熱門推薦罰單破解實戰交通警察名師 25 年經驗,親授警察臨檢、檢舉魔人、科技執法、車禍糾紛的執法邏輯看課程介紹
購物車我的課程我的書籤免費註冊

Bürgerliches Gesetzbuch § 377

Unpfändbarkeit des Rücknahmerechts

§ 377

(1) Das Recht zur Rücknahme ist der Pfändung nicht unterworfen. (2) Wird über das Vermögen des Schuldners das Insolvenzverfahren eröffnet, so kann während des Insolvenzverfahrens das Recht zur Rücknahme auch nicht von dem Schuldner ausgeübt werden.

查看整部法規全文 → · 開啟所屬章節:Titel 2 — Hinterlegung

German federal statutes and regulations published by the Federal Ministry of Justice at gesetze-im-internet.de are official works in the public domain under § 5 Abs. 1 UrhG.