der Oberpostdirektionen,des Fernmeldetechnischen Zentralamtes,des Posttechnischen Zentralamtes,des Sozialamtes der Deutschen Bundespost und derBundesdruckerei,der Zentralstelle zur Entwicklung des Fernmeldewesens,des Zentralamtes für Zulassungen im Fernmeldewesen unddes Fachbereichs Post- und Fernmeldewesen in der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung sowieder Fachhochschulen der Deutschen Bundespost.Auf Grund des Artikels 1 der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten und Richter im Bundesdienst vom 14. Juli 1975 (BGBl. I S. 1915) übertrage ich die Ausübung des Rechtes zur Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten der Besoldungsgruppen A 1 bis A 13 (gehobener Dienst) - je für ihren Geschäftsbereich -den Präsidentenden Leiternden Rektoren
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Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen
Für besondere Fälle behalte ich mir die Ernennung und Entlassung der in Abschnitt I genannten Beamten vor.
Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 1982 in Kraft.
Anlagen & Schlussformeln
Der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen
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