oder Ganzbeziehen des
Bettes, Teil- oder Ganzwäsche/-baden des Kindes, Bekleidungswechsel oder
• Blasen- und/oder Darmtraining oder Versorgen bei unkontrollierter Blasen- und Darmentleerung oder
• Ausscheidungsunterstützung durch die Pflegeperson und Maßnahmen zur Infektionsprophylaxe bei Umkehr-/Schutzisolation oder
• aseptische Bedingungen (nicht bei Isolation)
KA4 Hochaufwendige Leistungen Hochaufwendige Ausscheidungsunterstützung mit Transfer auf die Toilette mindestens 4 x täglich durch fehlende Fähigkeiten bei der Ausscheidung durch Vorliegen eines Erschwernisfaktors (siehe Beispielliste)
Wäschewechsel (Kleidung und Bettwäsche) und Teilkörperwaschungen mindestens 3 x täglich
• bei inadäquatem Umgang mit Ausscheidungen oder
• bei fehlender Selbständigkeit beim Erbrechen oder
• bei veränderter Miktions-/Defäkationsfrequenz und fehlender Selbständigkeit bei der Miktion/
Defäkation
Hochaufwendige Übernahme der Ausscheidungsunterstützung (Steckbecken, Toilettenstuhl,
AP-Versorgung, Transfer zur Toilette, Wickeln)
• durch fehlende Fähigkeiten bei der Ausscheidung durch Vorliegen eines Erschwernisfaktors (siehe Beispielliste) oder
• bei veränderter Miktions-/Defäkationsfrequenz und fehlender Selbständigkeit bei der Miktion/
Defäkation oder
• ausgeprägte Obstipation oder andere Gründe, die einen tägl. Einlauf/rektales Ausräumen
erfordern und einer der zusätzlichen Aspekte:
– 1 x täglich digitales rektales Ausräumen oder 1 x täglich Reinigungseinlauf
– Ausscheidungsunterstützung bei voller Übernahme mindestens 6 x tägl.
– hochaufwendige Übernahme der Ausscheidungsunterstützung mit 2 PFK
J KA1 Grundleistungen Alle Patienten, die nicht der Leistungsstufe A2, A3 oder A4 zugeordnet werden
KA2 Erweiterte Leistungen Beaufsichtigen mit ggf. unterstützende Maßnahmen (z. B. Wickeln oder Urinflasche halten, Blasen und/oder Darmmassage)
zur Toilette bringen/Bettpfanne
KA3 Besondere Leistungen Versorgen bei z. B. Erbrechen, Schwitzen und Blutungen mit Teil- oder Ganzbeziehen des Bettes , Teil- oder Ganzwäsche/-baden des Jugendlichen, Bekleidungswechsel inkl. :
• Versorgen bei unkontrollierter Blasen- und Darmentleerung oder Blasen- oder Darmtraining oder
• Ausscheidungsunterstützung durch die Pflegeperson und Maßnahmen zur Infektionsprophylaxe bei Umkehr-/Schutzisolation oder
• aseptische Bedingungen (nicht bei Isolation)
KA4 Hochaufwendige Leistungen Hochaufwendige Ausscheidungsunterstützung mit Transfer auf die Toilette mindestens 4 x täglich durch fehlende Fähigkeiten bei der Ausscheidung durch Vorliegen eines Erschwernisfaktors (siehe Beispielliste)
Wäschewechsel (Kleidung und Bettwäsche) und Teilkörperwaschungen mindestens 2 x täglich
• bei inadäquatem Umgang mit Ausscheidungen oder
• bei fehlender Selbständigkeit beim Erbrechen oder Schwitzen oder
• bei veränderter Miktions-/Defäkationsfrequenz und fehlender Selbständigkeit bei der
Miktion/Defäkation
Hochaufwendige Übernahme der Ausscheidungsunterstützung (Steckbecken, Toilettenstuhl, Transfer zur Toilette, Wickeln, AP-Versorgung)
• durch fehlende Fähigkeiten bei der Ausscheidung durch Vorliegen eines Erschwernisfaktors
(siehe Beispielliste) oder
• veränderte Miktions-/Defäkationsfrequenz und fehlende Selbständigkeit bei der Miktion/
Defäkation ausgeprägte Obstipation oder
• andere Gründe, die einen tägl. Einlauf/rektales Ausräumen oder spezielles Darmmanagement erfordern und einer der zusätzlichen Aspekte:
– 1 x tägl. digitales rektales Ausräumen oder 1 x tägl. Reinigungseinlauf
– Ausscheidungsunterstützung bei voller Übernahme mind. 5 x täglich
– Übernahme des Darmmanagement durch intermittierendes digitales Ausräumen
– volle Übernahme der Ausscheidungsunterstützungen mit 2 PFK
Ausscheidungstraining mit Anleitung/Überwachung und mit Transfer auf die Toilette mindestens
4 x tägl. bei inadäquatem Umgang mit Ausscheidungen
Beispielliste (nicht abschließend) für Erschwernisfaktoren bei der Ausscheidung:
Altersgruppen F, K und J:
– mindestens drei Zu- oder Ableitungen (inkl. Beatmung)
– Tracheostoma
– Spastik, Kontrakturen, Parese, Plegie
– Schmerzempfindlichkeit/Schmerzen trotz Schmerzmanagement
– nicht altersgerechte Orientierung/Wahrnehmung
– Bewegungsverbot aus medizinischen Gründen (ärztl. Anordnung)
Nur Altersgruppe F:
– medizinische Gründe für Bewegungsverbot/-einschränkung (z. B. Wirbelsäuleninstabilität), nach Operation (z. B. Sternum-Eröffnung, Klavikula-Fraktur, Schulterdystokie, Hypospadie-OP)
– Erforderlichkeit einer speziellen medizinisch-therapeutischen Lagerung (z. B. Gipsschale, Stützkorsett, 20–30°-Hochschräglagerung, Extensionsbehandlung)
– hohes Dekubitusrisiko gemäß Assessmentergebnis
– Hautveränderungen (Ekzem, Hautinfektion (Staphylodermie))
– Vorhandensein eines Anus praeter
– motorische Unruhezustände z. B. nach langer Sedierung, Hyperexzitabilität bei Drogenentzug
Nur Altersgruppen K und J:
– extreme Adipositas (Perzentil größer 99,5)
