ABSCHNITT A: ALLGEMEINESa)Geltungsbereich und Zuständigkeitenb)BegriffsbestimmungenABSCHNITT B: DIE SIGNALEI.Hauptsignale (Hp)HaltSignal Hp 0FahrtSignal Hp 1LangsamfahrtSignal Hp 2(weggefallen)Signal Hp 00II.Vorsignale (Vr)Zughalt erwartenSignal Vr 0Fahrt erwartenSignal Vr 1Langsamfahrt erwartenSignal Vr 2III.Haupt- und Vorsignalverbindungen (Sv)Zughalt! Weiterfahrt auf SichtSignal Sv 0Fahrt! Fahrt erwartenSignal Sv 1Fahrt! Halt erwartenSignal Sv 2Fahrt! Langsamfahrt erwartenSignal Sv 3Langsamfahrt! Fahrt erwartenSignal Sv 4Langsamfahrt! Langsamfahrt erwartenSignal Sv 5Langsamfahrt! Halt erwartenSignal Sv 6IV.Zusatzsignale (Zs)ErsatzsignalSignal Zs 1RichtungsanzeigerSignal Zs 2RichtungsvoranzeigerSignal Zs 2vGeschwindigkeitsanzeigerSignal Zs 3GeschwindigkeitsvoranzeigerSignal Zs 3vBeschleunigungsanzeigerSignal Zs 4VerzögerungsanzeigerSignal Zs 5GleiswechselanzeigerSignal Zs 6VorsichtsignalSignal Zs 7Falschfahrt-AuftragssignalSignal Zs 8V.Signale für Schiebelokomotiven und Sperrfahrten (Ts)Nachschieben einstellenSignal Ts 1Halt für zurückkehrende Schiebelokomotiven und SperrfahrtenSignal Ts 2Weiterfahrt für zurückkehrende Schiebelokomotiven und SperrfahrtenSignal Ts 3VI.Langsamfahrsignale (Lf)LangsamfahrscheibeSignal Lf 1AnfangscheibeSignal Lf 2EndscheibeSignal Lf 3GeschwindigkeitstafelSignal Lf 4AnfangtafelSignal Lf 5Geschwindigkeits-AnkündesignalSignal Lf 6GeschwindigkeitssignalSignal Lf 7VII.Schutzsignale (Sh)Halt! FahrverbotSignal Sh 0Fahrverbot aufgehobenSignal Sh 1SchutzhaltSignal Sh 2KreissignalSignal Sh 3(weggefallen)Signal Sh 4Horn- und PfeifsignalSignal Sh 5VIII.Signale für den Rangierdienst (Ra)A.RangiersignaleWegfahrenSignal Ra 1HerkommenSignal Ra 2AufdrückenSignal Ra 3AbstoßenSignal Ra 4RangierhaltSignal Ra 5B.AbdrücksignaleHalt! Abdrücken verbotenSignal Ra 6Langsam AbdrückenSignal Ra 7Mäßig schnell abdrückenSignal Ra 8ZurückziehenSignal Ra 9C.Sonstige Signale für den RangierdienstRangierhalttafelSignal Ra 10WartezeichenSignal Ra 11GrenzzeichenSignal Ra 12IsolierzeichenSignal Ra 13IX.Weichensignale (Wn)Signale für einfache Weichen und einfache KreuzungsweichenGerader ZweigSignal Wn 1Gebogener ZweigSignal Wn 2Signale für doppelte KreuzungsweichenGerade von links nach rechtsSignal Wn 3Gerade von rechts nach linksSignal Wn 4Bogen von links nach linksSignal Wn 5Bogen von rechts nach rechtsSignal Wn 6X.Signale für das Zugpersonal (Zp)A.Signale des TriebfahrzeugführersAchtungssignalSignal Zp 1Handbremsen mäßig anziehenSignal Zp 2Handbremsen stark anziehenSignal Zp 3Handbremsen lösenSignal Zp 4NotsignalSignal Zp 5B.BremsprobesignaleBremse anlegenSignal Zp 6Bremse lösenSignal Zp 7Bremse in OrdnungSignal Zp 8C.AbfahrsignalAbfahrenSignal Zp 9(weggefallen)Signal Zp 10D.RufsignaleKommenSignal Zp 11GrenzzeichenfreiSignal Zp 12E.(weggefallen)XI.Fahrleitungssignale (El)AusschaltsignalSignal El 1EinschaltsignalSignal El 2"Bügel ab"-AnkündesignalSignal El 3"Bügel ab"-SignalSignal El 4"Bügel an"-SignalSignal El 5Halt für Fahrzeuge mit gehobenen StromabnehmernSignal El 6XII.Signale an Zügen (Zg)SpitzensignalSignal Zg 1SchlußsignalSignal Zg 2(weggefallen)Signal Zg 3(weggefallen)Signal Zg 4XIII.Signale an einzelnen Fahrzeugen (Fz)RangierlokomotivsignalSignal Fz 1Gelbe FahneSignal Fz 2(weggefallen)Signal Fz 3(weggefallen)Signal Fz 4XIV.