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Allgemeine Gebührenverordnung Abschnitt 4 — Inkrafttreten

§ 13 · 3 Paragrafen

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Inkrafttreten

§ 13

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(zu § 5 Absatz 1 Nummer 1, § 9 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a und § 10 Absatz 2 Nummer 1)

Anlage 1Schlussvorschriften

(Fundstelle: BGBl. I 2021, 204 – 210) Teil A Allgemeine pauschale Stundensätze (Pauschalsätze der Kosten eines Standardarbeitsplatzes in der Bundesverwaltung) Kostenblock Stundensatz in Euro Abschnitt 1 Personaleinzel- und Sacheinzelkosten 1. mit Gemeinkostenzuschlag Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,90 Euro gekürzt werden. Wenn Sachverständige als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,09 Euro gekürzt werden. Verwaltungsbeschäftigte einfacher Dienst/Gruppe E 2 bis E 4 50,73 mittlerer Dienst/Gruppe E 5 bis E 9a 59,42 gehobener Dienst/Gruppe E 9b bis E 12 74,41 höherer Dienst/Gruppe E 13 bis E 15 Ü 93,61 Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,87 Euro gekürzt werden. Wenn Sachverständige als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,08 Euro gekürzt werden. Wenn Hubschrauber als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,11 Euro gekürzt werden. Wenn Boote oder Schiffe als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,05 Euro gekürzt werden. Wenn Wasserwerfer als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,02 Euro gekürzt werden. Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte mittlerer Dienst 62,00 gehobener Dienst 75,19 höherer Dienst 96,59 2. ohne Gemeinkostenzuschlag Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,70 Euro gekürzt werden. Wenn Sachverständige als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,07 Euro gekürzt werden. Verwaltungsbeschäftigte einfacher Dienst/Gruppe E 2 bis E 4 39,60 mittlerer Dienst/Gruppe E 5 bis E 9a 46,38 gehobener Dienst/Gruppe E 9b bis E 12 58,09 höherer Dienst/Gruppe E 13 bis E 15 Ü 73,08 Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,68 Euro gekürzt werden. Wenn Sachverständige als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,06 Euro gekürzt werden. Wenn Hubschrauber als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,09 Euro gekürzt werden. Wenn Boote oder Schiffe als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,04 Euro gekürzt werden. Wenn Wasserwerfer als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,01 Euro gekürzt werden. Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte mittlerer Dienst 48,40 gehobener Dienst 58,70 höherer Dienst 75,40 Abschnitt 2 Personaleinzelkosten 1. mit Gemeinkostenzuschlag Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,31 Euro gekürzt werden. Verwaltungsbeschäftigte einfacher Dienst/Gruppe E 2 bis E 4 37,39 mittlerer Dienst/Gruppe E 5 bis E 9a 46,09 gehobener Dienst/Gruppe E 9b bis E 12 61,08 höherer Dienst/Gruppe E 13 bis E 15 Ü 80,28 Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,30 Euro gekürzt werden. Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte mittlerer Dienst 49,01 gehobener Dienst 62,19 höherer Dienst 83,59 2. ohne Gemeinkostenzuschlag Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,24 Euro gekürzt werden. Verwaltungsbeschäftigte einfacher Dienst/Gruppe E 2 bis E 4 29,19 mittlerer Dienst/Gruppe E 5 bis E 9a 35,98 gehobener Dienst/Gruppe E 9b bis E 12 47,68 höherer Dienst/Gruppe E 13 bis E 15 Ü 62,67 Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,23 Euro gekürzt werden. Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte mittlerer Dienst 38,26 gehobener Dienst 48,55 höherer Dienst 65,25 Abschnitt 3 Sacheinzelkosten 1. mit Gemeinkostenzuschlag Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,59 Euro gekürzt werden. Wenn Sachverständige als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,09 Euro gekürzt werden. Verwaltungsbeschäftigte 13,33 Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,57 Euro gekürzt werden. Wenn Sachverständige als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,08 Euro gekürzt werden. Wenn Hubschrauber als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,11 Euro gekürzt werden. Wenn Boote oder Schiffe als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,05 Euro gekürzt werden. Wenn Wasserwerfer als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,02 Euro gekürzt werden. Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte 13,00 2. ohne Gemeinkostenzuschlag Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,46 Euro gekürzt werden. Wenn Sachverständige als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,07 Euro gekürzt werden. Verwaltungsbeschäftigte 10,41 Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,45 Euro gekürzt werden. Wenn Sachverständige als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,06 Euro gekürzt werden. Wenn Hubschrauber als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,09 Euro gekürzt werden. Wenn Boote oder Schiffe als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,04 Euro gekürzt werden. Wenn Wasserwerfer als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,01 Euro gekürzt werden. Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte 10,15 Teil B Herleitung der allgemeinen pauschalen Stundensätze Kostenblock Besoldungs- oder Entgeltgruppe/Zweckbestimmung Durchschnittskosten für den Bund pro Jahr in Euro 1. Personaleinzelkosten 1.1 Beamtinnen und Beamte 1.1.1 steuerpflichtiges Brutto A 3 29 209 A 4 34 875 A 5 36 285 A 6 37 245 einfacher Dienst A 2 bis A 6 36 427 A 6 33 056 A 7 36 673 A 8 43 251 A 9 47 887 A 9 + Zulage 52 040 mittlerer Dienst A 6 bis A 9 + Zulage 44 860 A 9 40 738 A 10 50 215 A 11 57 815 A 12 63 344 A 13 70 639 A 13 + Zulage 74 822 gehobener Dienst A 9 bis A 13 + Zulage 57 529 A 13 65 194 A 14 73 858 A 15 85 319 A 16 95 292 höherer Dienst A 13 bis A 16 78 088 1.1.2 Versorgung % von 1.1.1 Verwaltungsbeamtinnen und -beamte <!-- SPLIT UMBAU : [Text: einfacher Dienst][Element: ][Text: 27,9 ]--> einfacher Dienst 27,9 10 163 <!-- SPLIT UMBAU : [Text: mittlerer Dienst][Element: ][Text: 27,9 ]--> mittlerer Dienst 27,9 12 516 <!-- SPLIT UMBAU : [Text: gehobener Dienst][Element: ][Text: 29,3 ]--> gehobener Dienst 29,3 16 856 <!-- SPLIT UMBAU : [Text: höherer Dienst][Element: ][Text: 36,9 ]--> höherer Dienst 36,9 28 814 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte <!-- SPLIT UMBAU : [Text: mittlerer Dienst][Element: ][Text: 32,6 ]--> mittlerer Dienst 32,6 14 624 <!-- SPLIT UMBAU : [Text: gehobener Dienst][Element: ][Text: 32,6 ]--> gehobener Dienst 32,6 18 754 <!-- SPLIT UMBAU : [Text: höherer Dienst][Element: ][Text: 32,6 ]--> höherer Dienst 32,6 25 457 1.1.3 sonstige Personalnebenkosten Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften sowie Heilfürsorge der Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten 2 450 Fürsorgeleistungen und Unterstützungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen Fachdiensten/-kräften 100 Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen 400 1.2 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 1.2.1 steuerpflichtiges Brutto E 2 32 523 E 2 Ü 29 897 E 3 34 831 E 4 35 699 Gruppe E 2 bis E 4 34 830 E 5 38 483 E 6 39 805 E 7 43 533 E 8 45 403 E 9a 47 884 Gruppe E 5 bis E 9a 42 261 E 9b 52 951 E 9c 52 503 E 10 55 546 E 11 60 576 E 12 66 265 Gruppe E 9b bis E 12 58 811 E 13 61 817 E 14 74 679 E 15 86 568 E 15 Ü 103 564 Gruppe E 13 bis E 15 Ü 68 841 1.2.2 Personalnebenkosten Bezüge E 2 8 738 E 2 Ü 8 475 E 3 9 078 E 4 9 470 Gruppe E 2 bis E 4 9 149 E 5 10 190 E 6 10 623 E 7 11 864 E 8 12 315 E 9a 12 793 Gruppe E 5 bis E 9a 11 319 E 9b 13 914 E 9c 13 464 E 10 14 472 E 11 15 551 E 12 16 632 Gruppe E 9b bis E 12 15 088 E 13 15 590 E 14 18 109 E 15 19 537 E 15 Ü 19 652 Gruppe E 13 bis E 15 Ü 16 901 1.2.3 sonstige Personalnebenkosten Fürsorgeleistungen und Unterstützungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen Fachdiensten/-kräften 100 Unfallversicherung Bund und Bahn 250 Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen 400 2. Sacheinzelkosten 2.1 sächliche Verwaltungsausgaben 5 490 Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dergleichen Mieten und Pachten Aus- und Fortbildung Dienstreisen Sachverständige 2.2 Investitionen 3 660 kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten Erwerb von Fahrzeugen Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT) Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik 2.3 Büroräume 8 100 Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem einheitlichen Liegenschaftsmanagement Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen 2.4 pauschaler Abschlag von 2.1 bis 2.3 – 4 % 3. Gemeinkosten Zuschlagssatz auf Personaleinzel- und Sacheinzelkosten 28,1 % 4. Personalstruktur Bundesbedienstete 4.1 Anzahl Verwaltungsbeamtinnen und -beamte 78 121 einfacher Dienst 1 225 mittlerer Dienst 34 001 gehobener Dienst 29 546 höherer Dienst 13 349 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 70 337 Gruppe E 2 bis E 4 5 313 Gruppe E 5 bis E 9a 39 376 Gruppe E 9b bis E 12 16 244 Gruppe E 13 bis E 15 Ü 9 404 4.2 Vollzeitäquivalente Verwaltungsbeamtinnen und -beamte 74 211 einfacher Dienst 1 196 mittlerer Dienst 32 673 gehobener Dienst 27 875 höherer Dienst 12 467 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 65 126 Gruppe E 2 bis E 4 4 690 Gruppe E 5 bis E 9a 36 740 Gruppe E 9b bis E 12 15 177 Gruppe E 13 bis E 15 Ü 8 159 5. Arbeitsleistung Arbeitsstunden pro Monat Beamtinnen und Beamte 136 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 129