– krankheitsbedingte Risiken (z. B. Wirbelsäuleninstabilität, Schienung bei beidseitiger Verletzung der Extremitäten, Halo-Fixateur, Extensionsbehandlung, Belastungsintoleranz) Gehbeeinträchtigung, doppelseitige Extremitätenverletzung
– fehlende Kraft zur Eigenbewegung
IV. Leistungsbereich Bewegen und Lagern: Leistungen im Zusammenhang mit Bewegen und Lagern, inkl. Vor- und Nachbereiten, Anleiten, Helfen, Motivieren zur Selbständigkeit
Altersgruppe Leistungsstufe Art der Leistung Zuordnungsmerkmal/Maßnahme
F KA1 Grundleistungen Alle Patienten, die nicht der Leistungsstufe KA2, KA3 oder KA4 zugeordnet werden
KA2 Erweiterte Leistungen
• Positionsunterstützung/-wechsel mit Hilfsmitteln, z. B.: U-Kissen, Lagerungskeil, Rolle oder
• Prophylaktischer Maßnahmen, z. B.: Pneumonieprophylaxe, Dekubitusprrophylage, oder –
• Mobilisation, z. B.: Laufübung , Durchbewegen
KA3 Besondere Leistungen
• Mobilisation und/oder Positionsunterstützung/-wechsel im Inkubator oder
• Spezielle Positionsunterstützungen , z. B.: Dreistufenlagerung, Drainagelagerung, Positionsunterstützung bei Extension oder
• Aufwendige Maßnahmen zur Spannungsregulierung, z. B. Aufbau oder Abbau von Muskel-
tonus oder
• Versorgung mit orthopädischen Hilfsmitteln, z. B. Schiene(n), Korsett
KA4 Hochaufwendige Leistungen Hochaufwendige Re-Positionierung in eine medizinisch-therapeutisch erforderliche Lagerung
(z. B. Extension) mindestens 10 x tägl. bedingt durch fehlende Fähigkeit, sich altersgerecht zu bewegen, durch Vorliegen eines Erschwernisfaktors (siehe Beispielliste)
Hochaufwendiger Lagerungswechsel (bzw. Mikrolagerung) mindestens 10 x täglich bedingt durch fehlende Fähigkeit sich altersgerecht zu bewegen durch Vorliegen eines Erschwernisfaktors (siehe Beispielliste)
Bewegungstraining nach verschiedenen therapeutischen Konzepten mit individuell aufgestellter Maßnahmenplanung bei krankheitsbedingten Bewegungseinschränkungen/-verbot
K KA1 Grundleistungen Alle Patienten, die nicht der Leistungsstufe KA2, KA3 oder KA4 zugeordnet werden
KA2 Erweiterte Leistungen
• Positionsunterstützung mit Lagerungshilfen oder
• Prophylaktische Maßnahmen, z. B.: Pneumonieprophylaxe, Dekubitusprrophylage oder
• Mobilisation, z. B. Positionsunterstützung, Laufübung , Durchbewegen
KA3 Besondere Leistungen
• Spezielle Positionsunterstützungen , z. B.: Dreistufenlagerung, Drainagelagerung, Positionsunterstützung bei Extension oder
• Aufwendige Maßnahmen zur Spannungsregulierung, z. B. Aufbau oder Abbau von Muskeltonus oder
• Versorgung mit orthopädischen Hilfsmitteln z. B. Schiene(n), Korsett oder
• Lauftraining
KA4 Hochaufwendige Leistungen Hochaufwendiger Lagerungswechsel (bzw. Mikrolagerung) mindestens 10 x täglich
• bei massivem Abwehrverhalten/Widerständen oder
• bei massiver Angst vor Berührung und Bewegung oder
• bei fehlender Fähigkeit, den Positionswechsel im Bett durchzuführen, bedingt durch einen
Erschwernisfaktor (siehe Beispielliste)
Mindestens 8 x tägl. hochaufwendiger Lagerungs-/Positionswechse l oder Mobilisation
• bei massivem Abwehrverhalten/Widerständen oder
• bei massiver Angst vor Berührung und Bewegung oder
• bei fehlender Fähigkeit, den Positionswechsel im Bett durchzuführen, bedingt durch einen
Erschwernisfaktor (siehe Beispielliste), davon mind. 4 x täglich mit 2 PFK
Hochaufwendige Unterstützung bei der Mobilisation aus dem Bett
• bei massivem Abwehrverhalten/Widerstände oder
• bei massiver Angst vor Berührung und Bewegung oder
• bei fehlender Fähigkeit, den Positionswechsel im Bett durchzuführen, bedingt durch einen
Erschwernisfaktor (siehe Beispielliste) oder
• bei fehlender Fähigkeit, einen Transfer durchzuführen oder zu gehen, mit zusätzlichen erforder-
lichen Aktivitäten, z. B.: aufwendiges Anlegen von z. B. Stützkorsett/-hose, Kompressionsanzug vor/nach der Mobilisation
mindestens 4 x täglich Spastik des Patienten lösen und mindestens 2 x täglich Anbahnung normaler Bewegungsabläufe durch Faszilitation, Inhibitation
Hochaufwendige Mobilisation aus dem Bett bei fehlender Fähigkeit, den Positionswechsel im Bett durchzuführen, bedingt durch einen Erschwernisfaktor (siehe Beispielliste) oder fehlender Fähigkeit einen Transfer durchzuführen oder zu gehen und
• kleinkindgerechtes Gehtraining unter Anwendung von Techniken, z. B. Faszilitation, Inhibition, Kinästhetik, oder
• kleinkindgerechtes Gehtraining nach verschiedenen therapeutischen Konzepten (wie NDT, MRP, Bobath) oder
• kleinkindgerechtes Gehtraining mit Gehhilfen wie Unterarmgehstützen, Gehwagen/Rollator
J KA1 Grundleistungen Alle Patienten, die nicht der Leistungsstufe A2, A3 oder A4 zugeordnet werden
KA2 Erweiterte Leistungen
• Positionsunterstützung mit Lagerungshilfen oder
• Prophylaktische Maßnahmen, z. B.: Pneumonieprophylaxe, Dekubitusprrophylage oder
• Mobilisation, z. B. Positionsunterstützung, Laufübung , Durchbewegen
KA3 Besondere Leistungen
• Spezielle Positionsunterstützungen, z. B.: Dreistufenlagerung, Drainagelagerung, Positions-
unterstützung bei Extension, oder