(weggefallen)XV.Rottenwarnsignale (Ro)Vorsicht! Im Nachbargleis nähern sich FahrzeugeSignal Ro 1Arbeitsgleise räumenSignal Ro 2Arbeitsgleise schnellstens räumenSignal Ro 3FahnenschildSignal Ro 4XVI.Nebensignale (Ne)TrapeztafelSignal Ne 1VorsignaltafelSignal Ne 2VorsignalbakenSignal Ne 3SchachbrettafelSignal Ne 4HaltetafelSignal Ne 5HaltepunkttafelSignal Ne 6SchneepflugtafelSignal Ne 7(weggefallen)Signal Ne 8(weggefallen)Signal Ne 9(weggefallen)Signal Ne 10(weggefallen)Signal Ne 11(weggefallen)Signal Ne 12XVII.Signale für Bahnübergänge (Bü)Halt vor dem Bahnübergang! Weiterfahrt nach SicherungSignal Bü 0Der Bahnübergang darf befahren werdenSignal Bü 1RautentafelSignal Bü 2MerktafelSignal Bü 3PfeiftafelSignal Bü 4LäutetafelSignal Bü 5ABSCHNITT C: KÜNFTIG WEGFALLENDE SIGNALE1Allgemeine Bestimmungen2Von den Bestimmungen in Abschnitt B abweichende SignaleI.Signale an Zügen (Zg)Vereinfachtes SchlußsignalSignal Zg 102II.Signale für Bahnübergänge (Bü)Halt vor dem Bahnübergang! Weiterfahrt nach SicherungSignal Bü 100Der Bahnübergang darf befahren werdenSignal Bü 101RautentafelSignal Bü 102MerktafelSignal Bü 103III.bis V.(weggefallen)3Im Abschnitt B nicht enthaltene SignaleGefahranstrichSignal Ne 8(weggefallen)Signal Zs V
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Eisenbahn-Signalordnung 1959
Anlagen & Schlussformeln
ABSCHNITT A: ALLGEMEINESa) Geltungsbereich und Zuständigkeiten
(1) Diese Verordnung gilt für regelspurige und schmalspurige Eisenbahnen. Sie gilt nicht für den Betrieb oder die Benutzung der Bahnanlagen eines nichtöffentlichen Eisenbahninfrastrukturunternehmens.
(2) Die Signale der ESO müssen mindestens in dem Umfang angewandt werden, den die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnungen (EBO und ESBO) vorschreiben.
12das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur für die Eisenbahnen des Bundes (EB),die zuständigen obersten Landesverkehrsbehörden für die nichtbundeseigenen Eisenbahnen (NE) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur.(3) Abweichungen von der ESO können im Einzelfall zulassen
(4) Von der ESO abweichende Signale mit vorübergehender Gültigkeit kann bei Eisenbahnen des Bundes das Eisenbahn-Bundesamt, bei den nicht bundeseigenen Eisenbahnen die zuständige oberste Landesverkehrsbehörde im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, genehmigen.
(5) Anweisungen zur Durchführung der ESO können bei Eisenbahnen des Bundes vom Eisenbahn-Bundesamt, bei den nichtbundeseigenen Eisenbahnen von der obersten Landesverkehrsbehörde, erlassen werden. Die Anweisungen und ihre Änderungen sind dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur rechtzeitig vor Inkrafttreten zur Kenntnis zu geben.
b) Begriffsbestimmungen
(6) Die Signale der ESO dürfen nur in den vorgeschriebenen Formen, Farben und Klangarten und für den vorgesehenen Zweck verwendet werden.
