Auf Grund des § 4 Absatz 1 in Verbindung mit § 5 des Berufsbildungsgesetzes, von denen § 4 Absatz 1 durch Artikel 232 Nummer 1 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, sowie auf Grund des § 25 Absatz 1 Satz 1 der Handwerksordnung, der zuletzt durch Artikel 146 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407)vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung:
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Drucker-Ausbildungsverordnung
Anlagen & Schlussformeln
12nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes undAnlage B 1nach § 25 der Handwerksordnung für die Ausbildung für das Gewerbe Nummer 40 „Buchdrucker: Schriftsetzer; Drucker“ derder HandwerksordnungDer Ausbildungsberuf Medientechnologe Druck und Medientechnologin Druck wirdstaatlich anerkannt.
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
123Pflichtqualifikationen nach § 4 Absatz 2 Abschnitt A und C,zwei im Ausbildungsvertrag festzulegende Wahlqualifikationen nach § 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 1 sowieeine im Ausbildungsvertrag festzulegende Wahlqualifikation nach § 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 2.Die Berufsausbildung gliedert sich in
(1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage) aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit). Eine von dem Ausbildungsrahmenplan abweichende Organisation der Ausbildung ist insbesondere zulässig, soweit betriebspraktische Besonderheiten die Abweichung erfordern.
Abschnitt AAbschnitt BAbschnitt C12345Planen des Ablaufs von Druckaufträgen,Einrichten von Druckmaschinen,Steuern von Druckprozessen,Drucktechnologien und -prozesse,Instandhalten von Druckmaschinen;12I.1I.2I.3I.4I.5I.6I.7I.8I.9I.10I.11I.12I.13I.14I.15I.16I.17I.18I.19I.20I.21Datenvorbereitung Digitaldruck,Druckformvorbereitung künstlerische Druckverfahren,Druckformherstellung,Druckformherstellung und Planung, Zeitungsdruck,Tiefdruckformbearbeitung,Tiefdruckformherstellung,Druckformherstellung künstlerische Druckverfahren,Leitstandgestützte Prozesssteuerung, Bogenoffsetdruck,Leitstandgestützte Prozesssteuerung, Rollenoffsetdruck,Leitstandgestützte Prozesssteuerung, Tiefdruck,Digitaldruckprozess,Mailing-Produktion,Druckveredelung,Inlineveredelung,Inlineproduktion,Druckweiterverarbeitung,Produktbearbeitung,Maschinentechnik und erweiterte Instandhaltung, Rollenoffsetdruck,Maschinentechnik und erweiterte Instandhaltung, Illustrationstiefdruck,Maschinentechnik und erweiterte Instandhaltung, rotativer Flexo-, Tapeten-, Dekortief-, Verpackungstief- und Etikettendruck,Weitere Druckverfahrenstechnik;zwei Wahlqualifikationen nach § 3 Nummer 2 aus der Auswahlliste I:II.1II.2II.3II.4II.5II.6II.7II.8II.9II.10II.11II.12II.13Bogenoffsetdruck,Akzidenz-Rollenoffsetdruck,Zeitungsdruck,Formulardruck,Illustrationstiefdruck,Tapetendruck,Dekortiefdruck,Verpackungsdruck,Etiketten-Rollendruck,Flexodruck,Digitaldruck,Großformatiger Digitaldruck,Künstlerische Druckverfahren;eine Wahlqualifikation nach § 3 Nummer 3 aus der Auswahlliste II:12345Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,Umweltschutz,Betriebliche Kommunikation.(2) Die Berufsausbildung zum Medientechnologen Druck und zur Medientechnologin Druck gliedert sich wie folgt (Ausbildungsberufsbild):Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Pflichtqualifikationen nach § 3 Nummer 1:Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten aus den Auswahllisten I und II:Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Pflichtqualifikationen nach § 3 Nummer 1:
(1) Die in dieser Verordnung genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sollen so vermittelt werden, dass die Auszubildenden zur Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit im Sinne des § 1 Absatz 3 des Berufsbildungsgesetzes befähigt werden, die insbesondere selbstständiges Planen, Durchführen und Kontrollieren einschließt. Die in Satz 1 beschriebene Befähigung ist auch in den Prüfungen nach den §§ 6 und 7 nachzuweisen.
(2) Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplans für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.
(3) Die Auszubildenden haben einen schriftlichen Ausbildungsnachweis zu führen. Ihnen ist Gelegenheit zu geben, den schriftlichen Ausbildungsnachweis während der Ausbildungszeit zu führen. Die Ausbildenden haben den schriftlichen Ausbildungsnachweis regelmäßig durchzusehen.
(1) Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
(2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage für die ersten drei Ausbildungshalbjahre aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.
12Arbeitsplanung undDrucktechnik(3) Die Zwischenprüfung findet in den Prüfungsbereichenstatt.
123a)b)c)d)Arbeitsschritte zu planen, Arbeitsmittel festzulegen, Materialien auszuwählen, Anforderungen des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes sowie der Wirtschaftlichkeit zu berücksichtigen,Druckdaten oder Druckformen zu übernehmen und zu prüfen sowie gegebene Produkt- und Prozessdaten im Planungsprozess umzusetzen,Einrichte- und Steuerungsprozesse an Druckmaschinen zu planen, dabei Wechselwirkungen von Materialien, Druckfarben, Bedruckstoffen und Druckmaschinen im Druckprozess zu berücksichtigen,druckspezifische Berechnungen durchzuführen;Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,der Prüfling soll praxisbezogene Aufgaben schriftlich bearbeiten;die Prüfungszeit beträgt 120 Minuten.(4) Für den Prüfungsbereich Arbeitsplanung bestehen folgende Vorgaben:
123a)b)Druckmaschinen auftragsbezogen einzurichten, das Druckergebnis unter Berücksichtigung von Druckfarben, Bedruckstoffen und Maschineneinstellungen abzustimmen und den Fortdruck zu starten,Druckprozesskontrollen während des Fortdrucks durchzuführen; Parameter zu messen, zu prüfen und Ergebnisse zu dokumentieren sowie den Druckprozess und das Druckergebnis zu optimieren;Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,der Prüfling soll ein Prüfungsstück anfertigen und seine Arbeiten mit praxisüblichen Unterlagen dokumentieren;die Prüfungszeit beträgt vier Stunden.(5) Für den Prüfungsbereich Drucktechnik bestehen folgende Vorgaben:
(1) Durch die Abschluss- oder Gesellenprüfung ist festzustellen, ob der Prüfling die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat. In der Abschluss- und Gesellenprüfung soll der Prüfling nachweisen, dass er die dafür erforderlichen beruflichen Fertigkeiten beherrscht, die notwendigen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt und mit dem im Berufsschulunterricht zu vermittelnden, für die Berufsausbildung wesentlichen Lehrstoff vertraut ist.
(2) Die Abschluss- oder Gesellenprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist. Die Ausbildungsordnung ist zugrunde zu legen.
