(Fundstelle: BAnz AT 29.10.2021 V2)
123456Anhang AAnhang A.3:Anhang B:1.11.21.3Zielsetzung des DokumentsReferenzen / GrundlagenÜberblick / Aufbau des DokumentesEinleitung2.12.22.32.42.52.62.72.82.92.1Vorgaben und daraus abgeleitete PrüfverfahrenPrüforganisation und -planungDurchführung von InspektionenVerantwortlichkeitenKriterien für das Bestehen von PrüfungenUnterbrechung und Wiederaufnahme der PrüfungenPrüfergebnisseQuality GatesKriterien für den Abbruch von PrüfungenRisikomanagementAllgemeine Voraussetzungen3.13.23.3Übersicht PrüfszenarioSchwerpunkte der PrüfungQuality Gate - QG1Prüfung der Dokumentation des Teilsystems des EETS-Anbieters (Prüfblock 1)4.14.24.34.44.5Prüfgegenstand und ZielPrüforganisation, -umgebung und Rahmenbedingungen4.3.14.3.2SchnittstellenprüfungKompatibilitätstestsVorgehensweise und Dokumentation4.4.14.4.2SchnittstellenprüfungKompatibilitätstestsÜbersicht über die PrüfszenarienQuality Gate - QG 2Schnittstellenprüfung und Kompatibilitätstests (Prüfblock 2 - Phase 1)5.15.25.35.4Prüfgegenstand und ZielPrüforganisation, -umgebung und Rahmenbedingungen5.3.15.3.25.3.35.3.4P2-001 – korrekte MauterhebungP2-002 – korrekte Abrechnung und AuskehrP2-003 – Überwachung des EETS-AnbietersP2-005 – korrekte KontrollprozesseÜbersicht PrüfszenarienQuality Gate - QG3Probebetrieb (Prüfblock 2 - Phase 2)6.16.26.36.4Prüfgegenstand und ZielPrüforganisation, -umgebung und Rahmenbedingungen6.3.16.3.26.3.36.3.4P3-001 – korrekte MauterhebungP3-002 – korrekte Abrechnung und AuskehrP3-003 – Überwachung des EETS-AnbietersP3-005 – korrekte KontrollprozesseÜbersicht PrüfszenarienQuality Gate – QG4Pilotbetrieb (Prüfblock 2 - Phase 3)Anhang A.1:Anhang A.2:Prüfprotokoll für den einzelnen Prüffall (Phase 1 und Phase 2)Szenariobericht (nur Phase 3)- Vorgaben für Prüfprotokolle und -berichteAbschlussbericht für jede PrüfphasePrüfkatalogeInhaltsverzeichnisAbbildungsverzeichnisTabellenverzeichnisDokumentenhistorie
Abbildung 1:Abbildung 2:Überblick GTP DokumenteTestumgebung Phase 1
Tabelle 1:Tabelle 2:Tabelle 3:Tabelle 4:Tabelle 5:Tabelle 6:Tabelle 7:Prüfszenario für die DokumentenprüfungSchwerpunkte bei der Prüfung der DokumentationVerantwortlichkeit für die Ausrüstung der PrüfumgebungListe der Prüfszenarien für Phase 1 – SchnittstellenprüfungListe der Prüfszenarien für Phase 1 – KompatibilitätstestsListe der Prüfszenarien für Phase 2 – ProbebetriebListe der Prüfszenarien für Phase 3 – Pilotbetrieb
VersionDatumBearbeiterBearbeitung/Änderung0.0102.11.2010BAG, TÜVErstellung Gliederungsentwurf0.9117.07.2012RTDE, BAGFertigstellung0.9313.05.2013RTDE, BAGKomplettüberarbeitung zur Anpassung an veränderte Rahmenbedingungen0.9413.11.2014BAGAnpassung an aktuelle Version der Gebietsvorgaben104.10.2017BAG, RTGrundlegende Überarbeitung:Anpassung an aktuelle Schnittstellenversionen und Umstellung der Prüfumgebung beim BAG.1.105.10.2018BAG, RTErgänzung um Kompatibilitätstests1.226.02.2019BAG, RTAnpassung in 6.409.03.2020BAGGrundlegende Überarbeitung:Redaktionelle Änderungen, Mauterhebungsdienst24.03.2020BAGEinarbeitung Zuarbeit TC zu SST0051.917.09.2020BAG, RTGrundlegende Überarbeitung:Redaktionelle Änderungen, Anpassungen an Mauterhebungsdienst1.9130.10.2020RT, BAGEinarbeitung Reviewkommentare TC1.9504.12.2020RT, BAGÜberarbeitung und QS nach Review Referat 421.9504.12.2020RT, BAGÜberarbeitung und QS nach Review Referat 421.9607.05.2021RT, BAGÜberarbeitung:Aufrechterhaltung Gebrauchstauglichkeit, Vertriebsmodell, Vorgaben an produktive Bordgeräte in Pilotphase1.9715.06.2021RT, BAGErgänzung Bordgerätestatus Reporting während MED-Kompatibilitätstests207.09.2021RT, BAGRedaktionelle Überarbeitung und Erstellung Version zur Veröffentlichung2.112.01.2022RT, BAGKonkretisierung in Kapitel 5.2 (Zwischenversion)2.201.03.2024RT, BALMÜberarbeitung entsprechend den Änderungen im BFStrMG; Ergänzung Vorgaben Pilotbetrieb für Bordgeräte mit Smartphone-Bedienung in Kapitel 6.2
1 Einleitung
1.1 Zielsetzung des Dokuments
Das vorliegende Prüfkonzept enthält die inhaltlichen Vorgaben für die Feststellung der Gebrauchstauglichkeit und gibt die Rahmenbedingungen für die vom EETS-Anbieter zu erstellende Prüfplanung vor.
Weiterhin stellen die in diesem Dokument und seinen Anlagen beschriebenen inhaltlichen Vorgaben die Grundlage für die im Rahmen der Aufrechterhaltung der Gebrauchstauglichkeit eventuell notwendigen erneuten Prüfungen eines Teils oder des gesamten Systems eines EETS-Anbieters dar, wobei der Mauterheber die vorliegenden organisatorischen und technischen Rahmenbedingungen (z.B. Keine Nutzung des Mauterhebungsdienstes) bei der erneuten Durchführung berücksichtigt und basierend darauf Abweichungen und Ergänzungen vornehmen kann.
1.2 Referenzen / Grundlagen
Dem Prüfkonzept liegen das in Dokument A - Verfahrensbeschreibung beschriebene Verfahren der Gebrauchstauglichkeitsprüfung sowie die Vorgaben für das EETS-Gebiet BFStrMG zugrunde. Alle dort vorgenommenen Festlegungen gelten übergreifend für die Inhalte des Prüfkonzeptes und für die durch den EETS-Anbieter zu erstellende Prüfplanung.
Die folgende Abbildung gibt einen Überblick über die Dokumente mit den Vorgaben zur Gebrauchstauglichkeitsprüfung:
Abbildung 1: Überblick GTP Dokumente
1.3 Überblick / Aufbau des Dokumentes
Das Prüfkonzept ist gemäß der in Dokument A festgelegten Inhalte der Prüfblöcke „Prüfung der Dokumentation“ (Prüfblock 1) und „Durchführung des Prüfprogramms“ (Prüfblock 2) aufgebaut.
Kapitel 2 beschreibt allgemeine, für alle Prüfungen im Rahmen der Gebrauchstauglichkeitsprüfung geltende Vorgaben und Voraussetzungen.
Kapitel 3 beschreibt die Vorgaben für die Prüfung der Dokumentation des Teilsystems des EETS-Anbieters (Prüfblock 1).
Kapitel 4 enthält die Vorgaben für die Schnittstellenprüfung, Kompatibilitätstests sowie die optionalen EA-Fahrtests (Prüfblock 2 – Phase 1).
Kapitel 5 enthält die Vorgaben für den Probebetrieb (Prüfblock 2 – Phase 2).
Kapitel 6 enthält die Vorgaben für den Pilotbetrieb (Prüfblock 2 – Phase 3).
1Anlage [1]– Prüfkatalog Schnittstellentests2Anlage [2]– Prüfkatalog DSRC-Kompatibilitätstests3Anlage [3]– Prüfkatalog MED-Kompatibilitätstests4Anlage [4]– Prüfkatalog ProbebetriebFolgende Anlagen enthalten die Prüfkataloge, in denen die im Rahmen der Phase 1 und Phase 2 durchzuführenden Prüfungen aufgeführt sind:Hinweis: Sofern in diesem Dokument oder seinen Anlagen die Begriffe „Fahrspur“ und „Fahrzeugparameter“ verwendet werden, stehen diese synonym für „Positionsdaten“ und „für die Höhe der Maut maßgeblichen Merkmale der Fahrzeugklassifizierung“ gemäß § 9 Absatz 1 Buchstabe d MautSysG.
2 Allgemeine Voraussetzungen
2.1 Vorgaben und daraus abgeleitete Prüfverfahren
Das Prüfkonzept basiert auf den Vorgaben für das EETS-Gebiet BFStrMG und enthält Prüfszenarien und Prüffälle, die anhand der in Dokument A definierten Stufen des Verfahrens zur Feststellung der Gebrauchstauglichkeit strukturiert sind.
Der Mauterheber behält sich im Einzelfall vor, dem Prüfkonzept weitere Inhalte hinzuzufügen und/oder bereits festgeschriebene Inhalte abzuändern.
2.2 Prüforganisation und -planung
Die vom EETS-Anbieter erstellte Prüfplanung bildet die Grundlage für die Organisation und Planung aller Prüfphasen. Im Rahmen der Abstimmung der Prüfplanung werden die zeitliche Planung des Prüfablaufs und organisatorische Fragen zur Durchführung der in diesem Dokument und seinen Anlagen vorgegebenen Prüfszenarien und Prüffällen der einzelnen Prüfphasen festgelegt.
In diesem Kontext werden auch die Termine für die Bereitstellung der Prüfplanung und für die Bereitstellung und Beschaffung des Prüfgeräts (z.B. Bordgeräte) seitens des EETS-Anbieters festgelegt.
Zur Vorbereitung jeder einzelnen Prüfphase überprüft der EETS-Anbieter die initiale Prüfplanung und übermittelt dem Mauterheber - sofern notwendig - eine aktualisierte Planung zur Abstimmung der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Prüfungen.
Übergreifend gelten alle in Dokument A genannten Fristen.
2.3 Durchführung von Inspektionen
Zu jedem Zeitpunkt der Gebrauchstauglichkeitsprüfung kann der Mauterheber Inspektionen beim EETS-Anbieter durchführen, wenn aus seiner Sicht andere Prüfmethoden unzureichend sind, die Einhaltung der Vorgaben des Mauterhebers zu bewerten.
Der Mauterheber kündigt dem EETS-Anbieter die Durchführung einer Inspektion an und gibt ihm die Inhalte der Inspektion sowie Hinweise zu den vom EETS-Anbieter bereitzustellenden Unterlagen bekannt. Die relevanten Unterlagen müssen dem Mauterheber mindestens zwei Wochen nach Mitteilung bereitgestellt werden.
Anhand der Unterlagen identifiziert der Mauterheber die Schwerpunkte für die Inspektionstätigkeiten. Auf Grundlage der identifizierten Schwerpunkte stimmen beide Parteien Ort und Zeit der Inspektionen ab.
Die Ergebnisse der Inspektionen haben bei der Entscheidung über die Gebrauchstauglichkeit, bezogen auf die Quality Gates, denselben Stellenwert wie die Ergebnisse der Prüfungen der einzelnen Prüfphasen (Schnittstellenprüfung/Kompatibilitätstests, Probebetrieb und Pilotbetrieb). Die Bewertung der Ergebnisse der Inspektionen erfolgt in einem vom Mauterheber zu erstellenden Inspektionsbericht.
