12die Zuständigkeit zur Entscheidung über Widersprüche gegen den Erlaß oder die Ablehnung eines Verwaltungsaktes oder gegen die Ablehnung eines Anspruchs auf den Gebieten des Besoldungs-, Reisekosten-, Umzugskosten- und Beihilfenrechts sowie auf den Gebieten Arbeitszeit, Anordnung, Genehmigung und Ausgleich von Mehrarbeit (§ 126 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 des Beamtenrechtsrahmengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 1985 - BGBl. I S. 462);die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis (§ 174 Abs. 3 des Bundesbeamtengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 1985 - BGBl. I S. 479).Hiermit übertrage ich auf den Generaldirektor der Deutschen Bibliothek, soweit er nicht selbst betroffen ist,
資料由法律人 LawPlayer整理提供·Deutsches Bundesrecht / LawPlayer, aufbereitet aus gesetze-im-internet.de
Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Beamtenrechts auf den Generaldirektor der Deutschen Bibliothek
Der Vorsitzende des Verwaltungsrats kann sich im Einzelfall die Ausübung seiner Befugnisse als oberste Dienstbehörde vorbehalten.
Die Anordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.
Anlagen & Schlussformeln
Der Vorsitzende des Verwaltungsrats der Deutschen Bibliothek
Dieses Gesetz zitieren
Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Beamtenrechts auf den Generaldirektor der Deutschen Bibliothek (gesetze-im-internet.de). Abgerufen über LawPlayer, https://lawplayer.com/de/act/gii-beamtzust_ano
German federal statutes and regulations published by the Federal Ministry of Justice at gesetze-im-internet.de are official works in the public domain under § 5 Abs. 1 UrhG.
本頁資料來源:gesetze-im-internet.de (BMJ)·整理提供:法律人 LawPlayer· lawplayer.com