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Verordnung

Fahrlehrer-Ausbildungsverordnung

Abkürzung
FahrlAusbV
Ausfertigungsdatum
2. Januar 2018
Paragrafen
10

Anlagen & Schlussformeln

Inhaltsverzeichnis

§ 1Ort und Ablauf der Ausbildung§ 2Fahrlehrerausbildungsstätte§ 3Ausbildungsfahrschule§ 4Einweisungsseminar§ 5ÜbergangsbestimmungenAnlage 1(zu § 2 Absatz 1)Kompetenzrahmen für die Fahrlehrerausbildung an FahrlehrerausbildungsstättenAnlage 2(zu § 3 Absatz 1)Qualitätskriterien für die FahrschulausbildungAnlage 3(zu § 3 Absatz 1)Musterplan und Unterrichtsverteilung im LehrpraktikumAnlage 4(zu § 4)Rahmenplan für die Einweisung der Ausbildungsfahrlehrer und der Inhaber beziehungsweise der für die verantwortliche Leitung von Ausbildungsfahrschulen bestellten Personen

§ 1Ort und Ablauf der Ausbildung

(1) Die Ausbildung zum Fahrlehrer erfolgt in einer amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte und in einer Ausbildungsfahrschule. Sie erfolgt in Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Die Ausbildung in der Fahrlehrerausbildungsstätte erfolgt für die Fahrlehrerlaubnisklassen BE und A in geschlossenen Kursen und darf vorbehaltlich arbeitsschutzrechtlicher, mutterschutzrechtlicher und urlaubsrechtlicher Bestimmungen nicht unterbrochen werden. Die Regelung des § 44 Absatz 2 des Fahrlehrergesetzes bleibt unberührt.

(2) Der Fahrlehreranwärter auf eine Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE hat zu Beginn der Ausbildung eine einmonatige Einführungsphase mit mindestens 104 Unterrichtseinheiten zu absolvieren. Sie setzt sich aus einer einwöchigen Einführung mit mindestens 32 Unterrichtseinheiten in einer Fahrlehrerausbildungsstätte und einer anschließenden zweiwöchigen Hospitationsphase mit mindestens 20 Unterrichtseinheiten je Ausbildungswoche in einer Ausbildungsfahrschule zusammen. Sie endet mit einer einwöchigen Auswertungsphase von mindestens 32 Unterrichtseinheiten in der Fahrlehrerausbildungsstätte.

(3) Im Anschluss an die Ausbildung nach Absatz 2 hat der Fahrlehreranwärter an einem mindestens siebenmonatigen Lehrgang im Umfang von mindestens 1 100 Unterrichtseinheiten in einer Fahrlehrerausbildungsstätte teilzunehmen. Während des 1 080 Unterrichtseinheiten umfassenden Lehrgangs nach Anlage 1 in der Fahrlehrerausbildungsstätte erfolgt im vierten Monat eine einwöchige Hospitation in einer Ausbildungsfahrschule. Der Umfang der Hospitation beträgt mindestens 20 Unterrichtseinheiten.

12möglichst am Ende des zweiten Monats zwei Reflexionstage im Umfang von jeweils acht Unterrichtseinheiten undam Ende des vierten Monats eine Reflexionswoche mit mindestens 32 Unterrichtseinheiten in der Fahrlehrerausbildungsstätte(4) Im Anschluss an den Lehrgang nach Absatz 3 hat der Fahrlehreranwärter eine mindestens viermonatige Ausbildung im Umfang von mindestens 330 Unterrichtseinheiten in Form eines Lehrpraktikums in einer Ausbildungsfahrschule zu absolvieren. Während des Lehrpraktikums findenstatt. Die Unterrichtseinheiten nach Satz 1 Nummer 1 und 2 sind nicht auf die in Satz 1 vorgegebenen Unterrichtseinheiten anzurechnen.

(5) Der Lehrgang in der Fahrlehrerausbildungsstätte setzt die Präsenz der Fahrlehreranwärter voraus. Ist Präsenzunterricht in begründeten Ausnahmefällen nicht oder nur eingeschränkt möglich, kann der Lehrgang mit Genehmigung der nach Landesrecht zuständigen Behörden auch in digitaler Form stattfinden. In den Fällen des Satzes 2 sind die Anforderungen nach Anlage 2a zu § 4 der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz entsprechend zu erfüllen. Der digitale Lehrgang ist synchron durchzuführen, alle Teilnehmer sind zeitgleich am Lehrgang zu beteiligen. Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann die Genehmigung nach Satz 2 von weiteren Anforderungen abhängig machen, soweit dies erforderlich ist, einen ordnungsgemäßen Lehrgang zu gewährleisten.

(6) Der Bewerber um eine Fahrlehrerlaubnis der Klasse A hat sich zusätzlich einer einmonatigen Ausbildung, der Bewerber um eine Fahrlehrerlaubnis der Klassen CE oder DE einer zweimonatigen Ausbildung in einer Fahrlehrerausbildungsstätte zu unterziehen. § 7 Absatz 3 Satz 2 des Fahrlehrergesetzes bleibt unberührt.

§ 2Fahrlehrerausbildungsstätte

(1) Die Ausbildung ist nach einem von der nach Landesrecht zuständigen Behörde zu genehmigenden Ausbildungsplan durchzuführen, der für die mindestens siebenmonatige Ausbildung mindestens die Kompetenzen und Stundenangaben des Kompetenzrahmens nach Anlage 1 enthalten muss.

(2) Die wöchentliche Dauer der Ausbildung der Fahrlehreranwärter auf eine Fahrlehrerlaubnis der Klassen BE oder A darf 32 Unterrichtseinheiten nicht unterschreiten. Die tägliche Dauer der Ausbildung darf acht Unterrichtseinheiten nicht überschreiten.

(3) Die Teilnehmerzahl der Lehrgänge soll 32 nicht überschreiten. Der Beginn des Lehrgangs und die Namen der Teilnehmer sind der nach Landesrecht zuständigen Behörde nach § 50 Absatz 2 Nummer 4 des Fahrlehrergesetzes innerhalb von zwei Wochen ab Beginn mitzuteilen.

(4) Der Unterricht ist von den im Rahmenplan aufgeführten Lehrkräften nach § 9 Absatz 1 der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz durchzuführen.

§ 3Ausbildungsfahrschule

(1) Das Lehrpraktikum der Fahrlehreranwärter ist nach einem von der nach Landesrecht zuständigen Behörde zu genehmigenden Praktikumsplan durchzuführen, der für die mindestens viermonatige Ausbildung mindestens die Inhalte und Stundenangaben nach dem Musterplan und der Unterrichtsverteilung nach Anlage 3 enthalten muss.

(2) Die wöchentliche Dauer des Praktikums darf 20 Unterrichtseinheiten nicht unterschreiten und 32 Unterrichtseinheiten nicht überschreiten. Als Unterricht nach Satz 1 gelten die Teilnahme an und die Durchführung von Unterricht in und ohne Anwesenheit des Ausbildungsfahrlehrers, die Vor- und Nachbesprechung des Unterrichts sowie die Vorstellung zur praktischen Prüfung.

(3) Der Ausbildungsfahrlehrer soll insbesondere zu Beginn der Ausbildung jeweils nur einen Fahrlehreranwärter ausbilden; im Übrigen darf er nicht mehr als zwei Fahrlehreranwärter gleichzeitig ausbilden.

§ 4Einweisungsseminar

Das Einweisungsseminar für Ausbildungsfahrlehrer nach § 16 Absatz 1 Nummer 2 des Fahrlehrergesetzes ist nach einem von der nach Landesrecht zuständigen Behörde zu genehmigenden Ausbildungsplan durchzuführen, der mindestens die Kompetenzen und Stundenangaben des Rahmenplans nach Anlage 4 erfüllen muss.