2.4 Verantwortlichkeiten
Mauterheber1234567Bereitstellung seines Teilsystems als Teil der Prüfumgebung für die jeweilige PrüfphaseBereitstellung und Einbindung der Systemzugangsschlüssel und sicherheitsrelevanten InformationenBenennung von AnsprechpartnernBegleitung und Beaufsichtigung der PrüfdurchführungBereitstellung aller in den Systemen des Mauterhebers erzeugten und für die Auswertung der Prüfung erforderlichen DatenUnterstützung des EETS-Anbieters bei der FehleranalyseBewertung und Abnahme der Prüfergebnisse: der Mauterheber stellt seine Bewertung zu den durch den EETS-Anbieter erstellten Prüfprotokollen und Szenarioberichten (Phase 2) dem EETS-Anbieter zur Verfügung, sodass dieser spätestens zwei Wochen nach Abschluss aller Prüfungen und Inspektionen einer Prüfphase dem Mauterheber seinen Abschlussbericht für diese Prüfphase vorlegen kann (siehe Dokument A, Kapitel 4.5)Derhat innerhalb der Prüfungen folgende Aufgaben und Verantwortlichkeiten:
nationale Mautbetreiber123456Bereitstellung seines Teilsystems als Teil der Prüfumgebung für die jeweilige PrüfphaseBereitstellung und Einbindung der Systemzugangsschlüssel und sicherheitsrelevanten InformationenBenennung von AnsprechpartnernDurchführung, Dokumentation und Bewertung der Kompatibilitätstests im Rahmen der Phase 1Bereitstellung aller in den Systemen des nationalen Mautbetreibers erzeugten und für die Auswertung der Prüfung erforderlichen Daten gemäß der PrüfspezifikationenBewertung von Auffälligkeiten und Unterstützung bei der FehleranalyseDerunterstützt die Gebrauchstauglichkeitsprüfungen im Auftrag des Mauterhebers und hat innerhalb der Prüfungen folgende Aufgaben und Verantwortlichkeiten:
1234567Bereitstellung seines Teilsystems und Anbindung in der Prüfumgebung für die jeweilige PrüfphaseBereitstellung und Einbindung der Systemzugangsschlüssel und sicherheitsrelevanten InformationenBereitstellung von Prüfgeräten (z.B. Bordgeräte) und RessourcenOrganisation und Durchführung der Prüfungen auf Basis der abgestimmten PrüfplanungUnterstützung der durch den Mauterheber bzw. den nationalen Mautbetreiber durchzuführenden PrüfungenBeschaffung, Zusammenstellung und Prüfung auf Vollständigkeit aller relevanten PrüfdatenDokumentation und Bereitstellung der Prüfergebnisse der vom EETS-Anbieter durchgeführten PrüfungenDie Aufgaben und Verantwortlichkeiten des EETS-Anbieters innerhalb der Prüfungen lauten wie folgt:
2.5 Kriterien für das Bestehen von Prüfungen
Für alle Prüfungen (Prüfszenarien, Prüffälle und Inspektionen) gelten die gleichen unten aufgeführten Bewertungskriterien.
123Alle Prüfkriterien sind erfüllt.Es sind keine Fehler aufgetreten oderfür die aufgetretenen Fehler liegt eine Risikobewertung und ein Fehlerbehebungsplan vor, die vom Mauterheber freigegeben wurden.Kriterien für eine bestandene Prüfung sind:
In allen anderen Fällen kann eine Prüfung als nicht bestanden gewertet werden.
2.6 Unterbrechung und Wiederaufnahme der Prüfungen
Die Durchführung der Prüfungen ist so zu planen, dass sie in angemessener Zeit, mit angemessenen technischen und personellen Ressourcen durchgeführt werden kann. Eine kontinuierliche Durchführung wird bevorzugt.
Für den Fall, dass einzelne Prüfungen aus nicht vorhersehbaren Gründen unterbrochen werden müssen, ist der Mauterheber unverzüglich zu informieren. Das weitere Vorgehen legt der Mauterheber in Abstimmung mit dem EETS-Anbieter fest.
In begründeten Ausnahmefällen ist eine Unterbrechung der Prüfung möglich. Eine Unterbrechung ist im Prüfprotokoll zu dokumentieren, und der Aufsatzpunkt zur Wiederaufnahme der Prüfung ist zu beschreiben.
Sämtliche im Teilsystem des EETS-Anbieters vorliegenden Prüfdaten müssen im Fall einer Unterbrechung und Wiederaufnahme einer Prüfung durch den EETS-Anbieter archiviert werden. Den Prüfdaten müssen in diesem Fall eindeutige Kennnummern (IDs) zugewiesen und diese in den Prüfprotokollen entsprechend referenziert werden.
2.7 Prüfergebnisse
Es gelten die Vorgaben für die Dokumentation der Prüfergebnisse aus Anhang A. Darüberhinausgehende Anforderungen sind in den Beschreibungen der jeweiligen Prüffälle definiert.
2.8 Quality Gates
1234QG1 (Prüfung der Dokumentation des Teilsystems des EETS-Anbieters)QG2 (Schnittstellenprüfung und Kompatibilitätstests)QG3 (Probebetrieb)QG4 (Pilotbetrieb)1Der EETS-Anbieter muss mit der Dokumentation seines Teilsystems nachweisen, dass er die Vorgaben des Mauterhebers erfüllt und in welcher Form er beabsichtigt, die Erfüllung der Vorgaben des Mauterhebers sicherzustellen.Die folgenden Quality Gates (QG) definieren die Kriterien für das Bestehen eines Prüfblocks oder einer Prüfphase der Gebrauchstauglichkeitsprüfung:Für das Bestehen des Quality Gates in Prüfblock 1 (QG1) gelten die folgenden Kriterien:
Quality Gates 2 (QG2)123456789Alle Prüffälle der Phase 1 müssen innerhalb der Prüfplanung des EETS-Anbieters vollständig abgedeckt sein. Die Prüffälle optionaler Prüfszenarien müssen nicht abgedeckt sein.Alle Prüffälle der Schnittstellenprüfung gemäß Anlage [1] müssen durchgeführt und bestanden sein. Sofern optionale Prüffälle durchgeführt werden, müssen diese ebenfalls bestanden sein.Die Kompatibilitätstests gemäß Anlagen [2] und [3], die vom nationalen Mautbetreiber im Auftrag des Mauterhebers durchgeführt werden, müssen erfolgreich bestanden sein.Für jeden vom EETS-Anbieter durchgeführten Prüffall muss die erforderliche Dokumentation der Prüfergebnisse gemäß den Vorgaben aus Anhang A vorliegen.Für jeden vom EETS-Anbieter durchgeführten Prüffall liegt innerhalb von zwei Wochen eine abschließende Bewertung des Mauterhebers vor.Prüfprotokolle für jeden Prüffall (QG2) liegen vor und belegen die Einhaltung der Anforderungen.Ergebnisbericht für die Kompatibilitätstests liegt vor und belegt die Einhaltung der Anforderungen.Abschlussbericht für die Prüfphase (QG2) liegt vor und belegt die Einhaltung der Anforderungen.Falls in der entsprechenden Phase Inspektionen durchgeführt wurden, müssen diese erfolgreich abgeschlossen sein.Für das Bestehen desin Prüfblock 2 (Schnittstellenprüfung und Kompatibilitätstests) gelten folgende Kriterien:
Quality Gates 3 (QG3)1234567Alle Prüffälle der Phase 2 müssen innerhalb der Prüfplanung des EETS-Anbieters vollständig abgedeckt sein. Die Prüffälle optionaler Prüfszenarien müssen nicht abgedeckt sein.Alle Prüffälle des Probebetriebs gemäß Anlage [4] müssen durchgeführt und bestanden sein. Sofern optionale Prüffälle durchgeführt werden, müssen diese ebenfalls bestanden sein.Für jeden vom EETS-Anbieter durchgeführten Prüffall muss die erforderliche Dokumentation der Prüfergebnisse gemäß den Vorgaben aus Anhang A vorliegen.Für jeden vom EETS-Anbieter durchgeführten Prüffall liegt innerhalb von zwei Wochen eine abschließende Bewertung des Mauterhebers vor.Prüfprotokolle für jeden Prüffall (QG3) liegen vor und belegt die Einhaltung der Anforderungen.Abschlussbericht für die Prüfphase (QG3) liegt vor und belegt die Einhaltung der Anforderungen.Falls in der entsprechenden Phase Inspektionen durchgeführt wurden, müssen diese erfolgreich abgeschlossen sein.Für das Bestehen desin Prüfblock 2 (Probebetrieb) gelten folgende Kriterien:
Quality Gates 4 (QG4)1234Alle für die Durchführung des Pilotbetriebs geltenden Vorgaben wurden eingehalten und die geltenden Kriterien wurden erreicht.Szenarioberichte für die im Pilotbetrieb nachgewiesenen Szenarien liegen vor und belegen die Einhaltung der Anforderungen.Abschlussbericht für die Prüfphase (QG4) liegt vor und belegt die Einhaltung der Anforderungen.Falls in der entsprechenden Phase Inspektionen durchgeführt wurden, müssen diese erfolgreich abgeschlossen sein.Für das Bestehen desin Prüfblock 2 (Pilotbetrieb) gelten folgende Kriterien:
Voraussetzung für den Übergang in eine nächste Prüfphase ist, dass im Rahmen der durchgeführten Prüfungen keine Fehler gemäß 2.5 festgestellt wurden oder dass für die festgestellten Fehler eine vom Mauterheber freigegebene Risikobewertung und ein Fehlerbehebungsplan vorliegen.
2.9 Kriterien für den Abbruch von Prüfungen
123der EETS-Anbieter seine in der zwischen Mauterheber und EETS-Anbieter abgestimmten Prüfplanung festgelegten Verpflichtungen verletzt,im Rahmen der Prüfungen ein derart kritisches Fehleraufkommen auftritt, so dass die Prüfungen nicht mit vertretbarem Aufwand termingerecht durchgeführt werden können oder ein negatives Prüfergebnis absehbar wird odersich begründete Zweifel an der Qualität des Teilsystems des EETS-Anbieters einstellen.Der Mauterheber kann einzelne Prüfungen, Prüfphasen oder im schwerwiegenden Fall auch die Gebrauchstauglichkeitsprüfung abbrechen, wenn:
Abbrüche und Wiederaufnahme von Prüfungen durch den EETS-Anbieter sind nur in Abstimmung mit dem Mauterheber zulässig. Daraus kann sich gegebenenfalls die Notwendigkeit zur Aktualisierung oder Neuerstellung der Prüfplanung ergeben.
2.10 Risikomanagement
123ISO 31000 Risk management — Principles and guidelinesISO/IEC 16085:2006 Systems and software engineering - Life cycle processes - Risk managementISO/IEC 15288:2016 Systems and software engineering — System life cycle processes.Dem EETS-Anbieter wird empfohlen, ein Risikomanagement für das gesamte Prüfprogramm durchzuführen. Ein geeignetes Risikomanagement kann sich zum Beispiel an den folgenden internationalen Standards orientieren:
3 Prüfung der Dokumentation des Teilsystems des EETS-Anbieters (Prüfblock 1)
3.1 Übersicht Prüfszenario
PrüfszenarioBeschreibungP0-001Prüfung der Dokumentation des Teilsystems des EETS-AnbietersTabelle 1: Prüfszenario für die DokumentenprüfungPrüfblock 1 umfasst das folgende Prüfszenario:
Mit Hilfe der Dokumentenprüfung des EETS-Anbieters soll die Einhaltung der für das BFStrMG geltenden Gebietsvorgaben bewertet werden. Der Mauterheber prüft dabei, ob und wie der EETS-Anbieter beabsichtigt, die Vorgaben des Mauterhebers zu erfüllen. Je besser die Dokumentation die Erfüllung der Gebietsvorgaben beschreibt, desto zügiger kann die Dokumentenprüfung abgeschlossen werden, da Rückfragen aufgrund von Unklarheiten oder Nachforderung von weiteren Dokumenten vermieden werden können. Grundsätzlich werden alle in der Dokumentation enthaltenen Informationen und Beschreibungen hinsichtlich ihrer Nachvollziehbarkeit und Korrektheit geprüft. Die Prüfungsschwerpunkte für jede einzelne Vorgabe sind in Abschnitt 3.2 beschrieben.
123deutscher SpracheDie Dokumente müssen inbereitgestellt werden.tabellarische AufstellungEs ist einezu liefern, aus der für jede einzelne Gebietsvorgabe hervorgeht, in welchem der eingereichten Dokumente inklusive Kapitelangabe Informationen zu finden sind, die die Erfüllung der jeweiligen Gebietsvorgabe beschreiben. Wenn die Erfüllung der Vorgabe nicht durch den Verweis auf entsprechende Dokumente erbracht werden kann, ist in der Tabelle eine aussagekräftige textuelle Erläuterung als Nachweis anzuführen.Auflistung aller bereitgestellten DokumenteEETS-Anbieter sollen auf bereits existierende Dokumente zurückgreifen und eineliefern. Die Auflistung dient der Prüfung auf Vollständigkeit und als Basis für die erforderliche Referenzierung der Dokumente in tabellarischer Aufstellung.Hinsichtlich der beizustellenden Dokumentation muss der EETS-Anbieter folgendes berücksichtigen:
12345678SicherheitskonzeptEin, aus dem Informationen über das Sicherheitsmanagement, erkannte Bedrohungen der Prozesse und IT-Systeme des EETS-Anbieters und entsprechende Sicherheitsmaßnahmen hervorgehen.mautrelevanten GeschäftsprozesseAussagekräftige Beschreibungen derdes EETS-Anbieters.Betriebsprozesse und der betrieblichen OrganisationBeschreibungen derDarin sollten insbesondere die Ausgestaltung der IT-Serviceprozesse und die Organisationseinheiten des EETS-Anbieters, die für den Betrieb seines Teilsystems verantwortlich sind, einschließlich ihrer Aufgaben und Funktionen sowie ihrer Einbindung in die Gesamtorganisation, beschrieben werden.DatenschutzkonzeptEin, in dem der EETS-Anbieter ausführlich auf den Schutz von personenbezogenen und personenbeziehbaren Daten in seinem Teilsystem eingeht und die Umsetzung der für ihn geltenden Vorgaben zum Datenschutz beschreibt.High-Level SystemdokumentationEine, die einen funktionalen Überblick über die vom EETS-Anbieter eingesetzten mautrelevanten IT-Komponenten, deren Schnittstellen und Hauptdatenflüsse gibt.RisikomanagementplanEinin dem der EETS-Anbieter beschreibt, welche technischen, prozessualen, organisatorischen und finanziellen Risiken für seinen Geschäftsbetrieb bestehen und welche Maßnahmen zur Minimierung der Eintrittswahrscheinlichkeit bzw. Maßnahmen zur Reduktion der Risikoauswirkungen vorgesehen werden.SystemweiterentwicklungskonzeptEin, welches das angewandte Vorgehensmodell des EETS-Anbieters bei der Umsetzung von Veränderungen und Erweiterungen seines technischen Systems beschreibt und dabei insbesondere auf die Bewertung eventueller Auswirkungen auf die Schnittstellen zum Mauterheber und dessen Einbindung eingeht.Aus dem Konzept soll ersichtlich sein, welche Phasen (z.B. Spezifikation, Test, Integration, Abnahme) bei einer Weiterentwicklung des Systems durchlaufen werden und in welchem zeitlichen Rahmen und welcher Regelmäßigkeit (z.B. feste Releasetermine) Weiterentwicklungsvorhaben umgesetzt werden.VertriebsmodellEindes EETS-Anbieters mit einer Gesamtübersicht der Rollen und Partner (Mauterheber, EETS-Anbieter, EETS-Nutzer, gegebenenfalls technische Dienstleister, Vertriebspartner, Reseller des EETS-Anbieters), die an der Leistungserbringung beteiligt sind. Das Vertriebsmodell muss die Vertragsverhältnisse sowie die Funktionen und Aufgaben der einzelnen Beteiligten beschreiben und die Finanz- bzw. Zahlungsflüsse darstellen.Die vom EETS-Anbieter bereitzustellende Dokumentation muss inhaltlich Folgendes umfassen:
3.2 Schwerpunkte der Prüfung
In der nachfolgenden Tabelle sind die Schwerpunkte aufgeführt, die bei der Dokumentenprüfung vorrangig betrachtet werden. Der Mauterheber prüft in dieser Phase anhand der Dokumentation des Teilsystems des EETS-Anbieters, ob und wie der EETS-Anbieter beabsichtigt, die Vorgaben des Mauterhebers zu erfüllen.
