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Gesetz

[object Object]

Abkürzung
BuchhdlAusbV 2011
Ausfertigungsdatum
15. März 2011
Paragrafen
14

Anlagen & Schlussformeln

Eingangsformel

Auf Grund des § 4 Absatz 1 in Verbindung mit § 5 des Berufsbildungsgesetzes, von denen § 4 Absatz 1 durch Artikel 232 Nummer 1 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung:

§ 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Der Ausbildungsberuf des Buchhändlers und der Buchhändlerin wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.

§ 2Dauer der Berufsausbildung

Die Ausbildung dauert drei Jahre.

§ 3Struktur der Berufsausbildung

123Pflichtqualifikationseinheiten nach § 4 Absatz 2 Abschnitt A und integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach § 4 Absatz 2 Abschnitt D,eine im Ausbildungsvertrag festzulegende sechsmonatige Wahlqualifikationseinheit nach § 4 Absatz 2 Abschnitt B sowieeine im Ausbildungsvertrag festzulegende dreimonatige Wahlqualifikationseinheit nach § 4 Absatz 2 Abschnitt C.Die Berufsausbildung gliedert sich in

§ 4Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild

(1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage 1, Sachliche Gliederung) aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit). Eine von dem Ausbildungsrahmenplan (Anlage 2, Zeitliche Gliederung) abweichende Organisation der Ausbildung ist insbesondere zulässig, soweit betriebspraktische Besonderheiten die Abweichung erfordern.

Abschnitt AAbschnitt BAbschnitt CAbschnitt D11.11.21.31.41.522.12.22.333.13.23.33.444.14.255.15.25.35.45.55.666.16.26.36.46.56.677.17.27.3Buch und Medienwirtschaft:Branchenspezifische Systematik,Gegenstände und Dienstleistungen des Buchmarktes,Herstellung,Buchmarktprozesse und -beteiligte,Rechtliche Bestimmungen im Buchmarkt;Bibliografien und Recherche:Bibliografien und Nachschlagesysteme,Erweiterte buchhändlerische Recherche,Buchhändlerische Fachinformation;Warenwirtschaft und Beschaffung:Warenwirtschaft,Wareneingang,Lagerlogistik,Beschaffung;Einkauf:Sortimentsstruktur,Einkauf und Bestellung;Beratung und Verkauf:Kundenorientierte Kommunikation,Buchhändlerische Beratung und Verkauf,Kassenführung,Kundenbindung, Kundenservice,Vertriebswege,Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben;Marketing:Märkte und Zielgruppen,Marketingkonzepte,Verkaufsförderung,Warenpräsentation,Werbung,Öffentlichkeitsarbeit;Kaufmännische Steuerung und Kontrolle:Rechnerische Abwicklung und Zahlungsverkehr,Kosten- und Leistungsrechnung,Kaufmännische Steuerung;11.11.21.31.41.522.12.22.32.42.52.633.13.23.33.4Sortiment:Planung und Organisation von Veranstaltungen,Sortimentspolitik,Einkaufsplanung,Optimierter Einsatz der Warenwirtschaft,Logistik;Verlag:Programmplanung,Herstellung und Produktion,Marketing und Werbung,Verkauf,Vertrieb,Rechte und Lizenzen;Antiquariat:Einkauf,Bearbeitung von Handelsgegenständen,Erhaltung und Bestandspflege,Beratung und Verkauf;11.11.222.12.22.333.13.2Gestaltung einer spezifischen Warengruppe:Planung einer Warengruppe,Durchführung und Kontrolle;Buchhändlerische Projekte:Projektvorbereitung,Projektdurchführung,Projektnachbereitung;Buchhändlerisches E-Business:Anforderungsanalyse,Durchführung und Kontrolle;11.11.21.31.41.51.622.12.22.32.42.5Der Ausbildungsbetrieb:Stellung des Buchhandels in der Gesamtwirtschaft,Betriebliche Organisation,Berufsbildung,Personalwirtschaft, arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften,Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,Umweltschutz;Arbeitsorganisation, Information und Kommunikation:Arbeitsorganisation,Teamarbeit und Kooperation,Informations- und Kommunikationssysteme, Datenschutz und Datensicherheit,Elektronische Geschäftsabwicklung,Qualitätssicherung betrieblicher Abläufe.(2) Die Berufsausbildung zum Buchhändler und zur Buchhändlerin gliedert sich wie folgt (Ausbildungsberufsbild):Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Pflichtqualifikationseinheiten:Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in einer der sechsmonatigen Wahlqualifikationseinheiten:Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in einer der dreimonatigen Wahlqualifikationseinheiten:Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:

§ 5Durchführung der Berufsausbildung

(1) Die in dieser Verordnung genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sollen so vermittelt werden, dass die Auszubildenden zur Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit im Sinne von § 1 Absatz 3 des Berufsbildungsgesetzes befähigt werden, die insbesondere selbstständiges Planen, Durchführen und Kontrollieren einschließt. Diese Befähigung ist auch in Prüfungen nach den §§ 6 und 7 nachzuweisen.

(2) Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplans für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.

(3) Die Auszubildenden haben einen schriftlichen Ausbildungsnachweis zu führen. Ihnen ist Gelegenheit zu geben, den schriftlichen Ausbildungsnachweis während der Ausbildungszeit zu führen. Die Ausbildenden haben den schriftlichen Ausbildungsnachweis regelmäßig durchzusehen.

§ 6Zwischenprüfung

(1) Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll zum Anfang des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.

(2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage 2 für das erste Ausbildungsjahr aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.

(3) Die Zwischenprüfung findet im Prüfungsbereich Verkauf und Marketing statt.

123a)b)c)d)e)die branchenspezifische Systematik anwenden,die Gestaltung von Sortimentsstrukturen hinsichtlich Markt und Zielgruppen beurteilen sowie die Anordnung begründen,Kunden beraten und Waren verkaufen,Kasse führen und Zahlungsvorgänge bearbeiten sowiewirtschaftliche, betriebliche und soziale Rahmenbedingungen berücksichtigenDer Prüfling soll nachweisen, dass erkann;der Prüfling soll berufstypische Aufgaben schriftlich bearbeiten;die Prüfungszeit beträgt 120 Minuten.(4) Für den Prüfungsbereich Verkauf und Marketing bestehen folgende Vorgaben:

§ 7Abschlussprüfung

(1) Durch die Abschlussprüfung ist festzustellen, ob der Prüfling die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat. In der Abschlussprüfung soll der Prüfling nachweisen, dass er die dafür erforderlichen beruflichen Fertigkeiten beherrscht, die notwendigen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt und mit dem im Berufsschulunterricht zu vermittelnden, für die Berufsausbildung wesentlichen Lehrstoff vertraut ist. Die Ausbildungsordnung ist zugrunde zu legen.