(7) Für das Aussehen der Signale ist die Beschreibung maßgebend. Die Abbildungen dienen zur Erläuterung.
(8) Die Nachtzeichen der Formsignale sind mit dem Eintritt der Dämmerung bis zum Eintritt voller Tageshelle anzuwenden. Bei unsichtigem Wetter sind die Nachtzeichen in jedem Fall so lange anzuwenden, bis die Tageszeichen auf eine Entfernung von 100 m zweifelsfrei zu erkennen sind.
(9) Lichtsignale, an deren Standort bei erloschenem Signalbild zu halten ist, sind durch Mastschilder kenntlich.
ABSCHNITT B: DIE SIGNALEI. Hauptsignale (Hp)
(10) Hauptsignale zeigen an, ob der anschließende Gleisabschnitt befahren werden darf. Das Signal Hp 0 gilt für Zug- und Rangierfahrten. Die Signale Hp 1 und Hp 2 gelten nur für Zugfahrten.
FormsignaleLichtsignale(11) Die Signale sind entwederund zeigen ein oder zwei Flügel als Tageszeichen und ebenso viele Lichter als Nachtzeichen, oder sie sindmit ein oder zwei Lichtern als Tages- und Nachtzeichen.
(12)
(Inhalt: nicht darstellbare Signale;... Signal Hp 0Halt... Signal Hp 1Fahrt... Signal Hp 2LangsamfahrtFundstelle: BGBl II 1959, 1027, 1028)(13) Ein Lichthauptsignal kann mit einem Lichtvorsignal für ein folgendes Hauptsignal an einem Signalträger vereinigt sein. Das Hauptsignal befindet sich dann über dem Vorsignal. Wenn mehrere solcher Signale einander folgen, stehen sie in festgelegten Abständen. Der Abstand zwischen ihnen beträgt in der Regel 1 000 bis 1 300 m.
II. Vorsignale (Vr)
(14) Vorsignale zeigen an, welches Signalbild am zugehörigen Hauptsignal zu erwarten ist. Das Signal Vr 0 kann auch ein Schutzsignal (Sh 0 oder Sh 2) ankündigen.
(15) Die Vorsignale sind entweder ortsfeste Form- oder Lichtsignale oder Wärtersignale.
(16) Die Vorsignale stehen in der Regel im Abstand des Bremswegs der Strecke vor dem zugehörigen Signal. Stehen sie in einem kürzeren Abstand, so wird dies besonders angezeigt.
ortsfesten Formvorsignale(17) Diezeigen in der Regel eine um eine waagerechte Achse klappbare gelbe runde Scheibe mit schwarzem Ring und weißem Rand, unter der sich zur Ankündigung des Signals Hp 2 ein beweglicher gelber, schwarzgerahmter pfeilförmiger Flügel mit weißem Rand befinden kann. Als Nachtzeichen sind zwei nach rechts steigende Lichter sichtbar.
Lichtvorsignale(18) Diezeigen zwei nach rechts steigende Lichter.
Wärtervorsignale(Inhalt: nicht darstellbare Signale;... Signal Vr 0Zughalt erwarten... Signal Vr 1Fahrt erwarten... Signal Vr 2Langsamfahrt erwartenFundstelle: BGBl II 1959, 1029, 1039)(19) Diezeigen die senkrechte runde Scheibe, wie bei ortsfesten Formvorsignalen, jedoch unbeweglich und ohne Flügel, bei Nacht zwei gelbe nach rechts steigende Lichter.