VorgabeSchwerpunkte der PrüfungNr.Kurzbeschreibungwirtschaftliche Vorgaben1Sicherheit - Bankgarantie oder gleichwertiges Finanzinstrument12Vorlage Bankgarantie/Nachweis über gleichwertiges FinanzinstrumentSchriftlicher Hinweis zur Kenntnisnahme und Akzeptanz der VorgabeBeschreibung des Prozesses, mit dem der EETS-Anbieter die aktuelle Höhe der Bankgarantie oder des gleichwertigen Finanzinstruments ermittelt und gegebenenfalls eine Anpassung auslöst.Prüfung, ob die Ansprüche des Mauterhebers über die Bankgarantie oder das gleichwertige Finanzinstrument abgedeckt sind.2GebührenSchriftlicher Hinweis zur Kenntnisnahme und Akzeptanz der Vorgabe3MautauskehrSchriftlicher Hinweis zur Kenntnisnahme und Akzeptanz der Vorgabe4Verlust von MauteinnahmenSchriftlicher Hinweis zur Kenntnisnahme und Akzeptanz der Vorgabe.Beschreibung der Maßnahmen zur Minimierung der Eintrittswahrscheinlichkeit bzw. Maßnahmen zur Reduktion der Auswirkungen bezüglich des Risikos der Inanspruchnahme der Zahlungshaftung.(Vorlage Risikomanagementplan)5gesamtschuldnerische HaftungSchriftlicher Hinweis zur Kenntnisnahme und Akzeptanz der Vorgabe6VerzugSchriftlicher Hinweis zur Kenntnisnahme und Akzeptanz der Vorgabe.Beschreibung des Geschäftsprozesses der Auskehr der Mauteinnahmen an den Mauterheber, insbesondere hinsichtlich der korrekten Berücksichtigung von Zahlungsfristen und Berechnung von Verzugszinsen bei der Erstellung der Tagesberichte.7Beachtung des HaushaltsrechtsSchriftlicher Hinweis zur Kenntnisnahme und Akzeptanz der Vorgabe.8Berechnung der MauteinnahmenSchriftlicher Hinweis zur Kenntnisnahme und Akzeptanz der Vorgabe9Mauterhebung und MautauskehrBeschreibung des Geschäftsprozesses der Auskehr der Mauteinnahmen an den Mauterheber, insbesondere hinsichtlich der korrekten Berücksichtigung der Wertstellungsfrist und der fristgerechten Auslösung von Überweisungen auf das Verrechnungskonto des Mauterhebers.Beschreibung der Umsetzung der Vorgaben des Mauterhebers in Bezug auf die Nachforderung/Verrechnung von Mauteinnahmen gemäß des Prozessdokuments „Informationen zu Nachforderung, Verrechnung und manueller Korrektur“Beschreibung des Vertriebsmodells aus dem hervorgeht, dass der EETS-Anbieter die Vertragsbeziehung zum EETS-Nutzer hält und die Mautauskehr vom EETS-Anbieter an den Mauterheber direkt erfolgt.(Vorlage Vertriebsmodell)Beschreibung der Maßnahmen zur Minimierung der Eintrittswahrscheinlichkeit bzw. Maßnahmen zur Reduktion der Auswirkungen (insbesondere Sicherstellung der vollständigen Auskehr der Mautbeträge an den Mauterheber) bezüglich des Insolvenzrisikos des EETS-Anbieters.(Vorlage Risikomanagementplan)10MautabrechnungBeschreibung der Geschäftsprozesse der Abrechnung gegenüber dem Nutzer und der Auskehr der Mautbeträge an den Mauterheber.Hier sind insbesondere die Maßnahmen zur Sicherstellung der Vollständigkeit und Korrektheit der Summen, sowie die im Falle von Abweichungen geplanten Maßnahmen darzustellen.Es wird geprüft, ob die Maßnahmen zur Erkennung und Behebung von Fehlern ausreichend sind bzw. ob Rückzahlungen/ Gutschriften an EETS-Nutzer korrekt umgesetzt werden.Bei der Beschreibung sind die Vorgaben des Mauterhebers in Bezug auf die Entgegennahme und Bearbeitung von Reklamationen und Erstattungsanträgen gemäß des Prozessdokuments „Information für EETS-Anbieter – MED Reklamationsprozess“ sowie die Umsetzung von Vergutschriftungen gemäß des Prozessdokuments „Information für EETS-Anbieter – MED Vergutschriftungsprozess“ zu berücksichtigen.11Bericht über MauteinnahmenBeschreibung des Geschäftsprozesses der Auskehr der Mauteinnahmen an den Mauterheber insbesondere hinsichtlich der Erstellung der Tagesberichte und Gewährleistung der termingerechten Übermittlung. Erläuterung der geplanten Umsetzung der Schnittstelle „Tagesbericht“ im System des EETS-Anbieters (siehe Spezifikation der SST 008 –„Tagesbericht“).12Überwachung des EETS-AnbietersBeschreibung der technischen Prozesse und Geschäftsprozesse zur Überwachung der Qualität der Systeme des EETS-Anbieters. Beschreibung der Prozesse der Datenübermittlung, Datenlöschung und Datenarchivierung in Verbindung mit den geltenden Löschvorgaben und -fristen.(Vorlage Datenschutzkonzept)13manuelle Korrektur von DatenBeschreibung des Geschäftsprozesses der Fahrspurerhebung und Abrechnung der Mautbeträge gegenüber dem Nutzer. Hier sind insbesondere eventuell vorhandene Prozessschritte darzustellen, im Rahmen derer Fahrspurdaten, Mautbuchungsnachweise oder sonstige Abrechnungsdaten manuell bearbeitet werden. Im Prozess sollte berücksichtigt sein, dass der Auslöser einer solchen Korrektur auch der Mauterheber sein kann und dass im Prozess dahingehend unterschieden werden muss, ob die sich aus den Daten ergebenden Mautbeträge bereits an den Mauterheber ausgekehrt wurden oder nicht. Bei der Beschreibung sind die Vorgaben des Mauterhebers gemäß des Prozessdokuments „Information für EETS-Anbieter – MED Vergutschriftungsprozess“ zu berücksichtigen. Darstellung der Maßnahmen und Methoden, die zur Verhinderung von Missbrauch vorgesehen sind (z.B. Logging, lückenlose Dokumentation).(Vorlage Sicherheitskonzept)technisch-organisatorische Vorgaben14Kompatibilität der EETS-TeilsystemeFunktionale Beschreibung der vom EETS-Anbieter eingesetzten mautrelevanten IT-Komponenten sowie deren Schnittstellen und Hauptdatenflüsse zum/vom Mauterheber (High-Level-Systemdokumentation).Beschreibung aller Geschäftsprozesse und Erläuterung der geplanten Umsetzung der Schnittstellen „Bordgerät – straßenseitiges Kontrollequipment“, „Sperrliste“, „Nutzerlisten“, „Fahrspurdaten“,„Mautbuchungsnachweise“, „Tagesbericht“, Report „Information zu Auffälligkeiten bei Bordgeräten“ sowie der „übergreifenden Aspekte Anbindung MED“ und der „übergreifenden Aspekte Anbindung BALM“ im System des EETS-Anbieters (siehe Schnittstellenspezifikationen).IT-Serviceprozesse des EETS-Anbieters, die eine Verbindung zum Mauterheber haben, insbesondere in Hinblick auf die Art und Weise der Interaktion zwischen EETS-Anbieter und Mauterheber.15Beeinflussung des nationalen MautsystemsBeschreibung der Berührungspunkte zwischen dem System des EETS-Anbieters und dem Mautsystem des nationalen Betreibers (Kontrolle, Mauterhebungsdienst), und mit Hilfe welcher Maßnahmen eine negative Beeinflussung ausgeschlossen wird.16Funktionen des EETS-TeilsystemsFunktionale Beschreibung der vom EETS-Anbieter eingesetzten mautrelevanten IT-Komponenten (High-Level-Systemdokumentation).Beschreibung der Geschäftsprozesse in den Bereichen Fahrspurerhebung und Mautabrechnung sowie Prozesse zur Unterstützung der Kontrolle und Überwachung des Mauterhebers.Beschreibung der IT-Serviceprozesse des EETS-Anbieters.Erläuterung der geplanten Umsetzung der Schnittstellen „Bordgerät – straßenseitiges Kontrollequipment“, „Sperrliste“, „Nutzerlisten“, „Fahrspurdaten“, „Mautbuchungsnachweise“, „Tagesbericht“, Report „Information zu Auffälligkeiten bei Bordgeräten“ sowie der „übergreifenden Aspekte Anbindung MED“ und der „übergreifenden Aspekte Anbindung BALM“ im System des EETS-Anbieters (siehe Schnittstellenspezifikationen).17ZeitbasisErläuterung der Verwendung der Zeitbasis in den Komponenten des EETS-Anbieter-Teilsystems und Beschreibung des Prozesses zur Zeitsynchronisation.18SchnittstellenFunktionale Beschreibung der vom EETS-Anbieter geplanten Schnittstellen und Hauptdatenflüsse zum/vom Mauterheber (High-Level-Systemdokumentation).Beschreibung aller Geschäftsprozesse des EETS-Anbieters, die eine Verbindung zum Mauterheber haben, insbesondere in Hinblick auf die Art und Weise der Interaktion zwischen EETS-Anbieter und Mauterheber.Erläuterung der geplanten Umsetzung der Schnittstellen, insbesondere „Bordgerät – straßenseitiges Kontrollequipment“, „Sperrliste“, „Nutzerlisten“, „Fahrspurdaten“, „Mautbuchungsnachweise“, „Tagesbericht“, Report „Information zu Auffälligkeiten bei Bordgeräten“ sowie der „übergreifenden Aspekte Anbindung MED“ und der „übergreifenden Aspekte Anbindung BALM“ im System des EETS-Anbieters (siehe Schnittstellenspezifikationen).19SperrlisteBeschreibung des Geschäftsprozesses der Sperrung von Bordgeräten. Hier sind insbesondere auch technische Sonderfälle darzustellen, wie z. B. technische Defekte des Bordgeräts, gestörte Kommunikation über Mobilfunk.20NutzerlisteBeschreibung des Geschäftsprozesses, in dem Anfragen des Mauterhebers bezüglich Adress- und Fahrzeugdaten zu Ahndungszwecken behandelt werden, insbesondere hinsichtlich der Verfügbarkeit und Übermittlung der in Dokument 4.3.3 der Gebietsvorgaben, Schnittstellen 002b und 002c geforderten Informationen.Erläuterung der geplanten Umsetzung der Schnittstellen SST 002b/c „Adress- und Fahrzeugdaten und weitere Fahrzeuge eines EETS-Nutzers“ im System des EETS-Anbieters (siehe Dokument 4.3.3 − Spezifikation der Schnittstelle SST 002 – Nutzerlisten). Prüfung, wie entsprechende Meldungen über SST009 zu fehlenden Nutzerlisteneinträgen vom EETS-Anbieter berücksichtigt werden21TrustobjectsBeschreibung des Geschäftsprozesses des Austauschs der sicherheitsrelevanten Objekte zwischen EETS-Anbieter und Mauterheber.Erläuterung der geplanten Umsetzung der Schnittstelle 004 „Trustobjects“ im System des EETS-Anbieters (siehe Dokument 4.3.11 – Spezifikation der Schnittstelle SST 004 – Trustobjects).Prüfung, wie der Austausch sicherheitsrelevanter Daten für die Anbindung an den Mauterhebungsdienst mit dem nationalen Mautbetreiber vorgesehen wird.22Positionsdaten und Merkmale der Fahrzeugklassifizierung12••••••Regeln zur Übermittlung der Positionsdaten an die ZentraleGegebenenfalls vorhandene Sensor-FusionStillstandserkennungTunnelerkennungProzess der Anreicherung der Fahrspur mit FahrzeugparameternEinhaltung der Vorgaben der Ortungsspezifikation (Anlage zur SST 005)Verarbeitung in der OBU•••Manuelle/Automatisierte Nachbearbeitung von FahrspurenProzess der Anreicherung der Fahrspur mit FahrzeugparameternRegeln zur Bündelung und Übermittlung von Fahrspuren über die SST005Verarbeitung in der ZentraleBeschreibung des Geschäftsprozesses der Übermittlung der Positionsdaten und Merkmalen der Fahrzeugklassifizierung an den Mauterheber.Erläuterung der geplanten Umsetzung der Schnittstelle 005 „Fahrspuren“ im System des EETS-Anbieters (siehe Dokument 