12Dienstbezeichnungen von Polizeivollzugsbeamten der Laufbahn des mittleren Polizeivollzugsdienstes,Dienstbezeichnungen von Polizeivollzugsbeamten der Laufbahn des gehobenen Polizeivollzugsdienstes bis zur Dienstbezeichnung eines Polizeioberkommissars im BGS der ReserveAuf Grund des § 55 Abs. 1 des Gesetzes über den Bundesgrenzschutz vom 18. August 1972 (Bundesgesetzbl. I S. 1834) und des Artikels 1 Abs. 2 der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Grenzschutzoffiziere der Reserve vom 27. September 1973 (Bundesgesetzbl. I S. 1465) übertrage ich widerruflich die Ausübung des Rechts zur Ernennung und Entlassung von Dienstleistenden im Bundesgrenzschutz, dieführen,den Kommandeuren der Grenzschutzkommandos,dem Kommandeur der Grenzschutzschule,jeweils für ihren Geschäftsbereich.
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Verordnung
Anordnung über die Ernennung und Entlassung der Angehörigen der Grenzschutzreserve
I.
II.
Für besondere Fälle behalte ich mir die Ernennung und Entlassung der in Abschnitt I Genannten vor.Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Anlagen & Schlussformeln
Schlußformel
Der Bundesminister des Innern
3 Paragrafen
Dieses Gesetz zitieren
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