法律人 LawPlayer logo

資料由法律人 LawPlayer整理提供·Deutsches Bundesrecht / LawPlayer, aufbereitet aus gesetze-im-internet.de

Verordnung

Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstkleidung der bei den deutschen Auslandsvertretungen für den Geheim-, Haus- und Objektschutz eingesetzten Polizeivollzugsbeamten im BGS

Abkürzung
BPräsKldgBGSAuslAnO
Ausfertigungsdatum
25. November 1974
Paragrafen
3
I.

Auf Grund des § 76 des Bundesbeamtengesetzes ordne ich an:Die Dienstkleidung der bei den deutschen Auslandsvertretungen eingesetzten Polizeivollzugsbeamten im BGS besteht aus einem dunkelblauen Blazer, einer grauen Hose, einem weißen Oberhemd, einem einfarbigen, dunkelblauen Binder. Daneben wird ein Steckabzeichen mit dem Bundesadler am rechten Rockaufschlag getragen.Bei einem Einsatz von Polizeivollzugsbeamten in tropischen Gebieten besteht die Dienstkleidung aus helleren Farben und aus leichteren Stoffen.

II.

Der Bundesminister des Auswärtigen wird ermächtigt, Ausführungsbestimmungen zu dieser Anordnung zu erlassen.

III.

Die Anordnung tritt mit dem Tage der Unterzeichnung in Kraft.

3 Paragrafen

Dieses Gesetz zitieren

Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstkleidung der bei den deutschen Auslandsvertretungen für den Geheim-, Haus- und Objektschutz eingesetzten Polizeivollzugsbeamten im BGS (gesetze-im-internet.de). Abgerufen über LawPlayer, https://lawplayer.com/de/act/gii-bpr_skldgbgsauslano

German federal statutes and regulations published by the Federal Ministry of Justice at gesetze-im-internet.de are official works in the public domain under § 5 Abs. 1 UrhG.

DE-AmtlichesWerk-PublicDomain

本頁資料來源:gesetze-im-internet.de (BMJ)·整理提供:法律人 LawPlayer· lawplayer.com