• Aufwendige Maßnahmen zur Spannungsregulierung, z. B. Aufbau oder Abbau von Muskeltonus, oder
• Versorgung mit orthopädischen Hilfsmitteln, z. B. Schiene(n), Korsett, oder
• Lauftraining oder
• Mobilisation und Transfer mit Hilfsmitteln, z. B. Patientenlift
KA4 Hochaufwendige Leistungen Hochaufwendiger Lagerungswechsel (bzw. Mikrolagerung) mindestens 10 x täglich
• bei massivem Abwehrverhalten/Widerständen oder
• bei massiver Angst vor Berührung und Bewegung oder
• bei hoher Selbstgefährdung oder
• bei Bewegungsverbot aus medizinischen Gründen (ärztliche Anordnung) oder
• bei fehlender Fähigkeit, den Positionswechsel im Bett durchzuführen, bedingt durch einen
Erschwernisfaktor (siehe Beispielliste)
Mindestens 8 x tägl . hochaufwendiger Lagerungs-/Positionswechsel oder Mobilisation
• bei massivem Abwehrverhalten/Widerständen oder
• bei massiver Angst vor Berührung und Bewegung oder
• bei hoher Selbstgefährdung oder
• bei Bewegungsverbot aus medizinischen Gründen (ärztliche Anordnung) oder
• bei fehlender Fähigkeit, den Positionswechsel im Bett durchzuführen, bedingt durch einen
Erschwernisfaktor (siehe Beispielliste), davon mind. 4 x täglich mit 2 PFK
Unterstützung bei der hochaufwendigen Mobilisation aus dem Bett mit zusätzlichen erforderlichen Aktivitäten
• bei fehlender Fähigkeit, den Positionswechsel im Bett durchzuführen, bedingt durch einen
Erschwernisfaktor (siehe Beispielliste) oder
• bei fehlender Fähigkeit einen Transfer durchzuführen oder zu gehen
• mit zusätzlich erforderlichen Aktivitäten wie:
– aufwendiges Anlegen von z. B. Stützkorsett/-hose vor/nach der Mobilisation oder
– mindestens 4 x täglich Spastik des Patienten lösen und Anbahnung normaler Bewegungs-
abläufe durch Fazilitation, Inhibitation mindestens 2 x täglich
Hochaufwendige Mobilisation aus dem Bett bei fehlender Fähigkeit, den Positionswechsel im Bett durchzuführen, bedingt durch einen Erschwernisfaktor (siehe Beispielliste) oder fehlende Fähigkeit einen Transfer durchzuführen oder zu gehen und
• Gehtraining unter Anwendung von Techniken wie Faszilitation, Inhibition, Kinästhetik oder
• Gehtraining nach verschiedenen therapeutischen Konzepten (wie NDT, MRP, Bobath) oder
• Gehtraining mit Gehhilfen wie Unterarmgehstützen, Gehwagen/Rollator
Hochaufwendiger Lagerungs-/Positionswechsel mindestens 7 x tägl. (keine Mikrolagerungen)
• bei fehlender Fähigkeit, den Positionswechsel im Bett durchzuführen, bedingt durch einen
Erschwernisfaktor (siehe Beispielliste) oder
• bei fehlender Fähigkeit, einen Transfer durchzuführen oder zu gehen, und einem der folgenden Aspekte:
– Mobilisation mindestens 2 x tägl . in den Roll-/Lehnstuhl
– ausgiebige Kontrakturenprophylaxe an allen gefährdeten großen Gelenken mindestens
1 x tägl. und Thromboseprophylaxe durch Anlegen eines medizinischen Thrombose-
prophylaxestrumpfes oder Kompressionsverbandes
Beispielliste (nicht abschließend) für Erschwernisfaktoren bei Bewegen und Lagern:
Altersgruppen F, K und J:
– mindestens drei Zu- oder Ableitungen (inkl. Beatmung)
– Tracheostoma
– Spastik, Kontrakturen, Parese, Plegie
– hohes Dekubitusrisiko gemäß Assessmentergebnis
– Schmerzempfindlichkeit/Schmerzen trotz Schmerzmanagement
– nicht altersgerechte Orientierung/Wahrnehmung
Nur Altersgruppe F:
– medizinische Gründe für Bewegungsverbot/-einschränkung (z. B. Wirbelsäuleninstabilität), nach Operation (z. B. Sternum-Eröffnung, Klavikula-Fraktur, Schulterdystokie, Hypospadie-OP)
– Erforderlichkeit einer speziellen medizinisch-therapeutischen Lagerung (z. B. Gipsschale, Stützkorsett, 20-30°-Hochschräglagerung, Extensionsbehandlung)
– Hautveränderungen (Ekzem, Hautinfektion (Staphylodermie))
– Vorhandensein eines Anus praeter
– motorische Unruhezustände z. B. nach langer Sedierung, Hyperexzitabilität bei Drogenentzug
Nur Altersgruppen K und J:
– extreme Adipositas (Perzentil größer 99,5)
– krankheitsbedingte Risiken (z. B. Wirbelsäuleninstabilität, Schienung bei beidseitiger Verletzung der Extremitäten, Halo-Fixateur, Extensionsbehandlung, Belastungsintoleranz)
– Schwindelanfälle
– fehlende Kraft zur Eigenbewegung
V. Leistungsbereich Kommunikation: Leistungen im Zusammenhang mit Kommunikation inkl. Vor- und Nacharbeiten
Altersgruppe Leistungsstufe Art der Leistung Zuordnungsmerkmal/Maßnahme
F KA1 Grundleistungen Kommunikation findet Berücksichtigung in den allgemeinen Leistungsstufen KA1 und KA2. Erst ab Leistungsstufe KA3 findet eine gesonderte Berücksichtigung statt
KA2 Erweiterte Leistungen Kommunikation findet Berücksichtigung in den allgemeinen Leistungsstufen KA1 und KA2. Erst ab Leistungsstufe KA3 findet eine gesonderte Berücksichtigung statt
KA3 Besondere Leistungen 45 Minuten tägl. (Summe kann addiert werden) geplante spezifische Information/Anleitung/
Beratung mit Leistungsnachweis, inkl. Vor- und Nachbereitung; die Betreuung findet gesondert/getrennt von anderen Interventionen statt
KA4 Hochaufwendige Leistungen Eins-zu-eins-Betreuung: Einen Patienten kontinuierlich über einen längeren Zeitraum von mind.
