Quelle
BinSchStrO – Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
BinSchStrO – Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
Daten mit Stand vom 2026-09-12 · Aufbereitung einer amtlichen Quellfassung. Spätere Änderungen oder Aufhebungen sind möglicherweise nicht berücksichtigt; maßgeblich ist die amtliche Fassung. · Amtlichen Text lesen ↗
Diese Vorschrift umfasst 719 Paragrafen. Hier wird nur die Liste gezeigt; den Volltext finden Sie auf den einzelnen Paragrafenseiten.
Erster Teil — Gemeinsame Bestimmungen für alle Binnenschifffahrtsstraßen
Kapitel 1 — Allgemeine Bestimmungen
§ 1.01Begriffsbestimmungen
§ 1.02Schiffsführer
§ 1.03Pflichten der Besatzung und sonstiger Personen an Bord
§ 1.04Allgemeine Sorgfaltspflicht
§ 1.05Verhalten unter besonderen Umständen
§ 1.06Benutzung der Wasserstraße
§ 1.07Anforderungen an die Beladung und freie Sicht; Höchstzahl der Fahrgäste
§ 1.08Bau, Ausrüstung und Besatzung der Fahrzeuge
§ 1.09Besetzung des Ruders
§ 1.10Mitführen von Urkunden und sonstigen Unterlagen
§ 1.11Mitführen der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
§ 1.12Gefährdung durch Gegenstände an Bord; Verlust von Gegenständen;Schifffahrtshindernisse
§ 1.13Schutz der Schifffahrtszeichen
§ 1.14Beschädigung der Wasserstraße oder von Anlagen
§ 1.15Verbot des Einbringens von Gegenständen undanderen Stoffen in die Wasserstraße
§ 1.16Rettung und Hilfeleistung
§ 1.17Festgefahrene oder gesunkene Fahrzeuge; Anzeige von Unfällen
§ 1.18Freimachen des Fahrwassers
§ 1.19Besondere Anweisungen
§ 1.20Überwachung
§ 1.21Sondertransporte
§ 1.22Anordnungen vorübergehender Art
§ 1.23Erlaubnis besonderer Veranstaltungen
§ 1.24Sonderregelung für Fahrzeugeim öffentlichen Dienst und für Wasserrettungsfahrzeuge
§ 1.25Laden, Löschen und Leichtern
§ 1.26Fahrgeschwindigkeit
§ 1.27Verbände
Kapitel 2 — Kennzeichen und Tiefgangsanzeiger der Fahrzeuge; Schiffseichung
§ 2.01Kennzeichen der Fahrzeuge, ausgenommen Kleinfahrzeuge und Seeschiffe
§ 2.02Kennzeichen der Kleinfahrzeuge
§ 2.03Schiffseichung
§ 2.04Einsenkungsmarken und Tiefgangsanzeiger
§ 2.05Kennzeichen der Anker
§ 2.06Kennzeichnung der Fahrzeuge, die Flüssigerdgas (LNG) als Brennstoff nutzen(Anlage 3: Bild 65)
§ 2.07Verhaltenspflichten
Kapitel 3 — Bezeichnung der Fahrzeuge
Abschnitt I. — Allgemeines
§ 3.01Begriffsbestimmungen und Anwendungen(Anlage 3: Bild 1)
§ 3.02Lichter und Signalleuchten
§ 3.03Flaggen, Tafeln und Wimpel
§ 3.04Zylinder, Bälle und Kegel
§ 3.05Verbotene oder ausnahmsweise zugelassene Lichter und Sichtzeichen
§ 3.06
§ 3.07Verbotener Gebrauch von Lichtern, Scheinwerfern, Sichtzeichen und anderen Gegenständen
Abschnitt II. — Nacht- und Tagbezeichnung
Titel A. — Bezeichnung während der Fahrt
§ 3.08Bezeichnung einzeln fahrender Fahrzeuge mit Maschinenantrieb(Anlage 3: Bild 2, 3)
§ 3.09Bezeichnung der Schleppverbände in Fahrt(Anlage 3: Bild 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10)
§ 3.10Bezeichnung der Schubverbände in Fahrt(Anlage 3: Bild 11, 12, 13, 14)
§ 3.11Bezeichnung gekuppelter Fahrzeuge in Fahrt(Anlage 3: Bild 15, 16)
§ 3.12Bezeichnung der Fahrzeuge unter Segel in Fahrt(Anlage 3: Bild 17)
§ 3.13Bezeichnung der Kleinfahrzeuge in Fahrt(Anlage 3: Bild 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26)
§ 3.14Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge in Fahrt bei Beförderung bestimmter gefährlicher Güter(Anlage 3: Bild 27a, 27b, 28a, 28b, 29, 30, 31, 32)
§ 3.15Bezeichnung der Fahrzeuge in Fahrt,die zur Beförderung von mehr als zwölf Fahrgästen zugelassen sindund deren Schiffskörper eine größte Länge von weniger als 20,00 m aufweist(Anlage 3: Bild 33)
§ 3.16Bezeichnung der Fähren in Fahrt(Anlage 3: Bild 34, 35, 36)
§ 3.17Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge in Fahrt, die einen Vorrang besitzen(Anlage 3: Bild 37)
§ 3.18Zusätzliche Bezeichnung manövrierunfähiger Fahrzeuge in Fahrt(Anlage 3: Bild 38)
§ 3.19Bezeichnung der Schwimmkörper und schwimmenden Anlagen in Fahrt(Anlage 3: Bild 39)
Titel B. — Bezeichnung beim Stillliegen
§ 3.20Bezeichnung der Fahrzeuge beim Stillliegen(Anlage 3: Bild 40, 41)
§ 3.21Zusätzliche Bezeichnung stillliegender Fahrzeuge bei Beförderung bestimmter gefährlicher Güter(Anlage 3: Bild 42, 43, 44)
§ 3.22Bezeichnung der Fähren, die an ihrer Anlegestelle stillliegen(Anlage 3: Bild 45, 46)
§ 3.23Bezeichnung der Schwimmkörper und schwimmenden Anlagen beim Stillliegen(Anlage 3: Bild 47)
§ 3.24Bezeichnung bestimmterstillliegender Fischereifahrzeuge und der Netze oder Ausleger(Anlage 3: Bild 48)
