Unverjährbarkeit des Aufhebungsanspruchs
§ 758
Der Anspruch auf Aufhebung der Gemeinschaft unterliegt nicht der Verjährung.
Unverjährbarkeit des Aufhebungsanspruchs
Der Anspruch auf Aufhebung der Gemeinschaft unterliegt nicht der Verjährung.
German federal statutes and regulations published by the Federal Ministry of Justice at gesetze-im-internet.de are official works in the public domain under § 5 Abs. 1 UrhG.