熱門推薦罰單破解實戰交通警察名師 25 年經驗,親授警察臨檢、檢舉魔人、科技執法、車禍糾紛的執法邏輯看課程介紹
購物車我的課程我的書籤免費註冊

Bürgerliches Gesetzbuch § 1355b

Geschlechtsangepasste Form des Ehenamens nach sorbischer Tradition und ausländischen Rechtsordnungen

§ 1355b

123die Form der sorbischen Tradition entspricht und der Ehegatte dem sorbischen Volk angehört,die Anpassung in der Rechtsordnung eines anderen Staates vorgesehen ist und der Herkunft des Ehegatten entspricht oderdie Anpassung in der Rechtsordnung eines anderen Staates vorgesehen ist und der Name traditionell aus dem dortigen Sprachraum stammt.(1) Jeder Ehegatte kann durch Erklärung gegenüber dem Standesamt bestimmen, dass er den Ehenamen in einer seinem Geschlecht angepassten Form führt, wenn (2) Wird eine Erklärung nach Absatz 1 nicht bei der Eheschließung abgegeben, so muss sie öffentlich beglaubigt werden. (3) Die Erklärung nach Absatz 1 kann gegenüber dem Standesamt widerrufen werden. Der Widerruf muss öffentlich beglaubigt werden. Im Fall des Widerrufs ist eine erneute Erklärung nach Absatz 1 nicht zulässig.

查看整部法規全文 → · 開啟所屬章節:Titel 5 — Wirkungen der Ehe im Allgemeinen

German federal statutes and regulations published by the Federal Ministry of Justice at gesetze-im-internet.de are official works in the public domain under § 5 Abs. 1 UrhG.