(2) Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage 1 aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.

1234Kaufmännische Steuerung und Warenwirtschaft,Geschäftsprozesse des Buchmarktes,Wirtschafts- und Sozialkunde,Absatz- und kundenorientierte Konzepte im Buchhandel.(3) Die Abschlussprüfung besteht aus den Prüfungsbereichen:

123a)b)c)Steuerung und Kontrolle der Warenbewegung durchführen und hierauf bezogene Rechenvorgänge bearbeiten,betriebliche Kennzahlen ermitteln und für die Disposition nutzen sowiekaufmännische Schlussfolgerungen für den Betriebserfolg aus der Teilkostenrechnung und der Leistungsrechnung ableitenDer Prüfling soll nachweisen, dass erkann;der Prüfling soll berufstypische Aufgaben schriftlich bearbeiten;die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.(4) Für den Prüfungsbereich Kaufmännische Steuerung und Warenwirtschaft bestehen folgende Vorgaben:

123a)b)c)d)e)f)Kundenorientierung,Produkte und Dienstleistungen,Markt, Zielgruppen und Kosten,Wertschöpfungskette des Buchmarktes,Bedeutung von Autoren, Titeln und Verlagen innerhalb der Literaturgattungen und -geschichte sowie innerhalb der Warengruppensystematik,Recherchetechniken und InformationsquellenDer Prüfling soll nachweisen, dass er die Geschäftsprozesse Einkauf und Verkauf sowie Marketing und Lagerlogistik organisieren kann und dabei die folgenden Aspekte:berücksichtigen kann;die gewählte Wahlqualifikationseinheit nach § 4 Absatz 2 Abschnitt B ist zu berücksichtigen;der Prüfling soll berufstypische Aufgaben schriftlich bearbeiten;die Prüfungszeit beträgt 150 Minuten.(5) Für den Prüfungsbereich Geschäftsprozesse des Buchmarktes bestehen folgende Vorgaben:

123Der Prüfling soll nachweisen, dass er allgemeine wirtschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darstellen und beurteilen kann;der Prüfling soll Aufgaben schriftlich bearbeiten;die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.(6) Für den Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde bestehen folgende Vorgaben:

123a)b)c)d)e)kunden- und serviceorientiert handeln sowie situationsgerecht kommunizieren,betriebliche Abläufe unter Berücksichtigung von marktbezogenen Rahmenbedingungen analysieren und daraus den Handlungsbedarf und ein Konzept entwickeln,den Beitrag des Konzeptes für Kundenbindung, Erschließung neuer Bedarfe sowie Steigerung des Betriebserfolges erläutern und bewerten,kulturelle Zusammenhänge, Geschichte und Marktbedeutung des Sortiments zugrunde legen sowiedie mit einem Konzept verbundenen absatz- und kundenorientierten Zielsetzungen gegenüber Kunden umsetzenDer Prüfling soll nachweisen, dass erkann;der Prüfling soll auf der Grundlage einer ihm sieben Kalendertage vor dem Termin der Fachgesprächsprüfung bekannt gegebenen Aufgabe ein Konzept erstellen, dieses am Tag der Prüfung vorstellen und darüber ein auftragsbezogenes Fachgespräch führen; die gewählte Wahlqualifikationseinheit nach § 4 Absatz 2 Abschnitt C ist dabei zugrunde zu legen;die Prüfungszeit beträgt insgesamt 24 Stunden; innerhalb dieser Zeit soll die Vorstellung des Konzeptes höchstens zehn Minuten betragen und das Fachgespräch in höchstens 20 Minuten durchgeführt werden.(7) Für den Prüfungsbereich Absatz- und kundenorientierte Konzepte im Buchhandel bestehen folgende Vorgaben:

1Kaufmännische Steuerungund Warenwirtschaft20 Prozent,2Geschäftsprozesse des Buchmarktes40 Prozent,3Wirtschafts- und Sozialkunde10 Prozent,4Absatz- und kundenorientierteKonzepte im Buchhandel30 Prozent.(8) Die Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten:

123im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“,in mindestens drei der Prüfungsbereiche mit mindestens „ausreichend“ undin keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“(9) Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungenbewertet worden sind.

(10) Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der mit schlechter als ausreichend bewerteten Prüfungsbereiche, in denen Prüfungsleistungen mit eigener Anforderung und Gewichtung schriftlich zu erbringen sind, durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn dies für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis von 2:1 zu gewichten.

§ 8Zusatzqualifikation

(1) Im Rahmen der Berufsausbildung nicht gewählte dreimonatige Wahlqualifikationseinheiten nach § 4 Absatz 2 Abschnitt C können als Zusatzqualifikationen vermittelt werden.

(2) Für die Vermittlung der Zusatzqualifikationen gilt die in der Anlage 1 Abschnitt C enthaltene sachliche Gliederung entsprechend.

§ 9Prüfung der Zusatzqualifikationen

(1) Zusatzqualifikationen werden im Rahmen der Abschlussprüfung gesondert geprüft, wenn die Auszubildenden glaubhaft machen, dass die dafür erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt worden sind.

(2) Für die Prüfung der jeweiligen Zusatzqualifikation gilt § 7 Absatz 7 entsprechend.

(3) Die Prüfung der jeweiligen Zusatzqualifikation ist bestanden, wenn der Prüfling mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat.

§ 10Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse

Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bestehen, können unter Anrechnung der bisher zurückgelegten Ausbildungszeit nach den Vorschriften dieser Verordnung fortgeführt werden, wenn die Vertragsparteien dies vereinbaren.

§ 11Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. August 2011 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Buchhändler/zur Buchhändlerin vom 5. März 1998 (BGBl. I S. 462) außer Kraft.