4.3.14, Spezifikation der Schnittstelle zum EETS-Anbieter SST 005 –Fahrspurdaten).Beschreibung der Prozessschritte der Erzeugung und Verarbeitung von Positionsdaten zu Fahrspuren durch die On-Board-Units des EETS-Anbieters bis zur Übermittlung der Fahrspuren an den Mauterheber über SST005. Dabei ist mindestens auf folgende Aspekte einzugehen:23MautbuchungsnachweiseBeschreibung des Geschäftsprozesses der Entgegennahme und Verarbeitung der Mautbuchungsnachweise vom Mauterheber.Erläuterung der geplanten Umsetzung der Schnittstelle 007R „Mautbuchungsnachweise“ im System des EETS-Anbieters (siehe Dokument 4.3.15, Spezifikation der Schnittstelle zum EETS-Anbieter SST 007R – Mautbuchungsnachweise).Angabe zum Format der gewünschten Übermittlung der tarifierten Abschnitte (nur IDs aus den Mautbasisdaten oder zusätzlich Texte) Angabe zu den gewünschten Regeln zur Zwangsbeendigung von Fahrten24TagesberichtBeschreibung des Geschäftsprozesses der Übermittlung des Tagesberichts.Erläuterung der geplanten Umsetzung der Schnittstelle 008 „Tagesbericht“ im System des EETS-Anbieters (siehe Dokument 4.3.6, Spezifikation der Schnittstelle zum EETS-Anbieter SST 008 − Tagesbericht).Prüfung ob zusätzlich vorgesehen ist, dass der EETS-Anbieter dem Mauterheber werktäglich bis spätestens 15.00 Uhr MEZ/MESZ eine E-Mail mit dem an den Mauterheber an diesem Werktag tatsächlich ausgekehrten Mauteinnahmen (Ist-Auskehrbetrag) übermittelt.25nicht ausgekehrte MautbuchungsnachweiseBeschreibung des Geschäftsprozesses der Entgegennahme der Zahlungsaufforderungen des Mauterhebers wegen nachweislich nicht ausgekehrter Mautbuchungsnachweise sowie der EETS-Anbieter internen Weiterverarbeitung.26nicht einbringliche NacherhebungenBeschreibung des Geschäftsprozesses der Entgegennahme der Zahlungsaufforderungen des Mauterhebers wegen nicht einbringlicher Nacherhebungen sowie der EETS-Anbieter internen Weiterverarbeitung.27MautbasisdatenSofern der EETS-Anbieter von der Möglichkeit Gebrauch machen will eine technische Schnittstelle zur Entgegennahme von Mautbasisdaten vorzuhalten:Beschreibung des Geschäftsprozesses der Entgegennahme der Mautbasisdaten und Beschreibung des Geschäftsprozesses des Mautbasisdatenmanagements, inklusive Entgegennahme und Verarbeitung der Mautbasisdaten des Mauterhebers im Teilsystem des EETS-Anbieters.Prüfung, ob diese Schnittstelle die Vorgaben der Schnittstelle 003 des Mauterhebers berücksichtigt28ÜberwachungsreportsBeschreibung des Geschäftsprozesses der Erfassung von Überwachungsdaten, inklusive Erstellung des geforderten Überwachungsreports.Vorlage eines beispielhaften Entwurfs eines Überwachungsreports in den vom Mauterheber geforderten Bereichen (siehe Vorgaben zu SST 013 – „Überwachungsreports“).29DSRC-DatenBeschreibung des Geschäftsprozesses der Übermittlung der DSRC-Daten.Erläuterung der geplanten Umsetzung der Schnittstelle SST 301 „Fahrzeuggerät des EETS-Anbieters und straßenseitigem Kontrollequipment des Mauterhebers“ im System des EETS-Anbieters (siehe Dokument 4.3.1 − Spezifikation der DSRC-Schnittstelle zwischen einem Bordgerät und der straßenseitigen Ausrüstung im Mautgebiet BFStrMG) inklusive Angabe der unterstützten Versionen der SST 30130GebührenklassenBeschreibung der Geschäftsprozesse der Nutzerregistrierung, Fahrzeugregistrierung, Deklaration am Fahrzeuggerät vor Fahrtbeginn.Beschreibung des Geschäftsprozesses der Fahrspurerhebung, insbesondere hinsichtlich der Zuordnung der statischen, gebührenrelevanten Parameter zur jeweiligen Fahrspur (z.B. dezentral durch das Bordgerät oder durch das Zentralsystem des EETS-Anbieters)Beschreibung der Möglichkeiten zur Nutzerinteraktion (HMI) der OBU (Benutzerhandbuch der OBU, Informationsmaterial für Nutzer).31Nicht-mautpflichtige BefahrungenBeschreibung der Geschäftsprozesse der Fahrspurerhebung und Mautbefreiung.Prüfung des Verfahrens zur Unterscheidung von mautpflichtigen und nichtmautpflichtigen Fahrzeugen, auch unter Berücksichtigung der Behandlung von Ausnahmen von der regulären Gebührenpflicht und der sich daraus ergebenden Folge, keine Fahrspurdaten über die Schnittstelle 005 an den Mauterheber zu übermitteln32Gebietsvorgabe ist entfallen33Zuordnung der MauterhebungBeschreibung des Geschäftsprozesses der Fahrspurerhebung.Beschreibung des Geschäftsprozesses der Mauterhebung.Es muss deutlich werden an welcher Stelle im Prozess die Zusammenführung zwischen Kfz-Kennzeichen und der Fahrspur erfolgt und wie einer falschen Zuordnung vorgebeugt wird.34Zuordnung des Bordgeräts123Fahrzeugverkauf mit Bordgerät,Tausch des Bordgeräts in einem FahrzeugWeitergabe des Bordgeräts an ein anderes Fahrzeug.Beschreibung der Geschäftsprozesse der Nutzerregistrierung, Fahrzeugregistrierung sowie der Prozesse zur Änderung von Nutzer- bzw. Fahrzeugdaten.Beschreibung der Geschäftsprozesse der Fahrzeuggeräteinstallation und Inbetriebnahme, insbesondere für das Szenario, dass der Nutzer vorher bereits ein Fahrzeuggerät des EETS-Anbieters verwendet hat (OBU-Tausch).Prüfung der Unterstützung der folgenden Prozesse im Teilsystem des EETS-Anbieters inklusive Sicherstellung der Einhaltung der Gebietsvorgabe und Auswirkungen auf die Übermittlung von Nutzerlisten gemäß Gebietsvorgabe 20:35Funktionsfähigkeit der BordgeräteBeschreibung des Geschäftsprozesses/ IT-Serviceprozesses des Systemmonitorings/-überwachung mit Fokus auf Monitoring der Fahrzeuggeräte.Beschreibung des Geschäftsprozesses des Remote-Device-Management der Fahrzeuggeräteflotte.Beschreibung des bei Auftreten von HW-Defekten an Fahrzeuggeräten (z.B. Überprüfung, Austausch, Reparatur, Neukonfiguration) ablaufenden Geschäftsprozesses.36Erhebungsbereitschaft des BordgerätsBeschreibung des Geschäftsprozesses/ IT-Serviceprozesses des Systemmonitorings/-überwachung mit Fokus auf Monitoring der Fahrzeuggeräte.Beschreibung der Anzeige- und Ausgabemöglichkeiten der Nutzerschnittstelle (HMI) der OBU bzw. der Applikation eines mit der OBU verbundenen Mobilgerätes (Benutzerhandbuch der OBU.)37Benutzerschnittstelle der BordgeräteBeschreibung der Möglichkeiten zur Nutzerinteraktion (HMI) der OBU (Benutzerhandbuch der OBU, Informationsmaterial für Nutzer).38Sicherstellung korrekter MauterhebungBeschreibung der IT-Serviceprozesse in den Bereichen Systemmonitoring/-überwachung, Backup sowie Desaster/Recovery. Beschreibung der Maßnahmen zur Minimierung der Eintrittswahrscheinlichkeit bzw. Maßnahmen zur Reduktion der Auswirkungen von Systemausfällen oder -störungen, insbesondere hinsichtlich der Sicherstellung der vollständigen Abrechnung und Auskehr der Mautbeträge (Risikomanagementplan).39Anpassungen des EETS-TeilsystemsBeschreibung des Vorgehens zur Umsetzung der genannten Veränderungen und Erweiterungen durch den EETS-Anbieter insbesondere hinsichtlich der durchzuführenden Phasen und der zu veranschlagenden Dauer.(Systemweiterentwicklungskonzept)40Gebietsvorgabe ist entfallen41Unterstützung der KontrollprozesseBeschreibung der Geschäftsprozesse der Nutzerregistrierung, Fahrzeugregistrierung und Änderungen der Angaben, insbesondere hinsichtlich der dabei erfassten Nutzer- und Fahrzeugdaten sowie deren Qualitätssicherung.Beschreibung der Geschäftsprozesse, die der EETS-Anbieter bezüglich der Befreiung einzelner Nutzer von der Mautpflicht vorsieht inklusive der vorgesehenen Maßnahmen zur Information der Nutzer über die Bestimmungen und Möglichkeiten der Mautbefreiung.Beschreibung des Geschäftsprozesses, in dem Anfragen des Mauterhebers bezüglich Adress- und Fahrzeugdaten zu Ahndungszwecken behandelt werden, insbesondere hinsichtlich der Verfügbarkeit und Übermittlung der in den Schnittstellen 002b und 002c geforderten Informationen.Beschreibung des Geschäftsprozesses der den Umgang mit Ansprüchen des Mauterhebers im Rahmen der Anbieterausfallhaftung beinhaltet.Erläuterung der geplanten Umsetzung der Schnittstelle SST 301 „Fahrzeuggerät des EETS-Anbieters und straßenseitigem Kontrollequipment des Mauterhebers“ im System des EETS-Anbieters (siehe Spezifikation der DSRC-Schnittstelle zwischen einem Bordgerät und der straßenseitigen Ausrüstung im Mautgebiet BFStrMG).Erläuterung der geplanten Umsetzung der Schnittstellen SST 002b/c „Adress- und Fahrzeugdaten bzw. weitere Fahrzeuge eines EETS-Nutzers“ im System des EETS-Anbieters (siehe Spezifikation der Schnittstelle SST 002 – Nutzerlisten).42Datenübermittlung für KontrollzweckeErläuterung der geplanten Umsetzung der Schnittstelle SST 301 „Fahrzeuggerät des EETS-Anbieters und straßenseitigem Kontrollequipment des Mauterhebers“ im System des EETS-Anbieters (siehe Spezifikation der DSRC-Schnittstelle zwischen einem Bordgerät und der straßenseitigen Ausrüstung im Mautgebiet BFStrMG).Erläuterung der geplanten Umsetzung der Schnittstellen SST 002b/c „Adress- und Fahrzeugdaten und weitere Fahrzeuge eines EETS-Nutzers“ im System des EETS-Anbieters (siehe Spezifikation der Schnittstelle SST 002 –„Nutzerlisten“).Darstellung der Maßnahmen und Methoden zur Erkennung und Verhinderung von Manipulation am Fahrzeuggerät.