1234Druckproduktion,Auftragsplanung und Kommunikation,Prozesstechnologie,Wirtschafts- und Sozialkunde.(3) Die Abschluss- oder Gesellenprüfung besteht aus den Prüfungsbereichen:
123a)b)c)d)e)Druckmaschinen hinsichtlich ihrer Grundeinstellung zu justieren und maschinentechnische Zusammenhänge bei Funktionsprüfungen zu berücksichtigen,die für Arbeitsaufträge benötigten Vorgaben und Materialien zum Einrichten von Druckmaschinen zu beschaffen und Druckaufträge zu starten,Druckergebnisse visuell und messtechnisch zu prüfen und zu beurteilen, bei Eingriffen in den Produktionsablauf die Wirkungszusammenhänge innerhalb von Druckmaschinen sowie im Hinblick auf das zu erzielende Druckergebnis zu berücksichtigen und in sein Handeln einzubeziehen,Druckauflagen in der vorgegebenen Qualität termingerecht herzustellen,seine Arbeiten mit praxisüblichen Unterlagen zu dokumentieren;Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,der Prüfling soll eine Arbeitsaufgabe sowie ein situatives Fachgespräch entsprechend der im Ausbildungsvertrag festgelegten Wahlqualifikation nach § 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 2 durchführen, dabei ist eine der im Ausbildungsvertrag festgelegten Wahlqualifikationen nach § 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 1 zu berücksichtigen;die Prüfungszeit beträgt sieben Stunden, innerhalb dieser Zeit soll das situative Fachgespräch höchstens zehn Minuten dauern.(4) Für den Prüfungsbereich Druckproduktion bestehen folgende Vorgaben:
123a)b)c)d)e)Arbeitsabläufe unter Beachtung wirtschaftlicher, technischer, organisatorischer und personeller Vorgaben kundenorientiert zu planen und zu dokumentieren,Arbeitsschritte unter Einbeziehung von Informationen der vor- und nachgelagerten Produktionsbereiche zu planen,Maschinendaten auszuwerten, für die Auftragsdokumentation zusammenzustellen und zu sichern,Eigenschaften von Materialien, Druckfarben und Bedruckstoffen sowie deren Wechselwirkungen untereinander und mit den eingesetzten Druckmaschinen zu berücksichtigen,planungsrelevante Berechnungen durchzuführen;Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,der Prüfling soll praxisbezogene Aufgaben schriftlich bearbeiten;die Prüfungszeit beträgt 120 Minuten.(5) Für den Prüfungsbereich Auftragsplanung und Kommunikation bestehen folgende Vorgaben:
123a)b)c)d)e)f)g)Druckverfahren hinsichtlich ihrer Einsatzgebiete zu unterscheiden und Hauptproduktgruppen zuzuordnen,verfahrensspezifische Parameter sowie Produktionsbedingungen in Bezug auf Druckmaschinen, Materialien, Bedruckstoffe, Druckfarben einschließlich Farbmischsysteme sowie Trocknung, betriebliche Rahmenbedingungen und Produktionsvorgaben zu berücksichtigen und zu nutzen,qualitätssichernde Maßnahmen für die Optimierung von Druckergebnissen anzuwenden; prozessbezogene Mess- und Kontrollelemente zu nutzen,die sich aus den eingesetzten Techniken ergebenden Produktionsmöglichkeiten zu nutzen,Anforderungen der Druckweiterverarbeitung zu berücksichtigen,Funktionen von Maschinenelementen sowie Maßnahmen zur Instandhaltung von Maschinen und Anlagen zu beurteilen,prozessbezogene Berechnungen durchzuführen;Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,der Prüfling soll praxisbezogene Aufgaben schriftlich bearbeiten;die Prüfungszeit beträgt 120 Minuten.(6) Für den Prüfungsbereich Prozesstechnologie bestehen folgende Vorgaben:
123Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist, allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darzustellen und zu beurteilen;der Prüfling soll praxisorientierte Aufgaben schriftlich bearbeiten;die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.(7) Für den Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde bestehen folgende Vorgaben:
1Prüfungsbereich Druckproduktion50 Prozent,2Prüfungsbereich Auftragsplanungund Kommunikation20 Prozent,3Prüfungsbereich Prozesstechnologie20 Prozent,4PrüfungsbereichWirtschafts- und Sozialkunde10 Prozent.(1) Die einzelnen Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten:
1234im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“,im Prüfungsbereich Druckproduktion mit mindestens „ausreichend“,in mindestens zwei weiteren Prüfungsbereichen mit mindestens „ausreichend“ undin keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“(2) Die Abschluss- oder Gesellenprüfung ist bestanden, wenn die Leistungenbewertet worden sind.
(3) Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der schlechter als „ausreichend“ bewerteten Prüfungsbereiche „Auftragsplanung und Kommunikation“ oder „Prozesstechnologie“ oder „Wirtschafts- und Sozialkunde“ durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn dies für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis von 2:1 zu gewichten.
(1) Eine im Rahmen der Berufsausbildung nicht gewählte Wahlqualifikation nach § 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 2 kann als Zusatzqualifikation vermittelt werden.
(2) Für die Vermittlung der Zusatzqualifikation gilt die in der Anlage Abschnitt B Nummer 2 enthaltene sachliche Gliederung entsprechend.
(1) Die Zusatzqualifikation wird im Rahmen der Abschluss- oder Gesellenprüfung gesondert geprüft, wenn die in der Anlage Abschnitt B Nummer 2 enthaltenen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten entsprechend vermittelt worden sind.
(2) Für die Prüfung der Zusatzqualifikation gilt § 7 Absatz 4 entsprechend.
(3) Die Prüfung der jeweiligen Zusatzqualifikation ist bestanden, wenn der Prüfling mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat.
(4) Über das Ergebnis der bestandenen Prüfung der Zusatzqualifikation ist eine gesonderte Bescheinigung zu erteilen.
Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bestehen, können, wenn noch keine Zwischenprüfung abgelegt wurde und die Vertragsparteien dies vereinbaren, unter Anrechnung der bisher zurückgelegten Ausbildungszeit nach den Vorschriften dieser Verordnung fortgesetzt werden.
Die Anerkennung des Ausbildungsberufes des Steindruckers und der Steindruckerin für den Bereich Handwerk wird aufgehoben.
Diese Verordnung tritt am 1. August 2011 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Drucker/zur Druckerin vom 2. Mai 2000 (BGBl. I S. 654) außer Kraft.