§ 3.25Bezeichnung schwimmender Gerätebei der Arbeit sowie festgefahrener oder gesunkener Fahrzeuge(Anlage 3: Bild 49a, 49b, 50a, 50b, 51, 52)
§ 3.26Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge, Schwimmkörperund schwimmenden Anlagen, deren Anker die Schifffahrt gefährden können, und ihrer Anker(Anlage 3: Bild 53, 54, 55)
Abschnitt III. — Sonstige Bezeichnung
§ 3.27Bezeichnung der Fahrzeuge der Überwachungsbehörden(Anlage 3: Bild 56)
§ 3.28Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge in Fahrt, die Arbeiten in der Wasserstraße ausführen(Anlage 3: Bild 57)
§ 3.28aBezeichnung und Fahrregeln für Mehrzweckfahrzeuge der Bundeswehr
§ 3.29Schutz gegen Sog und Wellenschlag(Anlage 3: Bild 58)
§ 3.30Notzeichen(Anlage 3: Bild 59)
§ 3.31Hinweis auf das Verbot, das Fahrzeug zu betreten(Anlage 3: Bild 60)
§ 3.32Hinweis auf das Verbot zu rauchen, ungeschütztes Licht oder Feuer zu verwenden(Anlage 3: Bild 61)
§ 3.33Hinweis auf das Verbot des Stillliegens nebeneinander(Anlage 3: Bild 62)
Abschnitt IV. — Pflichten
§ 3.34Verhaltenspflichten
Kapitel 4 — Schallzeichen der Fahrzeuge; Sprechfunk; Informations- und Navigationsgeräte
Abschnitt I. — Schallzeichen (Anlage 6)
§ 4.01Allgemeines
§ 4.02Gebrauch der Schallzeichen
§ 4.03Verbotene Schallzeichen
§ 4.04Notzeichen
Abschnitt II. — Sprechfunk
§ 4.05Sprechfunk
Abschnitt III. — Informations- und Navigationsgeräte
§ 4.06Radar
§ 4.07Inland AIS und Inland ECDIS
Kapitel 5 — Schifffahrtszeichen und Bezeichnung der Wasserstraße
§ 5.01Schifffahrtszeichen
§ 5.02Bezeichnung der Wasserstraße
Kapitel 6 — Fahrregeln
Abschnitt I. — Allgemeines
§ 6.01
§ 6.02Gegenseitiges Verhalten von Kleinfahrzeugen und anderen Fahrzeugen
§ 6.02aBesondere Fahrregeln für Kleinfahrzeuge untereinander
Abschnitt II. — Begegnen, Kreuzen und Überholen
§ 6.03Allgemeine Grundsätze
§ 6.03aKreuzen
§ 6.04Allgemeine Bestimmungen für das Begegnen(Anlage 3: Bild 63)
§ 6.05Ausnahmen von den allgemeinen Bestimmungen für das Begegnen
§ 6.06
§ 6.07Begegnen im engen Fahrwasser
§ 6.08Durch Schifffahrtszeichen verbotenes Begegnen
§ 6.09Allgemeine Bestimmungen für das Überholen
§ 6.10Verhalten und Zeichengebung der Fahrzeuge beim Überholen
§ 6.11Überholverbot durch Schifffahrtszeichen
Abschnitt III. — Weitere Regeln für die Fahrt
§ 6.12Fahrt auf Strecken mit vorgeschriebenem Kurs
§ 6.13Wenden
§ 6.14Verhalten vor der Abfahrt
§ 6.15Verbot des Hineinfahrens indie Abstände zwischen Teilen eines Schleppverbandes
§ 6.16Überqueren der Wasserstraße;Einfahrt in und Ausfahrt aus Häfen und Nebenwasserstraßen
§ 6.17Fahrt auf gleicher Höhe; Verbot der Annäherung an Fahrzeuge
§ 6.18Verbot des Schleifenlassens von Ankern, Trossen oder Ketten
§ 6.19Schifffahrt durch Treibenlassen
§ 6.20Vermeidung von Wellenschlag
§ 6.21Zusammenstellung der Verbände
§ 6.22Sperrung der Schifffahrt und gesperrte Wasserflächen
§ 6.22aVorbeifahrt an schwimmenden Gerätenbei der Arbeit sowie an festgefahrenen oder gesunkenen Fahrzeugen(Anlage 3: Bild 50a, 50b, 52)
Abschnitt IV. — Fähren
§ 6.23Verhalten der Fähren
Abschnitt V. — Durchfahren von Brücken, Wehren und Schleusen
§ 6.24Allgemeine Regelungen zum Durchfahren von Brücken und Wehren
§ 6.25Durchfahrt unter festen Brücken
§ 6.26Durchfahren beweglicher Brücken
§ 6.27Durchfahren der Wehre
§ 6.28Durchfahren der Schleusen
§ 6.28aSchleuseneinfahrt und -ausfahrt
§ 6.29Reihenfolge der Schleusungen
§ 6.29aDurchfahren der Schiffshebewerke
Abschnitt VI. — Unsichtiges Wetter; Benutzung von Radar
§ 6.30Allgemeine Regeln für die Fahrt bei unsichtigem Wetter
§ 6.31Stillliegende Fahrzeuge
§ 6.32Mit Radar fahrende Fahrzeuge
§ 6.33Nicht mit Radar fahrende Fahrzeuge
§ 6.34Abweichende Regeln für die Fahrt bei unsichtigem Wetter
Abschnitt VII. — Pflichten
§ 6.35Verhaltenspflichten
Kapitel 7 — Regeln für das Stillliegen, das Ankern und das Festmachen
§ 7.01Allgemeine Grundsätze für das Stillliegen
§ 7.02Liegeverbot
§ 7.03Ankern und Verwendung von Pfählen
§ 7.04Festmachen
§ 7.05Liegestellen
§ 7.06Besondere Liegestellen
§ 7.07Mindestabstände bei der Beförderung bestimmter gefährlicher Güter beim Stillliegen
§ 7.08Wache und Aufsicht
§ 7.09Verhaltenspflichten
Kapitel 8 — Zusatzbestimmungen
§ 8.01Höchstabmessungen der Fahrzeuge
§ 8.02Geschleppte und schleppende Schubverbände
§ 8.03Schubverbände, die andere Fahrzeuge als Schubleichter mitführen
§ 8.04Schubverbände, die Trägerschiffsleichter mitführen
§ 8.05Fortbewegung von Schubleichtern außerhalb eines Schubverbandes
