in Bad Homburg v.d.H.dem Präsidenten des BundesausgleichsamtesAuf Grund des § 8 Abs. 1 der Verordnung über die Gewährung von Jubiläumszuwendungen an Beamte und Richter des Bundes vom 24. Mai 1962 (Bundesgesetzbl. I S. 363) übertrage ich im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzenfür seinen Geschäftsbereich die Ausübung der Befugnis, Jubiläumszuwendungen an Beamte von der Besoldungsgruppe A 16 der Bundesbesoldungsordnung abwärts zu gewähren oder über ihre Versagung zu entscheiden.
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Anordnung über die Übertragung der Befugnis zu Entscheidungen über Jubiläumszuwendungen an Beamte im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte
Diese Anordnung tritt am Tage der Verkündung im Bundesanzeiger in Kraft.
Anlagen & Schlussformeln
Der Bundesminister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte
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Anordnung über die Übertragung der Befugnis zu Entscheidungen über Jubiläumszuwendungen an Beamte im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte (gesetze-im-internet.de). Abgerufen über LawPlayer, https://lawplayer.com/de/act/gii-bmfl_jubano
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