(Fundstelle: BGBl. I 2011, 574 - 589)Abschnitt A: Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Pflichtqualifikationen nach § 3 Nummer 1Lfd.Nr.Teil desAusbildungsberufsbildesZu vermittelndeFertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenZeitliche Richtwertein Wochen im1. bis 18.Monat19. bis 36.Monat12341Planen des Ablaufsvon Druckaufträgen(§ 4 Absatz 2Abschnitt A Nummer 1)a)b)c)d)e)f)g)h)i)Auftragsunterlagen auf Vollständigkeit prüfen und Realisierbarkeit der Produktionsvorgaben kontrollierenDruckdaten oder Druckformen auf Vollständigkeit und Verwendbarkeit prüfenSeiten ausschießen, Seiten- und Nutzenanordnung unter Berücksichtigung von Druckweiterverarbeitungsvorgaben sowie Kontrollelemente für den Druck und die Druckweiterverarbeitung prüfenMaschinenbelegung planen und festlegenMaterialien für die Produktion auswählen, bereitstellen und auf Verwendbarkeit prüfenProduktionsbedingungen, insbesondere bezüglich der Wechselwirkungen von Druckmaschine, Bedruckstoff, Druckfarbe und Klima, beurteilenProdukt- und Prozessdaten bei der Planung von Aufträgen, insbesondere unter Berücksichtigung von Colormanagement, Farbsystemen, Farbtechnologie, Trocknung, Härtung und Veredelung, nutzentechnische Abläufe als integrierten Produktionsprozess unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und ökologischer Aspekte darstellenMaterial lagern und innerbetriebliche logistische Prozesse nutzen222Einrichten vonDruckmaschinen(§ 4 Absatz 2Abschnitt A Nummer 2)a)b)c)d)e)f)Eigenschaften von Bedruckstoffen, insbesondere Saugfähigkeit, Wegschlagverhalten, Farbort, Oberflächenbeschaffenheit, Opazität, Temperatur, Rollneigung und Maßhaltigkeit, beurteilenEigenschaften von Druckfarben, insbesondere Konsistenz, Viskosität, Farbort, Trocknungsverhalten, Echtheiten und Scheuerfestigkeit, beurteilenAuftragsdaten für die Druckmaschinensteuerung übernehmen, Druckmaschine produktorientiert einrichten und anfahrenDruckqualität beurteilen, insbesondere Druckfarben, Passer und Register prüfenSoll-Ist-Vergleich zwischen Druckergebnis und Kundenanforderungen durchführen und Maschineneinstellungen optimierennach Übereinstimmung des optimierten Druckergebnisses mit den Kundenanforderungen und nach Druckfreigabe Einrichtedaten dokumentieren und Fortdruck starten283Steuern vonDruckprozessen(§ 4 Absatz 2Abschnitt A Nummer 3)a)b)c)d)e)laufende Druckprozesskontrolle durchführen, dabei Fehler im Prozessablauf, des Druckergebnisses und Störungen im Maschinenablauf erkennen und behebenDruckergebnis visuell und messtechnisch prüfen, Messparameter auswählen, Messtechnik anwenden, Messresultate auswerten, Vergleich zwischen Druckergebnis und Sollvorgaben vornehmen, Maßnahmen zur Korrektur des Fortdruckergebnisses ableitenWirkungszusammenhänge von Steuer- und Regelprozessen sowie Sensoren und mechanischen, pneumatischen, hydraulischen, elektrischen, elektronischen und elektropneumatischen Funktionen in Druckmaschinen und Zusatzaggregaten berücksichtigenWechselbeziehung zwischen Druckmaschine, verfahrensspezifischem Druckdatenträger, Druckfarbe und Bedruckstoff bei der Änderung einzelner Einstellungen berücksichtigenFertigungsdaten protokollieren284Drucktechnologienund -prozesse(§ 4 Absatz 2Abschnitt A Nummer 4)a)b)c)d)e)f)g)Fertigungsverfahren hinsichtlich der zu erzielenden Qualität des Druckproduktes einschließlich Kosten und Ressourcenschonung beurteilenDruckmaschinen, insbesondere hinsichtlich Funktion, Aufbau, Steuerung und Regelung sowie Einsatzmöglichkeiten, Mengenausbringung und Kosten, beurteilenMaterialverhalten bezüglich des Fertigungsprozesses und der geforderten Qualität beurteilenBedruckstoffe nach Bedruckstoffklassen einteilen und unter Berücksichtigung der Druck- und Druckweiterverarbeitungsprozesse, der Lagerbedingungen sowie der Gebrauchsnutzung des Endproduktes beurteilenDruckfarben nach Produktanforderungen unterscheiden und hinsichtlich der Verarbeitbarkeit im gesamten Produktionsablauf sowie der Gebrauchsnutzung des Endproduktes beurteilenFarbwirkung im Zusammenspiel mit Bedruckstoff und Beleuchtung beurteilenFarbräume und Farbsysteme anwenden, Standards und Normen beachten105Instandhalten von Druckmaschinen(§ 4 Absatz 2Abschnitt A Nummer 5)a)b)c)d)e)Zusammenwirken unterschiedlicher Maschinenelemente und Baugruppen zur Gesamtfunktion prüfenFunktionen von Druckmaschinenteilen unter Beachtung von Sicherheitsvorgaben, insbesondere von Sensoren, mechanischen, pneumatischen, hydraulischen, elektrischen, elektronischen und elektropneumatischen Maschinenelementen, prüfenStörungen an Maschinen und Einrichtungen feststellen und beschreiben, Fehler beseitigen und Behebung veranlassenGrundeinstellungen der Druckmaschine überprüfen, Maschine nach Vorgaben justierenWartung durchführen, Verschleißteile austauschen10f)g)Sicherheitseinrichtungen auf ihre Wirksamkeit überprüfenÄnderungen an Maschineneinstellungen und Austausch von Maschinenteilen sowie Prüfergebnisse dokumentieren
Abschnitt B: Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten aus den Wahlqualifikationen