§ 5Übergangsbestimmungen

Bei Bewerbern, die ihre Ausbildung in der amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte, in einer Ausbildungsfahrschule oder in einer Stelle nach § 44 Absatz 2 des Fahrlehrergesetzes vor dem 1. Januar 2023 begonnen haben, kann sich die Ausbildung noch nach den bis zum 31. Dezember 2022 geltenden Vorschriften richten.

Anlage 1(zu § 2 Absatz 1)Kompetenzrahmen für die Fahrlehrerausbildung an Fahrlehrerausbildungsstätten

(Fundstelle: BGBl. I 2022, 506 - 561)

1234Niveaustufe „Wissen“ (Verben: beschreiben, kennen)Niveaustufe „Verstehen“ (Verb: erläutern)Niveaustufe „Anwenden“ (Verben: analysieren, anwenden, ausrichten, berücksichtigen, Perspektive einnehmen, einschätzen, handeln, nutzen, vermitteln)Niveaustufe „Transfer und Beurteilen“ (Verben: begründen, beurteilen)Mit den aufgeführten Kompetenzen wird festgelegt, was angehende Fahrlehrer am Ende der Ausbildung in der Fahrlehrerausbildungsstätte wissen und können sollen. Ferner geben die Kompetenzen auch die erforderliche Aneignungstiefe vor. Dazu basieren die Kompetenzen auf vier Niveaustufen. Mit jeder Niveaustufe nimmt die Schwierigkeit und Komplexität der notwendigen kognitiven/psychomotorischen Leistung zu, um berufliche Anforderungen bewältigen zu können. Die vorgegebenen Niveaustufen sind an den jeweils verwendeten Verben erkennbar:

Im Rahmen der Ausbildung zum Erwerb der Fahrlehrerlaubnisklasse BE werden grundlegende fachliche sowie pädagogisch-psychologische und verkehrspädagogische Kompetenzen erworben, die auch für Fahrlehrer der Klassen A, CE und DE relevant sind. Bei der Erweiterung auf die Fahrlehrerlaubnisklassen A, CE und DE findet vorrangig ein klassenspezifischer Ausbau dieser grundlegenden Kompetenzen anhand der Vermittlung klassenspezifischer Erweiterungsinhalte statt.