§ 8.06Kupplungen der Schubverbände
§ 8.07Sprechverbindung auf Verbänden
§ 8.08Begehbarkeit der Schubverbände
§ 8.09Bleib-weg-Signal
§ 8.10Bade- und Schwimmverbot
§ 8.11Bezeichnung von Fanggeräten der Fischerei
§ 8.12Bezeichnung beim Einsatz von Tauchern(Anlage 3: Bild 64)
§ 8.13Verbot des Kitesurfens
§ 8.14Sicherheit an Bord von Fahrzeugen, die Flüssigerdgas (LNG) als Brennstoff nutzen
§ 8.15Verhaltenspflichten
Kapitel 9 — Fahrgastschifffahrt
§ 9.01Fahrpläne
§ 9.02Anlegestellen
§ 9.03Schiffsverkehr an den Anlegestellen
§ 9.04Ein- und Aussteigen der Fahrgäste
§ 9.05Zurückweisung von Fahrgästen
§ 9.06Sicherheit an Bord und an den Anlegestellen
§ 9.07Sicherheit an Bord von Fahrzeugen, die für die Beförderung und Übernachtung von mehr als zwölf Fahrgästen zugelassen sind
§ 9.08Personenbarkassen und Sportfahrzeuge im Sinne des § 34 Absatz 1 der Binnenschiffsuntersuchungsordnung
Zweiter Teil — Zusätzliche Bestimmungen für einzelne Binnenschifffahrtsstraßen
Kapitel 10 — Neckar
§ 10.01Anwendungsbereich
§ 10.02Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Fahrrinnentiefe
§ 10.03Zusammenstellung der Verbände
§ 10.04Fahrgeschwindigkeit
§ 10.05Bergfahrt
§ 10.06Begegnen
§ 10.07Überholen
§ 10.08Wenden
§ 10.09Ankern
§ 10.10Stillliegen
§ 10.11Schifffahrt bei Hochwasser
§ 10.12Schifffahrt bei Eis
§ 10.13Nachtschifffahrt
§ 10.14Einsatz von Trägerschiffsleichtern
§ 10.15Meldepflicht
§ 10.16Höhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und Freileitungen
§ 10.17Kennzeichnung der Brücken- und Wehrdurchfahrten
§ 10.18Durchfahren der Brücken, Sperrwerke,Wehre, Schleusen und einzelner Stromstrecken
§ 10.19Benutzung der Schleusen, Bootsschleusen und Bootsumsetzanlagen
§ 10.20Segeln
§ 10.21Bezeichnung der Fahrzeuge
§ 10.22Regelungen über den Verkehr
§ 10.23Regelungen zum Sprechfunk
§ 10.24Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge
§ 10.25Befahren der Altwässer, Kanäle und einzelner Wasserstraßen
§ 10.26Schutz der Kanäle und Anlagen
§ 10.27Verkehrsbeschränkungen der Schifffahrt
§ 10.28Benutzung der Wasserstraßen
§ 10.29Verhaltenspflichten des Schiffsführers, der Besatzung an Bord, des Eigentümers und des Ausrüsters
Kapitel 11 — Main
§ 11.01Anwendungsbereich
§ 11.02Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Fahrrinnentiefe und -breite
§ 11.03Zusammenstellung der Verbände
§ 11.04Fahrgeschwindigkeit
§ 11.05Bergfahrt
§ 11.06Begegnen
§ 11.07Überholen
§ 11.08Wenden
§ 11.09Ankern
§ 11.10Stillliegen
§ 11.11Schifffahrt bei Hochwasser
§ 11.12Schifffahrt bei Eis
§ 11.13Nachtschifffahrt
§ 11.14Einsatz von Trägerschiffsleichtern
§ 11.15Meldepflicht
§ 11.16Höhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und Freileitungen
§ 11.17Kennzeichnung der Brücken- und Wehrdurchfahrten
§ 11.18Durchfahren der Brücken, Sperrwerke,Wehre, Schleusen und einzelner Stromstrecken
§ 11.19Benutzung der Schleusen, Bootsschleusen und Bootsumsetzanlagen
§ 11.20Segeln
§ 11.21Bezeichnung der Fahrzeuge
§ 11.22Regelungen über den Verkehr
§ 11.23Regelungen zum Sprechfunk
§ 11.24Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge
§ 11.25Befahren der Altwässer, Kanäle und einzelner Wasserstraßen
§ 11.26Schutz der Kanäle und Anlagen
§ 11.27Verkehrsbeschränkungen der Schifffahrt
§ 11.28Benutzung der Wasserstraßen
§ 11.29Verhaltenspflichten des Schiffsführers,der Besatzung an Bord, des Eigentümers und des Ausrüsters
Kapitel 12 — Main-Donau-Kanal
§ 12.01Anwendungsbereich
§ 12.02Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Fahrrinnentiefe und Abladetiefe
§ 12.03Zusammenstellung der Verbände
§ 12.04Fahrgeschwindigkeit
§ 12.05Bergfahrt
§ 12.06Begegnen
§ 12.07Überholen
§ 12.08Wenden
§ 12.09Ankern
§ 12.10Stillliegen
§ 12.11Schifffahrt bei Hochwasser
§ 12.12Schifffahrt bei Eis
§ 12.13Nachtschifffahrt
§ 12.14Einsatz von Trägerschiffsleichtern
§ 12.15Meldepflicht
§ 12.16Höhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und Freileitungen
§ 12.17Kennzeichnung der Brücken- und Wehrdurchfahrten
§ 12.18Durchfahren der Brücken, Sperrwerke,Wehre, Schleusen und einzelner Stromstrecken
§ 12.19Benutzung der Schleusen, Bootsschleusen und Bootsumsetzanlagen
§ 12.20Segeln
§ 12.21Bezeichnung der Fahrzeuge
§ 12.22Regelungen über den Verkehr
§ 12.23Regelungen zum Sprechfunk
§ 12.24Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge
§ 12.25Befahren der Altwässer, Kanäle und einzelner Wasserstraßen
§ 12.26Schutz der Kanäle und Anlagen
§ 12.27Verkehrsbeschränkungen der Schifffahrt