1. Auswahlliste I (Wahlqualifikationen nach § 3 Nummer 2Lfd.Nr.Teil desAusbildungsberufsbildesZu vermittelndeFertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenZeitliche Richtwertein Wochen im1. bis 18.Monat19. bis 36.Monat1234I.1DatenvorbereitungDigitaldruck(§ 4 Absatz 2Abschnitt BNummer I.1)a)b)c)d)e)Daten auf Vollständigkeit und Verwendbarkeit, insbesondere auf Einhaltung drucktechnischer Grundparameter, prüfenDaten für druckkonforme Ausgabe aufbereiten sowie in Format und Nutzen platzieren, Motiv für mehrteilige Druckbogen aufteilen sowie systemspezifische Weiterverarbeitungs- und Kontrollelemente integrierenDruckausgabedateien erstellenRevisionsmuster erstellen und prüfenProduktionsdaten sichern und archivieren13I.2Druckformvorbereitung künstlerische Druckverfahren(§ 4 Absatz 2Abschnitt BNummer I.2)a)b)c)d)traditionelle Formen der Druckformvorbereitung verfahrensspezifisch unterscheidenMaterialien und Werkzeuge für die Druckformvorbereitung auswählenDruckformen manuell und maschinell für die Aufnahme des Druckbildes vorbereitenDruckformen für den Einsatz im speziellen traditionellen Druckverfahren prüfen13I.3Druckformherstellung(§ 4 Absatz 2Abschnitt BNummer I.3)a)b)c)d)e)f)g)Arbeitsabläufe festlegen, Arbeitsschritte planen und Daten auf Vollständigkeit und technische Umsetzbarkeit prüfenEinteilungen für Druckformen unter Berücksichtigung der Produktionsbedingungen erstellenSeiten oder Nutzen anordnen, standrichtig positionieren und auf Register prüfenDruckformen aus digitalen Datenbeständen aufbauen, Mess- und Kontrollelemente integrieren, Standardisierungssysteme berücksichtigenBelichtungskurven einsetzen und Druckkennlinien berücksichtigenFormproof erstellen und prüfenDruckformen herstellen, visuell und messtechnisch prüfen13I.4Druckformherstellung und Planung,Zeitungsdruck(§ 4 Absatz 2Abschnitt BNummer I.4)a)b)c)d)e)f)g)Maschinenressourcen planen, dabei Zusammenarbeit mit vor- und nachgelagerten Abteilungen sicherstellenDisposition für den Druck nach Produktionsanforderungen erstellen und Vorgaben für die Druckformherstellung ableitenProduktionsunterlagen zusammenfassen und für das Einrichten der Maschinen bereitstellenStammdaten erstellen und pflegenDaten übernehmen und prüfen, Rastertypen unterscheiden und für die Druckformherstellung einsetzenBelichtungskurven einsetzen und Druckkennlinien berücksichtigenDruckformen herstellen, visuell und messtechnisch prüfen13I.5Tiefdruckformbearbeitung(§ 4 Absatz 2Abschnitt BNummer I.5)a)b)c)d)Druckformbearbeitungsmöglichkeiten auswählenDruckvorlage mit Druckergebnis vergleichen, Abweichungen feststellen, Korrekturen auf Druckbogen anzeichnenPlus- und Minuskorrekturen ausführen, Druckergebnis nach Korrektur beurteilenZylinderpolituren ausführen13I.6Tiefdruckformherstellung(§ 4 Absatz 2Abschnitt BNummer I.6)a)b)c)d)e)f)g)Zylinderbeschaffenheit kontrollierenZylinderumfänge und Abstufung festlegenZuordungsschemaGravurprotokoll understellenOptionen zur Gradationserstellung prüfenAbtastvorlagen montieren und Abtastköpfe einstellenDruckzylinder einheben und Graviersysteme vorbereitengravierten Zylinder kontrollieren und für den Druck vorbereiten13I.7Druckformherstellung künstlerische Druckverfahren(§ 4 Absatz 2Abschnitt BNummer I.7)a)b)c)d)e)f)Reproduktionen oder Originale hinsichtlich ihrer Verwendung für die Druckwiedergabe in einem künstlerischen Druckverfahren beurteilenWerkzeuge und Materialien für die Erstellung und Übertragung des Druckbildes auswählen und einsetzenDruckformen verfahrensspezifisch für traditionelle Druckverfahren herstellenDruckbild auf Verwendbarkeit für das traditionelle Druckverfahren prüfen und beurteilenDruckformen für mehrfarbige Drucke, insbesondere unter Beachtung von Passer und originalgetreuer Farbtonwiedergabe, herstellenAndruck erstellen und bei Bedarf Druckbild nachbearbeiten13I.8LeitstandgestützteProzesssteuerung,Bogenoffsetdruck(§ 4 Absatz 2Abschnitt BNummer I.8)a)b)c)Produktionsplanungs- und Steuerungssysteme sowie Netzwerke in Verbindung mit der Druckmaschine nutzensteuerungs- und regelungstechnische Einrichtungen pflegen und justierenSteuerungskennlinien auswählen und an veränderte Produktionsbedingungen anpassen13d)e)Regelungsprozesse kontrollieren, gegebenenfalls produktspezifisch manuell korrigierenPeripheriegeräte, insbesondere Luftversorgung und Feuchtmittelaufbereitung, kontrollieren, einstellen und wartenI.9LeitstandgestützteProzesssteuerung,Rollenoffsetdruck(§ 4 Absatz 2Abschnitt BNummer I.9)a)b)c)d)e)f)g)Leitstandstruktur analysieren und Funktionsmöglichkeiten aufzeigenProduktionsplanungs- und Steuerungssysteme sowie Netzwerke in Verbindung mit der Druckmaschine nutzensteuerungs- und regelungstechnische Einrichtungen pflegen und justierenFunktion von Prozessüberwachungssystemen und Regeleinrichtungen sicherstellenBahnspannungssysteme einstellenLängs-, Seiten-, Haupt- und Nebenregister einstellenWendesysteme einstellen13I.10LeitstandgestützteProzesssteuerung,Tiefdruck(§ 4 Absatz 2Abschnitt BNummer I.10)a)b)c)d)Einstellarbeiten durchführen und Druckprozess überwachenFunktion der Mess- und Regeltechnik beobachten, bei Bedarf korrigierenProduktionsüberwachungssysteme nutzen, bei Bedarf Maßnahmen zur Korrektur durchführenDaten der Produktion ermitteln und protokollieren13I.11Digitaldruckprozess(§ 4 Absatz 2Abschnitt BNummer I.11)a)b)c)d)e)Druckmaschine auftragsbezogen auswählen und vorbereitenBedruckstoff auf Eignung prüfen, spezifische Parameter einstellenDruckdaten auf Vollständigkeit und Verwendbarkeit prüfenProbedruck visuell und messtechnisch auf Übereinstimmung mit den Vorgaben überprüfensystemspezifische Wartungs- und Reinigungsarbeiten ausführen13I.12Mailing-Produktion(§ 4 Absatz 2Abschnitt BNummer I.12)a)b)c)d)e)f)g)Individualdaten auf Vollständigkeit prüfen, dabei datenschutzrechtliche Bestimmungen beachtenIndividualdaten unter Beachtung der Vorgaben für die Druckausgabe aufbereitenLayoutdaten hinsichtlich Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Versanddienstleisters überprüfenProbedrucke zur Produktionsfreigabe anfertigenProduktionsprozesse vorbereiten und Produktion durchführenMailings entsprechend den Vorgaben verarbeiten und verpackenProduktionsabläufe und Produktionsdaten unter Beachtung datenschutzrechtlicher Vorgaben dokumentieren und Daten archivieren13I.13Druckveredelung(§ 4 Absatz 2Abschnitt BNummer I.13)a)b)c)d)e)f)g)Druckprodukte und Bedruckstoffe auf Veredelungsfähigkeit prüfenverfahrens- und produktspezifische Veredelungstechniken anwendenSchutz- und Effektlackierungen verfahrens- und produktionsspezifisch einsetzenEigenschaften von Lacken, insbesondere Viskosität, prüfenDruckergebnis kontrollieren, Ursachen für Abweichungen erkennen und beseitigenveredeltes Druckprodukt, insbesondere auf Trocknung, Glanz, Block- und