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Verordnung

Auswandererberatungserlaubnisverordnung

Abkürzung
AuswErlV
Ausfertigungsdatum
10. April 2013
Paragrafen
7

Anlagen & Schlussformeln

Eingangsformel

Auf Grund des § 1 Absatz 5 Nummer 2 und 3 des Auswandererschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. März 2013 (BGBl. I S. 443) verordnet das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

§ 1Antragsverfahren

12a)b)c)d)e)f)g)h)i)j)Familienname,Geburtsname,Vornamen,Geschlecht,Geburtsdatum,Geburtsort,Staatsangehörigkeit,Beruf,Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt,Telekommunikationsdaten;personenbezogene Daten des Antragstellers:a)b)Anschrift der Hauptniederlassung,Anschrift jeder Zweigniederlassung.geschäftsbezogene Daten:(1) Der Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur Auswandererberatung muss enthalten:

(2) Für den Antrag ist das Muster nach der Anlage zu verwenden.

(3) Soweit es im Einzelfall zur Beurteilung der Zuverlässigkeit oder Sachkunde eines Antragstellers erforderlich ist, kann das Bundesverwaltungsamt nachträglich zum Antrag verlangen, dass ihm über die nach den folgenden Bestimmungen vorgeschriebenen Unterlagen hinaus weitere bestimmte Unterlagen vorgelegt werden.

§ 2Beurteilung der Persönlichen Zuverlässigkeit

12Lebenslauf,Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses oder im Falle der Staatsangehörigkeit eines anderen Staates eine gleichwertige Unterlage.(1) Zur Beurteilung der persönlichen Zuverlässigkeit im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 2 des Auswandererschutzgesetzes hat der Antragsteller mit seinem Antrag folgende Unterlagen vorzulegen:Mit dem Antrag auf die Erlaubnis ist nach § 30, auch in Verbindung mit § 30b, des Bundeszentralregistergesetzes ein Führungszeugnis zur Vorlage beim Bundesverwaltungsamt zu beantragen.

(2) Wird der Antrag auf die Erlaubnis von einer selbständig tätigen Person oder von einer juristischen Person für unselbständig beschäftigte Mitarbeiter gestellt, so kann das Bundesverwaltungsamt zusätzlich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes oder bei ausländischen Antragstellern ein vergleichbares Dokument verlangen.

(3) Wird der Antrag auf die Erlaubnis von einer anerkannten gemeinnützigen Organisation für ihre Mitarbeiter gestellt, so ist von dieser ein zum Zeitpunkt der Antragstellung wirksamer Freistellungsbescheid des zuständigen Finanzamtes vorzulegen.

§ 3Beurteilung der Sachkunde

1234Berufstätigkeit/Berufserfahrung,Auslandsaufenthalte,Kenntnisse des einschlägigen deutschen Rechts,Kenntnisse des ausländischen Rechts hinsichtlich der Staaten, für die die Auswandererberatung erbracht werden soll, insbesondere hinsichtlich des jeweiligen Einwanderungsrechts, Staatsangehörigkeitsrechts, Arbeitsrechts und Sozialversicherungsrechts.Der Bewerber hat zur Beurteilung seiner Sachkunde Unterlagen vorzulegen, aus denen seine Qualifikation für die Beratertätigkeit deutlich wird. Die Sachkunde kann insbesondere durch im Studium und in Aus- und Fortbildungen erworbene Zeugnisse, Zertifikate und ähnliche Urkunden belegt werden. Die erforderliche Sachkunde umfasst insbesondere:

§ 4Mitteilungspflicht

Änderungen zu den nach den vorstehenden Vorschriften gemachten Angaben sind dem Bundesverwaltungsamt unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen.

§ 5Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Anlage(zu § 1 Absatz 2)

(Fundstelle: BGBl. I 2013, 807 - 810)

Ort, Datum

Absender

BundesverwaltungsamtReferat II B 650728 Köln

Antrag/Anträge auf Erlaubnis zur Auswanderungsberatung gemäß § 1 des Auswandererschutzgesetzes (AuswSG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Anlage übersende(n) ich/wir Ihnen den Antrag/die Anträge für folgende Personen mit der Bitte um weitere Veranlassung.

Ort, Datum

Absender

BundesverwaltungsamtReferat II B 650728 Köln

Antrag auf Erlaubnis zur Auswanderungsberatung gemäß § 1 des Auswandererschutzgesetzes (AuswSG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beantrage die Erlaubnis zur Auswanderungsberatung.

☐Ja☐weitere Unterlagen sind noch nachzureichen☐Nein(Zutreffendes bitte ankreuzen)Änderungen zu den genannten Daten sind unverzüglich zur Kenntnis zu bringen bzw. nachzureichen.Unterschrift, (ggf. Stempel)Antragsbegründende Unterlagen habe ich diesem Antrag beigefügt:

I. Personenbezogene Daten

Anrede (Titel, Frau, Herr):

Familienname:

Geburtsname:

Vorname(n):

Geschlecht:

Geburtsdatum:

Geburtsort/Land:

Staatsangehörigkeit(en):

Beruf(e):

Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt:

Telekommunikationsdaten:

Telefon

E-Mail-Adresse (optional)

II. Geschäftsbezogene Daten

Hauptniederlassung (Adresse):

Zweigniederlassung (Adresse):

III. Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit

Polizeiliches Führungszeugnis (Original)☐Ja☐NeinLebenslauf☐Ja☐NeinKopie des Personalausweises/Reisepasses☐Ja☐Nein(Zutreffendes bitte ankreuzen)

IV. Nachweis der Sachkunde

Berufstätigkeit/ Berufserfahrung☐Ja☐Nein(Zutreffendes bitte ankreuzen)

Auslandsaufenthalte☐Ja☐NeinWenn ja, Nachweise (Kopien):

Wenn ja, Nachweise (Kopien):

Wenn ja, Nachweise (Kopien):

Wenn ja, Nachweise (Kopien):

Hinweis:

Gegebenenfalls können weitere Unterlagen gefordert werden.

7 Paragrafen

Dieses Gesetz zitieren

Auswandererberatungserlaubnisverordnung (gesetze-im-internet.de). Abgerufen über LawPlayer, https://lawplayer.com/de/act/gii-auswerlv

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