60 Min. täglich (Summe kann addiert werden) in Präsenz betreuen und findet getrennt/gesondert von anderen Interventionen statt bei Vorliegen eines der in der Beispielliste aufgeführten Gründe
Problemlösungsorientierte Gespräche mit Angehörigen/Bezugspersonen bei Vorliegen eines der in der Beispielliste aufgeführten Gründe von mind. 60 Min. täglich (Summe kann addiert werden), die gesondert/getrennt von anderen Interventionen stattfinden, bei Vorliegen einer der folgenden Voraussetzungen:
• zur Krisenbewältigung/Vertrauensbildung/Anpassung oder
• Gespräche zur Vorbereitung auf die Entlassung oder
• Gespräche mit Dolmetscher
Hochaufwendige Anleitungssituation mit Angehörigen/Bezugspersonen bei Vorliegen eines der in der Beispielliste aufgeführten Gründe von mind. 60 Min. tägl . (Summe kann addiert werden) die getrennt/gesondert von anderen Interventionen stattfindet
Hochaufwendige kommunikative Stimulation , Förderung der spielerischen Interaktion, Bereitstellen und Nachbereitung von altersentsprechendem Spielmaterial, Fingerspiele etc. von mind. 60 Min. tägl. (Summe kann addiert werden) die getrennt/gesondert von anderen Interventionen statt bei Vorliegen eines der in der Beispielliste aufgeführten Gründe stattfindet
K KA1 Grundleistungen Kommunikation findet Berücksichtigung in den allgemeinen Leistungsstufen KA1 und KA2. Erst ab Leistungsstufe KA3 findet eine gesonderte Berücksichtigung statt
KA2 Erweiterte Leistungen Kommunikation findet Berücksichtigung in den allgemeinen Leistungsstufen KA1 und KA2. Erst ab Leistungsstufe KA3 findet eine gesonderte Berücksichtigung statt
KA3 Besondere Leistungen 45 Minuten tägl. (Summe kann addiert werden) geplante spezifische Information/Anleitung/
Beratung mit Leistungsnachweis, inkl. Vor- und Nachbereitung; die Betreuung findet gesondert/getrennt von anderen Interventionen statt
KA4 Hochaufwendige Leistungen Eins-zu-eins-Betreuung: Einen Patienten kontinuierlich über einen längeren Zeitraum von mind. 60 Min. tägl . (Summe kann addiert werden) in Präsenz betreuen und getrennt/gesondert von anderen Interventionen stattfindet, bei Vorliegen eines der in der Beispielliste aufgeführten Gründe
Problemlösungsorientierte Gespräche (mit Kleinkind und/oder Angehörigen/Bezugspersonen) bei Vorliegen einer der in der Liste aufgeführten Gründe von mind. 60 Min. tägl . (Summe kann addiert werden) die gesondert/getrennt von anderen Interventionen stattfinden:
• zur Krisenbewältigung/Vertrauensbildung/Anpassung oder
• Gespräche zur Vorbereitung auf die Entlassung oder
• Gespräche mit Dolmetscher
Hochaufwendige Anleitungssituation mit Kleinkind und/oder Angehörigen/Bezugspersonen bei Vorliegen eines der in der Beispielliste aufgeführten Gründe von mind. 60 Min . tägl. (Summe kann addiert werden), die getrennt/gesondert von anderen Interventionen stattfindet
Hochaufwendige kommunikative Stimulation , Förderung der spielerischen Interaktion, Bereitstellen und Nachbereitung von Lektüre, Spiel-, Mal- und Bastelmaterial von mind. 60 Min. tägl . (Summe kann addiert werden), die getrennt von anderen Interventionen bei Vorliegen eines der in der Liste aufgeführten Gründe stattfindet
J KA1 Grundleistungen Kommunikation findet Berücksichtigung in den allgemeinen Leistungsstufen KA1 und KA2. Erst ab Leistungsstufe KA3 findet eine gesonderte Berücksichtigung statt
KA2 Erweiterte Leistungen Kommunikation findet Berücksichtigung in den allgemeinen Leistungsstufen KA1 und KA2. Erst ab Leistungsstufe KA3 findet eine gesonderte Berücksichtigung statt
KA3 Besondere Leistungen 45 Minuten tägl. (Summe kann addiert werden) geplante spezifische Information/Anleitung/
Beratung mit Leistungsnachweis, inkl. Vor- und Nachbereitung; die Betreuung findet gesondert/getrennt von anderen Interventionen statt
KA4 Hochaufwendige Leistungen Eins-zu-eins-Betreuung: Einen Patienten kontinuierlich über einen längeren Zeitraum von mind.