Scheuerfestigkeit, prüfenVeredelungsprozess dokumentieren13I.14Inlineveredelung(§ 4 Absatz 2Abschnitt BNummer I.14)a)b)c)d)e)f)Veredelungsmaterialien unter Berücksichtigung ihrer Eigenschaften, Verarbeitungsmöglichkeiten, Qualität, Wirtschaftlichkeit und des Umweltschutzes auswählen und einsetzenVeredelungstechniken anwenden und deren Besonderheiten, insbesondere Effekt- und Funktionslackierungen, Heiß- und Kaltfolienprägungen, Folienlaminierungen und -kaschierungen, berücksichtigenInlineveredelungswerkzeuge und -stationen ein- und ausbauen, einstellen, pflegen und lagernStörungen an Veredelungsstationen erkennen und beseitigenQualitätsprüfungen im Prozess durchführen und das Zusammenwirken von Druck, Veredelung sowie der Verarbeitung optimierenVerwendbarkeit und Qualität des veredelten Endproduktes beurteilen13I.15Inlineproduktion(§ 4 Absatz 2Abschnitt BNummer I.15)a)b)c)d)Maschinenbelegung produktbezogen planenZusatzaggregate im Funktionsaufbau unterscheiden und auswählen, in die Prozesskette integrieren, einstellen und das Zusammenwirken mit der Druckmaschine sicherstellenStörungen an Aggregaten beseitigen und Beseitigung veranlassenAggregate warten und pflegen13I.16Druckweiterverarbeitung(§ 4 Absatz 2Abschnitt BNummer I.16)a)b)c)d)e)f)g)Verfahrenswege für die Weiterverarbeitung von Druckprodukten festlegenDruckprodukte mit unterschiedlichen Druckweiterverarbeitungstechniken zum Endprodukt verarbeitenproduktspezifische Materialien auswählen und einsetzenEinrichtungen für die Druckweiterverarbeitung nach Vorgabe der Auftragsbeschreibung rüstenMaschinenlauf überwachen und optimieren, ablaufbedingte Störungen erkennen und behebenArbeitsergebnisse prüfen und beurteilen, Qualitätskontrolle nach Kundenvorgaben und Qualitätsstandards durchführenProdukte material- und transportgerecht lagern13I.17Produktbearbeitung(§ 4 Absatz 2Abschnitt BNummer I.17)a)b)c)d)e)f)Verfahrenswege und Arbeitsschritte auftragsspezifisch für Konfektionierung, insbesondere für Schneiden, Stanzen, Rillen, Nuten, Abkanten, Tiefziehen, Sägen, Fräsen, Lasern, Schneidplotten, Kaschieren, Laminieren, Ösen, Börteln, Umsäumen und Nähen, festlegenMaterialien, Maschinen und Arbeitsgeräte produktspezifisch auswählen und einsetzenDruckprodukte unter Berücksichtigung spezifischer Verarbeitungsschritte bearbeitenArbeitsergebnisse prüfen und beurteilen, Qualitätskontrolle nach Kundenvorgaben und Qualitätsstandards durchführenProdukte material- und transportgerecht lagernMaschinen, Geräte und Werkzeuge der Verarbeitung pflegen und warten13I.18Maschinentechnikund erweiterteInstandhaltung,Rollenoffsetdruck(§ 4 Absatz 2Abschnitt BNummer I.18)a)b)c)d)e)f)g)h)Funktionen von Kraftübertragungs- und Antriebselementen überprüfen, Störungen und deren Ursachen erkennen und Behebung veranlassenSchmierstoffe nach Verwendungszweck auswählen und unter Beachtung von Schmierplänen einsetzenRundmesser und Zugrollen wechseln und justieren, Ableitergruppen ein- und ausbauen sowie einstellen, Punkturen, Messer- und Schneidgummileisten wechseln, Falzmesser auf Verschleiß prüfen, Vorfalz- und Umfangsverstellung reinigen und auf Funktionstüchtigkeit prüfenTransport- und Verzögerungsbänder einziehen und einstellenVorspannung mittels Druckstreifen kontrollierenFarbmesser justierenFarb- und Feuchtwalzen wechseln und justierenInstandhaltungsarbeiten an Zusatzaggregaten oder Trocknersystemen durchführen13I.19Maschinentechnikund erweiterteInstandhaltung,Illustrationstiefdruck(§ 4 Absatz 2Abschnitt BNummer I.19)a)b)c)d)e)f)g)h)Funktionen von Kraftübertragungs- und Antriebselementen überprüfen, Getriebe einstellen, Störungen und deren Ursachen erkennen und Behebung veranlassenSchmierstoffe nach Verwendungszweck auswählen und unter Beachtung von Schmierplänen einsetzenFarbwalzen wechseln und justierenEinstellung der Presseure mittels Druckstreifen überprüfen, Presseure wechseln und einstellenSandwich-Gruppen und Zugwalzen kontrollieren und einstellenBeklebung des Sammelzylinders auf Vollständigkeit und Zustand überprüfen und erneuern, Einstichmesser wechselnGreifer, Schneidmesser und Falzmesser austauschenTransport- und Verzögerungsbänder einziehen und einstellen, Zug- und Reibräder austauschen13I.20Maschinentechnikund erweiterteInstandhaltung,rotativer Flexo-, Tapeten-, Dekortief-, Verpackungstief- und Etikettendruck(§ 4 Absatz 2Abschnitt BNummer I.20)a)b)c)d)e)f)g)Funktionen von Kraftübertragungs- und Antriebselementen überprüfen, Störungen und deren Ursachen erkennen und Behebung veranlassenSchmierstoffe nach Verwendungszweck auswählen und unter Beachtung von Schmierplänen einsetzenRakelsysteme demontieren, reinigen, zusammensetzen, einsetzen und einstellenFarbübertragungs-, Farbreinigungs- und Farbversorgungssysteme kontrollieren, reinigen und einstellenViskositätsmess- und Viskositätsregelanlagen kontrollieren, reinigen und kalibrierenInstandhaltungsarbeiten an Zusatzaggregaten und Trocknersystemen durchführenBahnführungs- und Bahnspannungseinrichtungen kontrollieren, warten und einstellen13I.21Weitere Druckverfahrenstechnik(§ 4 Absatz 2Abschnitt BNummer I.21)a)b)c)d)e)f)g)Aufgabenstellung verfahrensspezifisch analysieren und Lösungsmöglichkeiten anhand der betrieblichen Bedingungen festlegenAuftragsausführung planen und Druckprozess unter Berücksichtigung der maschinentechnischen Bedingungen vorbereitenMaterialien unter Berücksichtigung ihrer Eigenschaften, Verarbeitungsmöglichkeiten, Kosten, Qualität und des Umweltschutzes dem Arbeitsauftrag entsprechend auswählen und einsetzenDruckjob oder Druckform systemspezifisch vorbereiten, Druck standgerecht einpassen, andrucken sowie nach Vorgabe und anhand von Druckkontrollelementen abstimmen, Einstellungen bei Abweichungen korrigierenDruckmaschine produktionsbezogen einrichtenmehrfarbige Drucksache einrichten, andrucken und mit der Vorlage abstimmen, laufende Produktion steuern und überwachenDruckergebnis, insbesondere auf Ton- und Farbwertrichtigkeit sowie Passer, prüfenAnwenden einer weiteren Druckverfahrenstechnik aus den Bereichen Offsetdruck, Hochdruck, Tiefdruck, Digitaldruck oder Siebdruck. Dabei sind folgende Qualifikationen zu vermitteln:13)