§ 12.28Benutzung der Wasserstraßen
§ 12.29Verhaltenspflichten des Schiffsführers,der Besatzung an Bord, des Eigentümers und des Ausrüsters
Kapitel 13 — Lahn
§ 13.01Anwendungsbereich
§ 13.02Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Fahrrinnentiefe
§ 13.03Zusammenstellung der Verbände
§ 13.04Fahrgeschwindigkeit
§ 13.05Bergfahrt
§ 13.06Begegnen
§ 13.07Überholen
§ 13.08Wenden
§ 13.09Ankern
§ 13.10Stillliegen
§ 13.11Schifffahrt bei Hochwasser
§ 13.12Schifffahrt bei Eis
§ 13.13Nachtschifffahrt
§ 13.14Einsatz von Trägerschiffsleichtern
§ 13.15Meldepflicht
§ 13.16Höhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und Freileitungen
§ 13.17Kennzeichnung der Brücken- und Wehrdurchfahrten
§ 13.18Durchfahren der Brücken, Sperrwerke,Wehre, Schleusen und einzelner Stromstrecken
§ 13.19Benutzung der Schleusen, Bootsschleusen und Bootsumsetzanlagen
§ 13.20Segeln
§ 13.21Bezeichnung der Fahrzeuge
§ 13.22Regelungen über den Verkehr
§ 13.23Regelungen zum Sprechfunk
§ 13.24Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge
§ 13.25Befahren der Altwässer, Kanäle und einzelner Wasserstraßen
§ 13.26Schutz der Kanäle und Anlagen
§ 13.27Verkehrsbeschränkungen der Schifffahrt
§ 13.28Benutzung der Wasserstraßen
§ 13.29Verhaltenspflichten des Schiffsführers,der Besatzung an Bord, des Eigentümers und des Ausrüsters
Kapitel 14 — Schifffahrtsweg Rhein-Kleve
§ 14.01Anwendungsbereich
§ 14.02Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Fahrrinnentiefe
§ 14.03Zusammenstellung der Verbände
§ 14.04Fahrgeschwindigkeit
§ 14.05Bergfahrt
§ 14.06Begegnen
§ 14.07Überholen
§ 14.08Wenden
§ 14.09Ankern
§ 14.10Stillliegen
§ 14.11Schifffahrt bei Hochwasser
§ 14.12Schifffahrt bei Eis
§ 14.13Nachtschifffahrt
§ 14.14Einsatz von Trägerschiffsleichtern
§ 14.15Meldepflicht
§ 14.16Höhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und Freileitungen
§ 14.17Kennzeichnung der Brücken- und Wehrdurchfahrten
§ 14.18Durchfahren der Brücken, Sperrwerke,Wehre, Schleusen und einzelner Stromstrecken
§ 14.19Benutzung der Schleusen, Bootsschleusen und Bootsumsetzanlagen
§ 14.20Segeln
§ 14.21Bezeichnung der Fahrzeuge
§ 14.22Regelungen über den Verkehr
§ 14.23Regelungen zum Sprechfunk
§ 14.24Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge
§ 14.25Befahren der Altwässer, Kanäle und einzelner Wasserstraßen
§ 14.26Schutz der Kanäle und Anlagen
§ 14.27Verkehrsbeschränkungen der Schifffahrt
§ 14.28Benutzung der Wasserstraßen
§ 14.29Verhaltenspflichten des Schiffsführers,der Besatzung an Bord, des Eigentümers und des Ausrüsters
Kapitel 15 — Norddeutsche Kanäle
§ 15.01Anwendungsbereich
§ 15.02Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Abladetiefe
§ 15.03Zusammenstellung der Verbände
§ 15.04Fahrgeschwindigkeit
§ 15.05Bergfahrt
§ 15.06Begegnen
§ 15.07Überholen
§ 15.08Wenden
§ 15.09Ankern
§ 15.10Stillliegen
§ 15.11Schifffahrt bei Hochwasser
§ 15.12Schifffahrt bei Eis
§ 15.13Nachtschifffahrt
§ 15.14Einsatz von Trägerschiffsleichtern
§ 15.15Meldepflicht
§ 15.16Höhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und Freileitungen
§ 15.17Kennzeichnung der Brücken- und Wehrdurchfahrten
§ 15.18Durchfahren der Brücken, Sperrwerke,Wehre, Schleusen und einzelner Stromstrecken
§ 15.19Benutzung der Schleusen, Bootsschleusen und Bootsumsetzanlagen
§ 15.20Segeln
§ 15.21Bezeichnung der Fahrzeuge
§ 15.22Regelungen über den Verkehr
§ 15.23Regelungen zum Sprechfunk
§ 15.24Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge
§ 15.25Befahren der Altwässer, Kanäle und einzelner Wasserstraßen
§ 15.26Schutz der Kanäle und Anlagen
§ 15.27Verkehrsbeschränkungen der Schifffahrt
§ 15.28Benutzung der Wasserstraßen
§ 15.29Verhaltenspflichten des Schiffsführers,der Besatzung an Bord, des Eigentümers und des Ausrüsters
§ 15.30Schließung des Sperrtors bei Artlenburg (Elbe-Seitenkanal)
Kapitel 16 — Wesergebiet
§ 16.01Anwendungsbereich
§ 16.02Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Fahrrinnentiefe und Abladetiefe
§ 16.03Zusammenstellung der Verbände
§ 16.04Fahrgeschwindigkeit
§ 16.05Bergfahrt
§ 16.06Begegnen
§ 16.07Überholen
§ 16.08Wenden
§ 16.09Ankern
§ 16.10Stillliegen
§ 16.11Schifffahrt bei Hochwasser
§ 16.12Schifffahrt bei Eis
§ 16.13Nachtschifffahrt
§ 16.14Einsatz von Trägerschiffsleichtern
§ 16.15Meldepflicht
§ 16.16Höhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und Freileitungen
§ 16.17Kennzeichnung der Brücken- und Wehrdurchfahrten
§ 16.18Durchfahren der Brücken, Sperrwerke,Wehre, Schleusen und einzelner Stromstrecken
