法律人 LawPlayer logo

資料由法律人 LawPlayer整理提供·Deutsches Bundesrecht / LawPlayer, aufbereitet aus gesetze-im-internet.de

Verordnung

Solingenverordnung

Abkürzung
SolingenV
Ausfertigungsdatum
16. Dezember 1994
Paragrafen
6

Anlagen & Schlussformeln

Eingangsformel

Auf Grund des § 137 des Markengesetzes vom 25. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3082) verordnet das Bundesministerium der Justiz im Einvernehmen mit den Bundesministerien für Wirtschaft, für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und für Gesundheit:

§ 1Grundsatz

12in allen wesentlichen Herstellungsstufen innerhalb des Solinger Industriegebiets bearbeitet und fertiggestellt worden sind undnach Rohstoff und Bearbeitung geeignet sind, ihren arteigenen Verwendungszweck zu erfüllen.Der Name Solingen darf im geschäftlichen Verkehr nur für solche Schneidwaren benutzt werden, die

§ 2Herkunftsgebiet

Das Solinger Industriegebiet umfaßt das Gebiet der kreisfreien Stadt Solingen und das Gebiet der im Kreis Mettmann gelegenen Stadt Haan.

§ 3Begriff der Schneidwaren

12345678Scheren, Messer und Klingen aller Art,Bestecke aller Art und Teile von solchen,Tafelhilfsgeräte, wie Tortenheber, Gebäckzangen, Zuckerzangen, Traubenscheren und Vorleger,Tafelwerkzeuge, wie Zigarrenabschneider, Brieföffner, Nußknacker und Korkenzieher, sowie schneidende Küchenwerkzeuge, wie Dosenöffner und Messerschärfer,Rasiermesser, Rasierklingen und Rasierapparate,Haarschneidemaschinen und Schermaschinen,Hand- und Fußpflegegeräte, wie Nagelfeilen, Haut- und Nagelzangen, Nagelknipser und Pinzetten,blanke Waffen aller Art.Schneidwaren im Sinne des § 1 sind insbesondere:

§ 4Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt an dem Tag außer Kraft, an dem das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum auf der Grundlage eines gemäß Artikel 70 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2023/2411 gestellten Antrags die hiernach geschützte Angabe in das Unionsregister nach der Verordnung (EU) 2023/2411 einträgt oder über den Antrag anderweitig abschließend entscheidet. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gibt den Tag des Außerkrafttretens im Bundesgesetzblatt bekannt.

Schlußformel

Der Bundesrat hat zugestimmt.

6 Paragrafen

Dieses Gesetz zitieren

Solingenverordnung (gesetze-im-internet.de). Abgerufen über LawPlayer, https://lawplayer.com/de/act/gii-solingenv

German federal statutes and regulations published by the Federal Ministry of Justice at gesetze-im-internet.de are official works in the public domain under § 5 Abs. 1 UrhG.

DE-AmtlichesWerk-PublicDomain

本頁資料來源:gesetze-im-internet.de (BMJ)·整理提供:法律人 LawPlayer· lawplayer.com