AbschnittUnter-richts-einheitenZulässige Lehrkräftegemäß § 9 DV-FahrlG11 080Ausbildung Fahrlehrerlaubnisklasse BE1.1525Fachliches Professionswissen1.1.1300Kompetenzbereich „Verkehrsverhalten“1.1.1.1Kompetenz BE-1 – Fahreignung, Fahrtüchtigkeit und Fahrverhaltenerläuternanwenden•••••Begriffsklärung Fahreignung, Fahrtüchtigkeit, BefähigungAlkohol und andere Drogen (v. a. Auswirkungen auf das Fahrverhalten, die Fahrtüchtigkeit und die Fahreignung; Abbau und Nachweisbarkeit; Rechtsvorschriften; Strategien zur Vermeidung von Fahrten unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss)Krankheiten und Medikamente (v. a. Auswirkungen auf das Fahrverhalten, die Fahrtüchtigkeit und die Fahreignung; Rechtsvorschriften; Strategien zur Fahrvermeidung bzw. zur Anpassung des Fahrverhaltens)Ablenkung und Müdigkeit (v. a. häufige Ablenkungen und Auswirkungen auf das Fahrverhalten; Auswirkungen von Müdigkeit auf das Fahrverhalten und die Fahrtüchtigkeit; Rechtsvorschriften; Strategien zur Vermeidung des Fahrens unter Ablenkung und bei Müdigkeit)Soziale Einflüsse von Mitfahrern (v. a. verkehrssicherheitsdienliche und sicherheitsabträgliche Einflüsse; Strategien zum Umgang mit Mitfahrern)Fahrlehrer der Klasse BE können die psychischen und physischen Einflussfaktoren auf die Fahreignung, die Fahrtüchtigkeit und das Fahrverhalten sowie Verhaltensstrategien zum Umgang mit diesen Einflussfaktoren. Sie können ihr Wissen, um die Fahreignung und Fahrtüchtigkeit von Fahrschülern einzuschätzen.Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer•••Emotionen, Aggression und Selbstdurchsetzung (v. a. Auswirkungen auf das Fahrverhalten; Strategien zur Emotionskontrolle)Stress (v. a. Auslöser von Stress im Straßenverkehr; Auswirkungen auf das Fahrverhalten; Strategien zum Stressabbau)Fahrerselbstbild und Fahrertypen (v. a. Lebensstilgruppen; Risikoprofile)1.1.1.2Kompetenz BE-2 – Vielfalt im StraßenverkehrerläuternPerspektive einnehmenerläutern und begründen••Verkehrssicherheitsrelevante Besonderheiten anderer Verkehrsteilnehmer (v. a. Kinder; Ältere; Menschen mit Behinderung; Fußgänger; Radfahrer; Fahrer von Elektrofahrzeugen inklusive Elektrokleinstfahrzeugen; Kraftradfahrer; Pkw-Fahrer; Fahrer von Quads, Trikes und sonstigen Leichtkraftfahrzeugen; Lkw- und KOM-Fahrer; Fahrer von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen; Reiter sowie Führer von Tieren und bespannten Fuhrwerken), mögliche Gefahrensituationen mit ihnen sowie erforderliche Anpassungen des eigenen FahrverhaltensPerspektivenübernahme (v. a. Arten der Perspektivenübernahme und ihre Bedeutung für sicheres Fahren; kritische Verkehrssituationen aus Sicht verschiedener Beteiligter)Fahrlehrer der Klasse BE können die verkehrssicherheitsrelevanten Besonderheiten anderer Verkehrsteilnehmerund deren visuelle, intentionale und emotionale. Sie können die erforderliche Anpassung des eigenen Fahrverhaltens bei Begegnungen mit anderen Verkehrsteilnehmern.Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:Bildungswissenschaftler; Fahrlehrer1.1.1.3Kompetenz BE-3 – Fahraufgaben und Grundfahraufgabenerläuternerläuternbeurteilen••Fahraufgaben und Grundfahraufgaben gemäß den Fahraufgabenkatalogen für die Fahrerlaubnisklassen B/BE sowie dem Fahraufgabenkatalog für die Grundfahraufgaben dieser Klassen (v. a. Entstehung der Fahraufgabenkataloge; Ein- und Ausfädelungsstreifen, Fahrstreifenwechsel; Kurve; Vorbeifahren, Überholen; Kreuzung, Einmündung, Einfahren; Kreisverkehr; Schienenverkehr; Haltestelle, Fußgängerüberweg; Geradeausfahren; Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt; Rückwärtsfahren in eine Parklücke (Längsaufstellung); Einfahren in eine Parklücke (Quer- oder Schrägaufstellung); Umkehren; Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung; Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links)Fahrkompetenzbereiche gemäß den Fahraufgabenkatalogen (v. a. Verkehrsbeobachtung; Fahrzeugpositionierung; Geschwindigkeitsanpassung; Kommunikation mit anderen Verkehrsteilnehmern; Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise)Fahrlehrer der Klasse BE können die verschiedenen Fahraufgaben und Grundfahraufgaben für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen der Klassen B/BE sowie die fünf Fahrkompetenzbereiche gemäß den Fahraufgabenkatalogen. Sie können die Anforderungs- und Bewertungsstandards zur sicheren Durchführung der Fahraufgaben und Grundfahraufgaben. Sie können die Kompetenz von Fahrschülern zur Durchführung von Fahraufgaben und Grundfahraufgaben hinsichtlich der fünf Fahrkompetenzbereiche.Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:Fahrlehrer•Anforderungs- und Bewertungsstandards zur sicheren Durchführung der Fahraufgaben und Grundfahraufgaben (v. a. Anforderungs- und Bewertungsstandards gemäß den Fahraufgabenkatalogen für die Fahrerlaubnisklassen B/BE sowie die Grundfahraufgaben dieser Klassen; fahraufgabenrelevante Vorschriften der StVO mit Fokus auf Straßenbenutzung durch Fahrzeuge, Geschwindigkeit, Abstand, Überholen, Vorbeifahren, Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge, abgehende Fahrstreifen, Einfädelungs- und Ausfädelungsstreifen, Vorfahrt, Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren, Einfahren und Anfahren, besondere Verkehrslagen, Halten und Parken, Beleuchtung, Autobahnen und Kraftfahrstraßen, Bahnübergänge, öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse, Fußgänger, Fußgängerüberwege, Verbände, Tiere, Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten, Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil, Allgemeine und Besondere Gefahrzeichen, Vorschriftzeichen, Richtzeichen, Verkehrseinrichtungen)1.1.1.4Kompetenz BE-4 – Verantwortungsvolles Verhalten im Straßenverkehrerläutern und begründen••••Kommunikation im Straßenverkehr und ihre BesonderheitenVerantwortungsvolles, rücksichtsvolles und regelbewusstes Fahr- und Verkehrsverhalten (v. a. Sicherheitsbedeutung; Grundregeln der Verkehrsteilnahme nach § 1 StVO; Vertrauensgrundsatz; Grundsatz der doppelten Sicherung)Bedeutung und Grenzen des Regelvertrauens bei der Verkehrsteilnahme (v. a. beabsichtigte und unbeabsichtigte Regelverstöße; mögliche Konflikte zwischen verantwortungsvollem, rücksichtsvollem und regelkonformem Fahr- und Verkehrsverhalten; Konfliktbewältigung im Straßenverkehr)Deviantes Fahrverhalten (v. a. Ursachen; Strategien zur Veränderung devianten Fahrverhaltens)Fahrlehrer der Klasse BE können die Sicherheitsbedeutung eines durch Vorsicht und gegenseitige Rücksicht geprägten Fahr- und Verkehrsverhaltens.Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:Bildungswissenschaftler; Fahrlehrer1.1.1.5Kompetenz BE-5 – Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidungerläuternbeurteilenbeurteilen••Komponenten der Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidung (v. a. Beobachten; Lokalisieren; Identifizieren; Bewerten der Gefahr; Bewerten der Handlungsfähigkeit; Abwägen des Risikos; Entscheiden; Handeln)Notwendigkeit zur Nutzung verschiedener Sinne bei der Wahrnehmung der Verkehrsumwelt mit Fokus auf der VerkehrsbeobachtungFahrlehrer der Klasse BE können die Komponenten der Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidung. Sie können Verkehrssituationen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen B/BE in Bezug auf Gefahren und Verhaltensmöglichkeiten. Sie können die Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidung von Fahrschülernund im Theorieunterricht und in der Fahrpraktischen Ausbildung durch geeignete Maßnahmen verbessern.Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer•••••••Typische Verkehrsbeobachtung von Fahranfängern und Fahrexperten sowie Strategien guter Verkehrsbeobachtung (v. a. gezieltes, frühzeitiges und mehrmaliges Beobachten mit angemessener Dauer; Spiegelnutzung; Kontrolle toter Winkel; Anpassung der Verkehrsbeobachtung an die Verkehrsumgebung; verdeckte Gefahren und mögliche „Blickschatten“)Erschwerende Rahmenbedingungen bei der Verkehrsbeobachtung (v. a. Dämmerung oder Dunkelheit; schlechte Sicht durch Witterungseinflüsse; bauliche Gestaltung des Fahrzeugs)Mögliche Gefahren im Straßenverkehr (v. a. in Bezug auf die Straßen-, Witterungs- und Sichtverhältnisse, den Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer; Gefahren bei der Durchführung der Fahraufgaben und Grundfahraufgaben)Antizipation gefährlicher Entwicklungsmöglichkeiten von Verkehrssituationen (v. a. Gefahrenhinweise; mögliche gefährliche Situationsverläufe)Fehleinschätzungen von FahrzeugführernVerhalten in potenziell gefährlichen Situationen (v. a. Gefahrenvermeidung als präventive Fahrstrategie, Gefahrenabwehr in Notsituationen; Warnzeichen)Trainingsmöglichkeiten zur Verbesserung der Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidung (v. a. computer- bzw. simulatorgestützte Trainingsprogramme, kommentierendes Fahren) und Verkehrswahrnehmungstests1.1.1.6Kompetenz BE-6 – Fahrkompetenzdefizite und Unfällekennenanalysierenvermitteln••••••Erhöhtes Unfallrisiko und typische Unfallszenarien von Fahranfängern, jungen Fahrern und älteren FahrernUnfallfolgen auf körperlicher, geistiger, sozialer und rechtlicher EbeneTypische Fahrkompetenzdefizite und Fahrverhaltensbesonderheiten von Fahranfängern sowie deren psychologische Grundlagen (v. a. unzureichende Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidung; Defizite und geringe Routine bei der Fahrzeugbedienung)Regionale Gefahrenstrecken, auf denen Fahranfänger verunglückt sind (v. a. Erkennen von kritischen Streckenmerkmalen und Unfallursachen; Erarbeitung von Strategien zum Vermeiden von Gefahren; Transfer auf andere Strecken)Typische Fahrkompetenzdefizite und Fahrverhaltensbesonderheiten von jungen Fahrern sowie deren psychologische Grundlagen (v. a. im Vergleich zu älteren Fahrern häufigeres Vorkommen von mangelnder Emotions- und Handlungskontrolle, von Fehleinschätzungen der eigenen Fahrkompetenz und von erhöhter Risikobereitschaft; Fahren in jugendtypischen Freizeitsituationen)Typische Fahrkompetenzdefizite und Fahrverhaltensbesonderheiten von älteren FahrernFahrlehrer der Klasse BEdie Unfallbeteiligung sowie die typischen Fahrkompetenzdefizite und Fahrverhaltensbesonderheiten von Fahranfängern, jungen Fahrern und älteren Fahrern. Sie können typische Unfälle dieser Gruppen. Sie können Fahrschülern am Beispiel regionaler Gefahrenstrecken übergreifende Strategien zum Erkennen und Vermeiden von Gefahren.Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer1.1.1.7Kompetenz BE-7 – Umweltschonendes Fahr- und Verkehrsverhaltenkennenerläutern••Arten der Verkehrsteilnahme (v. a. Arten sowie multimodale und intermodale Kombinationsmöglichkeiten der Verkehrsteilnahme; Bewertung der Arten und Kombinationsmöglichkeiten mit Bezug auf die Verkehrssicherheit und die Umweltschonung)Einflussfaktoren auf den Kraftstoffverbrauch bzw. Energiebedarf (v. a. Fahrwiderstände) sowie Strategien für ein umweltschonendes bzw. energiesparendes Führen von Fahrzeugen der Klassen B/BE (v. a. Routenplanung; Wartung; Beladung; vorausschauende Fahrweise; Beschleunigen; Motordrehzahl)Fahrlehrer der Klasse BEdie verschiedenen Arten der Verkehrsteilnahme in Deutschland. Sie können die Möglichkeiten zur umweltschonenden Gestaltung des Fahr- und Verkehrsverhaltens.Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:Fahrlehrer, Ingenieur1.1.2100Kompetenzbereich „Recht“1.1.2.1Kompetenz BE-1 – Rechtssystematikbeschreiben•••Grundlagen des Rechtssystems (v. a. Gewaltenteilung; Öffentliches Recht; Privatrecht; Gerichtsbarkeit; Föderalismus)System der Rechtsquellen (v. a. Unionsrecht; Gesetze; Verordnungen; Verwaltungsvorschriften; Richtlinien)Rechtsbehelfe (v. a. Einspruch; Widerspruch; Berufung; Revision)Fahrlehrer der Klasse BE können die Struktur des Rechtssystems in Bezug auf die Teilnahme am Straßenverkehr.Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:Jurist1.1.2.2Kompetenz BE-2 – Verkehrsrechtliche Vorschriften und angrenzende Rechtsgebieteerläuternanwendenbeschreiben••Rechtsvorschriften aus dem Bereich „Verhalten im Straßenverkehr“ gemäß StVO (v. a. Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit; Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen; sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden; besondere Fortbewegungsmittel; übermäßige Straßenbenutzung; Umweltschutz, Sonn- und Feiertagsverbot; Verkehrshindernisse; Unfall; Sonderrechte; blaues und gelbes Blinklicht; Verkehrszeichen)Fahrerlaubnisrecht gemäß FeV, Richtlinie 2006/126/EG und StVG (v. a. Fahrerlaubnis und Führerschein; Einteilung der Fahrerlaubnisklassen und Verwendung von Schlüsselzahlen; Voraussetzungen für die und Verfahren bei der Erteilung einer Fahrerlaubnis; Sonderbestimmungen für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse; Fahrzeugführereigenschaft des Fahrlehrers bei Ausbildungs-, Prüfungs- und Begutachtungsfahrten; Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung; Entziehung oder Beschränkung der Fahrerlaubnis sowie Anordnung von Auflagen; Umstellung von Fahrerlaubnissen alten Rechts)Fahrlehrer der Klasse BE können die für das Führen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen B/BE relevanten Vorschriften des Straßenverkehrsrechtsund diese, um beispielhafte Fallkonstellationen zu bearbeiten. Sie können die für das Führen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen B/BE relevanten Grundlagen des Sozialrechts und des Steuerrechts.Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:Fahrlehrer, Jurist••••••Zulassungsrecht gemäß FZV und StVZO (v. a. Notwendigkeit einer Zulassung und zulassungsfreie Fahrzeuge; Arten und Zuteilung sowie Ausgestaltung und Anbringung von Kennzeichen; Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II; Betriebserlaubnis und Bauartgenehmigung)Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht des Straßenverkehrs gemäß BKatV, OWiG, StGB, StPO und StVG (v. a. Geschwindigkeitsverstöße; Missachtung der Vorfahrt-/Vorrangregelung; Fahren ohne Fahrerlaubnis; Gefährdung des Straßenverkehrs; verbotene Kraftfahrzeugrennen; unerlaubtes Entfernen vom Unfallort; fahrlässige Körperverletzung und fahrlässige Tötung; Zweck und Aufbau des Fahreignungs-Bewertungssystems; Ablauf des Verfahrens und Sanktionsmöglichkeiten beim Begehen von Ordnungswidrigkeiten bzw. Straftaten)Haftungs- und Versicherungsrecht im Straßenverkehr gemäß BGB, PflVG und StVG (v. a. Gefährdungs- und Verschuldenshaftung; vorgeschriebene und freiwillige Versicherungen für die Teilnahme am Straßenverkehr)Fahrschulwesen gemäß DV-FahrlG, FahrlAusbV, FahrlG, FahrlPrüfV und StVG (v. a. Ablauf und Inhalt der Ausbildung und Prüfung von Fahrlehrern; Erfordernis, Inhalt, Voraussetzungen und Erteilung der Fahrlehrerlaubnis und Anwärterbefugnis; Eignung des Fahrlehrers und Prüfung der Zuverlässigkeit; Ruhen und Erlöschen sowie Rücknahme und Widerruf der Fahrlehrerlaubnis; Pflichten des Fahrlehrers und Fahrlehreranwärters; Aufzeichnungen; Überwachung; Anwärterschein und Fahrlehrerschein)Sozialvorschriften gemäß