(Vorlage Sicherheitskonzept)43Ermöglichung der KontrolleErläuterung der geplanten Umsetzung der Schnittstelle SST 301 „Fahrzeuggerät des EETS-Anbieters und straßenseitigem Kontrollequipment des Mauterhebers“ im System des EETS-Anbieters (siehe Spezifikation der DSRC-Schnittstelle zwischen einem Bordgerät und der straßenseitigen Ausrüstung im Mautgebiet BFStrMG).Beschreibung der Anzeige- und Ausgabemöglichkeiten der Nutzerschnittstelle (HMI) der OBU (Benutzerhandbuch der OBU).44Information über technische ProblemeBeschreibung der IT-Serviceprozesse im Bereich Systemmonitoring/-überwachung. Hier sind insbesondere die Aktivitäten darzustellen, im Rahmen derer der Mauterheber über Störungen und Ausfälle informiert wird.45Sicherheit - Gefahren für Menschen, Sachgüter und UmweltBeschreibung der technischen Daten der für den Einsatz vorgesehenen OBU, insbesondere hinsichtlich der vorhandenen Typenzulassungen (Benutzerhandbuch der OBU). Hinweis: Für die in Verkehr gebrachten Geräte sollte die Erfüllung der Gebietsvorgabe bereits durch die entsprechenden Konformitätsnachweise der Baumuster erbracht sein.46VerkehrssicherheitBeschreibung gegebenenfalls notwendiger straßenseitiger Komponenten im System des EETS-Anbieters (High-Level-Systemdokumentation). Sofern straßenseitige Einrichtungen vorgesehen werden, ist zu beschreiben, wie Beeinträchtigungen der Funktionsfähigkeit von anderen Einrichtungen, Einschränkungen der Verkehrssicherheit sowie der Arbeiten zum Ausbau und Erhalt der Straßeninfrastruktur ausgeschlossen werden.47Einbauten in FahrbahnSchriftlicher Hinweis zur Kenntnisnahme und Akzeptanz der Vorgabe.Beschreibung gegebenenfalls notwendiger straßenseitiger Komponenten im System des EETS-Anbieters (High-Level-Systemdokumentation).48Kommunikation mit straßenseitigen EinrichtungenGeeignete Nachweise der korrekten Funktion der DSRC-Schnittstelle, wie beispielsweise vorhandene Zertifizierungen, Testabschlussberichte und/oder Testprotokolle.49gebührenrelevante ParameterBeschreibung des Geschäftsprozesses der Fahrzeugregistrierung sowie des Prozesses zur Änderung von Fahrzeugdaten insbesondere im Hinblick auf die vorgesehenen Schritte zur Prüfung und Validierung der vom Nutzer angegebenen Parameter (z.B. Abgleich mit Fahrzeugpapieren, Anfrage beim nationalen Fahrzeugregister).50Änderung von ParameternBeschreibung der Möglichkeiten zur Nutzerinteraktion (HMI) der OBU und/oder der Applikation eines mit der OBU verbundenen Mobilgerätes (Benutzerhandbuch der OBU, Informationsmaterial für Nutzer).51Sicherung von DatenVorlage des Sicherheitskonzepts des EETS-Anbieters, welches die in den IT-Systemen und Schnittstellen verarbeiteten Daten sowie die umgesetzten Maßnahmen zur Sicherung von Vertraulichkeit, Integrität, Authentizität und Verfügbarkeit beschreibt.Vorlage des Datenschutzkonzepts und Prüfung ob Maßnahmen zum Schutz personenbeziehbarer Daten und Einhaltung der Datenschutzanforderungen der nationalen Gesetze sowie der Datenschutz-Grundverordnung und Richtlinie 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2002 über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation (ABl. L 201 vom 31.7.2002, S. 37), die zuletzt durch die Richtlinie 2009/136/EG (ABl. L 337 vom 18.12.2009, S. 11, L 241 vom 10.9.2013, S. 9; L 162 vom 23.6.2017, S. 6) geändert worden ist, beim EETS-Anbieter umgesetzt52MissbrauchsschutzBeschreibung der Möglichkeiten zur Identifikation von betrügerischen Eingriffen sowie der dann durchzuführenden Maßnahmen zur Verhinderung von negativen Auswirkungen.(Vorlage Sicherheitskonzept)53Überwachung interner Einrichtungen des EETS-AnbietersBeschreibung der IT-Serviceprozesse in den Bereichen Systemmonitoring/-überwachung, Backup sowie Desaster/Recovery.Beschreibung der Maßnahmen zur Minimierung der Eintrittswahrscheinlichkeit und Maßnahmen zur Reduktion der Auswirkungen von Systemausfällen oder -störungen, insbesondere hinsichtlich der Sicherstellung der vollständigen Abrechnung und Auskehr der Mautbeträge.(Risikomanagementplan)54QualitätsparameterSchriftlicher Hinweis zur Kenntnisnahme und Akzeptanz der Vorgabe.Beschreibung der technischen Prozesse und Geschäftsprozesse zur Umsetzung und Erfüllung der Qualitätsanforderungen.55System zur QualitätsmessungBeschreibung des Systems, das der EETS-Anbieter zur Messung und Überwachung der Qualität seines Systems und seiner Prozesse unterhält. (High-Level Systemdokumentation)Beschreibung der Maßnahmen zur Minimierung der Eintrittswahrscheinlichkeit und Reduktion der Auswirkungen von Qualitätsverschlechterungen.Beschreibung der Maßnahmen, die bei festgestellter Verschlechterung ergriffen werden, um die Qualität wiederherzustellen. (Risikomanagementplan)56Information zu Auffälligkeiten bei BordgerätenBeschreibung des Geschäftsprozesses, in dem die Entgegennahme und Verarbeitung der vom Mauterheber über die SST 009 an den EETS-Anbieter gesendeten Informationen zu Auffälligkeiten bei Bordgeräten vorgesehen wird.Beschreibung der Maßnahmen, die der EETS-Anbieter basierend auf den über SST 009 empfangenen Informationen zur Qualitätsüberwachung und Systemoptimierung ergreift.Tabelle 2: Schwerpunkte bei der Prüfung der Dokumentation
Der Mauterheber fasst die Ergebnisse der Dokumentenprüfung in einem Prüfbericht zusammen. In dem Prüfbericht ist für jede Vorgabe vermerkt, ob basierend auf der vom EETS-Anbieter vorgelegten Dokumentation von einer Erfüllung der Vorgabe ausgegangen werden kann.
3.3 Quality Gate - QG1
Für das Bestehen des ersten Prüfblocks „Dokumentationsprüfung“ gelten die in Abschnitt 2.8 genannten Kriterien.
4 Schnittstellenprüfung und Kompatibilitätstests (Prüfblock 2 - Phase 1)
4.1 Prüfgegenstand und Ziel
12der Feststellung des robusten, korrekten und vollständigen Datenaustausches über alle für die Phase 1 relevanten Schnittstellen des Teilsystems des EETS-Anbieters und des EETS-Teilsystems des Mauterhebers (siehe Tabelle 3) unddem Nachweis einfacher funktionaler Abläufe im Teilsystem des EETS-Anbieters.Im Rahmen der Schnittstellenprüfung, die in Phase 1 durchgeführt wird, erfolgt die Überprüfung der grundlegenden Funktionalität des Teilsystems des EETS-Anbieters mit dem EETS-Teilsystem des Mauterhebers, bestehend aus:
12Nachweis der Kompatibilität der Bordgeräte des EETS-Anbieters zu den Kontrolleinrichtungen des deutschen Mautsystems (Kontrollsäule, Kontrollbrücke, Kontrollfahrzeug einschließlich der Handgeräte) und Funktionsfähigkeit der DSRC-Kommunikation (DSRC-Kompatibilitätstests)Nachweis der Kompatibilität zum Mauterhebungsdienst (MED) in Bezug auf die Schnittstellen zwischen dem Teilsystem des EETS-Anbieters und dem MED sowie in Bezug auf die Erfüllung der Anforderungen an die Ortung durch die Bordgeräte des EETS-Anbieters (MED-Kompatibilitätstests).Die Kompatibilitätstests, die ebenfalls in der Phase 1 durchgeführt werden, umfassen Prüfungen mit den Bordgeräten des EETS-Anbieters und Prüfungen der Schnittstellen und funktionalen Abläufe zwischen dem Teilsystem des EETS-Anbieters zum Mauterhebungsdienst. Die Kompatibilitätstests umfassen zwei Schwerpunkte:
Die Kompatibilitätstests werden durch den nationalen Mautbetreiber im Auftrag des Mauterhebers geplant und durchgeführt.Voraussetzung für die Aufnahme der Phase 1 ist das Bestehen des Quality Gates 1 gemäß Abschnitt 3.3 und die Verfügbarkeit der für den Schnittstellentest und die Kompatibilitätstests benötigten Ressourcen.Der erfolgreiche Abschluss der Phase 1 ist Voraussetzung für den Beginn des Probebetriebs (Phase 2).Nach Abschluss der Schnittstellenprüfung und der Kompatibilitätstests hat der EETS-Anbieter am Ende der Phase 1 die Möglichkeit, eigene Fahrtests mit eigenen Fahrzeugen durchzuführen, sofern diese in seine Prüfplanung integriert und terminlich und inhaltlich vom Mauterheber freigegeben wurden. Die Fahrtests sollen dem EETS-Anbieter dazu dienen, eigene Abläufe und Prüfschwerpunkte und -aspekte zu testen, die für sein Teilsystem relevant sind. Der Mauterheber wird dem EETS-Anbieter für die Durchführung der EA-Fahrtests eine Mitnutzung der für die MED-Kompatibilitätstests eingerichteten Systemumgebung ermöglichen.
4.2 Prüforganisation, -umgebung und Rahmenbedingungen
Der EETS-Anbieter benennt die verantwortlichen Ansprechpartner für die Durchführung, Begleitung und Koordinierung der Prüfaktivitäten. Der Mauterheber benennt seinerseits entsprechende Ansprechpartner für die Schnittstellenprüfung und die Kompatibilitätstests. Mauterheber und EETS-Anbieter sorgen dafür, dass die jeweils genannten Verantwortlichen für den gesamten Zeitraum der Phase 1 zur Verfügung stehen.Die in der Phase 1 verwendete Prüfumgebung besteht seitens des Mauterhebers aus der Testumgebung des BALM Zentralsystem und aus der Testumgebung des nationalen Mautbetreibers. Seitens des EETS-Anbieters besteht sie aus einem wirkbetriebsnahen Erprobungssystem oder seinem Wirkbetriebssystem.
Abbildung 2: Testumgebung Phase 1Die Systeme sind über die technischen Schnittstellen gekoppelt.Die folgende Abbildung veranschaulicht die verwendete Prüfumgebung:
12345Die Testumgebung des Mauterhebers repräsentiert das EETS-Teilsystem des Mauterhebers, und umfasst die Schnittstellenprüfumgebung des Mauterhebers und die Testumgebung für die Kompatibilitätstests des nationalen Betreibers.•••••Schnittstelle 001 „Blocklist/Sperrliste“Schnittstelle 002 „Nutzerlisten“Schnittstelle 003 „Mautbasisdaten“ –Tests dieser Schnittstelle erfolgen nur im Fall, dass der EETS-Anbieter eine Übertragung von Mautbasisdaten über die Schnittstelle implementiert hatSchnittstelle 008 „Tagesberichte“Schnittstelle 099 „Acknowledgement/Quittungen“Die Schnittstellenprüfumgebung des Mauterhebers umfasst die folgenden wirksystem-identischen Schnittstellen vom EETS-Teilsystem des Mauterhebers zum Teilsystem des EETS-Anbieters:••••••••Schnittstelle 301 „DSRC-Kontrolldaten“Technische Komponenten zur Prüfung der Kompatibilität der Bordgeräte des EETS-Anbieters mit den Kontrolleinrichtungen des nationalen Mautbetreibers (Laborkomponente, Kontrolleinrichtungen)Schnittstelle 005 „Fahrspurdaten“Schnittstelle 007R „Mautbuchungsnachweise“Schnittstelle 009 Report „Information zu Auffälligkeiten bei Bordgeräten“Schnittstelle 099a/c „Acknowledgement/Quittungen“Technische Komponenten des MauterhebungsdienstesOrtungsreferenzsystem des nationalen Mautbetreibers zur Auswertung der MED-KompatibilitätstestsDie Testumgebung für die Kompatibilitätstests umfasst:••••Eingriffe in die Software des Teilsystems des EETS-Anbieters sind nach Absprache mit dem Mauterheber zur Behebung von Fehlern zulässig. Weiterhin müssen in Abstimmung mit dem Mauterheber die nach einer Fehlerbehebung erneut zu durchlaufenden Prüffälle festgelegt werden.Die Anpassung der Konfiguration ist in Abstimmung mit dem Mauterheber zulässig.Es kommen die für den Wirkbetrieb bestimmten Bordgeräte des EETS-Anbieters zum Einsatz.Der EETS-Anbieter muss sicherstellen, dass ausschließlich Daten zur Testumgebung des Mauterhebers gesendet werden, die im Rahmen der Prüfungen erzeugt werden.Das Teilsystem des EETS-Anbieters muss die folgenden Randbedingungen erfüllen:Die im Rahmen der Phase 1 zwischen EETS-Anbieter und Mauterheber ausgetauschten Schlüssel unterliegen auf Seite des Mauterhebers keinem besonderen Schutzbedürfnis.
Die Durchführung der Prüfungen erfolgt unter Verwendung der folgenden Ausrüstung. Die hier genannten Verantwortlichkeiten gelten in Ergänzung zu den in Kapitel 2.4 genannten Verantwortlichkeiten speziell für diese Prüfphase.
