Auf Grund des Artikels 60 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland ordne ich an:
資料由法律人 LawPlayer整理提供·Deutsches Bundesrecht / LawPlayer, aufbereitet aus gesetze-im-internet.de
Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter des Bundes
Anlagen & Schlussformeln
(1) Ich übertrage die Ausübung des Rechtes zur Ernennung und Entlassung aller Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten der Bundesbesoldungsordnung A, der Besoldungsgruppen C 1 bis C 3 der Bundesbesoldungsordnung C, der Besoldungsgruppen W 1 bis W 3 der Bundesbesoldungsordnung W und aller Richterinnen und Richter des Bundes der Besoldungsgruppen R 1 und R 2 der Bundesbesoldungsordnung R den obersten Bundesbehörden. Sie können diese Befugnis hinsichtlich der Beamtinnen und Beamten des Bundes auf die nachgeordneten Behörden oder auf die Stellen, bei denen Beamtinnen und Beamten des Bundes beschäftigt sind, weiter übertragen. Die Ausübung des Rechtes zur Ernennung und Entlassung der deutschen Honorarkonsularbeamtinnen und Honorarkonsularbeamten übertrage ich der Bundesministerin oder dem Bundesminister des Auswärtigen.
(2) Soweit ich das Recht zur Ernennung und Entlassung der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter des Bundes ausübe, sind mir Vorschläge von den zuständigen obersten Bundesbehörden einzureichen.
Für besondere Fälle behalte ich mir die Ernennung und Entlassung der in Artikel 1 Abs. 1 genannten Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter des Bundes vor.
Die zur Durchführung dieser Anordnung erforderlichen Bestimmungen erlässt das Bundesministerium des Innern.
Diese Anordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Der Bundespräsident
Dieses Gesetz zitieren
Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter des Bundes (gesetze-im-internet.de). Abgerufen über LawPlayer, https://lawplayer.com/de/act/gii-bpr_sernano_2004
German federal statutes and regulations published by the Federal Ministry of Justice at gesetze-im-internet.de are official works in the public domain under § 5 Abs. 1 UrhG.
本頁資料來源:gesetze-im-internet.de (BMJ)·整理提供:法律人 LawPlayer· lawplayer.com