Studierende, die das vorzeitige Praktische Jahr im Zeitpunkt der Aufhebung der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite noch nicht abgeschlossen haben, schließen das vorzeitige Praktische Jahr ab und legen anschließend den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung ab. § 10 Absatz 2 gilt für diese Fälle fort.
資料由法律人 LawPlayer整理提供·Deutsches Bundesrecht / LawPlayer, aufbereitet aus gesetze-im-internet.de
Verordnung
Verordnung zur Abweichung von der Approbationsordnung für Ärzte bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
Abkürzung
EpiÄApprO2002AbwV
Ausfertigungsdatum
30. März 2020
Paragrafen
1
§ 13Übergangsregelung
1 Paragrafen
Dieses Gesetz zitieren
Verordnung zur Abweichung von der Approbationsordnung für Ärzte bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (gesetze-im-internet.de). Abgerufen über LawPlayer, https://lawplayer.com/de/act/gii-epi_appro2002abwv
German federal statutes and regulations published by the Federal Ministry of Justice at gesetze-im-internet.de are official works in the public domain under § 5 Abs. 1 UrhG.
本頁資料來源:gesetze-im-internet.de (BMJ)·整理提供:法律人 LawPlayer· lawplayer.com