AusrüstungVerantwortlichBereitstellung der für die Durchführung der Kontrolle notwendigen EinrichtungenNationaler Mautbetreiber i.A. des MauterhebersBereitstellung, Betrieb und Administration der SchnittstellenprüfumgebungMauterheberBereitstellung, Betrieb und Administration der Testumgebung für die KompatibilitätstestsNationaler Mautbetreiber i.A. des Mauterhebers und MauterheberBereitstellung, Betrieb und Administration des Ortungsreferenzsystems für die KompatibilitätstestsNationaler Mautbetreiber i.A. des MauterhebersBereitstellung und Betrieb von Fahrzeugen für die Kompatibilitätstests, in die die Bordgeräte des EETS-Anbieters verbaut werdenNationaler Mautbetreiber i.A. des Mauterhebersbetriebsbereites Zentralsystem im wirkbetriebsnahen Erprobungssystem oder im Wirkbetriebssystem des EETS-AnbieterEETS-AnbieterBordgeräte in ausreichender Zahl samt notwendigem Zubehör (z.B. Verkabelung, Befestigungsmaterial)EETS-Anbieter
Tabelle 2: Verantwortlichkeit für die Ausrüstung der Prüfumgebung
123Fahrtests unter realen Verkehrsbedingungen auf öffentlichen StraßenBetrachtung des Teilsystems des EETS-Anbieters inklusive der Bordgeräte als Blackbox, d.h. die Betrachtung erfolgt anhand des Verhaltens an den Schnittstellen zwischen EETS-Anbieter und Mauterheberkeine Durchführung von Last- oder Performancetests in dieser Phase1234korrekter und vollständiger Datenaustausch an den zentralseitigen Schnittstellen zum Mauterheber und an den DSRC-Empfangseinheiten des MauterhebersKompatibilität des Teilsystems des EETS-Anbieters mit dem EETS-Teilsystem des MauterhebersEinhaltung der Vorgaben an die Ortungsqualität der Bordgeräte für den Mauterhebungsdienst und die Vorgaben an die Kompatibilität der Bordgeräte zu den Kontrolleinrichtungen des Mauterhebersergänzende Negativtests in Form von Stichproben zum Nachweis der Robustheit des Teilsystems des EETS-Anbieters gegenüber vom Regelfall abweichendem Verhalten des EETS-Teilsystems des MauterhebersDie Prüfungen der Phase 1 erfolgen unter folgenden Prüfbedingungen:Die Definition der Vorgaben für die Prüfungen der Phase 1 erfolgt unter Berücksichtigung folgender Randbedingungen:
4.3 Vorgehensweise und Dokumentation
4.3.1 Schnittstellenprüfung
Die im Rahmen der Schnittstellenprüfung durchzuführenden Prüffälle sind im Prüfkatalog Anlage [1] dokumentiert. Die Prüffälle werden durch eine Prüfspezifikation konkretisiert, die vom Mauterheber erstellt und dem EETS-Anbieter im Vorfeld der Durchführung der Schnittstellenprüfung bereitgestellt wird.
Die Prüffälle der Schnittstellenprüfung müssen vom EETS-Anbieter gemäß der abgestimmten Prüfplanung durchgeführt und dokumentiert werden. Sofern der EETS-Anbieter andere Dienste unter Verwendung seiner Bordgeräte vorsieht, sind diese Dienste bei der Durchführung der Prüffälle, wie im realen Betrieb zu erwarten, parallel zu betreiben.
Die Prüffälle werden gemäß ihrer Beschreibung in der Prüfspezifikation durchgeführt. In der Prüfspezifikation sind die durchzuführenden Schritte detailliert beschrieben. Die bei der Durchführung über die Schnittstellen vom Teilsystem des EETS-Anbieters zur Testumgebung übertragenen Daten werden in der Testumgebung aufgezeichnet. Für alle Prüfschritte und Prüffälle ist ein erwartetes Ergebnis definiert, das als Referenz für die Auswertung verwendet wird.
Im Rahmen der Schnittstellenprüfung ist der EETS-Anbieter für die Durchführung aller Prüfaktivitäten und damit auch für die Dokumentation der Prüfergebnisse in Form von Prüfprotokollen und des Abschlussberichts verantwortlich. Der EETS-Anbieter muss sich die notwendigen Informationen, die zur Dokumentation der Prüfergebnisse der Schnittstellenprüfung notwendig sind, aus seinem Teilsystem und dem Teilsystem des Mauterhebers (Testumgebung) beschaffen.
4.3.2 Kompatibilitätstests
Die im Rahmen der Kompatibilitätstests durchzuführenden Prüffälle sind im Prüfkatalog Kompatibilitätstests Anlage [2] und [3] dokumentiert. Die im Prüfkatalog aufgelisteten Prüffälle werden durch Prüfspezifikationen konkretisiert, die vom nationalen Mautbetreiber im Auftrag des Mauterhebers erstellt und dem EETS-Anbieter im Vorfeld der Durchführung der Kompatibilitätstests bereitgestellt werden.
1)2)DSRC-Kompatibilitätstestsder Bordgeräte des EETS-Anbieters mit den Kontrolleinrichtungen und Einhaltung der Vorgaben der SST 301. Im Rahmen dieses Bereichs werden betriebliche und fachliche Funktionsprüfungen mit den Bordgeräten des EETS-Anbieters durchgeführt. Diese Prüfungen finden teilweise in einem Testlabor und teilweise im Rahmen echter Befahrungen des mautpflichtigen Netzes statt.MED-Kompatibilitätstestsdes Teilsystems des EETS-Anbieters mit dem Mauterhebungsdienst. Im Rahmen der MED-Kompatibilitätstests wird einerseits die korrekte Umsetzung und Kompatibilität der Schnittstellen geprüft, die zwischen dem Zentralsystem des EETS-Anbieters und dem Zentralsystem des Mauterhebungsdienstes existieren. Weiterhin wird im Rahmen der MED-Kompatibilitätstests die Einhaltung der Anforderungen an die Ortungsgenauigkeit durch die Bordgeräte des EETS-Anbieters geprüft.Die Kompatibilitätstests werden vom nationalen Mautbetreiber durchgeführt und bestehen aus zwei Prüfbereichen:
Die Prüffälle der Kompatibilitätstests werden vom nationalen Mautbetreiber im Auftrag des Mauterhebers gemäß der abgestimmten Prüfplanung durchgeführt und dokumentiert. Für alle Prüfschritte und Prüffälle der Kompatibilitätstests ist ein erwartetes Ergebnis definiert, das als Referenz für die Auswertung verwendet wird. Im Rahmen der Kompatibilitätstests ist der nationale Mautbetreiber im Auftrag des Mauterhebers für die Durchführung aller Prüfaktivitäten und damit auch für die Dokumentation der Prüfergebnisse in Form von Prüfprotokollen und des Abschlussberichts verantwortlich.
Während der Durchführung der MED-Kompatibilitätstests muss der EETS-Anbieter dem nationalen Mautbetreiber einen wöchentlichen Bericht über den Erhebungsstatus der eingesetzten Bordgeräte übermitteln. Der Bericht muss jeweils für die Vorwoche eine tabellarische Übersicht mit den Zeiträumen enthalten, in denen sich die verwendeten Bordgeräte im Erhebungsstatus „nicht erhebungsbereit“ befanden.
4.4 Übersicht über die Prüfszenarien
4.4.1 Schnittstellenprüfung
PrüfszenarioBezeichnungSchwerpunkt der PrüfungP1-SSP-001Austausch von sicherheitsrelevanten Objekten (SST 004)korrekter Austausch und Verwendung sicherheitsrelevanter ObjekteP1-SSP-002technische Prüfung der Schnittstellen zwischen BALM Zentralsystem und EETS-Anbieter (SST 001, SST 002, SST 008, SST 099)korrekter KommunikationsablaufP1-SSP-003Verwalten der Nutzerliste (Userlist SST 002a)Vollständigkeit und fachliche Korrektheit der Fahrzeug- und BordgerätedatenP1-SSP-004Verwalten der Blocklist/Sperrliste (SST 001)Vollständigkeit und fachliche Korrektheit der Blocklist/SperrlisteP1-SSP-005Verwalten von Nutzeradress- und Fahrzeugdaten (SST 002b)Vollständigkeit und fachliche Korrektheit der Nutzeradress- und FahrzeugdatenP1-SSP-006Verwalten der Fahrzeugliste von EETS-Nutzern (SST 002c)Vollständigkeit und fachliche Korrektheit der Fahrzeugliste von EETS-NutzernP1-SSP-007Erzeugung von Tagesberichten (SST 008)fachliche Korrektheit der TagesberichteP1-SSP-008(optional)Übertragung der Mautbasisdaten (SST 003) an den EETS-AnbieterTechnische Funktionsfähigkeit der Übermittlung der Mautbasisdaten an den EETS-Anbieter. Die Durchführung ist optional, in Abhängigkeit davon, ob der EETS-Anbieter die Umsetzung der Schnittstelle beabsichtigt.Für die Schnittstellenprüfung - Phase 1 definiert der Mauterheber Prüffälle für durchzuführende Prüfungen.Die Prüffälle des Mauterhebers sind in folgenden Szenarien gruppiert:
Tabelle 3: Liste der Prüfszenarien für Phase 1 – Schnittstellenprüfung
Im Prüfkatalog „Schnittstellenprüfung“ Anlage [1] finden sich die relevanten Informationen und Definitionen zu den in den oben aufgeführten Prüfszenarien gruppierten Prüffällen.
4.4.2 Kompatibilitätstests
PrüfszenarioBezeichnungSchwerpunkt der PrüfungDSRC - KompatibilitätstestsP1-KTD-001Betriebliche DSRC-Kompatibilitätstests der SST 301 – DSRC-KommunikationEinhaltung der betrieblichen und technischen Vorgaben der DSRC-KommunikationP1-KTD-002Fachliche DSRC-Kompatibilitätstests der SST 301 – DSRC-KommunikationKorrekte fachliche Belegung der Informationen und Attribute der DSRC-KommunikationMED - KompatibilitätstestsP1-KTM-001Ortungstests der BordgerätePrüfung der Einhaltung der Anforderungen an die OrtungsqualitätP1-KTM-002Erhebungstest unter AlltagsbedingungenEmpfang und fachliche Korrektheit der Fahrspuren, Übermittlung von Mautbuchungsnachweisen, Übermittlung Auffälligkeiten bei BordgerätenFür die Kompatibilitätstests - Phase 1 definiert der nationale Mautbetreiber im Auftrag des Mauterhebers Prüffälle für die durchzuführenden Prüfungen, die in folgende Szenarien gruppiert sind:
Tabelle 4: Liste der Prüfszenarien für Phase 1 – Kompatibilitätstests
In den Prüfkatalogen „Kompatibilitätstests“ Anlage [2] und [3] finden sich die relevanten Informationen und Definitionen zu den in den oben aufgeführten Prüfszenarien gruppierten Prüffällen.
4.5 Quality Gate - QG 2
Für das Bestehen der Phase 1 des Prüfblocks 2 und den Übergang in die nächste Prüfphase gelten die in Abschnitt 2.8 genannten Kriterien.
5 Probebetrieb (Prüfblock 2 - Phase 2)
5.1 Prüfgegenstand und Ziel
Im Rahmen des Probebetriebs (Phase 2) erfolgt eine Überprüfung des Teilsystems des EETS-Anbieters, für die der Mauterheber ein wirkbetriebsnahes Erprobungssystem und der EETS-Anbieter ein wirkbetriebsnahes Erprobungssystem oder sein Wirkbetriebssystem verwenden.
Voraussetzung für die Aufnahme der Phase 2 ist der in Abschnitt 4.5 beschriebene, erfolgreiche Abschluss der Phase 1 und die Verfügbarkeit der für den Probebetrieb benötigten Ressourcen.
Ziel des Probebetriebs ist die Überprüfung der Funktions- und Betriebsfähigkeit des Teilsystems des EETS-Anbieters in Hinblick auf die Erfüllung der Vorgaben des Mauterhebers. Ein weiteres Ziel ist die Sicherstellung, dass das Teilsystem des EETS-Anbieters das nationale deutsche Mautsystem und die Teilsysteme anderer EETS-Anbieter nicht negativ beeinflusst.
Im Rahmen des Probebetriebs werden Ende-zu-Ende Prozesse durchgeführt, wie sie auch im späteren Produktivbetrieb auftreten. Diese Prozesse umfassen technische und organisatorische Abläufe.
Der erfolgreiche Abschluss der Phase 2 ist Voraussetzung für den Eintritt in die dritte Prüfphase, den Pilotbetrieb.
5.2 Prüforganisation, -umgebung und Rahmenbedingungen
Der EETS-Anbieter benennt die verantwortlichen Ansprechpartner für die Durchführung und Koordinierung der Prüfaktivitäten. Der Mauterheber benennt seinerseits entsprechende Ansprechpartner für den Probebetrieb.
Mauterheber und EETS-Anbieter sorgen dafür, dass die jeweils genannten Verantwortlichen für den gesamten Probebetrieb zur Verfügung stehen.
Die Probebetriebsumgebung unterstützt alle für diese Prüfphase relevanten Verfahren und Prozesse des EETS-Anbieters und des Mauterhebers.
Der EETS-Anbieter stellt dazu sein wirkbetriebsnahes Erprobungssystem oder alternativ sein Wirkbetriebssystem zur Verfügung, welches über die technischen Schnittstellen an das wirkbetriebsnahe Erprobungssystem des Mauterhebers angebunden wird. Zu diesem Zweck werden zwischen EETS-Anbieter und Mauterheber sowie dem nationalen Mautbetreiber die notwendigen Systemzugangsschlüssel und weitere notwendige und sicherheitsrelevante Informationen ausgetauscht. Nach erfolgter Anbindung der Systeme wird die Funktionsfähigkeit der Probebetriebsumgebung verifiziert, erst dann können die Prüfungen beginnen.