60 Min. tägl. (Summe kann addiert werden) in Präsenz und getrennt/gesondert von anderen Interventionen bei Vorliegen einer der in der Liste aufgeführten Gründe betreuen
Problemlösungsorientierte Gespräche (mit Kind/Jugendlichen und/oder Angehörigen/Bezugspersonen) bei Vorliegen einer der in der Liste aufgeführten Gründe von mind. 60 Min. tägl . (Summe kann addiert werden) und findet gesondert/getrennt von anderen Interventionen statt
• zur Krisenbewältigung/Vertrauensbildung/Anpassung oder
• Gespräche zur Vorbereitung auf die Entlassung oder
• Gespräche mit Dolmetscher
Hochaufwendige Anleitungssituation mit dem Kind/Jugendlichen und/oder Angehörigen/Bezugspersonen bei Vorliegen eines der in der Beispielliste aufgeführten Gründe von mind. 60 Min. tägl. (Summe kann addiert werden) und findet getrennt/gesondert von anderen Interventionen statt
Hochaufwendige kommunikative Stimulation , Förderung der spielerischen Interaktion, Bereitstellen und Nachbereitung von Lektüre, Spiel-, Mal- und Bastelmaterial von mind. 60 Min. tägl . (Summe kann addiert werden) und getrennt von anderen Interventionen bei Vorliegen eines der in der Liste aufgeführten Gründe
Beispielliste (nicht abschließend):
Gründe für kontinuierliche Betreuung:
– extreme Krisensituation des Patienten oder der Angehörigen/Bezugspersonen oder
– Krisensituation des Neugeborenen/Säuglings durch fehlende Ablenkung und Beschäftigung, fehlende Bezugsperson, fehlende Zuwendung, Unruhe bei Entzugserscheinungen, Unruhe bei Phototherapie, Schmerzen trotz Schmerzmanagement
Gründe für problemlösungsorientierte Gespräche:
– massive Beeinträchtigung der Informationsverarbeitung des Patienten oder der Angehörigen/Bezugspersonen oder
– Verhaltensweisen, die kontraproduktiv für die Therapie sind, oder
– Sprach-/Kommunikationsbarrieren des Patienten oder der Angehörigen/Bezugspersonen oder
– beeinträchtigte Anpassungsfähigkeit oder Nichteinhaltung von Therapieabsprachen des Patienten oder der Angehörigen/Bezugspersonen oder
– extreme Krisensituation des Patienten oder der Angehörigen/Bezugspersonen oder
– Krisensituation des Neugeborenen/Säuglings, Kleinkindes oder Kind/Jugendlichen durch fehlende Ablenkung/Beschäftigung, fehlende Bezugsperson, fehlende Zuwendung, Unruhe bei Entzugserscheinungen, Unruhe bei Phototherapie oder Schmerzen trotz Schmerzmanagement
Gründe für hochaufwendige Anleitungssituationen:
– massive Beeinträchtigung der Informationsverarbeitung der Angehörigen/Bezugspersonen oder
– Verhaltensweisen die kontraproduktiv für die Therapie sind oder
– Sprach-/Kommunikationsbarrieren der Angehörigen/Bezugspersonen oder
– beeinträchtigte Anpassungsfähigkeit oder Nichteinhaltung von Therapieabsprachen der Patienten oder der Angehörigen/Bezugspersonen oder
– körperliche Einschränkungen, die den erforderlichen Kompetenzerwerb erschweren
Gründe für hochaufwendige kommunikative Stimulation:
– extreme Krisensituation des Kleinkindes oder des Kindes/Jugendlichen oder der Angehörigen/Bezugspersonen oder
– Krisensituation des Neugeborenen/Säuglings, Kleinkindes oder des Kindes/Jugendlichen durch fehlende Ablenkung und Beschäftigung, fehlende Bezugsperson, fehlende Zuwendung, Unruhe bei Entzugserscheinungen, Unruhe bei Phototherapie, Schmerzen trotz Schmerzmanagement oder
– körperliche Einschränkungen, die den erforderlichen Kompetenzerwerb erschweren
(zu § 13 Absatz 2 Satz 1)Ermittlung des Pflegebedarfs auf Normalstationen für Kinder: Zuordnung zu den Leistungsstufen der speziellen Pflege
Anlage 4Schlussvorschriften
(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 188, S. 43 - 47)
I. Leistungsbereich OP, invasive Maßnahmen, akute Krankheitsphase, dauernde Bedrohung
Altersgruppe Leistungsstufe Art der Leistung Zuordnungsmerkmal/Maßnahme
F, K und J KS1 Grundleistungen Alle Patienten, die nicht der Leistungsstufe KS2, KS3 oder KS4 zugeordnet werden
KS2 Erweiterte Leistungen Vitalzeichenkontrolle und Krankenbeobachtung mit Erhebung von mindestens 24 Parametern * täglich
Aufwendiges Versorgen von Ableitungs- und Absaugsystem/-en (Versorgen von Trachelakanüle oder Bulau-Drainage/-n , häufiges Absaugen, Legen oder Wechseln einer Magensonde, Legen eines Blasenkatheters, Wechsel einer Stomaplatte, engmaschige Kontrollen von Ableitungsmengen)
Pflegespezifische physikalische Maßnahmen 3 – 5 x täglich , z. B.:
• Inhalation, Wadenwickel oder
• Medizinisches Voll-/Teilbad (nach ärztl. Anordnung) 1 x tägl. mind. 20 Minuten
KS3 Besondere Leistungen Vitalzeichenkontrolle und Krankenbeobachtung zum Erkennen einer akuten Bedrohung fortlaufend innerhalb von 24 Stunden, z. B.:
• Kontinuierliche Monitorüberwachung und engmaschige Krankenbeobachtung, z. B. nach Fieberkrampf, oder
• stündliche GCS-Erhebung oder
• postoperativ z. B. 2 stdl. Vitalparameter Puls, Atmung, RR und Kontrolle von Ausscheidung, Wundbett und Motorik, Durchblutung und Sensibilität (MDS)
Pflegespezifische physikalische Maßnahmen mindestens 6 x tägl ., z. B.:
• Inhalation
• Wickel, Auflagen, Aromatherapie
• medizinisches Vollbad (nach ärztl. Anordnung) mind. 60 Minuten (inkl. Vor- und Nachbereitung)
KS4 Hochaufwendige Leistungen Vitalzeichenkontrolle und Krankenbeobachtung zum Erkennen einer akuten Bedrohung fortlaufend innerhalb von 24 Stunden bei Zeichen einer respiratorischen Beeinträchtigung oder bei Vorhandensein eines Tracheostomas und bei Vorliegen eines Erschwernisfaktors (siehe Beispielliste):