2. Auswahlliste II (Wahlqualifikationen nach § 3 Nummer 3)Lfd.Nr.Teil desAusbildungsberufsbildesZu vermittelndeFertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenZeitliche Richtwertein Wochen im1. bis 18.Monat19. bis 36.Monat1234II.1Bogenoffsetdruck(§ 4 Absatz 2Abschnitt BNummer II.1)a)b)Bogenoffsetmaschinen auf unterschiedliche Bedruckstoffarten einstellenDrucktücher auswählen, Druckabwicklung prüfen und einstellenc)d)e)f)g)h)i)j)Farbreihenfolge bei Mehrfarbdrucken nach drucktechnischen Erfordernissen und Standardisierungsvorgaben bestimmenGrundeinstellung von Farb- und Feuchtwerk durchführen, Einstellungen für den Druckauftrag optimierenFeuchtmittel mit Zusätzen produktions- und maschinenbezogen prüfen und einstellen, insbesondere Leitfähigkeit, pH-Wert, Härte sowie Konzentration der Additive, prüfen und beurteilenDruckplatten hinsichtlich ihrer Eignung für die geforderte Druckqualität visuell und messtechnisch beurteilenDruckkontrollelemente visuell und messtechnisch prüfen und auswerten, bei Abweichungen Korrekturen vornehmenFarborte und Tonwerte des Druckergebnisses prüfen, Druckkennlinie der Druckmaschine ermitteln, Prozessnormen und Standardisierungsvorgaben für den Bogenoffsetdruck berücksichtigenFehler im Druckergebnis und Störungen im Maschinenablauf sowie in der Bogenführung erkennen und Ursachen beseitigenMaschinenlauf überwachen und optimieren, störungsfreien Lauf der Druckmaschine sicherstellen26II.2Akzidenz-Rollenoffsetdruck(§ 4 Absatz 2Abschnitt BNummer II.2)a)b)c)d)e)f)g)h)i)j)k)Rollenwechsler auf Format und Bedruckstoffstärke einrichtenGrundeinstellung von Farb- und Feuchtwerk durchführen, Einstellungen für den Druckauftrag optimieren, Drucktücher auswählen, Druckabwicklung prüfen und einstellenFeuchtmittel mit Zusätzen produktions- und maschinenbezogen prüfen und einstellen, insbesondere Leitfähigkeit, pH-Wert, Härte sowie Konzentration der Additive, prüfen und beurteilenTrocknertemperatur unter Berücksichtigung des Bedruckstoffs und der Energieeffizienz einstellenWiederbefeuchtungssysteme einstellenGrundeinstellungen von Rundmessern, Strangregistern sowie Wendestangen oder Falztrichtern vornehmenBahneinzug nach Produktionsanforderung durchführen und Bahnführungselemente einstellenFalzapparat für die Produktion einrichten, Falzauslage und Zusatzaggregate einbauen und einstellenAus- und Übergabesysteme zur weiteren Verarbeitung einrichtenFarborte und Tonwerte des Druckergebnisses prüfen, Druckkennlinie der Druckmaschine ermitteln, Prozessnormen und Standardisierungsvorgaben für den Rollenoffsetdruck berücksichtigenMaschinenlauf überwachen und optimieren, störungsfreien Lauf der Druckmaschine sicherstellen26II.3Zeitungsdruck(§ 4 Absatz 2Abschnitt BNummer II.3)a)b)c)d)e)f)g)h)i)j)Rollenwechsler vorbereiten und auf Druckbreite einrichtenDrucktücher auswählen, Druckabwicklung prüfenFeuchtmittel mit Zusätzen produktions- und maschinenbezogen prüfen und einstellen, insbesondere Leitfähigkeit, pH-Wert, Härte sowie Konzentration der Additive, prüfen und beurteilenTrichter und Vorfalzspindeln, Haupt- und Nebenregister auf Produktion einstellen, Wendestangen umbauen und einstellen sowie Rundmesser und Zugrollen justierenDruckmaschine nach Anforderungen konfigurierenBahneinzug nach Produktionsanforderung durchführen und Bahnführungselemente einstellenFalzapparat und Falzauslage sowie Übergabesystem zur Weiterverarbeitung für die Produktion einrichten, dabei Anforderungen der Versandraumtechnik beachtenDruckmaschine leitstandunterstützt anfahren sowie Bahnlauf, Stand, Passer und Druckfarbe optimierenfarbige Mehrbuchproduktion durchführenMaschinenlauf überwachen und optimieren, störungsfreien Lauf der Druckmaschine sicherstellen26II.4Formulardruck(§ 4 Absatz 2Abschnitt BNummer II.4)a)b)c)d)e)f)g)h)i)Papierrolle am Rollenträger für den Druck vorbereiten, Zugelemente auf Produktionsbedingungen einstellen, Bahnlängen nach Vorgaben einstellen und kontrollierenDrucktücher auswählen, Druckabwicklung prüfen und einstellenGrundeinstellung von Farb- und Feuchtwerk durchführen, Einstellungen für den Druckauftrag optimierenFarbreihenfolge bei Mehrfarbdrucken nach drucktechnischen Erfordernissen und Standardisierungsvorgaben bestimmenFeuchtmittel mit Zusätzen produktions- und maschinenbezogen prüfen und einstellen, insbesondere Leitfähigkeit, pH-Wert, Härte sowie Konzentration der Additive, prüfen und beurteilenEinzel- und Zusatzaggregate sowie Zusatzeinrichtungen der Formulardruckmaschine, insbesondere Stanz- und Perforiereinrichtungen, einsetzen, einrichten, bedienen und pflegenDruckformen hinsichtlich ihrer Eignung für die geforderte Druckqualität visuell und messtechnisch beurteilenFarborte und Tonwerte des Druckergebnisses prüfen, Druckkennlinie der Druckmaschine ermitteln, Prozessnormen und Standardisierungsvorgaben für den Formulardruck berücksichtigenMaschinenlauf überwachen und optimieren, störungsfreien Lauf der Druckmaschine sicherstellen26II.5Illustrationstiefdruck(§ 4 Absatz 2Abschnitt BNummer II.5)a)b)c)d)e)f)g)h)i)j)k)l)Grundeinstellungen der Rakeleinrichtung vornehmenGrundeinstellungen von Rundmessern, Strangregistern sowie Wendestangen oder Falztrichtern vornehmenRollenwechsler vorbereiten und auf Druckbreite einrichtenFalzklappen und Greifersysteme auf Produktstärke justieren, Schneidgummileiste wechseln, Schaufelräder, Beistellscheiben, Auslagen und Zuführung der Produkte einstellenBahnspannungssysteme einstellenZylinder, Dunstabzugshauben und Sicherheitseinrichtungen einbauen, Abluftreinigungsanlagen überwachenEinfärbesysteme kontrollieren und einstellen, Farbsteuerungen und Viskositätsregelungen auf Druckaufträge abstimmenPresseursysteme auf Format einstellenAus- und