AETR, ArbZG, VO (EG) Nr. 561/2006 und VO (EU) Nr. 165/2014 (v. a. Fahrtenschreiber; Lenk- und Ruhezeiten sowie Fahrtunterbrechungen; Arbeits- und Ruhezeiten)Steuerrechtliche Vorschriften gemäß KraftStDV und KraftStG (v. a. Steuergegenstand; Ausnahmen von der Besteuerung; Dauer der Steuerpflicht)1.1.3125Kompetenzbereich „Technik“1.1.3.1Kompetenz BE-1 – Technische Grundlagenkennenerläuternanwendenerläuternanwenden•Konventionelle und alternative Antriebstechnologien (v. a. Aufgaben, Aufbau und Funktionsweise von Viertaktmotor, Ottomotor, Dieselmotor, Hybridantrieb und Elektroantrieb; sicherheits- und umweltrelevante Vor- und Nachteile der Antriebstechnologien; Einsatzmöglichkeiten alternativer Antriebstechnologien in der Fahrausbildung und Fahrerweiterbildung)Fahrlehrer der Klasse BEdie Aufgaben, den grundlegenden Aufbau und die grundlegende Funktionsweise der wesentlichen technischen Bestandteile von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen B/BE sowie die entsprechenden rechtlichen Vorschriften. Dies gilt insbesondere für sicherheitsbedeutsame und umweltschutzrelevante Bestandteile. Sie können, wie Personen und Ladung in Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen B/BE gesichert werden und dieses Wissen. Sie können, wie die Betriebs- und Verkehrssicherheit bei Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen B/BE kontrolliert wird und dieses Wissen.Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:Ingenieur••••••••Antriebsstrang (v. a. Aufgaben und Aufbau)Fahrwerk (v. a. Aufgaben, Aufbau und Funktionsweise von Bremssystem, Rädern und Reifen, Radaufhängung und Lenkung; Rechtsvorschriften)Lärm- und Schadstoffminderung (v. a. Arten von Schadstoffen; Aufgaben, Aufbau und Funktionsweise der Abgasanlage; Rechtsvorschriften)Aktive und passive Fahrzeugsicherheit (v. a. Maßnahmen zur Unfallvorbeugung und Unfallfolgenminderung; Funktionsweise von Maßnahmen zum Insassenschutz)(v. a. Rechtsvorschriften;Personenbeförderung, Beladung und Ladungssicherungsichere Beförderung von Personen; Ladungssicherungshilfsmittel; Folgen unzureichender Sicherung von Personen und Ladung; praktische Übungen zur Sicherung von Personen und Ladung)Kontrolle der Betriebs- und Verkehrssicherheit (v. a. Rechtsvorschriften; praktische Übungen zur Kontrolle der Betriebs- und Verkehrssicherheit)Liegenbleiben (v. a. Rechtsvorschriften; Maßnahmen bei Liegenbleiben)Anhänger und Verbindungseinrichtungen (v. a. Arten von Anhängern; Aufgaben, Arten und Funktionsweise von Verbindungseinrichtungen; Rechtsvorschriften; Zusammenstellen von Fahrzeugkombinationen der Klassen B/BE; Verbinden und Trennen von Fahrzeugkombinationen der Klassen B/BE inklusive praktischer Übungen; Beleuchtungseinrichtungen von Anhängern; Aufgaben, Aufbau und Funktionsweise der Auflaufbremse)1.1.3.2Kompetenz BE-2 – Fahrphysikerläutern•••••Kräfte und Momente am FahrzeugHaftungsgrenze der Reifen bei kritischen Streckenverhältnissen (v. a. enge Kurven; unebene Fahrbahn; starkes Gefälle), Witterungsverhältnissen (v. a. Fahren bei Nässe, Schnee und Eis; Aquaplaning; Seitenwind) und Fahrmanövern (v. a. Gefahrbremsung; Ausweichmanöver) unter Berücksichtigung des Kamm´schen Kreises sowie der Achs- und RadlastverschiebungKippgrenze bei kritischen Fahrzeugeigenschaften (v. a. hohe Schwerpunktlage; geringe Spurweite), Streckenverhältnissen (v. a. enge Kurven; geneigte oder unebene Fahrbahn) und Fahrmanövern (v. a. Ausweichmanöver) sowie beweglicher LadungPendeln oder Einknicken des Anhängers bei kritischen Fahrzeugeigenschaften (v. a. Höhe und Länge des Aufbaus; Gewichtsverteilung), Streckenverhältnissen (v. a. enge Kurven; unebene Fahrbahn), Witterungsverhältnissen (v. a. Fahren bei Nässe, Schnee und Eis; Seitenwind) und Fahrmanövern (v. a. hohe Fahrgeschwindigkeit; Überholmanöver; Ausweichmanöver; Gefahrbremsung)Anhalteweg (v. a. Abhängigkeit von der Fahrgeschwindigkeit, der Fahrbahnoberfläche, der Bereifung, der Bremsanlage sowie dem Bremsverhalten und der Reaktionszeit des Fahrers)Fahrlehrer der Klasse BE können fahrphysikalische Grundlagen des Fahrens mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen B/BE.Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:Fahrlehrer, Ingenieur1.1.3.3Kompetenz BE-3 – Fahrerassistenzsysteme und automatisiertes Fahrenbeschreibenerläuternbeschreiben•••••••••Niveaustufen des automatisierten FahrensAssistiertes Fahren (Stufe 1): Arten, grundlegende Funktionen, (Sicherheits-)Potenziale und Grenzen inklusive Störungen/Ausfälle von Fahrerassistenzsystemen (v. a. Adaptive Geschwindigkeitsregelanlage; Anhänger-Stabilisierungssystem; Antriebsschlupfregelung; Automatischer Blockierverhinderer; Elektronische Stabilitätskontrolle; Notbremsassistent; Spurhalte- und Spurwechselassistent)Assistiertes Fahren (Stufe 1): Mögliche verkehrssicherheitskritische Auswirkungen der Systemnutzung auf den Fahrer (v. a. Fehlvorstellungen zur Wirksamkeit von Fahrerassistenzsystemen und überhöhte Erwartungen; Fehlgebrauch der und negative Verhaltensanpassung an Fahrerassistenzsysteme; Ablenkung durch Systembedienung; Abbau von Kompetenzen zur Bewältigung von Verkehrssituationen ohne Fahrerassistenzsysteme inklusive zur Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidung) sowie mögliche Gefahren im Zusammenhang mit der Systemüberwachung und der Übernahme von SystemaufgabenAssistiertes Fahren (Stufe 1): Einsatzmöglichkeiten von Fahrerassistenzsystemen in Fahranfängervorbereitung und FahrerweiterbildungTeil- und hochautomatisiertes Fahren (Stufen 2 und 3): Potenziale (v. a. Verkehrssicherheit; Umweltverträglichkeit; Verkehrseffizienz) und Risiken (v. a. Ertragen von Monotonie; Erhalt eines ausreichenden Situationsbewusstseins)Kraftfahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion (v. a. Technische Aufsicht; risikominimaler Zustand)Grundlegende rechtliche und moralisch-ethische Fragen des automatisierten Fahrens (v. a. Automatisierungsrisiko und Haftung; Regelübertretung; Dilemma-Situationen)Fahrzeug-zu-X-KommunikationAuswirkungen des automatisierten Fahrens auf den FahrlehrerberufFahrlehrer der Klasse BE können die grundlegenden Funktionen von Fahrerassistenzsystemen für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen der Klassen B/BEsowie deren Einsatzmöglichkeiten, (Sicherheits-)Potenziale und Grenzen. Dies gilt insbesondere für sicherheitsbedeutsame Fahrerassistenzsysteme. Weiterhin können sie die Grundlagen des automatisierten Fahrens und die Auswirkungen auf den Fahrlehrerberuf.Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer, Ingenieur, Jurist1.2525Pädagogisch-psychologischesund verkehrspädagogisches Professionswissen1.2.1315Kompetenzbereich„Unterrichten, Ausbilden und Weiterbilden“1.2.1.1Kompetenz BE-1 – System der Fahranfängervorbereitung und lebenslanges Lernen:beschreibenerläuternFahrlehrer der Klasse BE können die Bestandteile und Erwerbsverläufe von Fahr- und Verkehrskompetenz. Sie können die vielfältigen Lehr-Lernformen und Prüfungsformen im System der Fahranfängervorbereitung in Deutschland sowie die mit ihnen verbundenen Ziele, Inhalte und rechtlichen Rahmenbedingungen. Sie können ihren Theorieunterricht,Bildungswissenschaftler, Fahrlehrerausrichten••••••••••Bestandteile (v. a. Wissen und Können zur Bewältigung von Verkehrssituationen; verkehrssicherheitskonforme Motive und Einstellungen; realistische Selbsteinschätzung) und Erwerb (v. a. spiralförmige Lernprozesse; Expertiseerwerb) von Fahr- und VerkehrskompetenzTheorieunterricht, Fahrpraktische Ausbildung, Selbstständiges Theorielernen von Fahrschülern der Klassen B/BE (v. a. Ziele, Umfang und Abschluss der Fahrausbildung; Kompetenzrahmen, Ausbildungsplan sowie weitere curriculare Grundlagen der Fahrausbildung; rechtliche Anforderungen an die methodische und mediale Gestaltung der Fahrausbildung; Unterrichtsräume; Lehrmittel; Ausbildungsfahrzeuge; Ausbildungsnachweis)Begleitetes Fahren (v. a. Zweck; Wirksamkeitsbefunde; Auflagen und Folgen von Auflagenverstößen; Anforderungen an und Aufgaben der Begleiter; Möglichkeiten zur Gestaltung der Begleitphase)Fahrerlaubnis auf Probe und Alkoholverbot für Fahranfänger (v. a. Zweck; Dauer; Wirksamkeitsbefunde; Folgen von Verstößen)Theoretische Fahrerlaubnisprüfung (TFEP) für die Klassen B/BE (v. a. Zweck; Inhalte und Ablauf; Aufgabenarten; Umfang und Zusammenstellung der Aufgaben; Prüfungssprachen und Audio-Unterstützung; Bewertung)Praktische Fahrerlaubnisprüfung (PFEP) für die Klassen B/BE (v. a. Zweck; Inhalte und Ablauf; Prüfungsstrecke; Bewertung; Prüfungsfahrzeuge)Möglichkeiten zum Ausbau von Fahr- und Verkehrskompetenz (v. a. Fahrsimulationstraining; pädagogisch-psychologisches Fahrsicherheitstraining; Rückmeldefahrt; Weiterbildung zum umweltschonenden bzw. energiesparenden Fahren)Notwendigkeit des Weiterlernens durch Kraftfahrer, geeignete Informationsquellen bei verkehrsrelevanten Rechtsänderungen, fahrzeugtechnischen Entwicklungen und WissensdefizitenErwerb der Schlüsselzahl B96 (v. a. Ziele, Schulungsstoff und Umfang; Abschluss der Schulung und Teilnahmebescheinigung; Schulungsfahrzeuge und Schulungsstrecke)Erwerb der Schlüsselzahl B197 (v. a. Ziele, Inhalte und Umfang; Testfahrt zum Abschluss der Ausbildung inklusive der erforderlichen Qualifikation des Fahrlehrers und Nachweis über die praktische Ausbildung; Ausbildungsfahrzeuge)ihre Fahrpraktische Ausbildung und das Selbstständige Theorielernen von Fahrschülern an den Zielen, Inhalten und weiteren rechtlichen Rahmenbedingungen der Fahrausbildung.Unverzichtbare curriculare Inhalte:1.2.1.2Kompetenz BE-2 – Gestaltung des Theorieunterrichts:erläuternanwendenFahrlehrer der Klasse BE können die Lehrfunktionen, die Qualitätskriterien guten Theorieunterrichts sowie die Möglichkeiten zur Verzahnung von Theorieunterricht, Selbstständigem Theorielernen der Fahrschüler und Fahrpraktischer Ausbildung. Sie können dieses Wissen bei der Planung und Durchführung von Theorieunterricht.Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer•••••••••Lehrfunktionen (v. a. Motivation; Information; Informationsverarbeitung; Speichern und Abrufen; Anwendung und Transfer; Steuerung und Kontrolle)Lern- und Leistungsmotivation (v. a. intrinsische und extrinsische Motivation; Möglichkeiten zur Motivationsförderung)Konstruktive und instruktive MethodenUnterrichtsplanung (v. a. Lehr- und Lernvoraussetzungen; Festlegung von Zielen; Auswahl, Gewichtung und Aufbereitung von Inhalten; Auswahl von Methoden und Medien unter besonderer Beachtung digitaler Medien; räumliche und zeitliche Gestaltung; Übungen zum Erstellen von Unterrichtsplanungen der Klasse B)Qualitätskriterien guten Theorieunterrichts (v. a. Strukturierung der Unterrichtseinheit; Motivierung der Fahrschüler und Praxisbezug; fachliche Vermittlung der Inhalte; Binnendifferenzierung; angemessenes Reagieren auf Beiträge der Fahrschüler; Tempo der Vermittlung der Inhalte; Festigung; Visualisierung der Inhalte durch Medien; Qualität der Lehrvorträge; Organisation von Erfahrungsberichten; Organisation von Diskussionen; Durchführung von Lernkontrollen)Kognitive Aktivierung von Fahrschülern (v. a. Entwickeln von herausfordernden Aufgabenstellungen)Klassenführung (v. a. Erkennen von und Umgang mit Unterrichtstörungen)Möglichkeiten zur Verzahnung von Theorieunterricht, Selbstständigem Theorielernen der Fahrschüler und Fahrpraktischer AusbildungLehrübungen zu allen Lektionen des Theorieunterrichts der Klasse BUnverzichtbare curriculare Inhalte:Kompetenz BE-3 – Gestaltung des Selbstständigen Theorielernens von Fahrschülern:erläuternanwenden••••LernstrategienMöglichkeiten zum Selbstständigen Theorielernen in der FahrausbildungBlended-Learning (v. a. Begriffsklärung; Möglichkeiten zur Verzahnung von Selbstständigem Theorielernen der Fahrschüler anhand digitaler Medien mit Theorieunterricht und Fahrpraktischer Ausbildung)Ausbildungsbegleitende Kontrolle und Unterstützung des Selbstständigen Theorielernens von FahrschülernFahrlehrer der Klasse BE können die Möglichkeiten zur lernwirksamen Gestaltung des Selbstständigen Theorielernens von Fahrschülern sowie zur Verzahnung von Selbstständigem Theorielernen, Theorieunterricht und Fahrpraktischer Ausbildung. Sie können dieses Wissen bei der Planung und Begleitung des Selbstständigen Theorielernens von Fahrschülern.Unverzichtbare curriculare Inhalte:Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer1.2.1.3Kompetenz BE-4 – Gestaltung der Fahrpraktischen Ausbildung:erläuternanwendenFahrlehrer der Klasse BE können die Qualitätskriterien guter Fahrpraktischer Ausbildung sowie die Möglichkeiten zur Verzahnung von Fahrpraktischer Ausbildung, Theorieunterricht und Selbstständigem Theorielernen der Fahrschüler. Sie können dieses Wissen bei der Planung und Durchführung von Fahrpraktischer Ausbildung.Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer•••••••••Aufbau der Fahrpraktischen Ausbildung der Klassen B/BEUnterrichtsplanung (v. a. Lehr- und Lernvoraussetzungen; Festlegung von Zielen; Auswahl, Gewichtung und Aufbereitung von Inhalten; Auswahl von Methoden und Medien; Ausbildungsstrecke und zeitliche Gestaltung; Übungen zum Erstellen von Unterrichtsplanungen der Klassen B/BE)Methoden der Fahrpraktischen Ausbildung (v. a. Demonstrieren; Erklären; Anleiten; Kommentieren; Lernhinweise)Qualitätskriterien guter Fahrpraktischer Ausbildung (v. a. Strukturierung der Übungsstunde; Orientierung am Ausbildungsstand des Fahrschülers; Qualität des Methodeneinsatzes; Qualität verbaler Anweisungen; fachliche Korrektheit der Inhalte und Orientierung am Ausbildungsplan des Fahrlehrers; Schaffung einer guten Ausbildungsatmosphäre; angemessenes Reagieren auf Fahrfehler)An das Kompetenzniveau des Fahrschülers angepasste Aufgaben sowie zielgerichtetes und intensives Üben im Sinne von Deliberate PracticeAn das Kompetenzniveau des Fahrschülers angepasstes Anleiten durch Scaffolding und Fading (v. a. inhaltliche Ausrichtung, Detailgrad und Zeitpunkt des Anleitens; Nachlassen des Anleitens bei steigendem Kompetenzniveau bis hin zur selbstständigen Aufgabenbewältigung)Fehlvorstellungen von Fahrschülern zum Führen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen B/BE sowie Fahrfehler (v. a. typische Fehlvorstellungen; Arten und Ursachen von Fahrfehlern; Eingriffsmöglichkeiten und Eingriffsnotwendigkeiten des Fahrlehrers)Möglichkeiten zur Verzahnung von Fahrpraktischer Ausbildung, Theorieunterricht und Selbstständigem Theorielernen der FahrschülerLehrübungen zur Fahrpraktischen Ausbildung der Klassen B/BE inklusive Übungen zum Eingreifen bei FahrfehlernUnverzichtbare curriculare Inhalte:1.2.1.4Kompetenz BE-5 – Grundlagen des Fahrlehrerberufs:kennenkennen•••••Mögliche Tätigkeitsfelder für Fahrlehrer und WeiterqualifizierungenNotwendigkeit zur Aktualisierung und Ergänzung des ProfessionswissensFortbildungspflicht für FahrlehrerArbeitsbedingungenBelastungen des Fahrlehrerberufs, Stress, Strategien zur StresspräventionFahrlehrer der Klasse BEdie vielfältigen Tätigkeitsfelder ihres Berufes sowie die