• kontinuierliche Monitorüberwachung/Pulsoximetrie und mindestens 2-stdl. Beurteilung und
Dokumentation des Atemmusters oder
• 1-stdl. Dokumentation von Puls und Atmung (ohne Monitor), Beurteilung der Atmung und
atemtherapeutische Leistungen mit einem Zeitaufwand von mindestens 30 Minuten wie:
– Absaugen von Schleim aus Tracheostoma oder Nase, Mund, Rachen oder
– Anleitung von Eltern und Angehörigen im Umgang mit Absaugsystemen oder in der
Tracheostomapflege oder
– Anleitung zum Wechsel der Trachealkanüle
Pflegespezifische physikalische Maßnahmen zur Pneumonieprophylaxe oder Sekretmobilisation und Verbesserung der Belüftung der Atemwege in an die Bedürfnisse des Patienten angepasster Kombination mindestens 90 Minuten tägl. (Summe kann addiert werden) bei Pneumonierisiko durch Vorliegen eines Erschwernisfaktors (siehe Beispielliste) oder bei Zeichen
einer respiratorischen Beeinträchtigung:
• Inhalation oder
• Vibrationsbehandlung des Thorax oder
• Wickel/Auflagen/Umschläge oder
• Maßnahmen der Atemtherapie: Anleiten und Beaufsichtigen von in- und Exspirationsübungen
mit entsprechenden Hilfsmitteln (z. B.: Kontaktatmung) oder
• Anleiten von Eltern/Bezugsperson in Techniken zur Sekretmobilisation beim Patienten
(z. B. autogene Drainage, Drainagelagerung) oder
• Speziallagerung zur Ventilations- und Mobilitätsförderung des Thorax mit Evaluation und
Dokumentation des Behandlungsverlaufs (z. B. Dehnlagerung, Halbmondlagerung)
Beispielliste (nicht abschließend) für die Altersgruppen F, K und J für Erschwernisfaktoren bei Überwachen und Beobachten:
– (ehemaliges) Frühgeborenes (nur Altersgruppen F und K)
– chronische respiratorische Erkrankung
– angeborene oder erworbene Fehlbildung des Thorax oder der Wirbelsäule, syndromale, neuromuskuläre sowie angeborene Stoffwechselerkrankung, die die Atmung beeinträchtigt
– Parese, Plegiezustand nach großem operativen Eingriff
– Vorhandensein einer Thoraxdrainage
II. Leistungsbereich Medikamentöse Versorgung
Altersgruppe Leistungsstufe Art der Leistung Zuordnungsmerkmal/Maßnahme
F, K, J KS1 Grundleistungen Alle Patienten, die nicht der Leistungsstufe KS2, KS3 oder KS4 zugeordnet werden
KS2 Erweiterte Leistungen Vorbereiten, Nachbereiten und Kontrollieren von z. B.:
• mind. 2 Kurzinfusionen
• einer Dauerinfusion
• einer Transfusion
• intravenöser Zytostatikagabe (wenn keine fortlaufende Beobachtung erforderlich ist) oder
Verabreichung von mehreren i.m.-Injektionen, s.c.-Injektionen, i.v.-Injektionen oder Komplexes Medikamentenregime mit Verabreichung außerhalb der normalen Nahrungsaufnahme bis zu
5 x täglich
KS3 Besondere Leistungen Vorbereiten, Nachbereiten und Kontrollieren von z. B.:
• mind. 5 Kurzinfusionen
• zwei Transfusionen und/oder Transfusionen von mind. 2 Std.
• intravenöser Zytostatikagabe (wenn fortlaufende Beobachtung erforderlich ist) oder Komplexes Medikamentenregime mit Verabreichung mind. 6 x täglich
Fortlaufendes Beobachten und Betreuen des Patienten bei Gefahr einer akuten Bedrohung
bei z. B.:
• zu erwartenden Nebenwirkungen
• Provokationstests
• einer allergischen Reaktion
• Unverträglichkeit, z. B. Übelkeit und Erbrechen
• medikamentöser Neueinstellung (z. B. Antikonvulsiva, Insulintherapie)
KS4 Hochaufwendige Leistungen Zu mindestens neun verschiedenen Uhrzeiten Verabreichung der Arzneimittel , die der Patient nicht selbständig einnehmen kann, bei massiver Abwehr/Widerständen/Uneinsichtigkeit bei der Verabreichung von Arzneimitteln oder massiver Beeinträchtigung der oralen Arzneimitteleinnahme durch Bewusstseinseinschränkung und hochaufwendiges (komplexes) Arzneimittelregime entsprechend ärztlicher Anordnung mit hoher Verabreichungsfrequenz oder Multimedikation
• Mindestens 12 Arzneimittel/Tag (z. B. Klysmen, Suspensionen, Inhalate, Injektionslösungen, Tabletten, Granulate, die in besonderer Form (z. B. mörsern, auflösen) zubereitet werden müssen) und mindestens drei Applikationszeitpunkte (z. B. morgens, mittags, abends) für die Verabreichung dieser Arzneimittel bei massiver Beeinträchtigung der oralen Arzneimitteleinnahme durch Bewusstseinseinschränkung und
• hochaufwendiges (komplexes) Arzneimittelregime entsprechend ärztlicher Anordnung mit
hoher Verabreichungsfrequenz oder Multimedikation oder Kau-/Schluckstörung mit starken Auswirkungen auf die Arzneimitteleinnahme
Hochaufwendiges Infusionsregime von mindestens 9 (Kurz-)Infusionen (ohne alleinige Trägerflüssigkeiten) i. v. oder Spritzenpumpe i. v. oder Injektionen in liegende Zugänge
i. v. mit Dokumentation und Sicherung eines entsprechenden Zugangs
III. Leistungsbereich Wund- und Hautbehandlung/Assistieren ärztlicher Tätigkeiten
Altersgruppe Leistungsstufe Art der Leistung Zuordnungsmerkmal/Maßnahme
F, K, J KS1 Grundleistungen Alle Patienten, die nicht der Leistungsstufe KS2, KS3 oder KS4 zugeordnet werden
KS2 Erweiterte Leistungen Vor- und Nachbereiten und Assistieren bei aufwendigem Verbandswechsel oder Assistenz bei Entfernung von einer Drainage oder einem ZVK etc.
Vor- und Nachbereiten und Assistieren beim Versorgen einer lokalen Verbrennung oder einer Verbrühung mind. 2. Grades
Auftragen/Einreiben von Salben oder Tinkturen auf eine große Hautregion oder einfacher Verbandswechsel mind. 2 x tägl.