Übergabesysteme zur weiteren Verarbeitung einrichtenDruckmaschine leitstandunterstützt anfahren sowie Bahnlauf, Register, Passer und Druckfarbe optimieren, Dampf- und Trocknungseinrichtungen einstellenelektrostatische Aufladung der Papierbahn im Druckwerk regulieren, Papierstranghaftung und Silikonauftragswerk einsetzenMaschinenlauf überwachen und optimieren, störungsfreien Lauf der Druckmaschine sicherstellen26II.6Tapetendruck(§ 4 Absatz 2Abschnitt BNummer II.6)a)b)c)d)e)f)g)h)i)j)k)Rollenwechsler und Wiederaufwicklung vorbereiten und auf Druckbreite einrichtenMischfarbe nach Vorlage ansetzen und zur Vorlage optimierenDruckmaschine einrüsten, auf Format einstellen und Druckwerke für Druck vorbereitenEinflussgrößen, insbesondere Farbe, Beschaffenheit der Bedruckstoffe, Zustand der Druckform und Druckgeschwindigkeit, prüfen und zur Nachstellung eines Tapetenmusters nutzenRakeleinrichtung zur Änderung des Ausdrucks einstellenMess- und Prüfanlagen einstellen und für die Produktionskontrolle nutzenAusdruck des Tapetenmusters, insbesondere durch technische Parameter der Druckmaschine, Auswahl der Druckform und Veränderung der Farbviskosität, einstellenRegister einstellenMuster der Endprodukte erstellen und beurteilen, bei Abweichungen der Qualität des Druckproduktes Korrekturen vornehmenMaschinenlauf überwachen und optimieren, störungsfreien Lauf der Druckmaschine sicherstellenMaschinenparameter und Auftragsdaten für Wiederholungsdrucke archivieren26II.7Dekortiefdruck(§ 4 Absatz 2Abschnitt BNummer II.7)a)b)c)d)e)f)g)h)i)j)k)Rollenwechsler und Wiederaufwicklung vorbereiten und auf Druckbreite einrichtenMischfarbe nach Vorlage ansetzen und zur Vorlage optimierenDruckmaschine einrüsten, auf Format einstellen und Druckwerke für Druck vorbereitenEinflussgrößen, insbesondere Farbe, Beschaffenheit der Bedruckstoffe, Lebensdauer der Druckzylinder und Druckgeschwindigkeit, prüfen und zur Nachstellung eines Dekors nutzenRakeleinrichtung zur Änderung des Ausdrucks einstellenMess- und Prüfanlagen einstellen und für die Produktionskontrolle nutzenAusdruck des Dekors, insbesondere durch technische Parameter der Druckmaschine und Veränderung der Farbviskosität, einstellenRegister einstellenMuster der Endprodukte erstellen und beurteilen, bei Abweichungen der Qualität des Druckproduktes Korrekturen vornehmenMaschinenlauf überwachen und optimieren, störungsfreien Lauf der Druckmaschine sicherstellenMaschinenparameter und Auftragsdaten für Wiederholungsdrucke archivieren26II.8Verpackungsdruck(§ 4 Absatz 2Abschnitt BNummer II.8)a)b)c)d)e)f)g)h)i)j)Auftragsunterlagen nach produkt- und weiterverarbeitungsspezifischen Anforderungen prüfen und Auftragsdaten für die Maschinensteuerung eingebenverpackungsspezifische Bedruckstoffe, Druckfarben und Lacke anwendungsbezogen auswählen, vorbereiten und bereitstellenSonderfarben anmischenVerpackungsdruckmaschine einrichten, dabei Druckmaschinenparameter prozessorientiert einstellen und druckverfahrensspezifische Bedingungen berücksichtigenZusatzaggregate innerhalb der Verpackungsdruckmaschine einrichten und bedienenVerpackungsdruckmaschine anfahren, dabei Materiallauf, Register, Passer, Druckfarbe und Veredelung aufeinander abstimmen sowie optimierensteuer- und regeltechnische Einrichtungen pflegen und justierenDruckergebnis auf Verarbeitungsfähigkeit, Verwendbarkeit und Qualität beurteilen, mit Vorlagen abstimmen und entsprechend Qualitätsanforderungen optimierenQualitätskontrollen nach Normen und Spezifikationen durchführen und bewerten, verpackungsspezifische Prüfmethoden anwendenMaschinenlauf überwachen und optimieren, störungsfreien Lauf der Verpackungsdruckmaschine sicherstellen26II.9Etiketten-Rollendruck(§ 4 Absatz 2Abschnitt BNummer II.9)a)b)c)d)e)f)g)h)i)j)k)l)m)n)o)p)q)Reihenfolge der Druckverfahren in Abhängigkeit von den Anforderungen des Druckproduktes festlegenBedruckstoffe, Veredelungsmaterialien, Druckfarben, Lacke und Klebstoffe anwendungsbezogen auswählen, vorbereiten und bereitstellenSonderfarben anmischenZusatzaggregate innerhalb der Etikettendruckmaschine einsetzen, einrichten und bedienenTrocknungssysteme auf Bedruckstoffe und Druckfarben einstellen, dabei Energieeffizienz beachtenStanzeinrichtungen einsetzen, einrichten und bedienen sowie das Stanzergebnis prüfenDruckeinheiten unter Berücksichtigung der eingesetzten Druckverfahren einrichtenverfahrens- und produktspezifische Veredelungstechniken anwendenetikettenspezifische Schneidsysteme einrichtenDruckmaschinenparameter prozessorientiert einstellenEtikettendruckmaschine anfahren, dabei Materiallauf, Register, Passer, Druckfarbe, Gitterabzug, Schneidsysteme und Veredelung aufeinander abstimmen sowie optimierenmehrfarbige Etiketten auf spezifischen Bedruckstoffen inline fertigenDruckergebnis auf Verwendbarkeit und Qualität beurteilen, mit den Vorlagen abstimmen und entsprechend den Qualitätsanforderungen optimierenQualitätskontrollen nach Normen und Spezifikationen durchführen und bewerten, ettikettenspezifische Prüfmethoden anwendennach Druckfreigabe Etikettendruckmaschine auf Fortdruckgeschwindigkeit hochfahren und Fortdruck überwachenEtiketten auf Verarbeitungsfähigkeit prüfenbedruckte Etikettenrollen material- und transportgerecht lagern26II.10Flexodruck(§ 4 Absatz 2Abschnitt BNummer II.10)a)b)c)d)e)f)g)Auftragsunterlagen nach produkt- und weiterverarbeitungsspezifischen Anforderungen prüfen und Auftragsdaten für die Maschinensteuerung eingebenFarbwerkbelegung festlegen und Rasterwalzen motivgerecht auswählen und einsetzenDruckformen auf Formatzylinder montierenBedruckstoffe, Druckfarben und Hilfsstoffe anwendungsbezogen auswählen, vorbereiten und bereitstellen, Druckfarben anmischenRollenwicklungseinrichtungen auf Bedruckstoffe einstellenmechanische Antriebseinrichtungen an Formatzylindern und Rasterwalzen montierenFlexodruckmaschine einschließlich Zusatzaggregaten einrichten, dabei verfahrens- und