Anlage 1(zu § 4 Absatz 1 Satz 1)Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Buchhändler und zur Buchhändlerin

(Fundstelle: BGBl. I 2011, 426 - 437)

Abschnitt A: Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den PflichtqualifikationseinheitenLfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten1231Buch und Medienwirtschaft(§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1)1.1Branchenspezifische Systematik(§ 4 Absatz 2Abschnitt A Nummer 1.1)a)b)c)d)Warengruppensystematik des deutschen Buchhandels, insbesondere im Bezug auf Literatur, Kultur, Wissenschaft und Technik, begründen und anwendenBedeutung von Autoren, Titeln sowie Verlagen innerhalb von Warengruppen bestimmenLiteraturgattungen und -formen sowie Epochen und Grundbegriffe der Literaturgeschichte unterscheiden und bewertenGegenwartsliteratur und ausgewählte internationale Literatur im Kontext der Weltliteratur einordnen1.2Gegenstände und Dienstleistungen des Buchmarktes(§ 4 Absatz 2Abschnitt A Nummer 1.2)a)b)c)d)e)f)Gegenstände des Buchhandels, insbesondere Bücher, Zeitschriften und andere Printmedien, unterscheiden und ihre Bedeutung für die Branche darstellenBücher, Zeitschriften und andere Printmedien von Angeboten in digitaler Form unterscheiden und bewertenkartografische Produkte unterscheidenbuchaffine Nebenprodukte beschreiben und ihre Bedeutung für den Buchhandel begründenDienstleistungen des Buchmarktes und ihre Bedeutung für den Unternehmenserfolg darstellenKriterien, insbesondere literarischer, künstlerischer, wissenschaftlicher und technischer Art, für die qualitative Beurteilung des Angebots im Ausbildungsbetrieb anwenden1.3Herstellung(§ 4 Absatz 2Abschnitt A Nummer 1.3)a)b)c)d)Aufbau von Büchern beschreiben, ihre Ausstattung bewertenSchrift-, Papier- und Einbandarten unterscheidenSatz-, Druck- und Bindetechniken unterscheidenFormen elektronischen Publizierens unter Berücksichtigung rechtlicher Vorschriften und technischer Erfordernisse unterscheiden1.4Buchmarktprozesse und -beteiligte(§ 4 Absatz 2Abschnitt A Nummer 1.4)a)b)c)d)e)f)g)Besonderheiten der Buchbranche und Leistungen des Buchmarktes unter handelsbezogenen und kulturellen Aspekten bewertendie Wertschöpfungskette im Buchmarkt erläutern und den eigenen Betrieb in diese einordnenGeschäftsprozesse des Buchmarktes und Geschäftsbeziehungen zwischen den einzelnen Handelspartnern erläuternHandelslandschaft im Sortimentsbuchhandel beschreibendie Bedeutung und die unterschiedlichen Strukturen des Verlagswesens im Buchhandel beschreibenVerlage und ihre Schwerpunkte unterscheidendie Funktionsbereiche im Verlag beschreiben1.5Rechtliche Bestimmungenim Buchmarkt(§ 4 Absatz 2Abschnitt A Nummer 1.5)a)b)c)d)e)branchenspezifische Gesetze berücksichtigenRechte und Pflichten, die sich aus dem Preisbindungsgesetz ergeben, anwendenBestimmungen des Urheberrechts berücksichtigenbranchenspezifische Rahmenbedingungen, insbesondere Verkehrsordnung für den Buchhandel und Wettbewerbsregeln des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels anwendenhandelsrechtliche Bestimmungen, insbesondere zum Wettbewerb, Internethandel und Fernabsatz, anwenden2Bibliografien und Recherche(§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 2)2.1Bibliografien und Nachschlagesysteme(§ 4 Absatz 2Abschnitt A Nummer 2.1)a)b)c)Aufbau von Bibliografien kennen und Regeln des Bibliografierens anwendendas Verzeichnis lieferbarer Bücher und Barsortimentskataloge anwenden und auswertenwichtige Fach- und Spezialkataloge, sowie Recherchemöglichkeiten im Internet nutzen; Methoden der Beschaffung antiquarischer und vergriffener Werke anwenden2.2Erweiterte buchhändlerische Recherche(§ 4 Absatz 2Abschnitt A Nummer 2.2)a)b)c)d)e)Möglichkeiten der Volltextsuche nutzenRecherchemöglichkeiten von fremdsprachigen Titeln im Internet nutzen und Besonderheiten berücksichtigenAngebote buchaffiner Nebenmärkte erschließen und Nutzen prüfenVerzeichnisse oder Kataloge mit den bibliografischen Angaben erstelleninteraktive Web-Techniken und buchhandelsspezifische Portale nutzen2.3Buchhändlerische Fachinformation(§ 4 Absatz 2Abschnitt A Nummer 2.3)a)b)c)Fachinformationen, insbesondere das Börsenblatt, auswertenBuchmessen als Informationsquellen nutzenVorschauen, Internetauftritte der Verlage sowie Informationen von Verlagsvertretern für die Beschaffung und das Angebot des Ausbildungsbetriebes nutzen3Warenwirtschaft und Beschaffung(§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 3)3.1Warenwirtschaft(§ 4 Absatz 2Abschnitt A Nummer 3.1)a)b)c)d)Grundsätze, Aufgaben und Ziele der Warenwirtschaft erläutern, das Warenwirtschaftssystem des Ausbildungsbetriebes nutzenZyklus eines Bestellvorganges anhand der Warenwirtschaft beschreibenWarengruppen anhand der Warengruppensystematik als Teil des betrieblichen Warensortimentes unterscheidenBestände erfassen und kontrollieren3.2Wareneingang(§ 4 Absatz 2Abschnitt A Nummer 3.2)a)b)c)Ware annehmen, Lieferungen nach Art, Menge und auf offene Mängel prüfen, bei Beanstandungen Maßnahmen einleitenRechnungen und Lieferscheine mit den Bestell- und Wareneingangsdaten vergleichen und auf Richtigkeit prüfen, Abweichungen und Unstimmigkeiten klärenWare auszeichnen3.3Lagerlogistik(§ 4 Absatz 2Abschnitt A Nummer 3.3)a)b)c)bei der Lagerverwaltung des Ausbildungsbetriebes mitwirken und die Lagerorganisation des Ausbildungsbetriebes begründenMethoden der Lagerhaltung, Lagerbereinigung, insbesondere Remissionen, unterscheiden und anwendenbei der Inventur mitwirken, rechtliche Vorschriften beachten, zur Vermeidung von Inventurdifferenzen beitragen3.4Beschaffung(§ 4 Absatz 2Abschnitt A Nummer 3.4)a)b)c)d)e)Formen der Beschaffung unterscheidenWarennachbezug anhand der Warenwirtschaftsdaten durchführenbei der Beschaffung wirtschaftliche Aspekte berücksichtigenSonderkonditionen bei der Beschaffung berücksichtigenHandelsbräuche, insbesondere die Verkehrsordnung, anwenden4Einkauf(§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 4)4.1Sortimentsstruktur(§ 4 Absatz 2Abschnitt A Nummer 4.1)a)b)c)die Sortimentsstruktur, insbesondere anhand der Marktausrichtung sowie Breite und Tiefe, beurteilenZusammenhänge zwischen Anordnung und inhaltlicher Struktur des Sortiments begründenBedeutung der nicht preisgebundenen Produkte für das Sortiment herausstellen4.2Einkauf und Bestellung(§ 4 Absatz 2Abschnitt A Nummer 4.2)a)b)c)d)Bedarf an Waren unter Berücksichtigung der Umsatz- und Bestandsentwicklung, der saisonalen Schwankungen sowie der Absatzchancen ermittelnUmsatzkennzahlen beim Einkauf berücksichtigenEinkaufsmöglichkeiten bei Verlag, Zwischenbuchhandel und über Einkaufsgemeinschaften sowie Bündelung bei Eigenbestellung beurteilen und beim Einkauf nutzenWaren bestellen5Beratung und Verkauf(§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 5)5.1Kundenorientierte Kommunikation(§ 4 Absatz 2Abschnitt A Nummer 5.1)a)b)c)d)e)f)g)h)Waren