Vor- und Nachbereiten und Mitwirken bei ärztlichen Tätigkeiten von mindestens 30 Minuten Dauer,
z. B. bei einer Lumbalpunktion
KS3 Besondere Leistungen Eines der unter KS2 genannten Kriterien mindestens 2 x täglich oder durch 2 PFK
einfacher Verbandswechsel mind. 3 x tägl.
KS4 Hochaufwendige Leistungen
• Hochaufwendige Wundversorgung oder
• Versorgung von sekundär heilenden Wunden oder Dekubitus (gemäß Assessmentergebnis) oder
• bei Verbrennung/Verbrühung (ab 2. Grades bei mindestens 9 Prozent der KOF oder an einer der folgenden Lokalisationen: Gesicht/Hals, Hand, Fuß, Intimbereich) oder
• aufwendige Wunde nach OP bei Vorliegen eines Erschwernisfaktors (siehe Beispielliste) oder
• bei aufwendiger Hautbehandlung oder aufwendigem Verband bedingt durch einen Erschwernisfaktor (siehe Beispielliste) mindestens 30 Minuten 2 x täglich oder 1 x täglich durch 2 PFK wie:
– Vor- und Nachbereiten und Assistieren bei aufwendigem Verbandwechsel oder
– Vor- und Nachbereiten und Assistieren beim Versorgen einer lokalen Verbrennung oder
Verbrühung oder
– Auftragen oder Einreiben von Salben oder Tinkturen oder speziellen Wundmaterialien nach ärztl. Anordnung auf eine große Hautregion oder
– Anleiten von Eltern/Bezugsperson im Umgang mit dem Material und der Pflege (z. B. Fixateur
externe mit Pin-Pflege, Anlegen einer Kompressionsmaske)
Systematisches Wundmanagement
• von Wunden bei aufwendiger Wundversorgung von sekundär heilenden Wunden oder Dekubitus (gemäß Assessmentergebnis) oder
• bei Verbrennung/Verbrühung (ab 2. Grades bei mindestens 9 Prozent der KOF oder an einer der folgenden Lokalisationen: Gesicht/Hals, Hand, Fuß, Intimbereich) oder
• von aufwendiger Wunde nach OP bei Vorliegen eines Erschwernisfaktors (siehe Beispielliste) bestehend aus:
– spezifische Wunddiagnose, Rezidivzahl, Wunddauer, -lokalisation, -größe, -rand, -umgebung, -grund, Entzündungszeichen und mögliche Wundheilungsstörungen und
– Wundbehandlung, bestehend aus Wundreinigung und/oder Wunddesinfektion sowie Wundauflagen und/oder Auflagenfixierung von mindestens 30 Minuten pro Tag und
– systematische Evaluation des Wundheilungsprozesses
Beispielliste (nicht abschließend) für die Altersgruppen F, K und J für Erschwernisfaktoren bei Wund- und Hautbehandlung/ärztl. Assistenz:
– Kompartmentsyndrom
– offene Fraktur
– Hydrozephalus mit externer Ableitung (nur Altersgruppe F)
– künstlicher Darmausgang
– künstlicher Blasenausgang
– OP im Anal-/Urogenitalbereich (z. B. bei Hypospadie, Adrenogenitales Syndrom, anorektale Malformation (exkl. OP bei Phimose))
IV. Leistungsbereich Begleitung
Altersgruppe Leistungsstufe Art der Leistung Zuordnungsmerkmal/Maßnahme
F, K, J KS1 Grundleistungen Begleitung findet Berücksichtigung in den allgemeinen Leistungsstufen KS1, KS2 und KS3. Erst ab Leistungsstufe KS4 findet eine gesonderte Berücksichtigung statt.
KS2 Erweiterte Leistungen Begleitung findet Berücksichtigung in den allgemeinen Leistungsstufen KS1, KS2 und KS3. Erst ab Leistungsstufe KS4 findet eine gesonderte Berücksichtigung statt.
KS3 Besondere Leistungen Begleitung findet Berücksichtigung in den allgemeinen Leistungsstufen KS1, KS2 und KS3. Erst ab Leistungsstufe KS4 findet eine gesonderte Berücksichtigung statt.
KS4 Hochaufwendige Leistungen Fortlaufendes Beobachten und Betreuen (1:1) des Patienten durch eine PFK bei Maßnahmen/
Untersuchungen/Behandlungen außerhalb der Station oder bei einer indizierten Sitzwache durch eine PFK von mindestens 240 Minuten am Tag inkl. Vor- und Nachbereiten (Summe kann addiert werden)
(zu § 17 Absatz 2)Ermittlung des Pflegebedarfs auf Intensivstationen für Kinder: Zuordnung zu den Leistungsstufen
Anlage 5Schlussvorschriften
(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 188, S. 48 - 50)
Spezielle Intensivpflege NICU: Alter bei Aufnahme < 28. Lebenstag oder < 2 500 g Aufnahmegewicht
Leistungsbereich Leistungsstufe IS1 – Grundleistungen
Spezialpflege Leistungsstufe IS2 – Erweiterte Leistungen
Intensivüberwachung Leistungsstufe IS3 – Besondere Leistungen
Intensivtherapie
1. Leistung im Zusammenhang mit Beobachten und Überwachen des
Patienten und Umfelds
• Alle Patienten, die nicht der
Leistungsstufe IS2 oder IS3
zugeordnet werden
Mindestes eines der folgenden Zu-/Ableitungssysteme:
• Invasive arterielle RR-Messung
• Thoraxdrainage
• Externe Ventrikeldrainage
• Schlürf- bzw. Replogle-Sonde bei Ösophagu-
satresie
• Intraoperativ gelegene Magensonde nach
Korrektur einer Ösophaugsatresie
• kontinuierliches EEG-Monitoring
• Zentraler Venenkatheter (inkl. Nabelvenen-
katheter)
Lebensbedrohliche Akutphase (vitale Bedrohung)