III. Haupt- und Vorsignalverbindungen (Sv)
einem Signalschirm(Inhalt: nicht darstellbare Signale;... Signal Sv 0Zughalt! Weiterfahrt auf Sicht... Signal Sv 1Fahrt! Fahrt erwarten... Signal Sv 2Fahrt! Halt erwarten... Signal Sv 3Fahrt! Langsamfahrt erwarten... Signal Sv 4Langsamfahrt! Fahrt erwarten... Signal Sv 5Langsamfahrt! Langsamfahrt erwarten... Signal Sv 6Langsamfahrt! Halt erwartenFundstelle: BGBl II 1959, 1030, 1031)(20) Haupt- und Vorsignalverbindungen sind nur bei Stadtschnellbahnen auf eigenem Bahnkörper (S-Bahnen) vorhanden.Eine Haupt- und Vorsignalverbindung ist ein Lichtsignal besonderer Art, das Haupt- und Vorsignal aufnebeneinander vereinigt. Die linken Lichter entsprechen den Hauptsignalbildern Hp 0, Hp 1 oder Hp 2 und geben an, ob der anschließende Gleisabschnitt von einem Zug befahren werden darf. Die rechten Lichter entsprechen den Vorsignalbildern Vr 0, Vr 1 oder Vr 2 zu dem am nächsten Sv-Signal leuchtenden Hauptsignalbild.
IV. Zusatzsignale (Zs)
Fundstelle: BGBl II 1959, 1031 - 1033; BGBl I 1972, 451)(21) Zusatzsignale ersetzen einen schriftlichen Befehl oder ergänzen die durch Signale erteilten Fahraufträge.(Inhalt: nicht darstellbare Signale;... Signal Zs 1 - Ersatzsignal -,Am Signal Hp 0 oder am gestörten Lichthauptsignal ohne schriftlichen Befehl vorbeifahren... Signal Zs 2 - Richtungsanzeiger -,Die Fahrstraße führt in die angezeigte Richtung... Signal Zs 2v - Richtungsvoranzeiger -,Richtungsanzeiger (Zs 2) erwarten... Signal Zs 3 - Geschwindigkeitsanzeiger -,Die durch die Kennziffer angezeigte Geschwindigkeit darf vom Signal ab im anschließenden Weichenbereich nicht überschritten werden... Signal Zs 3v - Geschwindigkeitsvoranzeiger -,Geschwindigkeitsanzeiger (Zs 3) erwarten... Signal Zs 4 - Beschleunigungsanzeiger -,Fahrzeit kürzen... Signal Zs 5 - Verzögerungsanzeiger -,Langsamer Fahren... Signal Zs 6 - Gleiswechselanzeiger -,Der Fahrweg führt in das benachbarte durchgehende Hauptgleis... Signal Zs 7 - Vorsichtsignal -,Am Signal Hp 0 oder am gestörten Lichthauptsignal ohne schriftlichen Befehl vorbeifahren! Weiterfahrt auf Sicht!... Signal Zs 8 - Falschfahrt-Auftragssignal -Fahrt auf falschem Gleis
(21a) Das Signal Zs 8 zeigt außerdem an, daß am Signal Hp 0 oder am gestörten Lichthauptsignal ohne schriftlichen Befehl vorbeigefahren werden darf.
V. Signale für Schiebelokomotiven und Sperrfahrten (Ts)
(Inhalt: nicht darstellbare Signale;... Signal Ts 1Nachschieben einstellen... Signal Ts 2Halt für zurückkehrende Schiebelokomotiven und Sperrfahrten... Signal Ts 3Weiterfahrt für zurückkehrende Schiebelokomotiven und SperrfahrtenFundstelle: BGBl II 1959, 1034; BGBl I 1972, 451)(22) Die Signale gelten für Schiebelokomotiven, die von der freien Strecke aus zurückkehren, und für Sperrfahrten, die zum Ausgangsbahnhof zurückkehren.