(zu § 5 Absatz 1 Nummer 2, § 9 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b und § 10 Absatz 2 Nummer 2)

Anlage 2Schlussvorschriften

(Fundstelle: BGBl. I 2021, 210 – 215) Besondere pauschale Stundensätze (Berechnungsschema für behördenspezifische Pauschalsätze) Kostenblock Besoldungs- oder Entgeltgruppe/Zweckbestimmung Festtitel gemäß Haushaltssystematik des Bundes 1. Personaleinzelkosten 1.1 Beamtinnen und Beamte 1.1.1 steuerpflichtes Brutto A 3 A 4 A 5 A 6 einfacher Dienst A 2 bis A 6 A 6 A 7 A 8 A 9 A 9 + Zulage mittlerer Dienst A 6 bis A 9 + Zulage A 9 A 10 A 11 A 12 A 13 A 13 + Zulage gehobener Dienst A 9 bis A 13 + Zulage A 13 A 14 A 15 A 16 höherer Dienst A 13 bis A 16 1.1.2 Versorgung % von 1.1.1 Verwaltungsbeamtinnen und -beamte <!-- SPLIT UMBAU : [Text: einfacher Dienst][Element: ][Text: 27,9 ]--> einfacher Dienst 27,9 <!-- SPLIT UMBAU : [Text: mittlerer Dienst][Element: ][Text: 27,9 ]--> mittlerer Dienst 27,9 <!-- SPLIT UMBAU : [Text: gehobener Dienst][Element: ][Text: 29,3 ]--> gehobener Dienst 29,3 <!-- SPLIT UMBAU : [Text: höherer Dienst][Element: ][Text: 36,9 ]--> höherer Dienst 36,9 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte <!-- SPLIT UMBAU : [Text: mittlerer Dienst][Element: ][Text: 32,6 ]--> mittlerer Dienst 32,6 <!-- SPLIT UMBAU : [Text: gehobener Dienst][Element: ][Text: 32,6 ]--> gehobener Dienst 32,6 <!-- SPLIT UMBAU : [Text: höherer Dienst][Element: ][Text: 32,6 ]--> höherer Dienst 32,6 1.1.3 sonstige Personalnebenkosten Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften sowie Heilfürsorge der Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten Z 441 .1 sowie 443 .3 Fürsorgeleistungen und Unterstützungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen Fachdiensten/‑kräften Z 443 .1 Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen 453 .1 wenn bei Dienstreisen Trennungsgeld als Auslage abgerechnet wird: 5% dieses Titels vermischte Personalausgaben – soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3) 459 .9 1.2 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 1.2.1 steuerpflichtiges Brutto E 2 E 2 Ü E 3 E 4 Gruppe E 2 bis E 4 E 5 E 6 E 7 E 8 E 9a Gruppe E 5 bis E 9a E 9b E 9c E 10 E 11 E 12 Gruppe E 9b bis E 12 E 13 E 14 E 15 E 15 Ü Gruppe E 13 bis E 15 Ü 1.2.2 Personalnebenkosten Bezüge E 2 E 2 Ü E 3 E 4 Gruppe E 2 bis E 4 E 5 E 6 E 7 E 8 E 9a Gruppe E 5 bis E 9a E 9b E 9c E 10 E 11 E 12 Gruppe E 9b bis E 12 E 13 E 14 E 15 E 15 Ü Gruppe E 13 bis E 15 Ü 1.2.3 sonstige Personalnebenkosten Fürsorgeleistungen und Unterstützungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen Fachdiensten/-kräften Z 443 .1 Unfallversicherung Bund und Bahn Z 452 02 Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen 453 .1 wenn bei Dienstreisen Trennungsgeld als Auslage abgerechnet wird: 5 % dieses Titels vermischte Personalausgaben – soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3) 459 .9 2. Sacheinzelkosten 2.1 sächliche Verwaltungsausgaben Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung 511 .1 Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dergleichen 514 .1 wenn Hubschrauber als Auslage abgerechnet werden: 79 % dieses Titels wenn Boote oder Schiffe als Auslage abgerechnet werden: 91 % dieses Titels Mieten und Pachten 518 .1 Aus- und Fortbildung 525 .1 Dienstreisen 527 .1 wenn Dienstreisen als Auslage abgerechnet werden: 0 % dieses Titels Sachverständige, Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und ähnlichen Ausschüssen – soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3) Z 526 .2 wenn Sachverständige als Auslage abgerechnet werden: 60 % dieses Titels außergewöhnlicher Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen – soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3) Z 