und Dienstleistungen des Ausbildungsbetriebes kundenorientiert anbieten, Preise begründenGesprächsführungstechniken bei Informations-, Beratungs- und Verkaufsgesprächen anwendenim Kundengespräch sprachliche und nichtsprachliche Kommunikationsformen berücksichtigenauf Kundeneinwände und Kundenargumente verkaufsfördernd reagierenKonfliktursachen feststellen, Konfliktlösungen im Beratungsgespräch situationsbezogen anwendenKundentypen und Verhaltensmuster im Kundengespräch individuell nutzenKaufmotive und Wünsche von Kunden ermitteln und in Verkaufsgesprächen nutzenkulturelle Besonderheiten im Kundenkontakt berücksichtigen5.2Buchhändlerische Beratung und Verkauf(§ 4 Absatz 2Abschnitt A Nummer 5.2)a)b)c)d)Kunden beraten und Verkaufsgespräche führen, Kauf abschließenKundenkontakte nutzen und pflegen, dem Kundeninteresse entsprechende Bücher und Produkte aktiv anbietenüber Neuerscheinungen informieren, neue Bücher und Bestsellerservice anbietenüber Titel und Produktformen kundenorientiert beratene)f)g)Trends und innovative Ansätze als Verkaufsargument nutzenKundenbestellungen aufnehmen und bearbeitenAuswirkungen der eigenen Verkaufstätigkeit auf Unternehmenserfolg, Kundenzufriedenheit und Kundenbindung berücksichtigen5.3Kassenführung(§ 4 Absatz 2Abschnitt A Nummer 5.3)a)b)c)d)e)f)Kasse vorbereiten, kassieren, bare und unbare Zahlungen abwickeln, Kaufbelege erstellenKasse abrechnen, Kassenbericht erstellen, Einnahmen und Belege weiterleitenKunden beim Kassiervorgang Serviceleistungen anbietenKassiervorgang als Mittel zur Kundenbindung nutzenbuchhandelsspezifische Zahlungsmittel erläuternBesonderheiten beim Kassieren von Rechnungen berücksichtigen und die erfolgreiche Durchführung des unbaren Zahlungsvorgangs sicherstellen5.4Kundenbindung, Kundenservice(§ 4 Absatz 2Abschnitt A Nummer 5.4)a)b)c)d)e)f)g)h)das Spektrum der buchhändlerischen Dienstleistungen des Ausbildungsbetriebes kundenorientiert einsetzenEinfluss von Kundenbindung und Kundenservice auf den Verkaufserfolg beachtenfür nicht lieferbare Bücher und Produkte vergleichbaren Ersatz anbieten und erläuternbeim Einsatz besonderer Formen des Kundenservices im Ausbildungsbetrieb mitwirkenUmtausch, Beschwerden und Reklamationen bearbeiten; rechtliche Bestimmungen und betriebliche Regelungen anwendenBeschwerdemanagement als Instrument zur Kundenbindung nutzendurch eigenes Verhalten zur Kundenzufriedenheit und Kundenbindung beitragenKundendaten pflegen, Regelungen des Datenschutzes beachten5.5Vertriebswege(§ 4 Absatz 2Abschnitt A Nummer 5.5)a)b)c)d)e)f)Vertriebswege des Buchhandels nutzenInformationen zur Erschließung neuer Vertriebswege auswerten und nutzenWaren unter Berücksichtigung von Kundenwünschen sowie wirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten versendenbesondere Anforderungen der Firmenkunden bei der Organisation des Vertriebs berücksichtigenBesonderheiten des Rechnungsverkaufs und Versands berücksichtigenVor- und Nachteile von E-Commerce aus Sicht von Unternehmen und Kunden beurteilen5.6Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben(§ 4 Absatz 2Abschnitt A Nummer 5.6)a)b)c)fremdsprachige Fachbegriffe anwendenfremdsprachige Informationsquellen aufgabenbezogen auswertenAuskünfte erteilen und einholen, auch in einer Fremdsprache6Marketing(§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 6)6.1Märkte und Zielgruppen(§ 4 Absatz 2Abschnitt A Nummer 6.1)a)b)Strukturen der Buchhandelslandschaft bei Marketingentscheidungen berücksichtigenMarktdaten erfassen, Marktsituation am Standort unter wirtschaftlichen und regionalen Gesichtspunkten beurteilen und Schlussfolgerungen für das Marketing ziehenc)d)Informationen über Kauf- und Konsumverhalten von bestehenden und potenziellen Zielgruppen ermitteln und für Marketingmaßnahmen aufbereitenKundenwünsche und -bedürfnisse ermitteln, mit betrieblichen Leistungsangeboten vergleichen und daraus bedarfsgerechte Vorgehensweisen ableiten6.2Marketingkonzepte(§ 4 Absatz 2Abschnitt A Nummer 6.2)a)b)c)d)Ergebnisse der Marktforschung für die Entwicklung, Planung und Durchführung eines Marketingkonzeptes nutzenMarketingmaßnahmen auswählen und Marketinginstrumente einsetzen, Budgetvorgaben berücksichtigenErfolg der Marketingmaßnahmen beurteilenMöglichkeiten der freien Preisgestaltung als Instrument der Angebotspolitik nutzen6.3Verkaufsförderung(§ 4 Absatz 2Abschnitt A Nummer 6.3)a)b)c)d)visuelle Verkaufsförderung gezielt einsetzenanlass- und zielgruppenbezogene Informationen für die Verkaufsförderung einsetzenverkaufsstarke und verkaufsschwache Zonen feststellen und Maßnahmen zur Verkaufsförderung ableitenverkaufsfördernde Maßnahmen planen, durchführen und auswerten6.4Warenpräsentation(§ 4 Absatz 2Abschnitt A Nummer 6.4)a)b)c)d)e)verkaufspsychologische Erkenntnisse bei der Gestaltung der Warenpräsentation berücksichtigenLadengestaltung und Lichtdesign zur Warenpräsentation nutzenPräsentationsflächen im Rahmen der innerbetrieblichen Werbung gestaltenSchaufensterplan erstellen und Schaufenster dekoriereneigene Dekorationsmittel und Materialien der Verlage einsetzen6.5Werbung(§ 4 Absatz 2Abschnitt A Nummer 6.5)a)b)c)d)Werbeplan erstellenWerbemittel und Werbeträger unter Berücksichtigung von Kosten und Erfolg einsetzenMedien zielgruppenorientiert einsetzenErfolg der Werbemaßnahmen beurteilen6.6Öffentlichkeitsarbeit(§ 4 Absatz 2Abschnitt A Nummer 6.6)a)b)c)d)Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit planen, durchführen und beurteilenMaßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und Werbung unterscheiden und koordinierenmit Medienvertretern zusammenarbeiten und Medienanalysen durchführenInteressen von Kooperationspartnern und Sponsoren berücksichtigen7Kaufmännische Steuerung und Kontrolle(§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 7)7.1RechnerischeAbwicklung und Zahlungsverkehr(§ 4 Absatz 2Abschnitt A Nummer 7.1)a)b)c)d)Rechnungen erstellen und Belege für die Finanzbuchhaltung erfassenMöglichkeiten der Zusammenarbeit mit Abrechnungs-Gesellschaften prüfenZahlungsmethoden unterscheiden, Zahlungsvorgänge rechnerisch bearbeiten und abwickelnVorgänge des Mahnwesens bearbeiten7.2Kosten- und Leistungsrechnung(§ 4 Absatz 2Abschnitt A Nummer 7.2)a)b)Kosten- und Leistungsrechnung im Ausbildungsbetrieb als Informations- und Kontrollsystem anwendenkaufmännische Schlussfolgerungen aus der Kosten- und Leistungsrechnung ableiten und an der Erfolgsrechnung mitwirken7.3Kaufmännische Steuerung(§ 4 Absatz 2Abschnitt A Nummer 7.4)a)b)c)d)betriebliche Kennzahlen, insbesondere des Umsatzes, des Lagerumschlags und der Rentabilität sowie Handelsspanne und Rohertrag, ermitteln und für die Disposition nutzenStatistiken erstellen und zur Vorbereitung von Entscheidungen aufbereitenMaßnahmen der Steuerung vorbereiten und bei deren Durchführung mitwirkenControlling als Informations- und Steuerungsinstrument nutzen

