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Bundes-Klimaanpassungsgesetz § 2

Begriffsbestimmungen

§ 2

123Klimaanpassung: die Ausrichtung an den aktuellen oder erwarteten Auswirkungen des Klimawandels,Klimarisikoanalyse: eine Ermittlung und Bewertung der gegenwärtigen und zukünftigen Risiken im Zusammenhang mit den Auswirkungen des Klimawandels, in deren Rahmen der erforderliche Umfang und Detaillierungsgrad der Analyse durch die für die Erstellung zuständige juristische Person angemessen nach ihrer Situation und ihren Bedürfnissen festgelegt wird,Träger öffentlicher Aufgaben: alle Stellen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen, unabhängig davon, ob sie öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisiert sind.Im Sinne dieses Gesetzes ist oder sind:

查看整部法規全文 → · 開啟所屬章節:Abschnitt 1 — Allgemeine Vorschriften

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