VI. Langsamfahrsignale (Lf)
Fundstelle: BGBl II 1959, 1035, 1036; BGBl I 1986, 1013)(23) Die Langsamfahrsignale dienen zur Kennzeichnung von Langsamfahrstellen. Vorübergehende Langsamfahrstellen sind bei Eisenbahnen des Bundes in der Regel durch Anfang- und Endscheibe (Signale Lf 2 und Lf 3) gekennzeichnet.(Inhalt: nicht darstellbare Signale;... Signal Lf 1 - Langsamfahrscheibe -,Es folgt eine vorübergehende Langsamfahrstelle, auf der die angezeigte Geschwindigkeit nicht überschritten werden darf... Signal Lf 2 - Anfangscheibe -,Anfang der vorübergehenden Langsamfahrstelle... Signal Lf 3 - Endscheibe -,Ende der vorübergehenden Langsamfahrstelle... Signal Lf 4 - Geschwindigkeitstafel -,Es folgt eine ständige Langsamfahrstelle, auf der die angezeigte Geschwindigkeit nicht überschritten werden darf... Signal Lf 5 - Anfangtafel -,Die auf der Geschwindigkeitstafel (Lf 4) angezeigte Geschwindigkeitsbeschränkung muß durchgeführt sein... Signal Lf 6 - Geschwindigkeits-Ankündesignal -,Ein Geschwindigkeitssignal (Lf 7) ist zu erwarten... Signal Lf 7 - Geschwindigkeitssignal -Die angezeigte Geschwindigkeit darf vom Signal ab nicht überschritten werden
VII. Schutzsignale (Sh)
(24) Schutzsignale dienen dazu, ein Gleis abzuriegeln, den Auftrag zum Halten zu erteilen oder die Aufhebung eines Fahrverbots anzuzeigen.
(Inhalt: nicht darstellbare Signale;... Signal Sh 0Halt! Fahrverbot... Signal Sh 1Fahrverbot aufgehoben... Signal Sh 2Schutzhalt... Signal Sh 3 - Kreissignal -Sofort halten... Signal Sh 4,... Signal Sh 5 - Horn- und Pfeifsignal -Sofort haltenFundstelle: BGBl II 1959, 1036, 1037)(25) Die Schutzsignale gelten für Zug- und Rangierfahrten.
VIII. Signale für den Rangierdienst (Ra)
(26) Signale für den Rangierdienst dienen dazu, Rangierabteilungen den Auftrag zur Ausführung einer Rangierbewegung zu erteilen sowie Zügen und Rangierabteilungen bestimmte Hinweise zu geben.
A.B.C.die Rangiersignale,die Abdrücksignale,die sonstigen Signale für den Rangierdienst.(27) Zu den Signalen für den Rangierdienst gehören
A. Rangiersignale
(Inhalt: nicht darstellbare Signale;... Signal Ra 1Wegfahren... Signal Ra 2Herkommen... Signal Ra 3Aufdrücken... Signal Ra 4Abstoßen... Signal RA 5RangierhaltFundstelle: BGBl II 1959, 1038, 1039)(28) Die Rangiersignale werden vom Rangierleiter gegeben.
B. Abdrücksignale
(29) Die Abdrücksignale dienen der Verständigung beim Rangieren am Ablaufberg; sie können Form- oder Lichtsignale sein.
(30) Die Formsignale bestehen aus einem um den Mittelpunkt einer runden Scheibe drehbaren Balken, der bei Dunkelheit beleuchtet wird. Die runden Scheiben der Formsignale sind weiß oder schwarz.
(Inhalt: nicht darstellbare Signale;... Signal Ra 6Halt! Abdrücken verboten... Signal Ra 7Langsam abdrücken... Signal Ra 8Mäßig schnell abdrücken... Signal Ra 9ZurückziehenFundstelle: BGBl II 1959, 1039)(31) Bei den Lichtsignalen wird das Signalbild durch weiße Lichtstreifen auf einem dunklen Signalschirm dargestellt. Die Lichtstreifen können auch aus mehreren Lichtern gebildet sein.C. Sonstige Signale für den Rangierdienst
(Inhalt: nicht darstellbare Signale;... Signal Ra 10 - Rangierhalttafel -Über die Tafel hinaus darf nicht rangiert werden... Signal Ra 11 - Wartezeichen -Auftrag des Wärters zur Rangierfahrt abwarten... Signal Ra 12 - Grenzzeichen -Grenze, bis zu der bei zusammenlaufenden Gleisen das Gleis besetzt werden darf... Signal Ra 13 - Isolierzeichen -Kennzeichnung der Grenze der GleisisolierungFundstelle: BGBl II 1959, 1040, 1041)
IX. Weichensignale (Wn)
(32) Weichensignale zeigen an, für welchen Fahrweg die Weiche gestellt ist.