Abschnitt B: Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in einer der sechsmonatigen WahlqualifikationseinheitenLfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten1231Sortiment(§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 1)1.1Planung und Organisationvon Veranstaltungen(§ 4 Absatz 2Abschnitt B Nummer 1.1)a)b)c)d)e)Veranstaltungen unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben planen, organisieren und durchführenMarketingmaßnahmen durchführenVeranstaltungen abrechnen und auswertenInteressen von Kooperationspartnern und Sponsoren berücksichtigenmit Medienvertretern zusammenarbeiten und Medienanalysen durchführen1.2Sortimentspolitik(§ 4 Absatz 2Abschnitt B Nummer 1.2)a)b)c)d)Geschäftskonzepte des Buchhandels, insbesondere Filial- und Lagerkonzepte, Vertriebs- und Sortimentsausrichtung, vergleichen und in Bezug auf den Ausbildungsbetrieb bewertendas Sortiment unter Berücksichtigung seiner Struktur, der Standortbedingungen, Marktgegebenheiten, Trends und betrieblichen Vorgaben gestalten; Angebotsanpassungen entwickelnChancen und Risiken von Nebensortimenten und Vertriebswegen bewertenMöglichkeiten der Preisgestaltung nicht preisgebundener Waren für die Sortimentspolitik nutzen1.3Einkaufsplanung(§ 4 Absatz 2Abschnitt B Nummer 1.3)a)b)c)d)e)f)Bezugsformen, Bestellwege und Bestelltechniken unter Berücksichtigung von Bezugs- und Zahlungskonditionen beurteilen und anwendenBudgetierung als Steuerungsinstrument einzelner Sortimentssegmente nutzenden Barsortimentsanteil des Ausbildungsbetriebes begründenKontakte mit Verlagsvertretern pflegenVertreterbesuche vorbereiten und durchführenKonditionen von Objektarten prüfen1.4Optimierter Einsatz der Warenwirtschaft(§ 4 Absatz 2Abschnitt B Nummer 1.4)a)b)Warenwirtschaftsysteme unterscheiden und im Hinblick auf die Anforderungen des Betriebes bewertenWarenfluss artikelgenau und zeitnah erfassenc)d)e)Statistiken und Kennzahlen aus der Warenwirtschaft erstellen, analysieren sowie betriebswirtschaftlich auswertenUmsatz- und Umschlagszahlen nach Titeln, Warengruppen und Lieferanten auswertenDatensicherheit und -integrität der Warenwirtschaft prüfen, Daten pflegen1.5Logistik(§ 4 Absatz 2Abschnitt B Nummer 1.5)a)b)c)logistische Beziehungen zwischen Sortiment, Verlag, Auslieferung und Zwischenbuchhandel betriebswirtschaftlich beurteilenLieferwege, insbesondere Bücherwagendienste, auf Effizienz und Kosten prüfen und Wirtschaftlichkeit bewertenWarenströme steuern und optimieren2Verlag(§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 2)2.1Programmplanung(§ 4 Absatz 2Abschnitt B Nummer 2.1)a)b)c)d)e)f)g)h)das Verlagsprogramm, insbesondere anhand der Marktausrichtung sowie Breite und Tiefe, beurteilenMedienprodukte, insbesondere Digital- und Printprodukte, Insertionsprodukte, Lizenzen und Nebenrechte sowie Dienst- und Serviceleistungen, unterscheidenbei der Planung und Konzeption von Medienprodukten unter Berücksichtigung von Zielgruppen und Marktausrichtung mitwirkenMedienprodukte unter Berücksichtigung der Kostenrechnung planendigitale Produkte unterscheiden und unter Produktions-, Absatz- und Kostenaspekten bewertenBedeutung von Akquise und Betreuung von Autoren für den Verlag bewertenEntwürfe für Verträge mit Autoren, Übersetzern und Bildautoren vorbereitenMöglichkeiten der Bildbeschaffung und des Erwerbs der Bildrechte recherchieren und bewerten2.2Herstellung und Produktion(§ 4 Absatz 2Abschnitt B Nummer 2.2)a)b)c)d)e)f)g)h)Termine planen, festlegen und deren Einhaltung kontrollierenHerstellungsverfahren für Print-, Digital- und Nebenprodukte unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und ökologischer Kriterien sowie betrieblicher Vorgaben auswählenAngebote einholen, vergleichen und auswählenKalkulationen und Deckungskostenbeitragsrechnungen erstellenAufträge vergebenan der Layouterstellung von Print- und digitalen Produkten und dabei an der Umsetzung konzeptioneller Vorgaben aus Marketing und Lektorat mitwirkenProduktionsprozesse koordinieren sowie Kosten überwachenVerkaufspreise kalkulieren2.3Marketing und Werbung(§ 4 Absatz 2Abschnitt B Nummer 2.3)a)b)c)Kundenwünsche und -bedürfnisse ermitteln und Verfahren der Preisfindung anwendenWerbemaßnahmen für Handels- und Endkunden unterscheiden und koordinierenan der Entwicklung von Werbemitteln und verkaufsfördernden Maßnahmen unter Berücksichtigung von Werbeetats mitwirkend)e)f)Rezensionsexemplare versendenStrukturen des Rezensionswesens verkaufsfördernd nutzen, Rezensionen auswertenWerbestrategien, insbesondere unter Berücksichtigung von Preis, Ausstattung und Zielgruppe, entwickeln2.4Verkauf(§ 4 Absatz 2Abschnitt B Nummer 2.4)a)b)c)bei der Entwicklung von Verkaufsstrategien mitwirkenOrganisation, Betreuung und Steuerung des Außendienstes unterstützenVertreterkonferenzen vorbereiten und organisieren2.5Vertrieb(§ 4 Absatz 2Abschnitt B Nummer 2.5)a)b)c)d)Vertriebsdaten ermitteln und auswertenBezugs- und Konditionenmodelle entwickeln und anbietenVertriebswege auswählendie Auftragsabwicklung und die Rechnungsstellung steuern, Auslieferungen koordinieren2.6Rechte und Lizenzen(§ 4 Absatz 2Abschnitt B Nummer 2.6)a)b)Auswirkungen von Erwerb, Sicherung und Verkauf von Verwertungs- und Nutzungsrechten bewertenbei Abschluss von Verlags- und Lizenzverträgen mitwirken3Antiquariat(§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 3)3.1Einkauf(§ 4 Absatz 2Abschnitt B Nummer 3.1)a)b)c)d)e)f)g)h)i)Angebote bearbeiten und bewerten; Gegenstände des Antiquariats aus Privathand und aus Doublettenbeständen öffentlicher Bibliotheken ankaufen und kollationierenGegenstände des Antiquariats, insbesondere unter Berücksichtigung des Preises und des Zustands, beschaffenantiquariatsspezifische Internetportale nutzenGegenstände des Antiquariats ersteigernaus Restbeständen von Verlagen und aus Antiquariatskatalogen bestellen; Bezugsquellen erschließenGegenstände des Antiquariats, insbesondere historische Buchgattungen, Druck- und Originalgrafiken und Handschriften, bewertenEinkaufsentscheidungen unter Berücksichtigung der Marktsituation sowie literarischer, künstlerischer, wissenschaftlicher und warenkundlicher Gesichtspunkte treffenVerkaufspreise unter Berücksichtigung antiquariatsspezifischer Besonderheiten kalkulierenFinanzplanung und Budgetierung beim Einkauf berücksichtigen3.2Bearbeitung von Handelsgegenständen(§ 4 Absatz 2Abschnitt B Nummer 3.2)a)b)c)d)e)f)g)Bücher in Bibliografien auffinden und unterschiedliche Verzeichnungsprinzipien berücksichtigenHilfsmittel und Literatur für eine verkaufsfördernde zusätzliche Beschreibung nutzendas Internet, insbesondere die Online-Kataloge der Bibliotheken, zur Recherche nutzenWerksverzeichnisse und Kataloge mit Verzeichnung von Original- und Druckgrafik nutzenEinbände beschreibenversteckte Bibliografien nutzenKatalogeintrag mit bibliografischer Aufnahme und Zustandsbeschreibung erstellen und in Datenbank übertragen3.3Erhaltung und Bestandspflege(§ 4 Absatz 2Abschnitt B Nummer 3.3)a)b)c)d)Materialien, insbesondere Papier, Leder und Pergament, unterscheidenBücher und Grafiken zur Erhaltung reparieren und pflegenLagersystematik erstellen und verwaltenBestände und Datenbanken pflegen3.4Beratung und Verkauf(§ 4 Absatz 2Abschnitt B Nummer 3.4)a)b)c)Kunden über Gegenstände des Antiquariats informierenAngebote erstellenPreise gegenüber den Kunden begründend)e)f)g)h)i)Kundenwünsche, insbesondere von Bibliotheken, Bibliophilen und Sammlern, feststellen und bearbeitennicht vorrätige Bücher und Zeitschriften auffinden, insbesondere über Handelspartner und AuktionenBücher im Kundenauftrag begutachtenüber bibliophile Besonderheiten von Büchern informierenAntiquariatskataloge sowie Sonderlisten und Spezialangebote planen, erstellen, gestalten und versendenden Beitrag des Antiquariats für die Erhaltung von Kulturgütern aufzeigen