produktspezifische Besonderheiten berücksichtigenh)i)j)k)l)m)n)o)Druckmaschinenparameter prozessorientiert einstellenFlexodruckmaschine anfahren, insbesondere Materiallauf, Druckbeistellung, Register, Passer und Druckfarben, aufeinander abstimmen und optimierenTrocknungssysteme auf Bedruckstoffe und Druckfarben einstellen, dabei Energieeffizienz beachtenDruckergebnis auf Verarbeitungsfähigkeit, Verwendbarkeit und Qualität beurteilen, mit Vorlagen abstimmen und entsprechend Qualitätsanforderungen optimieren und dokumentierenQualitätskontrollen nach Normen und Spezifikationen durchführen, flexodruckspezifische Prüfmethoden anwendenMaschinenlauf überwachen und optimieren, störungsfreien Lauf der Flexodruckmaschine sicherstellenMaschinenparameter, Auftragsdaten und Druckformen für Wiederholungsaufträge archivierenDruckprodukte material- und transportgerecht lagern26II.11Digitaldruck(§ 4 Absatz 2Abschnitt BNummer II.11)a)b)c)d)e)f)g)h)i)Druckproduktion, insbesondere unter Beachtung von Terminvorgaben und der Datensatzreihenfolge, optimiert planenLayoutdaten mit Datenbanken verknüpfenDrucksysteme auftragsbezogen auswählen und vorbereitenBedruckstoff auf Eignung prüfen, das Drucksystem auf spezifische Eigenschaften des Bedruckstoffs einstellenProbedruck visuell und messtechnisch auf Übereinstimmung mit den Vorgaben überprüfenInline-Verarbeitungssysteme auftragsbezogen einrichtenMehrmengen unter Beachtung der weiteren Verfahrensschritte ermittelnDrucke anfertigen, Druckprozess visuell und messtechnisch auf Übereinstimmung mit den Vorgaben überprüfensystemspezifische Wartungs- und Reinigungsarbeiten ausführen26II.12GroßformatigerDigitaldruck(§ 4 Absatz 2Abschnitt BNummer II.12)a)b)c)d)e)f)g)h)Verfahrenswege und Arbeitsschritte auftragsspezifisch für den großformatigen Digitaldruck festlegenDruckprofile für unterschiedliche Druckmaterialien erstellenDrucksysteme auf ausgewählten Bedruckstoff einstellen und kalibrierenDigitaldrucke erstellen, während des Fortdrucks nach Qualitätsstandards und Vorlagen prüfen und optimierenMaschinenlauf und Trocknung überwachen sowie Farbhaftung und Beständigkeiten prüfen und optimierensystemspezifische Wartungs- und Reinigungsarbeiten ausführenProduktionsdaten sichern und archivierenDruckprodukte material- und transportgerecht lagern26II.13KünstlerischeDruckverfahren(§ 4 Absatz 2Abschnitt BNummer II.13)a)b)c)d)e)f)g)h)i)j)k)Arbeitsschritte festlegen, dabei Urheberrechte und verwandte Schutzrechte sowie den Datenschutz berücksichtigenDruckformen für den Seriendruck vorbereitenMaterialien zur Bearbeitung, Veränderung und Korrektur der Druckformen einsetzenDruckfarben aufbereiten und herstellenDruckmaschinen und Druckvorrichtungen einrichtenAndrucke erstellen, dabei Druckergebnis für mehrfarbige Drucke beurteilen und mit dem Kunden abstimmenmit Künstlern Ausdrucksformen experimentell erarbeitenWechselwirkungen von Druckmaschine, Druckfarbe und Bedruckstoff für die originalgetreue Wiedergabe des Druckergebnisses nutzenDrucke manuell oder maschinell erstellenDruckformen nachbearbeiten und archivierenDruckergebnisse dokumentieren26
Abschnitt C: Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Pflichtqualifikationen nach § 3 Nummer 1Lfd.Nr.Teil desAusbildungsberufsbildesZu vermittelndeFertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenZeitliche Richtwertein Wochen im1. bis 18.Monat19. bis 36.Monat12341Berufsbildung,Arbeits- und Tarifrecht(§ 4 Absatz 2Abschnitt CNummer 1)a)b)c)d)e)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklärengegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennenMöglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennenwesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennenwesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen2Aufbau undOrganisation desAusbildungsbetriebes(§ 4 Absatz 2Abschnitt CNummer 2)a)b)c)d)Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläuternGrundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklärenBeziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennenGrundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben3Sicherheit undGesundheitsschutzbei der Arbeit(§ 4 Absatz 2Abschnitt CNummer 3)a)b)Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifenberufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwendenwährendder gesamtenAusbildungszeitzu vermittelnc)d)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleitenVorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen der Brandbekämpfung ergreifen4Umweltschutz(§ 4 Absatz 2Abschnitt CNummer 4)a)b)c)d)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklärenfür den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwendenMöglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonende Energie- und Materialverwendung nutzenAbfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführenZur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere5BetrieblicheKommunikation(§ 4 Absatz 2Abschnitt CNummer 5)a)b)c)d)e)f)g)h)i)j)Informationsquellen, insbesondere Dokumentationen, Handbücher, Fachberichte und Firmenunterlagen in deutscher und englischer Sprache, nutzenDokumentationen zusammenstellen und ergänzenInformationen auswerten und bewertenSachverhalte darstellenbetriebsübliche schriftliche Kommunikation in Deutsch und Englisch durchführenIT-gestützte Kommunikationssysteme nutzenGespräche mit Vorgesetzten, Mitarbeitern und im Team situationsgerecht und zielorientiert führen, kulturelle Identitäten berücksichtigenim Team Aufgaben planen, abstimmen, Entscheidungen erarbeiten und Konflikte lösenTeambesprechungen durchführen, Sachverhalte und Lösungen visualisieren und präsentieren, Gesprächsergebnisse dokumentieren, deutsche und englische Fachbegriffe anwendenmit vor- und nachgelagerten Bereichen und externen Partnern kommunizieren, Übergabeprozesse abstimmen, Reklamationen beurteilen6
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