damit verbundenen Anforderungen und Weiterbildungsmöglichkeiten. Weiterhinsie berufliche Belastungs- und Stressfaktoren sowie die Möglichkeiten zur Stressprävention.Unverzichtbare curriculare Inhalte:Fahrlehrer1.2.2100Kompetenzbereich „Erziehen“1.2.2.1Kompetenz BE-1 – Berücksichtigung der sozialen und kulturellen Lernbedingungen sowie der Lernvoraussetzungen:kenneneinschätzenFahrlehrer der Klasse BEtypische soziale und kulturelle Lernbedingungen von Fahrschülern. Sie können Lernvoraussetzungen von Fahrschülern. Sie können die Lernbedingungen und Lernvoraussetzungen bei der Planung undBildungswissenschaftlerberücksichtigen•••Entwicklung und Sozialisation über die Lebensspanne mit Schwerpunkt im Jugendalter und jungen ErwachsenenalterTheorien des Lernens und Lehrens in der Erwachsenenbildung/WeiterbildungLernvoraussetzungen (v. a. Arten von Lernvoraussetzungen; Möglichkeiten zur Einschätzung von Lernvoraussetzungen; Umgang mit unterschiedlichen Lernvoraussetzungen)Durchführung von Theorieunterricht, Selbstständigem Theorielernen der Fahrschüler und Fahrpraktischer Ausbildung.Unverzichtbare curriculare Inhalte:1.2.2.2Kompetenz BE-2 – Vermittlung von Verkehrssicherheitseinstellungen:erläuternberücksichtigen•••FahrmotiveEinstellungen (v. a. Komponenten von Einstellungen; Erwerb von Einstellungen; Einstellungen zum Fahrzeug und Fahren)Beeinflussung von Einstellungen zur Verantwortungsübernahme und Sicherheit im Straßenverkehr (v. a. Lernen am Modell und Wirkung von Sanktionen; Theorie des geplanten Verhaltens; Bedeutung von Informationsdarstellungen für das Verhalten; persuasive Kommunikation; Wirkung von Furchtappellen)Fahrlehrer der Klasse BE können Prozesse des Einstellungserwerbs und Methoden der Einstellungsveränderungsowie bei der Planung und Durchführung von Theorieunterricht, Selbstständigem Theorielernen der Fahrschüler und Fahrpraktischer Ausbildung.Unverzichtbare curriculare Inhalte:Bildungswissenschaftler1.2.3110Kompetenzbereich „Beurteilen“1.2.3.1Kompetenz BE-1 – Förderorientierte Lernstands- und Lernverlaufsbeurteilung:beurteilennutzen••••••Lernstands- und Lernverlaufsbeurteilung inklusive Leistungsrückmeldung und Beratung bezüglich des Lernwegs (v. a. Ablauf von Beurteilungen; Zeitpunkte für Kurz-Beurteilungen und ausführliche Beurteilungen im Ausbildungsverlauf; Instrumente zur Durchführung von Beurteilungen; Ebenen und zeitliche Ausrichtung von Feedback; praktische Übungen zu Lernstandsbeurteilungen inklusive zum Geben von Leistungsrückmeldungen)Bezugsnormen (v. a. kriterial; individuell; sozial)Beobachtungs- und BeurteilungsfehlerSelbsteinschätzungen des Fahrschülers (v. a. Förderung von realistischen Selbsteinschätzungen bezüglich der fünf Fahrkompetenzbereiche)Feststellung der Prüfungsreife zur TFEP und PFEPLernschwierigkeiten und Prüfungsangst (v. a. Arten von und Umgang mit Lernschwierigkeiten; Entstehung und Merkmale von Prüfungsangst; Möglichkeiten zum Abbau von Prüfungsangst)Fahrlehrer der Klasse BE können Lernprozesse und Lernergebnisse von Fahrschülern. Sie können die Ergebnisse der Beurteilung, um ihre Fahrschüler bezüglich des weiteren Lernwegs zu beraten und zu fördern.Unverzichtbare curriculare Inhalte:Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer1.330Fahrerisches Professionswissen1.3.121Kompetenzbereich „Fahraufgaben“1.3.1.1Kompetenz BE-1 – Geradeausfahrenhandelnanwendenbegründen••••••Verkehrsbeobachtung beim GeradeausfahrenFahrzeugpositionierung beim GeradeausfahrenGeschwindigkeitsanpassung beim GeradeausfahrenKommunikation beim GeradeausfahrenFahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim GeradeausfahrenKommentierendes Fahren beim GeradeausfahrenFahrlehrer der Klasse BE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen B/BE sicher, routiniert und regelkonform geradeausfahren unddabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Geradeausfahrenund ihr Fahrverhalten.Unverzichtbare curriculare Inhalte:Fahrlehrer1.3.1.2Kompetenz BE-2 – Kurvehandelnanwendenbegründen••••••Verkehrsbeobachtung beim Befahren von KurvenFahrzeugpositionierung beim Befahren von KurvenGeschwindigkeitsanpassung beim Befahren von KurvenKommunikation beim Befahren von KurvenFahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Befahren von KurvenKommentierendes Fahren beim Befahren von KurvenFahrlehrer der Klasse BE können Kurven unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen B/BE sicher, routiniert und regelkonform befahren unddabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Befahren von Kurvenund ihr Fahrverhalten.Unverzichtbare curriculare Inhalte:Fahrlehrer1.3.1.3Kompetenz BE-3 – Kreisverkehrhandelnanwendenbegründen••••••Verkehrsbeobachtung beim Befahren von KreisverkehrenFahrzeugpositionierung beim Befahren von KreisverkehrenGeschwindigkeitsanpassung beim Befahren von KreisverkehrenKommunikation beim Befahren von KreisverkehrenFahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Befahren von KreisverkehrenKommentierendes Fahren beim Befahren von KreisverkehrenFahrlehrer der Klasse BE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen B/BE sicher, routiniert und regelkonform Kreisverkehre befahren unddabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Befahren von Kreisverkehrenund ihr Fahrverhalten.Unverzichtbare curriculare Inhalte:Fahrlehrer1.3.1.4Kompetenz BE-4 – Kreuzung, Einmündung, Einfahrenhandelnanwendenbegründen••••••Verkehrsbeobachtung beim Befahren von Kreuzungen und Einmündungen sowie beim EinfahrenFahrzeugpositionierung beim Befahren von Kreuzungen und Einmündungen sowie beim EinfahrenGeschwindigkeitsanpassung beim Befahren von Kreuzungen und Einmündungen sowie beim EinfahrenKommunikation beim Befahren von Kreuzungen und Einmündungen sowie beim EinfahrenFahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Befahren von Kreuzungen und Einmündungen sowie beim EinfahrenKommentierendes Fahren beim Befahren von Kreuzungen und Einmündungen sowie beim EinfahrenFahrlehrer der Klasse BE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen B/BE sicher, routiniert und regelkonform Kreuzungen und Einmündungen befahren sowie einfahren unddabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Befahren von Kreuzungen und Einmündungen sowie beim Einfahrenund ihr Fahrverhalten.Unverzichtbare curriculare Inhalte:Fahrlehrer1.3.1.5Kompetenz BE-5 – Schienenverkehrhandelnanwendenbegründen••••••Verkehrsbeobachtung beim Umgang mit SchienenverkehrFahrzeugpositionierung beim Umgang mit SchienenverkehrGeschwindigkeitsanpassung beim Umgang mit SchienenverkehrKommunikation beim Umgang mit SchienenverkehrFahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Umgang mit SchienenverkehrKommentierendes Fahren beim Umgang mit SchienenverkehrFahrlehrer der Klasse BE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen B/BE sicher, routiniert und regelkonform mit Schienenverkehr umgehen unddabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Umgang mit Schienenverkehrund ihr Fahrverhalten.Unverzichtbare curriculare Inhalte:Fahrlehrer1.3.1.6Kompetenz BE-6 – Haltestelle, Fußgängerüberweghandelnanwendenbegründen••Verkehrsbeobachtung beim Annähern und Vorbeifahren an Haltestellen sowie beim Annähern an und Überqueren von FußgängerüberwegenFahrzeugpositionierung beim Annähern und Vorbeifahren an Haltestellen sowie beim Annähern an und Überqueren von FußgängerüberwegenFahrlehrer der Klasse BE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen B/BE sicher, routiniert und regelkonform Haltestellen und