Unterhalt wegen Alters
§ 1571
123der Scheidung,der Beendigung der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes oderdes Wegfalls der Voraussetzungen für einen Unterhaltsanspruch nach den §§ 1572 und 1573Ein geschiedener Ehegatte kann von dem anderen Unterhalt verlangen, soweit von ihm im Zeitpunktwegen seines Alters eine Erwerbstätigkeit nicht mehr erwartet werden kann.