Abschnitt C: Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in einer der dreimonatigen WahlqualifikationseinheitenLfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten1231Gestaltung einer spezifischen Warengruppe(§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 4)1.1Planung einer Warengruppe(§ 4 Absatz 2Abschnitt C Nummer 1.1)a)b)c)d)e)f)g)Warengruppensystematik als Mittel der logistischen, betriebswirtschaftlichen und wissenschaftlichen Standardisierung und Strukturierung im Buchhandel nutzenRahmenbedingungen, insbesondere kurzfristige und langfristige Marktchancen einer spezifischen Warengruppe, analysierenProduktangebot der Verlage und Lieferanten einer spezifischen Warengruppe bewertenProdukte, insbesondere nach Zielgruppen, Editionsformen, Ausstattung, Qualität und Inhalt, bewertenChancen und Risiken im Hinblick auf die Gestaltung einer Warengruppe abwägen, Kalkulationen erstellen und dabei insbesondere die Vorgaben der Sortimentspolitik berücksichtigenspezifische Warengruppe auswählen, unter Berücksichtigung der Sortimentspolitik Ziele formulieren und Budget planenMarketingmaßnahmen auswählen1.2Durchführung und Kontrolle(§ 4 Absatz 2Abschnitt C Nummer 1.2)a)b)c)d)e)inhaltliche, organisatorische, zeitliche und finanzielle Planung mit Beteiligten abstimmenGestaltung der Warengruppe umsetzen, koordinieren und dokumentierenKundenresonanz feststellenwirtschaftlichen Nutzen für den Betrieb ermittelnHandlungsempfehlungen für den Betrieb ableiten2Buchhändlerische Projekte(§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 2)2.1Projektvorbereitung(§ 4 Absatz 2Abschnitt C Nummer 2.1)a)b)Projekte auswählen, Zielgruppen festlegen und Ziele formulierenProjekte planen; kundenorientierte, inhaltliche, organisatorische, zeitliche und finanzielle Aspekte bei der Projektarbeit berücksichtigenc)d)Projektablaufplan erstellen und mit Beteiligten abstimmenInformations- und Kommunikationsstrukturen einrichten; Verantwortlichkeiten festlegen2.2Projektdurchführung(§ 4 Absatz 2Abschnitt C Nummer 2.2)a)b)c)d)Projektaufgaben sowie die Arbeit interner und externer Beteiligter koordinierenProjektabläufe und -ergebnisse dokumentierenUmsetzung des Projektablaufplans koordinierenProjektfortschritt kontrollieren und bei Abweichungen Maßnahmen ergreifen2.3Projektnachbereitung(§ 4 Absatz 2Abschnitt C Nummer 2.3)a)b)c)Zielerreichung kontrollierenAbschlussbericht erstellen, Projektergebnisse für die interne und externe Verwertung aufbereitenSoll-Ist-Vergleich der Projektabrechnungen durchführen3Buchhändlerisches E-Business(§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 3)3.1Anforderungsanalyse(§ 4 Absatz 2Abschnitt C Nummer 3.1)a)b)c)d)IT-Infrastruktur analysieren, Zielgruppen festlegen, Handlungsbedarf feststellen und mit Beteiligten abstimmenDienstleistungsangebote vergleichen, Kooperationen eingehenkundenorientierte, technische, organisatorische, zeitliche, personelle und finanzielle Anforderungen ermittelnAblaufplan erstellen3.2Durchführung und Kontrolle(§ 4 Absatz 2Abschnitt C Nummer 3.2)a)b)c)d)e)f)Ablaufplan umsetzen und Ergebnisse kontrollierenZwischenschritte und Ergebnis testen und dokumentierenErgebnis für den Geschäftsablauf freigeben, Funktionalität sicherstellenNutzen für den Betrieb und für die Zielgruppen ermittelnHandlungsempfehlungen für den Betrieb ableitenErgebnisse im Betrieb kommunizieren

