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Gesetz

Organisationserlaß des Bundeskanzlers

Abkürzung
BKOrgErl 1986
Ausfertigungsdatum
5. Juni 1986
Paragrafen
4
I.

Es wird ein Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit gebildet.

II.

123a)b)Umweltschutz,Sicherheit kerntechnischer Anlagen, Strahlenschutz,aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern die Zuständigkeiten füraus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten die Zuständigkeit für Umwelt, Naturschutz,aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit die Zuständigkeiten für gesundheitliche Belange des Umweltschutzes, Strahlenhygiene, Rückstände von Schadstoffen in Lebensmitteln, Chemikalien.Dem Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit werden übertragen:

III.

Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit wird zum Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit umgebildet. Es erhält die Federführung für Frauenfragen einschließlich Gesetzgebungskompetenz. In einem ersten Schritt wird dazu aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung die Zuständigkeit für Frau und Beruf auf den Bundesminister für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit übertragen.

(XXXX)

Die Einzelheiten des Übergangs werden zwischen den beteiligten Bundesministern geregelt und dem Chef des Bundeskanzleramtes mitgeteilt.

4 Paragrafen

Dieses Gesetz zitieren

Organisationserlaß des Bundeskanzlers (gesetze-im-internet.de). Abgerufen über LawPlayer, https://lawplayer.com/de/act/gii-bkorgerl_1986

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