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Bürgerliches Gesetzbuch § 1053

Unterlassungsklage bei unbefugtem Gebrauch

§ 1053

Macht der Nießbraucher einen Gebrauch von der Sache, zu dem er nicht befugt ist, und setzt er den Gebrauch ungeachtet einer Abmahnung des Eigentümers fort, so kann der Eigentümer auf Unterlassung klagen.

查看整部法規全文 → · 開啟所屬章節:Untertitel 1 — Nießbrauch an Sachen

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