2. Leistungen im Zusammenhang mit der Beatmung/CPAP (inkl. Vor- und Nachbereitung)
• Alle Patienten, die nicht der
Leistungsstufe IS2 oder IS3
zugeordnet werden
Beatmeter Patient (invasiv oder nicht invasiv), sofern das Zuordnungsmerkmal der Leistungsstufe IS3 nicht zutrifft. Invasiv beatmeter Patient bei instabiler Beatmungssituation (Beatmung mit z. B. OI > 25)
3. Leistungen im Zusammenhang mit medikamentöser Versorgung (z. B.: iv,
oral, s.c., auch als Kurzinfusion) und Infusionstherapie (inkl. Parenterale Ernährung, Katecholamine)
• Alle Patienten, die nicht der
Leistungsstufe IS2 oder IS3
zugeordnet werden
• Katecholamin-DTI, sofern das Zuordnungs-
merkmal der Leistungsstufe IS3 nicht zutrifft,
oder
• Kontinuierliche Prostaglandin-Infusion oder
• Kontinuierliche Insulin-Infusion oder
• Medikamentös behandeltes Entzugs- oder
Delirsyndrom
Kreislauf instabiler Patient (mit z. B. wechselnder Katecholamin-/Kreislauftherapie, Katecholamin-DTI ≥ 2 Katecholamine)
4. Leistungen im
Zusammenhang mit
ärztlichen Eingriffen
und Diagnostik
• Alle Patienten, die nicht der
Leistungsstufe IS2 oder IS3
zugeordnet werden
Hypothermie-Behandlung nach den ersten
24 Stunden
• Hypothermie-Behandlung in den ersten
24 Stunden oder
• Tag einer größeren Operation
(z. B. Zwerchfellhernie) oder
• Austauschtransfusion oder
• ECMO-Therapie
5. Übergeordnete Einstufungskriterien Alle Patienten, die nicht der Leistungsstufe IS2 oder IS3 zugeordnet werden
• Frühgeborene < 1 000 g in den ersten
72 Lebensstunden
• Andere Gründe bei 1:1-Betreuung
• Sterbebegleitung
Spezielle Intensivpflege PICU: Alter bei Aufnahme ≥ 28. Lebenstag und ≥ 2 500 g Aufnahmegewicht
Leistungsbereich Leistungsstufe IS1 – Grundleistung
Spezialpflege Leistungsstufe IS2 – Erweiterte Leistung
Intensivüberwachung Leistungsstufe IS3 – Besondere Leistung
Intensivtherapie
1. Leistung im Zusammenhang mit Beobachten und Überwachen des
Patienten und Umfelds Alle Patienten, die nicht der Leistungsstufe IS2 oder IS3 zugeordnet werden Mindestens drei der folgenden Zu-/Ableitungssysteme:
• Zentraler Venenkatheter (ZVK, Hickman)
• Invasive arterielle RR-Messung
• Thoraxdrainage/Wunddrainage
• Externe Ventrikeldrainage
• Kontinuierliches EEG-Monitoring
• Kontinuierliches ICP-Monitoring (Parechym-
sonde, epi- oder subdurale Sonde)
• Blasenkatheter/suprapubischer Katheter
• Lebensbedrohliche Akutphase oder
• CPP-basierte Hirndrucktherapie (= instabil)
2. Leistungen im Zusammenhang mit der Beatmung/CPAP (inkl. Vor- und Nachbereitung) Alle Patienten, die nicht der Leistungsstufe IS2 oder IS3 zugeordnet werden
• Modifikation/Intensivierung der Beatmung bei
heimbeatmeten Patienten oder
• HFNC-Therapie ( > 1 Liter/kg angefeuchtet und
angewärmt) oder
• Nicht-invasive Beatmung über Nasal Prongs
oder Maske oder
• Invasiv beatmeter Patient bei stabiler
Beatmungssituation oder
• NO-Beatmung ≤ 15 ppm (bei stabiler
Beatmungssituation) oder
• Beatmungsweaning mit Frühmobilisation
• Invasiv beatmeter Patient bei instabiler
Beatmungssituation (schweres Lungenversagen = FiO 2 ≥ 60 %, PEEP ≥ 10 cmH 2 O,
PIP ≥ 28 cm H 2 O) oder
• NO-Beatmung > 15 ppm
3. Leistungen im Zusammenhang mit medikamentöser Versorgung (z. B.: iv,
oral, s.c., auch als Kurzinfusion) und Infusionstherapie (inkl. Parenterale Ernährung, Katecholamine) Alle Patienten, die nicht der Leistungsstufe IS2 oder IS3 zugeordnet werden
• Katecholamin-DTI (bis 2 Katecholamine) oder
• Mind. 10 unterschiedliche i.v.-Medikamente oder
• Medikamentös oder nicht medikamentös
behandeltes Entzugs- oder Delirsyndrom
Katecholamin-DTI ( ≥ 3 Katecholamine aus
Adrenalin > 0,05 µg/kg/min, Noradrenalin
> 0,05 µg/kg/min, Dobutamin > 5 oder µg/kg/min, Vasopressin)
4. Leistungen im Zusammenhang mit ärztlichen Eingriffen und Diagnostik Alle Patienten, die nicht der Leistungsstufe IS2 oder IS3 zugeordnet werden Peritonealdialyse manuell < 10 Zyklen pro Tag oder maschinell
• Peritonealdialyse manuell ≥ 10 Zyklen/Tag
oder Intervall < 2 Stunden oder
• vvECMO oder vaECMO (nur bei invasiv
beatmeten Patienten) oder
• kontinuierliche Nierenersatzverfahren
(CVVH, CVVHD, CVVHDF)
(nur bei invasiv beatmeten Patienten) oder
• Postreanimationstherapie Tag 1–3 / 72 Stunden
nach Ereignis (nur bei invasiv beatmeten
Patienten) oder
• Thermische Verletzungen > 20% KOF
5. Übergeordnete Einstufungskriterien Alle Patienten, die nicht der Leistungsstufe IS2 oder IS3 zugeordnet werden
• Schwerwiegende Bewusstseinsstörung/
Coma (GCS) oder
• Tag mit Transportbegleitung
• Isolation mit Einzelzimmer-Schleusung oder
• Andere Gründe bei 1:1-Betreuung oder
• Sterbebegleitung/Tag des Todes