Die Amtstracht der Richter des Bundespatentgerichts und der Urkundsbeamten besteht aus einer Amtsrobe und einem Barett. Zur Amtsrobe tragen die Richter eine breite weiße Halsbinde mit herabhängenden Enden, die Urkundsbeamten eine einfache weiße Halsbinde.
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Anordnung des Bundespräsidenten über die Amtstracht bei dem Bundespatentgericht
Die Farbe der Amtstracht ist schwarz. Der Besatz an der Amtsrobe und am Barett besteht für die Richter aus stahlblauem Samt, für die Urkundsbeamten aus stahlblauem Wollstoff.
a)b)der Präsident des Bundespatentgerichts zwei Schnüre in Gold,der Vizepräsident und die Senatspräsidenten eine Schnur in Gold.Am Barett tragen
Abgeordnete Richter tragen die für die Richter des Bundespatentgerichts vorgeschriebene Amtstracht.
Dieses Gesetz zitieren
Anordnung des Bundespräsidenten über die Amtstracht bei dem Bundespatentgericht (gesetze-im-internet.de). Abgerufen über LawPlayer, https://lawplayer.com/de/act/gii-bpr_spatgerkldgano
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