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Verordnung

Anordnung des Bundespräsidenten über die Kennzeichnung der Luftfahrzeuge und Kampffahrzeuge der Bundeswehr

Abkürzung
BPräsKennzAnO
Ausfertigungsdatum
1. Oktober 1956
Paragrafen
2
(XXXX)

(1) Als Erkennungszeichen für die Luftfahrzeuge und Kampffahrzeuge der Bundeswehr bestimme ich ein schwarzes Kreuz mit weißer Umrandung in der aus dem nachstehend abgebildeten Muster ersichtlichen Form.

für(2) Der BundesministerVerteidigung wird ermächtigt, Ausführungsbestimmungen zu dieser Anordnung zu erlassen.

Muster

(Inhalt: nicht darstellbares Muster,Fundstelle: BGBl. I 1956, 788)

2 Paragrafen

Dieses Gesetz zitieren

Anordnung des Bundespräsidenten über die Kennzeichnung der Luftfahrzeuge und Kampffahrzeuge der Bundeswehr (gesetze-im-internet.de). Abgerufen über LawPlayer, https://lawplayer.com/de/act/gii-bpr_skennzano

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