Bordgeräte des EETS-Anbieters, die in den Kompatibilitätstests der Phase 1 eingesetzt wurden, sind im Vorfeld der Prüfaktivitäten des Probebetriebs zu deaktivieren.
Die Durchführung der Prüffälle des Probebetriebs auf Grundlage der vom Mauterheber bereitgestellten Prüfspezifikation erfolgt durch den EETS-Anbieter. Die Prüfungen werden unter anderem durch Fahrten auf ausgewählten Referenzstrecken durchgeführt, die sowohl Teile des mautpflichtigen und des nicht-mautpflichtigen Streckennetzes enthalten.
Die Referenzstrecken sind in den entsprechenden Prüffällen des Prüfszenarios P2-001 festgelegt und in der Prüfspezifikation dokumentiert, welche den Prüfkatalog „Probebetrieb“ Anlage [4] konkretisiert.
Für die Durchführung der Befahrungen der Referenzstrecken des mautpflichtigen Streckennetzes kann der EETS-Anbieter PKW mit eingebautem Bordgerät einsetzen. Allerdings ist für das Prüfszenario P2-005 „korrekte Kontrollprozesse“ zwingend der Einsatz von mautpflichtigen LKWs vorzusehen.
5.3 Übersicht Prüfszenarien
PrüfszenarioBeschreibungP2-001korrekte MauterhebungP2-002korrekte Abrechnung und AuskehrP2-003Überwachung des EETS-AnbietersP2-004Szenario ist entfallenP2-005korrekte KontrollprozesseDie in der folgenden Tabelle dargestellten Szenarien bilden die Grundlage für die Prüfungen, die im Rahmen des Probebetriebs durchgeführt werden müssen.
Tabelle 5: Liste der Prüfszenarien für Phase 2 – Probebetrieb
Um einen Überblick über die Inhalte der Prüfphase zu geben, werden in den folgenden Abschnitten die einzelnen Prüfszenarien beschrieben. Die detaillierten Vorgaben zu den durchzuführenden Prüffällen, wie z.B. die jeweils zu erreichenden Ergebnisse, ergeben sich aus der Prüfspezifikation, welche den Prüfkatalog „Probebetrieb“ Anlage [4] konkretisiert. Übergreifend gelten für alle Szenarien die Inhalte des Abschnitts 5.2.
5.3.1 P2-001 – korrekte Mauterhebung
5.3.2 P2-002 – korrekte Abrechnung und Auskehr
5.3.3 P2-003 – Überwachung des EETS-Anbieters
5.3.4 P2-005 – korrekte Kontrollprozesse
5.4 Quality Gate - QG3
Für das Bestehen des Probebetriebs und den Übergang in die nächste Prüfphase gelten die in Abschnitt 2.8 genannten Kriterien.
6 Pilotbetrieb (Prüfblock 2 - Phase 3)
6.1 Prüfgegenstand und Ziel
Im Rahmen der dritten Prüfphase, des Pilotbetriebs, erfolgt eine Überprüfung des Teilsystems des EETS-Anbieters in der jeweiligen Wirkbetriebsumgebung des Mauterhebers, des nationalen Mautbetreibers und des EETS-Anbieters.
Der EETS-Anbieter stellt eine Nutzerreferenzgruppe bereit, die im Rahmen des Pilotbetriebs wirkbetriebskonform Befahrungen durchführt und für die Maut im EETS-Gebiet BFStrMG erhoben wird. Die Nutzerreferenzgruppe ist eine ausgewählte Gruppe von Nutzern des EETS-Anbieters, die grundsätzlich aus Transportunternehmen des gewerblichen Güterkraftverkehrs besteht. Diese ausgewählte Gruppe von Nutzern muss beim EETS-Anbieter für den EETS-Dienst registriert und bereit sein, am Pilotbetrieb teilzunehmen. Zur Qualitätssicherung und um detailliertere technische Analysen von Ortungsauffälligkeiten zu ermöglichen, sollte der EETS-Anbieter für die Bordgeräte der Nutzerreferenzgruppe eine Einwilligung einholen, die dem nationalen Mautbetreiber eine Aufbewahrung und Verarbeitung der erhobenen Fahrspuren während des Pilotbetriebs ermöglicht. Die Nutzerreferenzgruppe hat zum Ziel, ein realistisches Fahrverhalten im Pilotbetrieb abzubilden. Sie muss so ausgewählt sein, dass sie die Vorgaben abdeckt. Vorgaben sind zum Beispiel ein bestimmter Umfang an Befahrungen, die im EETS-Gebiet BFStrMG während der Dauer des Pilotbetriebs zurückzulegen sind.
Voraussetzung für die Aufnahme der Phase 3 ist der in Abschnitt 5.4 beschriebene, erfolgreiche Abschluss der Phase 2 und die Verfügbarkeit der für die Prüfphase benötigten Ressourcen.
Ziel des Pilotbetriebs ist die Überprüfung der Funktionsfähigkeit des Teilsystems des EETS-Anbieters auf Basis der übergreifenden Prozesse des Mauterhebers und des EETS-Anbieters sowie die Erfüllung der Vorgaben des Mauterhebers. Ein weiteres Ziel ist die Sicherstellung, dass das Teilsystem des EETS-Anbieters das nationale deutsche Mautsystem und die Teilsysteme anderer EETS-Anbieter nicht negativ beeinflusst. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Phase 3 ist das Prüfprogramm beendet und die Voraussetzung für die Feststellung der Gebrauchstauglichkeit gegeben.
6.2 Prüforganisation, -umgebung und Rahmenbedingungen
Der EETS-Anbieter benennt die verantwortlichen Ansprechpartner für die Durchführung und Koordinierung der Prüfaktivitäten. Der Mauterheber benennt seinerseits entsprechende Ansprechpartner für den Pilotbetrieb.
Der EETS-Anbieter übermittelt dem Mauterheber eine Liste der am Pilotbetrieb teilnehmenden Fahrzeuge bzw. Bordgeräte. In der Liste kennzeichnet der EETS-Anbieter für welche Bordgeräte eine Einwilligung zur temporären Aufbewahrung und Verarbeitung der Fahrspuren zum Zwecke der Qualitätssicherung während des Pilotbetriebs vorliegt.
Mauterheber und EETS-Anbieter sorgen dafür, dass die jeweils genannten Verantwortlichen für den gesamten Pilotbetrieb zur Verfügung stehen. Im Pilotbetrieb werden die Wirkbetriebsumgebungen des EETS-Anbieters und des Mauterhebers verwendet.
123456789Alle Schnittstellen des EETS-Anbieters zu Dritten sind in Betrieb (zum Beispiel Banken, Kreditkartengesellschaften, Erfüllungsstellen, Verrechnungsstellen, Kundenbetreuung).Das Teilsystem des EETS-Anbieters befindet sich im regulären Systembetrieb inklusive aller Betriebsprozesse, wie zum Beispiel Betrieb und Wartung zentraler und dezentraler Komponenten sowie Release- und Changemanagement.Es gelten die Regelungen der zwischen Mauterheber und EETS-Anbieter getroffenen EETS-Prüfvereinbarung.Die vertraglich vereinbarten SLAs zwischen EETS-Anbieter und Mauterheber sowie Dritten sind wirksam (zum Beispiel Durchlaufzeiten des Mauterhebungsdienstes).Es gelten die für den Wirkbetrieb vereinbarten Bestimmungen bzgl. Datenschutz und Datensicherheit.Es gelten die vereinbarten Fristen, wie zum Beispiel Wertstellungs- und Archivierungsfristen.Die Prüfungen werden durch Fahrten im gesamten mautpflichtigen Streckennetz durchgeführt.Der EETS-Anbieter ist für die Bereitstellung von technischen und personellen Ressourcen für die Durchführung des Pilotbetriebs verantwortlich, insbesondere für die Bereitstellung und Ausstattung der Nutzerreferenzgruppe sowie für die Wartung der Bordgeräte.Der EETS-Anbieter muss sicherstellen, dass produktive Bordgeräte, die nicht Teil seiner Nutzerreferenzgruppe sind, vor und während des Pilotbetriebs entweder keine DSRC-Kommunikation mit den Kontrolleinrichtungen des Mauterhebers durchführen, oder den Erhebungsstatus „nicht erhebungsbereit“ über DSRC übermitteln.Dabei gelten insbesondere die folgenden Randbedingungen des Wirkbetriebs:
Vorgaben für die Nutzerreferenzgruppe:12345Anzahl der aktiven Fahrzeuge: mindestens 100 (im Durchschnitt über die Dauer des Pilotbetriebs)Fahrzeuge auf der Nutzerliste: maximal 2000 FahrzeugeVerteilung der Bordgerätetypen: minimal 15 Fahrzeuge pro GerätetypIn einem Fahrzeug der Nutzerreferenzgruppe darf jeweils nur ein Bordgerät des EETS-Anbieters installiert und erhebungsbereit seinFür die Bordgeräte der Nutzerreferenzgruppe sollte der EETS-Anbieter eine Einwilligung des Transportunternehmens einholen, die eine Aufbewahrung und Verarbeitung der Fahrspuren zum Zwecke der Qualitätssicherung durch den nationalen Mautbetreiber während des Pilotbetriebs ermöglichtVorgaben in Bezug auf die zu erreichenden Mengen:___________________
1234Anzahl der zu erreichenden DSRC-Kontakte mit Kontrolleinrichtungen des Mauterhebers: 6 000Umfang der Befahrung des mautpflichtigen Streckennetzes: 500 000 mautpflichtige Kilometer, davon mindestens 10% auf BundesstraßenDie Zeitdauer des Pilotbetriebs beträgt mindestens drei Monate.Für den Fall, dass Bordgeräte eingesetzt werden, die auch über eine Smartphone-Applikation gesteuert werden können, müssen mindestens 500 Bordgeräte oder die Hälfte der auf der Nutzerliste aufgeführten Bordgeräte zumindest einmal im Pilotzeitraum über die Smartphone-Applikation bedient worden sein.
Sollten sich Änderungen an den mautbezogenen Rahmenbedingungen (mautpflichtiges Streckennetz, mautpflichtige Fahrzeuge) ergeben, behält sich der Mauterheber eine Anpassung des Mengengerüsts vor.
Der Pilotbetrieb ist ein laufender Betrieb mit Quotenermittlung. Er darf als Gesamtphase vom EETS-Anbieter nicht unterbrochen werden.
Der Mauterheber darf die Prüfung stoppen, falls begründete Zweifel an der Qualität der Prüfdaten und Prozesse bestehen.
Sollten im Rahmen des Pilotbetriebs eine negative Beeinflussung des Wirkbetriebs des Mauterhebers und/oder EETS-Teilsysteme anderer EETS-Anbieter oder eine Gefährdung der Mauteinnahmen festgestellt werden, kann der Mauterheber den Pilotbetrieb mit sofortiger Wirkung abbrechen.
Wird während der Prüfungen festgestellt, dass die Qualität oder Fahrleistung der Nutzerreferenzgruppe nicht ausreichend ist, ist der EETS-Anbieter verpflichtet, Maßnahmen zur Erhöhung der Qualität oder Fahrleistung zu ergreifen. Sollte dies nicht erfolgen, so kann der Mauterheber den Pilotbetrieb abbrechen.
6.3 Übersicht Prüfszenarien
Die in der folgenden Tabelle dargestellten Szenarien bilden die Grundlage für die Prüfungen, die im Rahmen des Programms zur Validierung durch Betriebsbewährung des Teilsystems des EETS-Anbieters abgedeckt und durchgeführt werden müssen.
Tabelle 6: Liste der Prüfszenarien für Phase 3 – Pilotbetrieb
In den folgenden Abschnitten werden die einzelnen Prüfszenarien beschrieben.
6.3.1 P3-001 – korrekte Mauterhebung
6.3.2 P3-002 – korrekte Abrechnung und Auskehr
6.3.3 P3-003 – Überwachung des EETS-Anbieters
6.3.4 P3-005 – korrekte Kontrollprozesse
6.4 Quality Gate – QG4
Das Quality Gate 4 schreibt die Kriterien für die Ausgangsqualität des Teilsystems des EETS-Anbieters nach dem Pilotbetrieb vor.
Für das Bestehen des Pilotbetriebs gelten die in Abschnitt 2.8 genannten Kriterien. Im Pilotbetrieb werden die im Wirkbetrieb vorgesehenen Quoten und Qualitätsparameter ermittelt und bei der Feststellung des Prüfergebnisses berücksichtigt.
Dieser Anhang enthält die detaillierten Anforderungen an die Inhalte aller Protokolle und Berichte, die im Rahmen der Gebrauchstauglichkeitsprüfung zu erstellen sind.