§ 16.19Benutzung der Schleusen, Bootsschleusen und Bootsumsetzanlagen
§ 16.20Segeln
§ 16.21Bezeichnung der Fahrzeuge
§ 16.22Regelungen über den Verkehr
§ 16.23Regelungen zum Sprechfunk
§ 16.24Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge
§ 16.25Befahren der Altwässer, Kanäle und einzelner Wasserstraßen
§ 16.26Schutz der Kanäle und Anlagen
§ 16.27Verkehrsbeschränkungen der Schifffahrt
§ 16.28Benutzung der Wasserstraßen
§ 16.29Verhaltenspflichten des Schiffsführers, der Besatzung an Bord, des Eigentümers und des Ausrüsters
Kapitel 17 — Elbe
§ 17.01Anwendungsbereich
§ 17.02Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Fahrrinnentiefe und Abladetiefe
§ 17.03Zusammenstellung der Verbände
§ 17.04Fahrgeschwindigkeit
§ 17.05Bergfahrt
§ 17.06Begegnen
§ 17.07Überholen
§ 17.08Wenden
§ 17.09Ankern
§ 17.10Stillliegen
§ 17.11Schifffahrt bei Hochwasser
§ 17.12Schifffahrt bei Eis
§ 17.13Nachtschifffahrt
§ 17.14Einsatz von Trägerschiffsleichtern
§ 17.15Meldepflicht
§ 17.16Höhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und Freileitungen
§ 17.17Kennzeichnung der Brücken- und Wehrdurchfahrten
§ 17.18Durchfahren der Brücken, Sperrwerke,Wehre, Schleusen und einzelner Stromstrecken
§ 17.19Benutzung der Schleusen, Bootsschleusen und Bootsumsetzanlagen
§ 17.20Segeln
§ 17.21Bezeichnung der Fahrzeuge
§ 17.22Regelungen über den Verkehr
§ 17.23Regelungen zum Sprechfunk
§ 17.24Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge
§ 17.25Befahren der Altwässer, Kanäle und einzelner Wasserstraßen
§ 17.26Schutz der Kanäle und Anlagen
§ 17.27Verkehrsbeschränkungen der Schifffahrt
§ 17.28Benutzung der Wasserstraßen
§ 17.29Verhaltenspflichten des Schiffsführers, der Besatzung an Bord, des Eigentümers und des Ausrüsters
Kapitel 18 — Ilmenau
§ 18.01Anwendungsbereich
§ 18.02Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Abladetiefe
§ 18.03Zusammenstellung der Verbände
§ 18.04Fahrgeschwindigkeit
§ 18.05Bergfahrt
§ 18.06Begegnen
§ 18.07Überholen
§ 18.08Wenden
§ 18.09Ankern
§ 18.10Stillliegen
§ 18.11Schifffahrt bei Hochwasser
§ 18.12Schifffahrt bei Eis
§ 18.13Nachtschifffahrt
§ 18.14Einsatz von Trägerschiffsleichtern
§ 18.15Meldepflicht
§ 18.16Höhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und Freileitungen
§ 18.17Kennzeichnung der Brücken- und Wehrdurchfahrten
§ 18.18Durchfahren der Brücken, Sperrwerke,Wehre, Schleusen und einzelner Stromstrecken
§ 18.19Benutzung der Schleusen, Bootsschleusen und Bootsumsetzanlagen
§ 18.20Segeln
§ 18.21Bezeichnung der Fahrzeuge
§ 18.22Regelungen über den Verkehr
§ 18.23Regelungen zum Sprechfunk
§ 18.24Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge
§ 18.25Befahren der Altwässer, Kanäle und einzelner Wasserstraßen
§ 18.26Schutz der Kanäle und Anlagen
§ 18.27Verkehrsbeschränkungen der Schifffahrt
§ 18.28Benutzung der Wasserstraßen
§ 18.29Verhaltenspflichten des Schiffsführers,der Besatzung an Bord, des Eigentümers und des Ausrüsters
Kapitel 19 — Elbe-Lübeck-Kanal und Kanaltrave
§ 19.01Anwendungsbereich
§ 19.02Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Abladetiefe
§ 19.03Zusammenstellung der Verbände
§ 19.04Fahrgeschwindigkeit
§ 19.05Bergfahrt
§ 19.06Begegnen
§ 19.07Überholen
§ 19.08Wenden
§ 19.09Ankern
§ 19.10Stillliegen
§ 19.11Schifffahrt bei Hochwasser
§ 19.12Schifffahrt bei Eis
§ 19.13Nachtschifffahrt
§ 19.14Einsatz von Trägerschiffsleichtern
§ 19.15Meldepflicht
§ 19.16Höhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und Freileitungen
§ 19.17Kennzeichnung der Brücken- und Wehrdurchfahrten
§ 19.18Durchfahren der Brücken, Sperrwerke,Wehre, Schleusen und einzelner Stromstrecken
§ 19.19Benutzung der Schleusen, Bootsschleusen und Bootsumsetzanlagen
§ 19.20Segeln
§ 19.21Bezeichnung der Fahrzeuge
§ 19.22Regelungen über den Verkehr
§ 19.23Regelungen zum Sprechfunk
§ 19.24Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge
§ 19.25Befahren der Altwässer, Kanäle und einzelner Wasserstraßen
§ 19.26Schutz der Kanäle und Anlagen
§ 19.27Verkehrsbeschränkungen der Schifffahrt
§ 19.28Benutzung der Wasserstraßen
§ 19.29Verhaltenspflichten des Schiffsführers,der Besatzung an Bord, des Eigentümers und des Ausrüsters
Kapitel 20 — Saar
§ 20.01Anwendungsbereich
§ 20.02Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Fahrrinnentiefe
§ 20.03Zusammenstellung der Verbände
§ 20.04Fahrgeschwindigkeit
§ 20.05Bergfahrt
§ 20.06Begegnen
§ 20.07Überholen
§ 20.08Wenden
§ 20.09Ankern
§ 20.10Stillliegen
§ 20.11Schifffahrt bei Hochwasser
