法律人 LawPlayer logo

資料由法律人 LawPlayer整理提供·Deutsches Bundesrecht / LawPlayer, aufbereitet aus gesetze-im-internet.de

Verordnung

Fünfzehnte Bekanntmachung über die Feststellung der Gegenseitigkeit gemäß § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes

Abkürzung
AUG§1Abs2Bek 15
Ausfertigungsdatum
16. Dezember 1992
Paragrafen
1
(XXXX)

IndianaVirginiaAuf Grund des § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes vom 19. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2563) wird bekanntgemacht, daß die Gegenseitigkeit im Sinne dieses Gesetzes nunmehr auch im Verhältnis zu dem US-Bundesstaatverbürgt ist. Ferner wird bekanntgemacht, daß im Verhältnis zu dem US-Bundesstaatdie Gegenseitigkeit nicht mehr auf den Kindesunterhalt beschränkt ist (BGBl. 1992 I S. 1585), sondern nunmehr auch für Ehegattenunterhalt besteht, soweit dieser zusammen mit einem Anspruch auf Kindesunterhalt geltend gemacht wird.Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 14. August 1992 (BGBl. I S. 1585).Der Bundesminister der Justiz

1 Paragrafen

Dieses Gesetz zitieren

Fünfzehnte Bekanntmachung über die Feststellung der Gegenseitigkeit gemäß § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes (gesetze-im-internet.de). Abgerufen über LawPlayer, https://lawplayer.com/de/act/gii-aug_1abs2bek_15

German federal statutes and regulations published by the Federal Ministry of Justice at gesetze-im-internet.de are official works in the public domain under § 5 Abs. 1 UrhG.

DE-AmtlichesWerk-PublicDomain

本頁資料來源:gesetze-im-internet.de (BMJ)·整理提供:法律人 LawPlayer· lawplayer.com