(33) Die Weichensignale sind entweder rückstrahlend oder, wenn der Betrieb es erfordert, bei Dunkelheit beleuchtet.
Signale für einfache Weichen und einfache Kreuzungsweichen
(Inhalt: nicht darstellbare Signale;... Signal Wn 1Gerader Zweig... Signal Wn 2Gebogener ZweigFundstelle: BGBl II 1959, 1041)Signale für doppelte Kreuzungsweichen
(Inhalt: nicht darstellbare Signale;... Signal Wn 3Gerade von links nach rechts... Signal Wn 4Gerade von rechts nach links... Signal Wn 5Bogen von links nach links... Signal Wn 6Bogen von rechts nach rechtsFundstelle: BGBl II 1959, 1042)(34) Die Bezeichnungen links und rechts in der Signalbedeutung geben an, daß die Weiche für die Fahrt in den oder aus dem entsprechenden Zweig steht.
X. Signale für das Zugpersonal (Zp)
A.B.C.D.die Signale des Triebfahrzeugführers,die Bremsprobesignale,das Abfahrsignal,die Rufsignale.(35) Zu den Signalen für das Zugpersonal gehören
A. Signale des Triebfahrzeugführers
(Inhalt: nicht darstellbare Signale;... Signal Zp 1 - Achtungssignal -Achtung... Signal Zp 2Handbremsen mäßig anziehen... Signal Zp 3Handbremsen stark anziehen... Signal Zp 4Handbremsen lösen... Signal Zp 5 - Notsignal -Beim Zug ist etwas Außergewöhnliches eingetreten -Bremsen und Hilfe leistenFundstelle: BGBl II 1959, 1043)(36) Die hörbaren Signale werden mit der Pfeife oder der sie ersetzenden Einrichtung des Fahrzeugs gegeben.
B. Bremsprobesignale
(37) Bremsprobesignale regeln die Bremsprobe an luftgebremsten Zügen und Rangierabteilungen. Sie werden auch bei Bremsprüfungen angewandt.
(Inhalt: nicht darstellbare Signale;... Signal Zp 6Bremse anlegen... Signal Zp 7Bremse lösen... Signal Zp 8Bremse in OrdnungFundstelle: BGBl II 1959, 1044)(38) Bremsprobesignale werden als Hand- oder als Lichtsignale gegeben.
C. Abfahrsignal
(Inhalt: nicht darstellbare Signale;... Signal Zp 9Abfahren... Signal Zp 10,Fundstelle: BGBl II 1959, 1045; BGBl I 1972, 452)
D. Rufsignale
(Inhalt: nicht darstellbare Signale;... Signal Zp 11Kommen... Signal Zp 12GrenzzeichenfreiFundstelle: BGBl II 1959, 1045)
E.
(39) u. (40)
XI. Fahrleitungssignale (El)
(41) Die Fahrleitungssignale kennzeichnen Fahrleitungs-Schutzstrecken, Fahrleitungs-Unterbrechungen, gestörte Fahrleitungs-Abschnitte und das Ende der Fahrleitung.
(42) Die Fahrleitungssignale bestehen aus einer auf der Spitze stehenden, weiß- und schwarzumrandeten blauen quadratischen Tafel mit weißen Signalzeichen.
(Inhalt: nicht darstellbare Signale;... Signal El 1 - Ausschaltsignal -Ausschalten... Signal El 2 - EinschaltsignalEinschalten erlaubt... Signal El 3 - "Bügel ab"-Ankündesignal -Signal "Bügel ab" erwarten... Signal El 4 - "Bügel ab"-Signal -Bügel ab... Signal El 5 - "Bügel an"-Signal -Bügel an... Signal El 6Halt für Fahrzeuge mit gehobenen StromabnehmernFundstelle: BGBl II 1959, 1046, 1047; BGBl I 1972, 452)
XII. Signale an Zügen (Zg)
(Inhalt: nicht darstellbare Signale;... Signal Zg 1 - Spitzensignal -Kennzeichnung der Zugspitze... Signal Zg 2 - Schlußsignal -Kennzeichnung des ZugschlussesFundstelle: BGBl II 1959, 1048; BGBl I 1986, 1013)(43) Die Signale kennzeichnen Züge und auf die freie Strecke übergehende Nebenfahrzeuge mit Kraftantrieb.