§ 20.12Schifffahrt bei Eis
§ 20.13Nachtschifffahrt
§ 20.14Einsatz von Trägerschiffsleichtern
§ 20.15Meldepflicht
§ 20.16Höhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und Freileitungen
§ 20.17Kennzeichnung der Brücken- und Wehrdurchfahrten
§ 20.18Durchfahren der Brücken, Sperrwerke,Wehre, Schleusen und einzelner Stromstrecken
§ 20.19Benutzung der Schleusen, Bootsschleusen und Bootsumsetzanlagen
§ 20.20Segeln
§ 20.21Bezeichnung der Fahrzeuge
§ 20.22Regelungen über den Verkehr
§ 20.23Regelungen zum Sprechfunk
§ 20.24Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge
§ 20.25Befahren der Altwässer, Kanäle und einzelner Wasserstraßen
§ 20.26Schutz der Kanäle und Anlagen
§ 20.27Verkehrsbeschränkungen der Schifffahrt
§ 20.28Benutzung der Wasserstraßen
§ 20.29Verhaltenspflichten des Schiffsführers,der Besatzung an Bord, des Eigentümers und des Ausrüsters
Kapitel 21 — Spree-Oder-Wasserstraße,Berliner und Brandenburger Wasserstraßen
§ 21.01Anwendungsbereich
§ 21.02Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Abladetiefe
§ 21.03Zusammenstellung der Verbände
§ 21.04Fahrgeschwindigkeit
§ 21.05Bergfahrt
§ 21.06Begegnen
§ 21.07Überholen
§ 21.08Wenden
§ 21.09Ankern
§ 21.10Stillliegen
§ 21.11Schifffahrt bei Hochwasser
§ 21.12Schifffahrt bei Eis
§ 21.13Nachtschifffahrt
§ 21.14Einsatz von Trägerschiffsleichtern
§ 21.15Meldepflicht
§ 21.16Höhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und Freileitungen
§ 21.17Kennzeichnung der Brücken- und Wehrdurchfahrten
§ 21.18Durchfahren der Brücken, Sperrwerke,Wehre, Schleusen und einzelner Stromstrecken
§ 21.19Benutzung der Schleusen, Bootsschleusen und Bootsumsetzanlagen
§ 21.20Segeln
§ 21.21Bezeichnung der Fahrzeuge
§ 21.22Regelungen über den Verkehr
§ 21.23Regelungen zum Sprechfunk
§ 21.24Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge
§ 21.25Befahren der Altwässer, Kanäle und einzelner Wasserstraßen
§ 21.26Schutz der Kanäle und Anlagen
§ 21.27Verkehrsbeschränkungen der Schifffahrt
§ 21.28Benutzung der Wasserstraßen
§ 21.29Verhaltenspflichten des Schiffsführers, der Besatzung an Bord, des Eigentümers und des Ausrüsters
Kapitel 22 — Untere Havel-Wasserstraße und Havelkanal
§ 22.01Anwendungsbereich
§ 22.02Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Fahrrinnentiefe und Abladetiefe
§ 22.03Zusammenstellung der Verbände
§ 22.04Fahrgeschwindigkeit
§ 22.05Bergfahrt
§ 22.06Begegnen
§ 22.07Überholen
§ 22.08Wenden
§ 22.09Ankern
§ 22.10Stillliegen
§ 22.11Schifffahrt bei Hochwasser
§ 22.12Schifffahrt bei Eis
§ 22.13Nachtschifffahrt
§ 22.14Einsatz von Trägerschiffsleichtern
§ 22.15Meldepflicht
§ 22.16Höhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und Freileitungen
§ 22.17Kennzeichnung der Brücken- und Wehrdurchfahrten
§ 22.18Durchfahren der Brücken, Sperrwerke,Wehre, Schleusen und einzelner Stromstrecken
§ 22.19Benutzung der Schleusen, Bootsschleusen und Bootsumsetzanlagen
§ 22.20Segeln
§ 22.21Bezeichnung der Fahrzeuge
§ 22.22Regelungen über den Verkehr
§ 22.23Regelungen zum Sprechfunk
§ 22.24Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge
§ 22.25Befahren der Altwässer, Kanäle und einzelner Wasserstraßen
§ 22.26Schutz der Kanäle und Anlagen
§ 22.27Verkehrsbeschränkungen der Schifffahrt
§ 22.28Benutzung der Wasserstraßen
§ 22.29Verhaltenspflichten des Schiffsführers, der Besatzung an Bord, des Eigentümers und des Ausrüsters
Kapitel 23 — Havel-Oder-Wasserstraße
§ 23.01Anwendungsbereich
§ 23.02Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Tauchtiefe, Fahrrinnentiefe und Abladetiefe
§ 23.03Zusammenstellung der Verbände
§ 23.04Fahrgeschwindigkeit
§ 23.05Bergfahrt
§ 23.06Begegnen
§ 23.07Überholen
§ 23.08Wenden
§ 23.09Ankern
§ 23.10Stillliegen
§ 23.11Schifffahrt bei Hochwasser
§ 23.12Schifffahrt bei Eis
§ 23.13Nachtschifffahrt
§ 23.14Einsatz von Trägerschiffsleichtern
§ 23.15Meldepflicht
§ 23.16Höhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und Freileitungen
§ 23.17Kennzeichnung der Brücken- und Wehrdurchfahrten
§ 23.18Durchfahren der Brücken, Sperrwerke,Wehre, Schleusen und einzelner Stromstrecken
§ 23.19Benutzung der Schleusen, Bootsschleusen und Bootsumsetzanlagen
§ 23.20Segeln
§ 23.21Bezeichnung der Fahrzeuge
§ 23.22Regelungen über den Verkehr
§ 23.23Regelungen zum Sprechfunk
§ 23.24Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge
§ 23.25Befahren der Altwässer, Kanäle und einzelner Wasserstraßen
§ 23.26Schutz der Kanäle und Anlagen
§ 23.27Verkehrsbeschränkungen der Schifffahrt