529 .1 Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik – soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3) 532 .1 behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsausgaben (ohne IT) – soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3) 532 .2 sonstige Dienstleistungsaufträge an Dritte – soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3) 532 .3 wenn sonstige Dienstleistungsaufträge an Dritte als Auslage abgerechnet werden: 0 % dieses Titels vermischte Verwaltungsausgaben – soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3) 539 .9 Öffentlichkeitsarbeit – soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3) Z 542 .1 Veröffentlichungen und Fachinformationen – soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3) Z 543 .1 Forschung, Untersuchungen und Ähnliches – soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3) 544 .1 Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen – soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3) Z 545 .1 nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben – soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3) 547 .1 2.2 Investitionen Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten 711 .1 Erwerb von Fahrzeugen 811 .1 wenn Wasserwerfer als Auslage abgerechnet werden: 96 % dieses Titels Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen 132 .1 Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT) 812 .1 Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik 812 .2 Baumaßnahmen von mehr als 6 Mio. Euro im Einzelfall – soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3) 712 .1 2.3 Büroräume Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume 517 .1 Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem einheitlichen Liegenschaftsmanagement 518 .2 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen 519 .1 2.4 pauschaler Abschlag von 2.1 bis 2.3 – 4 % 3. Gemeinkosten Zuschlagssatz auf Personaleinzel- und Sacheinzelkosten in Prozent 3.1 relevante Organisationseinheiten, die interne Leistungen erbringen Leitung Stabstellen interne Beauftragte (z. B. Datenschutzbeauftragte) Controlling interne Revision Bereich Organisation/Personal/Haushalt (einschließlich Fortbildungsreferate, Gleichstellungsbeauftragte) Liegenschaftsverwaltung Informationstechnik Arbeitsschutz Justiziariat (ohne Gerichts- und Widerspruchsverfahren) Innerer Dienst Sprachendienst Bibliothek Druckerei Beihilfestelle (nur für aktive Beamtinnen und Beamte) Stelle für Reisekosten, Umzugskosten, Trennungsgeld Bezügestelle Personalvertretung 3.2 Rechts- und Fachaufsicht 4. Personalstruktur 4.1 Anzahl Beamtinnen und Beamte (gegebenenfalls Differenzierung in Verwaltungsbeamtinnen und -beamte sowie Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte) Gesamtzahl einfacher Dienst mittlerer Dienst gehobener Dienst höherer Dienst Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Gesamtzahl Gruppe E 2 bis E 4 Gruppe E 5 bis E 9a Gruppe E 9b bis E 12 Gruppe E 13 bis E 15 Ü 4.2 Vollzeitäquivalente Beamtinnen und Beamte (gegebenenfalls Differenzierung in Verwaltungsbeamtinnen und -beamte sowie Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte) Gesamtzahl einfacher Dienst mittlerer Dienst gehobener Dienst höherer Dienst Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Gesamtzahl Gruppe E 2 bis E 4 Gruppe E 5 bis E 9a Gruppe E 9b bis E 12 Gruppe E 13 bis E 15 Ü 5. Arbeitsleistung Arbeitsstunden pro Monat Beamtinnen und Beamte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Zum Volltext: Allgemeine Gebührenverordnung

Die Paragrafen auf dieser Seite sind wortgetreu aus den amtlichen offenen Daten übernommen. Die Quelle finden Sie in der Quellenangabe unten.

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