Abschnitt D: Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenLfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten1231Der Ausbildungsbetrieb(§ 4 Absatz 2 Abschnitt D Nummer 1)1.1Stellung des Buchhandelsin der Gesamtwirtschaft(§ 4 Absatz 2Abschnitt D Nummer 1.1)a)b)c)d)Stellung und Funktion des Buchhandels in Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur erläuternLeistungen des Buchhandels an Beispielen des Ausbildungsbetriebes erläuternBesonderheiten, die sich aus dem kulturpolitischen Auftrag ergeben, begründenAufbau und kulturpolitische Aktivitäten der Branchenorganisation darstellen1.2Betriebliche Organisation(§ 4 Absatz 2Abschnitt D Nummer 1.2)a)b)c)d)Rechtsform des Ausbildungsbetriebes darstellenorganisatorischen Aufbau des Ausbildungsbetriebes mit seinen Aufgaben und Zuständigkeiten und dem Zusammenwirken einzelner Funktionsbereiche erklärenGeschäftsfelder, Aufgaben und Arbeitsabläufe im Betrieb darstellenZusammenarbeit des Ausbildungsbetriebes mit Kooperationspartnern, Wirtschaftsorganisationen, Behörden und Berufsvertretungen erläutern1.3Berufsbildung(§ 4 Absatz 2Abschnitt D Nummer 1.3)a)b)c)Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag feststellen und Aufgaben der Beteiligten im dualen System beschreibenden betrieblichen Ausbildungsplan mit der Ausbildungsordnung vergleichenlebensbegleitendes Lernen für die berufliche und persönliche Entwicklung begründen sowie den Nutzen beruflicher Aufstiegs- und Weiterentwicklungsmöglichkeiten darstellen1.4Personalwirtschaft, arbeits- undsozialrechtliche Vorschriften(§ 4 Absatz 2Abschnitt D Nummer 1.4)a)b)c)d)arbeits-, sozial- und mitbestimmungsrechtliche Vorschriften sowie für den Arbeitsbereich geltende Tarif- und Arbeitszeitregelungen beachtenZiele und Aufgaben der Personaleinsatzplanung erläutern und zu ihrer Umsetzung beitragen; Personaleinsatzpläne erstellenArbeitsverträge unter Berücksichtigung arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Auswirkungen unterscheidenPositionen der eigenen Entgeltabrechnung erklären1.5Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit(§ 4 Absatz 2Abschnitt D Nummer 1.5)a)b)c)d)e)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifenberufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwendenVerhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleitenVorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwendenVerhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen1.6Umweltschutz(§ 4 Absatz 2Abschnitt D Nummer 1.6)a)b)c)d)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklärenfür den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwendenMöglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzenAbfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführenZur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere2Arbeitsorganisation,Information und Kommunikation(§ 4 Absatz 2 Abschnitt D Nummer 2)2.1Arbeitsorganisation(§ 4 Absatz 2Abschnitt D Nummer 2.1)a)b)c)die eigene Arbeit systematisch planen, durchführen und kontrollieren; dabei inhaltliche, organisatorische, zeitliche und finanzielle Aspekte berücksichtigenArbeits- und Organisationsmittel sowie Lern- und Arbeitstechniken einsetzenMethoden des selbstständigen Lernens anwenden, Fachinformationen nutzen2.2Teamarbeit und Kooperation(§ 4 Absatz 2Abschnitt D Nummer 2.2)a)b)c)d)e)f)g)Information, Kommunikation und Kooperation für Betriebsklima, Arbeitsleistung und Geschäftserfolg nutzenBedeutung von Wertschätzung, Respekt und Vertrauen als Grundlage erfolgreicher Zusammenarbeit beschreibenAufgaben im Team planen und bearbeitenKonflikte analysieren, Lösungsalternativen entwickelnzur Vermeidung von Kommunikationsstörungen beitragenRückmeldungen geben und entgegennehmendie eigene Handlungskompetenz als wesentliche Voraussetzung für den Unternehmenserfolg erkennen2.3Informations- undKommunikationssysteme,Datenschutz und Datensicherheit(§ 4 Absatz 2Abschnitt D Nummer 2.3)a)b)c)d)e)Möglichkeiten der Datenübertragung und Informationsbeschaffung nutzen, Sicherheitsanforderungen beachtenInformations- und Kommunikationssysteme aufgaben- und kundenorientiert einsetzenNachhaltigkeit und Bestand von Datenformen und -trägern bewertenDaten pflegen und sichern und dabei Regelungen des Datenschutzes beachtenTechniken des Dokumentenmanagements anwenden2.4Elektronische Geschäftsabwicklung(§ 4 Absatz 2Abschnitt D Nummer 2.4)a)b)c)d)e)Hardware-Probleme, insbesondere bei Computern und Peripherie analysieren, Maßnahmen veranlassenSoftware-Probleme, insbesondere bei Betriebssystem, Standardsoftware, Warenwirtschaftssystem und Server-Software analysieren, Maßnahmen veranlassennetzwerk- und internetbasierte Anwendungen und Dienste, insbesondere Sicherheitssoftware, Serverdienste, Web-Service, wartenWebseite aktualisieren und pflegendie digitale Wertschöpfungskette im Kontext betrieblicher Optimierungen nutzen2.5Qualitätssicherung betrieblicher Abläufe(§ 4 Absatz 2Abschnitt D Nummer 2.5)a)b)c)d)betriebliche Abläufe unter Berücksichtigung von Informationsflüssen, Entscheidungswegen und Schnittstellen darstellenEinflussfaktoren auf die Qualität an der eigenen Prozesskette analysieren und qualitätssichernde Maßnahmen im eigenen Arbeitskontext durchführenZusammenhang zwischen Qualität und Kundenzufriedenheit sowie dessen Auswirkungen auf den Unternehmenserfolg darstellenzur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsprozessen im Betrieb beitragen