§ 23.28Benutzung der Wasserstraßen
§ 23.29Verhaltenspflichten des Schiffsführers, der Besatzung an Bord, des Eigentümers und des Ausrüsters
Kapitel 24 — Obere Havel-Wasserstraße, Müritz-Havel-Wasserstraße und Müritz-Elde-Wasserstraße
§ 24.01Anwendungsbereich
§ 24.02Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Tauchtiefe und Abladetiefe
§ 24.03Zusammenstellung der Verbände
§ 24.04Fahrgeschwindigkeit
§ 24.05Bergfahrt
§ 24.06Begegnen
§ 24.07Überholen
§ 24.08Wenden
§ 24.09Ankern
§ 24.10Stillliegen
§ 24.11Schifffahrt bei Hochwasser
§ 24.12Schifffahrt bei Eis
§ 24.13Nachtschifffahrt
§ 24.14Einsatz von Trägerschiffsleichtern
§ 24.15Meldepflicht
§ 24.16Höhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und Freileitungen
§ 24.17Kennzeichnung der Brücken- und Wehrdurchfahrten
§ 24.18Durchfahren der Brücken, Sperrwerke,Wehre, Schleusen und einzelner Stromstrecken
§ 24.19Benutzung der Schleusen, Bootsschleusen und Bootsumsetzanlagen
§ 24.20Segeln
§ 24.21Bezeichnung der Fahrzeuge
§ 24.22Regelungen über den Verkehr
§ 24.23Regelungen zum Sprechfunk
§ 24.24Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge
§ 24.25Befahren der Altwässer, Kanäle und einzelner Wasserstraßen
§ 24.26Schutz der Kanäle und Anlagen
§ 24.27Verkehrsbeschränkungen der Schifffahrt
§ 24.28Benutzung der Wasserstraßen
§ 24.29Verhaltenspflichten des Schiffsführers, der Besatzung an Bord, des Eigentümers und des Ausrüsters
Kapitel 25 — Saale und Saale-Leipzig-Kanal
§ 25.01Anwendungsbereich
§ 25.02Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Fahrrinnentiefe und Abladetiefe
§ 25.03Zusammenstellung der Verbände
§ 25.04Fahrgeschwindigkeit
§ 25.05Bergfahrt
§ 25.06Begegnen
§ 25.07Überholen
§ 25.08Wenden
§ 25.09Ankern
§ 25.10Stillliegen
§ 25.11Schifffahrt bei Hochwasser
§ 25.12Schifffahrt bei Eis
§ 25.13Nachtschifffahrt
§ 25.14Einsatz von Trägerschiffsleichtern
§ 25.15Meldepflicht
§ 25.16Höhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und Freileitungen
§ 25.17Kennzeichnung der Brücken- und Wehrdurchfahrten
§ 25.18Durchfahren der Brücken, Sperrwerke,Wehre, Schleusen und einzelner Stromstrecken
§ 25.19Benutzung der Schleusen, Bootsschleusen und Bootsumsetzanlagen
§ 25.20Segeln
§ 25.21Bezeichnung der Fahrzeuge
§ 25.22Regelungen über den Verkehr
§ 25.23Regelungen zum Sprechfunk
§ 25.24Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge
§ 25.25Befahren der Altwässer, Kanäle und einzelner Wasserstraßen
§ 25.26Schutz der Kanäle und Anlagen
§ 25.27Verkehrsbeschränkungen der Schifffahrt
§ 25.28Benutzung der Wasserstraßen
§ 25.29Verhaltenspflichten des Schiffsführers,der Besatzung an Bord, des Eigentümers und des Ausrüsters
Kapitel 26 — Grenzgewässer Oder,Westoder und Lausitzer Neiße
§ 26.01Anwendungsbereich
§ 26.02Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Fahrrinnentiefe und Abladetiefe
§ 26.03Zusammenstellung der Verbände
§ 26.04Fahrgeschwindigkeit
§ 26.05Bergfahrt
§ 26.06Begegnen
§ 26.07Überholen
§ 26.08Wenden
§ 26.09Ankern
§ 26.10Stillliegen
§ 26.11Schifffahrt bei Hochwasser
§ 26.12Schifffahrt bei Eis
§ 26.13Nachtschifffahrt
§ 26.14Einsatz von Trägerschiffsleichtern
§ 26.15Meldepflicht
§ 26.16Höhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und Freileitungen
§ 26.17Kennzeichnung der Brücken- und Wehrdurchfahrten
§ 26.18Durchfahren der Brücken, Sperrwerke,Wehre, Schleusen und einzelner Stromstrecken
§ 26.19Benutzung der Schleusen, Bootsschleusen und Bootsumsetzanlagen
§ 26.20Segeln
§ 26.21Bezeichnung der Fahrzeuge
§ 26.22Regelungen über den Verkehr
§ 26.23Regelungen zum Sprechfunk
§ 26.24Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge
§ 26.25Befahren der Altwässer, Kanäle und einzelner Wasserstraßen
§ 26.26Schutz der Kanäle und Anlagen
§ 26.27Verkehrsbeschränkungen der Schifffahrt
§ 26.28Benutzung der Wasserstraßen
§ 26.29Verhaltenspflichten des Schiffsführers,der Besatzung an Bord, des Eigentümers und des Ausrüsters
Kapitel 27 — Peene
§ 27.01Anwendungsbereich
§ 27.02Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Fahrrinnentiefe
§ 27.03Zusammenstellung der Verbände
§ 27.04Fahrgeschwindigkeit
§ 27.05Bergfahrt
§ 27.06Begegnen
§ 27.07Überholen
§ 27.08Wenden
§ 27.09Ankern
§ 27.10Stillliegen
§ 27.11Schifffahrt bei Hochwasser
§ 27.12Schifffahrt bei Eis
§ 27.13Nachtschifffahrt
§ 27.14Einsatz von Trägerschiffsleichtern
§ 27.15Meldepflicht
§ 27.16Höhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und Freileitungen
§ 27.17Kennzeichnung der Brücken- und Wehrdurchfahrten