(43a) Das Schlußsignal braucht nur von hinten sichtbar zu sein. Bei Verwendung von zwei Zeichen müssen diese in gleicher Höhe stehen.... Signal Zg 3... Signal Zg 4
XIII. Signale an einzelnen Fahrzeugen (Fz)
a)b)Rangierlokomotiven,Fahrzeuge, deren Besetzung besondere Vorsichtsmaßnahmen erfordert.(Inhalt: nicht darstellbare Signale;... Signal Fz 1 - Rangierlokomotivsignal -Kennzeichnung einer Lokomotive im Rangierdienst... Signal Fz 2 - Gelbe Fahne -Kennzeichnung von Wagen, die während eines Stillagers mit Personal besetzt sindFundstelle: BGBl II 1959, 1049; BGBl I 1972, 452; BGBl I 1986, 1014)(44) Die Signale kennzeichnen... Signal Fz 3... Signal Fz 4
XIV.
(45)
XV. Rottenwarnsignale (Ro)
(Inhalt: nicht darstellbare Signale;... Signal Ro 1Vorsicht! Im Nachbargleis nähern sich Fahrzeuge... Signal Ro 2Arbeitsgleise räumen... Signal Ro 3Arbeitsgleise schnellstens räumen... Signal Ro 4 - Fahnenschild -Kennzeichnung der Gleisseite, nach der beim Ertönen der Rottenwarnsignale Ro 2 und Ro 3 die Arbeitsgleise zu räumen sindFundstelle: BGBl II 1959, 1051)(46) Rottenwarnsignale geben den im Gleis oder in dessen Nähe beschäftigten Personen Weisungen über ihr Verhalten bei Annäherung von Fahrzeugen.
(Inhalt: nicht darstellbare Signale;... Signal Ne 1 - Trapeztafel -Kennzeichnung der Stelle, wo bestimmte Züge vor einer Betriebsstelle zu halten haben... Signal Ne 2 - Vorsignaltafel -Kennzeichnung des Standorts eines VorsignalsFundstelle: BGBl II 1959, 1051, 1052)Fundstelle: BGBl II 1959, 1052, 1053)a)b)an Stelle eines Vorsignals zur Kennzeichnung des Bremswegabstands der Strecke vor einem Hauptsignal, einem Lichtsperrsignal oder einer Trapeztafel,als Hinweis auf ein Vorsignal, das nicht rechts neben oder über dem Gleis steht.(Inhalt: nicht darstellbare Signale;... Signal Ne 3 - Vorsignalbaken -Ein Vorsignal ist zu erwarten... Signal Ne 4 - Schachbrettafel -Das Hauptsignal steht nicht unmittelbar rechts neben oder über dem Gleis... Signal Ne 5 - Haltetafel -Kennzeichnung des Halteplatzes der Zugspitze bei planmäßig haltenden Zügen... Signal Ne 6 - Haltepunkttafel -Ein Haltepunkt ist zu erwarten... Signal Ne 7 - Schneepflugtafel -... Signal Ne 8 bis Signal Ne 12XVI. Nebensignale (Ne)(46a) Die Vorsignaltafel kann auch allein stehen
XVII. Signale für Bahnübergänge (Bü)
(Inhalt: nicht darstellbare Signale;... Signal Bü 0Halt vor dem Bahnübergang! Weiterfahrt nach Sicherung... Signal Bü 1Der Bahnübergang darf befahren werden... Signal Bü 2 - Rautentafel -Ein Überwachungssignal ist zu erwartenFundstelle: BGBl I 1972, 453; BGBl I 1986, 1014)(46b) Die Überwachungssignale Bü 0/Bü 1 sowie die Signale Bü 2 und Bü 3 stehen vor Bahnübergängen mit Blinklichtern oder Lichtzeichen (mit oder ohne Halbschranken), die Signale Bü 4 und Bü 5 stehen vor Bahnübergängen ohne technische Sicherung.