Anlage 2(zu § 4 Absatz 1 Satz 2)Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Buchhändler und zur Buchhändlerin

(Fundstelle: BGBl. I 2011, 438 - 439)

Die nachfolgende zeitliche Gliederung nennt die Zeiträume, in denen die jeweiligen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erstmals schwerpunktmäßig vermittelt werden sollen; in der Regel ist eine Fortführung oder Vertiefung zum Erreichen der beruflichen Handlungsfähigkeit erforderlich.

(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus § 4 Absatz 2

Abschnitt A Nummer 1.1 Branchenspezifische Systematik,

Abschnitt A Nummer 1.2 Gegenstände und Dienstleistungen des Buchmarktes,

Abschnitt A Nummer 1.3 Herstellung,

Abschnitt A Nummer 1.4 Buchmarktprozesse und -beteiligte,

Abschnitt A Nummer 1.5 Rechtliche Bestimmungen im Buchmarkt,

Abschnitt D Nummer 1.1 Stellung des Buchhandels in der Gesamtwirtschaft,

Abschnitt D Nummer 1.2 Betriebliche Organisation,

Abschnitt D Nummer 1.3 Berufsbildung,

Abschnitt D Nummer 1.4 Personalwirtschaft, arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften,

Abschnitt D Nummer 1.5 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,

Abschnitt D Nummer 1.6 Umweltschutz

zu vermitteln.

(2) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus § 4 Absatz 2

Abschnitt A Nummer 5.1 Kundenorientierte Kommunikation,

Abschnitt A Nummer 5.2 Buchhändlerische Beratung und Verkauf,

Abschnitt A Nummer 5.3 Kassenführung,

Abschnitt A Nummer 7.1 Rechnerische Abwicklung und Zahlungsverkehr,

Abschnitt D Nummer 2.1 Arbeitsorganisation,

Abschnitt D Nummer 2.2 Teamarbeit und Kooperation

zu vermitteln.

(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus § 4 Absatz 2

Abschnitt A Nummer 3.1 Warenwirtschaft,

Abschnitt A Nummer 4.1 Sortimentsstruktur,

Abschnitt D Nummer 2.3 Informations- und Kommunikationssysteme, Datenschutz und Datensicherheit

zu vermitteln.

(4) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus § 4 Absatz 2

Abschnitt A Nummer 6.3 Verkaufsförderung,

Abschnitt A Nummer 6.4 Warenpräsentation,

Abschnitt A Nummer 6.5 Werbung,

Abschnitt A Nummer 6.6 Öffentlichkeitsarbeit

zu vermitteln.

(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus § 4 Absatz 2

Abschnitt A Nummer 2.1 Bibliografien und Nachschlagesysteme,

Abschnitt A Nummer 2.2 Erweiterte buchhändlerische Recherche,

Abschnitt A Nummer 2.3 Buchhändlerische Fachinformation,

Abschnitt A Nummer 5.4 Kundenbindung, Kundenservice,

Abschnitt A Nummer 5.5 Vertriebswege,

Abschnitt A Nummer 5.6 Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben

zu vermitteln.

(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus § 4 Absatz 2

Abschnitt A Nummer 3.3 Lagerlogistik,

Abschnitt A Nummer 3.4 Beschaffung,

Abschnitt A Nummer 7.2 Kosten- und Leistungsrechnung

zu vermitteln.

(3) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus § 4 Absatz 2

Abschnitt A Nummer 3.2 Wareneingang,

Abschnitt A Nummer 4.2 Einkauf und Bestellung,

Abschnitt D Nummer 2.4 Elektronische Geschäftsabwicklung,

Abschnitt D Nummer 2.5 Qualitätssicherung betrieblicher Abläufe

zu vermitteln.

(4) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus § 4 Absatz 2

Abschnitt A Nummer 6.1 Märkte und Zielgruppen,

Abschnitt A Nummer 6.2 Marketingkonzepte

zu vermitteln.

(1) In einem Zeitraum von insgesamt sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen der ausgewählten Wahlqualifikationseinheit aus § 4 Absatz 2

Abschnitt B Nummer 1 Sortiment,

Abschnitt B Nummer 2 Verlag oder

Abschnitt B Nummer 3 Antiquariat

zu vermitteln.

(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen der ausgewählten Wahlqualifikationseinheit aus § 4 Absatz 2

Abschnitt C Nummer 1 Gestaltung einer spezifischen Warengruppe,

Abschnitt C Nummer 2 Buchhändlerische Projekte oder

Abschnitt C Nummer 3 Buchhändlerisches E-Business

zu vermitteln.

(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildposition aus § 4 Absatz 2

Abschnitt A Nummer 7.3 Kaufmännische Steuerung

zu vermitteln.

14 Paragrafen

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