§ 27.18Durchfahren der Brücken, Sperrwerke,Wehre, Schleusen und einzelner Stromstrecken
§ 27.19Benutzung der Schleusen, Bootsschleusen und Bootsumsetzanlagen
§ 27.20Segeln
§ 27.21Bezeichnung der Fahrzeuge
§ 27.22Regelungen über den Verkehr
§ 27.23Regelungen zum Sprechfunk
§ 27.24Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge
§ 27.25Befahren der Altwässer, Kanäle und einzelner Wasserstraßen
§ 27.26Schutz der Kanäle und Anlagen
§ 27.27Verkehrsbeschränkungen
§ 27.28Benutzung der Wasserstraßen
§ 27.29Verhaltenspflichten des Schiffsführers,der Besatzung an Bord, des Eigentümers und des Ausrüsters
Kapitel 28 — Donau
§ 28.01Anwendungsbereich
§ 28.02Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Fahrrinnentiefe
§ 28.03Zusammenstellung der Verbände
§ 28.04Fahrgeschwindigkeit
§ 28.05Bergfahrt
§ 28.06Begegnen
§ 28.07Überholen
§ 28.08Wenden
§ 28.09Ankern
§ 28.10Stillliegen
§ 28.11Schifffahrt bei Hochwasser
§ 28.12Schifffahrt bei Eis
§ 28.13Nachtschifffahrt
§ 28.14Einsatz von Trägerschiffsleichtern
§ 28.15Meldepflicht
§ 28.16Höhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und Freileitungen
§ 28.17Kennzeichnung der Brücken- und Wehrdurchfahrten
§ 28.18Durchfahren der Brücken, Sperrwerke, Wehre, Schleusen und einzelner Stromstrecken
§ 28.19Benutzung der Schleusen, Bootsschleusen und Bootsumsetzanlagen
§ 28.20Segeln
§ 28.21Bezeichnung der Fahrzeuge
§ 28.22Regelungen über den Verkehr
§ 28.23Regelungen zum Sprechfunk
§ 28.24Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge
§ 28.25Befahren der Altwässer, Kanäle und einzelner Wasserstraßen
§ 28.26Schutz der Kanäle und Anlagen
§ 28.27Verkehrsbeschränkungen der Schifffahrt
§ 28.28Benutzung der Wasserstraßen
§ 28.29Verhaltenspflichten des Schiffsführers, der Besatzung an Bord, des Eigentümers und des Ausrüsters
§ 28.30Übergangsbestimmungen
Dritter Teil — Umweltbestimmungen
Kapitel 29 — Gewässerschutz und Abfallbeseitigung auf Fahrzeugen
§ 29.01Behandlung von Schiffsabfällen
§ 29.02Allgemeine Sorgfaltspflicht
§ 29.03Sorgfaltspflicht beim Bunkern
§ 29.04Sorgfaltspflicht beim Bunkern von Flüssigerdgas (LNG)
§ 29.05Anstrich und Außenreinigung der Fahrzeuge
Schlussvorschriften
Anlage 1SchlussvorschriftenUnterscheidungsbuchstabe oder -buchstabengruppe des Staates,in dem der Heimat- oder Registerort des Fahrzeugs liegt(nur Hinweis)
Anlage 2Schlussvorschriften
Anlage 3SchlussvorschriftenBezeichnung der Fahrzeuge
Anlage 4Schlussvorschriften
Anlage 5Schlussvorschriften
Anlage 6SchlussvorschriftenSchallzeichen
Anlage 7SchlussvorschriftenSchifffahrtszeichen
Anlage 8SchlussvorschriftenBezeichnung der Wasserstraße
Anlage 9SchlussvorschriftenDaten, die in das Inland AIS Gerät einzugeben sind:Erläuterungen des „Navigationsstatus“ und des „Bezugspunktes der Positionsinformation auf dem Fahrzeug“
Anlage 10SchlussvorschriftenListe der berauschenden Mittel und Substanzen
Weitere Vorschriften derselben Art
Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den KabotageverkehrMitteilungs- und ÜbermittlungsverordnungBerufszugangsverordnung für den GüterkraftverkehrBekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 2 Euro (Gedenkmünze „10 Jahre Euro-Bargeld“)Verkehrsunternehmensdatei-DurchführungsverordnungBekanntmachung nach § 77 Absatz 4 und § 78 Absatz 2 des Bundesbesoldungsgesetzes sowie nach § 6 Absatz 3 des BesoldungsüberleitungsgesetzesBekanntmachung der Beiträge und der Beitragszuschüsse in der Alterssicherung der Landwirte für das Jahr 2012Beitragssatzverordnung 2012LKWÜberlStVAusnVBekanntmachung der Umrechnungsfaktoren für den Versorgungsausgleich in der RentenversicherungBekanntmachung über die Erhöhung der Ausgleichsabgabe (§ 77 Absatz 3 SGB IX) und der übernahmefähigen Kinderbetreuungskosten (§ 54 Absatz 3 SGB IX)Verordnung zur Einführung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
German federal statutes and regulations published at gesetze-im-internet.de are official works in the public domain under § 5 Abs. 1 UrhG.
Weiter recherchieren
Deutsches Bundesrecht: alle VorschriftenAlle Gesetze und Verordnungen dieses Landes nach Art und Jahr, Volltext kostenlos Paragraf für ParagrafVorschriften dieser RechtsordnungDeutsches Bundesrecht nach Art und JahrNach Vorschriftenart und Verkündungsjahr gruppiert, damit Sie andere Vorschriften derselben Art findenNach Art und JahrDeutsches Bundesrecht: was diese Rechtsordnung umfasstWelche Datensätze hier sind, aus welcher amtlichen Quelle sie stammen und wie aktuell sie sindÜbersicht der Rechtsordnung