123456789101112131415eindeutige Referenznummer für das PrüfprotokollDiese sollte sich zusammensetzen aus der Nummer des Prüffalls gemäß des entsprechenden Prüfkatalogs, einem eindeutigen Bezeichner des EETS-Anbieters und einem eindeutigen Suffix (zum Beispiel Zeitstempel).Datum der Fertigstellung des PrüfprotokollsPrüfzeitraum (Datum und Uhrzeit von Beginn und Ende der Prüfungen)Angabe des PrüfszenariosAngaben zum EETS-Anbieter inklusive Firmenname und AnschriftAngaben zum Verantwortlichen für die Durchführung der Prüfung und Erstellung des PrüfprotokollsAngaben zu den Teilnehmern an der Prüfung (vom EETS-Anbieter und vom Mauterheber)eindeutige Konfigurations- und Versionsbezeichnung aller beteiligten Teilsysteme des EETS-Anbieters (Zentralsystem und verwendete Bordgeräte)aktuelle Prüfbedingungen (Informationen zu eingesetzten Fahrzeugen, Bordgeräten und Systemen sowie zu Teststrecken und weiteren Umgebungsbedingungen)besondere Beobachtungen, die für Analyse und Auswertung sowie für die Bestimmung des Prüfergebnisses relevant sein könnten••••festgestellten Übereinstimmungen mit den erwarteten Ergebnissenfestgestellten Abweichungen von den erwarteten Ergebnissen inklusive Bewertung der festgestellten Abweichungenfestgestellte Auffälligkeiten bei der Durchführung der Prüffälle inklusive Bewertung der festgestellten AuffälligkeitenBewertungsvorschlag des EETS-Anbieters („bestanden", „bestanden mit Abweichungen/Auffälligkeiten“ oder „nicht bestanden“)Ergebnis für die durchgeführten Prüffälle mit:abschließender Zusammenfassung des PrüfergebnissesFalls der Prüffall trotz festgestellter Abweichungen oder Auffälligkeiten als „bestanden“ eingestuft wird, müssen die Abweichungen oder Auffälligkeiten nach Aufforderung des Mauterhebers in Form einer Risikoanalyse bewertet und das Ergebnis begründet werden.digitale Unterschrift des Verantwortlichen für die Erstellung des PrüfprotokollsFür jeden vom EETS-Anbieter durchgeführten Prüffall ist von ihm ein separates Prüfprotokoll zu erstellen, welches das abschließende Prüfergebnis dieses Prüffalls dokumentiert. Alle Detailinformationen zu den Prüfbedingungen und Ereignissen während der Prüfdurchführung müssen in das Prüfprotokoll aufgenommen werden.Das Prüfprotokoll muss mindestens die folgenden Inhalte umfassen:
123Kommentare des Mauterhebers, insbesondere zu der Bewertung der Prüfabdeckung und eventuell festgestellter Abweichungen sowie dem Prüfergebnis, inklusive Name des KommentierendenBewertung des Mauterhebers für einzelner Prüffälledigitale Unterschrift des MauterhebersZusätzlich sollte das Prüfprotokoll ausreichend Platz vorsehen für:
1234567891011121314eindeutige Referenznummer für den SzenarioberichtDiese sollte sich zusammensetzen aus der Nummer des Prüfszenarios, einem eindeutigen Bezeichner des EETS-Anbieters und einem eindeutigen Suffix (zum Beispiel Zeitstempel).Datum der Fertigstellung des BerichtsAngabe des PrüfszenariosAngaben zum EETS-Anbieter inklusive Firmenname und AnschriftAngaben zum Verantwortlichen für die Erstellung des Prüfberichtseindeutige Konfigurations- und Versionsbezeichnung aller beteiligten Teilsysteme des EETS-Anbieters (Zentralsystem und verwendete Bordgeräte)Falls während der Prüfung mehr als eine Konfiguration oder Version der Teilsysteme des EETS-Anbieters zum Einsatz kam, sind hier alle Konfigurations- und Versionsbezeichnungen aufzuführen.eindeutige Konfigurations- oder Versionsbezeichnung des Mauterhebers••••Beschreibung der VorgabeBeschreibung der Art und Weise der ErfüllungZeitpunkt der ErfüllungBeschreibung eventuell festgestellter AbweichungenDer Prüfbericht eine Übersicht aller Vorgaben des Prüfszenarios enthalten (vergleiche jeweils Zeilen „Bewertung“ in Kapitel 6.3). Für jede Vorgabe muss nachvollziehbar erläutert werden, in welcher Form und zu welchem Zeitpunkt sie durch das Fahrverhalten der Nutzerreferenzgruppe, durch die Prozesse im Teilsystem des EETS-Anbieters oder durch die Prozesse des Mauterhebers (z.B. im Kontrollbereich) erfüllt wurde. Für jede Vorgabe muss die Liste folgende Informationen enthalten:abschließende Zusammenfassung des Prüfergebnisses für das PrüfszenarioFalls das Prüfszenario trotz festgestellter Abweichungen in einzelnen Prüffällen oder trotz unvollständiger Abdeckung als „Bestanden“ eingestuft wird, müssen die Abweichungen in Form einer Risikoanalyse bewertet und das Ergebnis ausführlich begründet werden.gegebenenfalls Beschreibungen der Maßnahmen, mit denen die Abweichungen behoben werden sollendigitale Unterschrift des Verantwortlichen für die Erstellung des SzenarioberichtsFür jedes Prüfszenario ist ein separater Szenariobericht zu erstellen, der das abschließende Prüfergebnis dieses Szenarios in Form einer Übersicht dokumentiert und mindestens die folgenden Inhalte umfasst:
12Kommentare des Mauterhebers, insbesondere zu der Bewertung der Prüfabdeckung und eventuell festgestellter Abweichungen sowie dem Prüfergebnisdigitale Unterschrift des MauterhebersZusätzlich sollte der Szenariobericht ausreichend Platz vorsehen für:
Für jede Prüfphase ist ein separater Abschlussbericht zu erstellen, der das abschließende Prüfergebnis dieser Phase dokumentiert. Der Abschlussbericht enthält eine Übersicht über alle in der Phase durchgeführten Prüfungen und Inspektionen und umfasst mindestens die folgenden Inhalte:
1234567891011eindeutige Referenznummer für den AbschlussberichtDiese sollte sich zusammensetzen aus der Bezeichnung der Prüfphase, einem eindeutigen Bezeichner des EETS-Anbieters und einem eindeutigen Suffix (zum Beispiel Zeitstempel).Datum der Fertigstellung des BerichtsAngabe der PrüfphaseAngaben zum EETS-Anbieter inklusive Firmenname und AnschriftAngaben zum Verantwortlichen für die Erstellung des Abschlussberichtssofern Inspektionen durchgeführt wurden:••erfolgreich abgeschlossen (Ja/Nein),eindeutige Referenznummer des zugeordneten Inspektionsberichtesabschließende Zusammenfassung des Prüfergebnisses für die PrüfphaseFalls die Prüfphase trotz festgestellter Abweichungen, Auffälligkeiten oder unvollständiger Abdeckung in einzelnen Prüfszenarien als „Bestanden“ eingestuft wird, müssen die Abweichungen, Auffälligkeiten und der Abdeckungsgrad nach Aufforderung des Mauterhebers in Form einer Risikoanalyse bewertet und das Ergebnis ausführlich begründet werden.digitale Unterschrift des Verantwortlichen für die Erstellung des AbschlussberichtsGenerelle Inhalte für jede der Phasen 1 bis 3:
123456Übersicht über die Durchführung aller Prüffälle der Schnittstellenprüfung inklusive Ergebnis, für jeden Prüffall muss die Liste folgende Informationen enthaltenNummer des Prüffalls gemäß der abgestimmten PrüfplanungPrüfergebnis („Bestanden“, „Bestanden mit Abweichungen/Auffälligkeiten“,“ Nicht bestanden“)Abweichungen festgestellt (Ja / Nein)eindeutige Referenznummer für das entsprechende PrüfprotokollErgebnis der Durchführung der Kompatibilitätstests (DSRC-Kompatibilitätstests und MED-Kompatibilitätstests) inklusive Referenz auf den Ergebnisbericht der KompatibilitätstestsInhalte des Abschlussberichts für Phase 1:
12345Übersicht mit allen im Rahmen der Prüfphase durchgeführten Prüffällen (gegliedert nach den Prüfszenarien); für jeden Prüffall muss die Liste folgende Informationen enthalten:Nummer des Prüffalls gemäß der abgestimmten PrüfplanungPrüfergebnis („Bestanden“, „Bestanden mit Abweichungen/Auffälligkeiten“,“ Nicht bestanden“)Abweichungen festgestellt (Ja / Nein)eindeutige Referenznummer für das entsprechende PrüfprotokollInhalte des Abschlussberichts für Phase 2:
1234Übersicht mit allen im Rahmen der Prüfphase durchgeführten Prüfszenarien; für jedes Prüfszenario muss die Liste folgende Informationen enthalten:Nummer des PrüfszenariosPrüfergebnis,eindeutige Referenznummer für die entsprechenden SzenarioberichteInhalte des Abschlussberichts für Phase 3:
Nachdem der EETS-Anbieter den Abschlussbericht zur Verfügung gestellt hat, erstellt der Mauterheber einen eigenen Abschlussbericht.
(1)(2)(3)(4)Prüfkatalog SchnittstellenprüfungPrüfkatalog DSRC-KompatibilitätstestsPrüfkatalog MED-KompatibilitätstestsPrüfkatalog ProbebetriebSiehe separate Dokumente als Anlagen:
1 Einleitung
Der vorliegende Prüfkatalog enthält die Prüffalle, deren Erfüllung im Rahmen der Feststellung der Gebrauchstauglichkeit in Prüfblock 2, Phase 1 Schnittstellenprüfung nachzuweisen ist.
Die in diesem Prüfkatalog aufgeführten Prüffalle werden durch die Prüfspezifikation „Schnittstellenprüfung“ detailliert und konkretisiert.
2 Prüffälle
2.1 P1- SSP-001: Austausch von sicherheitsrelevanten Objekten (SST 004)
2.2 P1- SSP-002: technische Schnittstellenprüfung (SST 001, SST 002, , SST 008, SST 099)
2.3 P1- SSP-003: Verwalten der Nutzerliste (SST 002a)
2.4 P1- SSP-004: Verwalten der Liste der Sperrliste (SST 001)
2.5 P1- SSP-005: Verwalten von Nutzeradress- und Fahrzeugdaten (SST 002b)
2.6 P1- SSP-006: Verwalten der Fahrzeugliste von EETS-Nutzern (SST 002c)
2.7 P1- SSP-007: Erzeugung von Tagesberichten (SST 008)
2.8 P1-SSP-008 (optional): Übertragung der Mautbasisdaten (SST003) an den EETS-Anbieter
Hinweis: Bei diesem Szenario handelt es sich um ein optionales Prüfszenario. Es muss nur dann absolviert werden, wenn der EETS-Anbieter die SST003 implementiert.
1 Einleitung
Der vorliegende Prüfkatalog enthält die Prüffalle, deren Erfüllung im Rahmen der Feststellung der Gebrauchstauglichkeit in Prüfblock 2, Phase 1 Kompatibilitätstests nachzuweisen ist. Er beschränkt sich auf die Prüffälle zum Nachweis der Kompatibilität zwischen dem Bordgerät des EETS-Anbieters zu den Kontrollstellen des nationalen Mautbetreibers.
Die DSRC-Kompatibilitätstests umfassen dabei sowohl funktionale als auch betriebliche Aspekte und werden durch den nationalen Mautbetreiber geplant und durchgeführt.
Die in diesem Prüfkatalog aufgeführten Prüffalle werden durch die Prüfspezifikation „DSRC-Kompatibilitätstests“ detailliert und konkretisiert.
2 P1-KTD-001: Betriebliche DSRC-Kompatibilitätstests der SST 301 – DSRC-Kommunikation
3 P1-KTD-002: Fachliche DSRC-Kompatibilitätstests der SST 301 – DSRC-Kommunikation
Der vorliegende Prüfkatalog enthält die Prüffalle, deren Erfüllung im Rahmen der Feststellung der Gebrauchstauglichkeit in Prüfblock 2, Phase 1 Kompatiblitätests nachzuweisen ist.
Er beschränkt sich auf die Prüffälle zum Nachweis der Kompatibilität zum Mauterhebungs-dienst (MED) in Bezug auf die Schnittstellen zwischen dem Teilsystem des EETS-Anbieters und dem MED sowie in Bezug auf die Erfüllung der Anforderungen an die Ortung durch die Bordgeräte des EETS-Anbieters (MED-Kompatibilitätstests)
Die Kompatibilitätstests werden durch den nationalen Mautbetreiber im Auftrag des Mauterhebers geplant und durchgeführt.
Die in diesem Prüfkatalog aufgeführten Prüffalle werden durch die Prüfspezifikation „Kompatibilitätstests MED“ detailliert und konkretisiert.
2.1 P1-KTM-001: Ortungstests der Bordgeräte
2.2 P1-KTM-002: Erhebungstest unter Alltagsbedingungen
Der vorliegende Prüfkatalog enthält die Prüffalle, deren Erfüllung im Rahmen der Feststellung der Gebrauchstauglichkeit in Prüfblock 2, Phase 2 Probebetrieb nachzuweisen ist.
Die in diesem Prüfkatalog aufgeführten Prüffalle werden durch die Prüfspezifikation „Probebetrieb“ detailliert und konkretisiert.
2 Prüffälle
2.1 P2-001: korrekte Mauterhebung
2.2 P2-002: korrekte Abrechnung und Auskehr
2.3 P2-003: Überwachung des EETS-Anbieters
2.4 P2-005: korrekte Kontrollprozesse