(Inhalt: nicht darstellbare Signale;... Signal Bü 3 - Merktafel -Kennzeichnung des Einschaltepunktes von Blinklichtern oder Lichtzeichen mit Fernüberwachung... Signal Bü 4 - Pfeiftafel -Etwa 3 Sekunden lang pfeifen... Signal Bü 5 - Läutetafel -Es ist zu läutenFundstelle: BGBl I 1972, 454)(46c) Die Rautentafel kann bei Eisenbahnen des Bundes mit einem weißen rückstrahlenden Rand versehen sein.
ABSCHNITT C: KÜNFTIG WEGFALLENDE SIGNALE
1. Allgemeine Bestimmungen(47) Der Abschnitt C enthält die von den Bestimmungen in Abschnitt B in Form oder Bedeutung abweichenden oder dort nicht enthaltenen Signale, die mit Genehmigung des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur während einer Übergangszeit verwendet werden dürfen.
(48) Der Geltungsbereich der Signale des Abschnitts C ist besonders angegeben. Stellen, die nach den Bestimmungen des Abschnittes C Ausnahmen oder Genehmigungen zu den Signalen des Abschnittes C erteilen können, werden vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bestimmt.
2. Von den Bestimmungen in Abschnitt B abweichende Signale
(Inhalt: nicht darstellbares... Signal Zg 102 - Vereinfachtes Schlußsignal -Fundstelle: BGBl I 1986, 1015; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)(Inhalt: nicht darstellbare Signale, Fundstelle: BGBl I 1986, 1015; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)I. Signale an Zügen (Zg)II. Signale für Bahnübergänge (Bü)... Signal Bü 100Halt vor dem Bahnübergang! Weiterfahrt nach Sicherung... Signal Bü 101Der Bahnübergang darf befahren werden... Signal Bü 102 - Rautentafel -Ein Überwachungssignal ist zu erwarten... Signal Bü 103 - Merktafel -Kennzeichnung des Einschaltpunktes von Blinklichtern oder Lichtzeichen mit FernüberwachungIII. bis V.
(Inhalt: nicht darstellbares Signal;... Signal Ne 8 - Gefahranstrich -Kennzeichnung fester Gegenstände, die wegen zu geringen Abstandes vom Gleis Personen gefährden könnenFundstelle: BGBl I 1986, 1016)3. In Abschnitt B nicht enthaltene Signale
Signal Zs V
4. Von den dem Absatz 48 nach Maßgabe von Anlage I Kapitel XI Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 8 des Einigungsvertrages vom 31. August 1990 (BGBl. 1990 II S. 885, 1099) angefügten Signalen der DV 301 der Deutschen Reichsbahn sind ab 18. Dezember 1995 die SignaleHf 0 (§ 3 Abs. 4 bis 6 DV 301),Hl 13 (§ 5 Abs. 22 bis 24 DV 301) undSv 4 (§ 6 Abs. 8 bis 10 DV 301)nicht mehr anzuwenden.
Der Bundesminister für Verkehr
8Eisenbahn-Signalordnung 1959 vom 7. Oktober 1959 (BGBl. II S. 1021), zuletzt geändert durch Verordnung vom 7. Juli 1986 (BGBl. I S. 1012),mit folgender Maßgabe:Abschnitt C Nr. 2 der Anlage wird erweitert um die von Abschnitt B abweichenden Signale der mit Genehmigungsverfügung des Ministers für Verkehrswesen eingeführten DV 301 der Deutschen Reichsbahn vom 16. September 1970, gültig ab 1. Oktober 1971.1011Bei der Anwendung der Verordnungen unter den Nummern 6 bis 8, insbesondere bei der Errichtung neuer sowie der wesentlichen Änderung bestehender Anlagen und Fahrzeuge, ist auf eine Vereinheitlichung hinzuwirken.Soweit einzelne Bestimmungen der unter den Nummern 1 bis 9 genannten Rechtsvorschriften unter Berücksichtigung besonderer Gegebenheiten nicht oder nicht unmittelbar Anwendung finden können, gelten sie für die Deutsche Reichsbahn sinngemäß. Gleiches gilt für sonstige Gesetze und Rechtsverordnungen des Bundes, die besondere Regelungen für die Deutsche Bundesbahn vorsehen.Abschnitt IIIBundesrecht tritt in dem in Artikel 3 des Vertrages genannten Gebiet mit folgenden Maßgaben in Kraft:......
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