Fußgängerüberwege befahren unddabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Befahren von Haltestellen und Fußgängerüberwegenund ihr Fahrverhalten.Unverzichtbare curriculare Inhalte:Fahrlehrer••••Geschwindigkeitsanpassung beim Annähern und Vorbeifahren an Haltestellen sowie beim Annähern an und Überqueren von FußgängerüberwegenKommunikation beim Annähern und Vorbeifahren an Haltestellen sowie beim Annähern an und Überqueren von FußgängerüberwegenFahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Annähern und Vorbeifahren an Haltestellen sowie beim Annähern an und Überqueren von FußgängerüberwegenKommentierendes Fahren beim Annähern und Vorbeifahren an Haltestellen sowie beim Annähern an und Überqueren von Fußgängerüberwegen1.3.1.7Kompetenz BE-7 – Ein- und Ausfädelungsstreifen, Fahrstreifenwechselhandelnanwendenbegründen••••••Verkehrsbeobachtung beim Einfädeln, Ausfädeln und FahrstreifenwechselFahrzeugpositionierung beim Einfädeln, Ausfädeln und FahrstreifenwechselGeschwindigkeitsanpassung beim Einfädeln, Ausfädeln und FahrstreifenwechselKommunikation beim Einfädeln, Ausfädeln und FahrstreifenwechselFahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Einfädeln, Ausfädeln und FahrstreifenwechselKommentierendes Fahren beim Einfädeln, Ausfädeln und FahrstreifenwechselFahrlehrer der Klasse BE können sich unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen B/BE sicher, routiniert und regelkonform einfädeln und ausfädeln sowie Fahrstreifen wechseln unddabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Ein- und Ausfädeln sowie Fahrstreifenwechselund ihr Fahrverhalten.Unverzichtbare curriculare Inhalte:Fahrlehrer1.3.1.8Kompetenz BE-8 – Vorbeifahren, Überholenhandelnanwendenbegründen••••••Verkehrsbeobachtung beim Vorbeifahren und ÜberholenFahrzeugpositionierung beim Vorbeifahren und ÜberholenGeschwindigkeitsanpassung beim Vorbeifahren und ÜberholenKommunikation beim Vorbeifahren und ÜberholenFahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Vorbeifahren und ÜberholenKommentierendes Fahren beim Vorbeifahren und ÜberholenFahrlehrer der Klasse BE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen B/BE sicher, routiniert und regelkonform vorbeifahren und überholen unddabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Vorbeifahren und Überholenund ihr Fahrverhalten.Unverzichtbare curriculare Inhalte:Fahrlehrer1.3.29Kompetenzbereich „Grundfahraufgaben“1.3.2.1Kompetenz BE-1 – Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrthandelnanwendenbegründen••••••Verkehrsbeobachtung beim Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder EinfahrtFahrzeugpositionierung beim Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder EinfahrtGeschwindigkeitsanpassung beim Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder EinfahrtKommunikation beim Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder EinfahrtFahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder EinfahrtKommentierendes Fahren beim Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder EinfahrtFahrlehrer der Klasse BE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen der Klasse B sicher, routiniert und regelkonform unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt rückwärts nach rechts fahren unddabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrtund ihr Fahrverhalten.Unverzichtbare curriculare Inhalte:Fahrlehrer1.3.2.2Kompetenz BE-2 – Rückwärtsfahren in eine Parklücke (Längsaufstellung)handelnanwendenbegründen••••••Verkehrsbeobachtung beim Rückwärtsfahren in eine ParklückeFahrzeugpositionierung beim Rückwärtsfahren in eine ParklückeGeschwindigkeitsanpassung beim Rückwärtsfahren in eine ParklückeKommunikation beim Rückwärtsfahren in eine ParklückeFahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Rückwärtsfahren in eine ParklückeKommentierendes Fahren beim Rückwärtsfahren in eine ParklückeFahrlehrer der Klasse BE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen der Klasse B sicher, routiniert und regelkonform rückwärts in eine Parklücke fahren unddabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Rückwärtsfahren in eine Parklückeund ihr Fahrverhalten.Unverzichtbare curriculare Inhalte:Fahrlehrer1.3.2.3Kompetenz BE-3 – Einfahren in eine Parklücke (Quer- oder Schrägaufstellung)handelnanwendenbegründenFahrlehrer der Klasse BE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen der Klasse B sicher, routiniert und regelkonform in eine Parklücke einfahren unddabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Einfahren in eine Parklückeund ihr Fahrverhalten.Fahrlehrer••••••Verkehrsbeobachtung beim Einfahren in eine ParklückeFahrzeugpositionierung beim Einfahren in eine ParklückeGeschwindigkeitsanpassung beim Einfahren in eine ParklückeKommunikation beim Einfahren in eine ParklückeFahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Einfahren in eine ParklückeKommentierendes Fahren beim Einfahren in eine ParklückeUnverzichtbare curriculare Inhalte:1.3.2.4Kompetenz BE-4 – Umkehrenhandelnanwendenbegründen••••••Verkehrsbeobachtung beim UmkehrenFahrzeugpositionierung beim UmkehrenGeschwindigkeitsanpassung beim UmkehrenKommunikation beim UmkehrenFahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim UmkehrenKommentierendes Fahren beim UmkehrenFahrlehrer der Klasse BE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen der Klasse B sicher, routiniert und regelkonform umkehren unddabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Umkehrenund ihr Fahrverhalten.Unverzichtbare curriculare Inhalte:Fahrlehrer1.3.2.5Kompetenz BE-5 – Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerunghandelnanwendenbegründen••••••Verkehrsbeobachtung beim Abbremsen mit höchstmöglicher VerzögerungFahrzeugpositionierung beim Abbremsen mit höchstmöglicher VerzögerungGeschwindigkeitsanpassung beim Abbremsen mit höchstmöglicher VerzögerungKommunikation beim Abbremsen mit höchstmöglicher VerzögerungFahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Abbremsen mit höchstmöglicher VerzögerungKommentierendes Fahren beim Abbremsen mit höchstmöglicher VerzögerungFahrlehrer der Klasse BE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen der Klasse B sicher, routiniert und regelkonform mit höchstmöglicher Verzögerung abbremsen unddabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerungund ihr Fahrverhalten.Unverzichtbare curriculare Inhalte:Fahrlehrer1.3.2.6Kompetenz BE-6 – Rückwärtsfahren um eine Ecke nach linkshandelnanwendenbegründenFahrlehrer der Klasse BE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen der Klasse BE sicher, routiniert und regelkonform um eine Ecke nach links rückwärtsfahren unddabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Rückwärtsfahren um eine Ecke nach linksund ihr Fahrverhalten.Fahrlehrer••••••Verkehrsbeobachtung beim Rückwärtsfahren um eine Ecke nach linksFahrzeugpositionierung beim Rückwärtsfahren um eine Ecke nach linksGeschwindigkeitsanpassung beim Rückwärtsfahren um eine Ecke nach linksKommunikation beim Rückwärtsfahren um eine Ecke nach linksFahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Rückwärtsfahren um eine Ecke nach linksKommentierendes Fahren beim Rückwärtsfahren um eine Ecke nach linksUnverzichtbare curriculare Inhalte:

AbschnittUnter-richts-einheitenZulässige Lehrkräftegemäß § 9 DV-FahrlG1160Ausbildung Fahrlehrerlaubnisklasse A1.188Fachliches Professionswissen1.1.140Kompetenzbereich „Verkehrsverhalten“1.1.1.18Kompetenz A-1 – Fahreignung, Fahrtüchtigkeit und Fahrverhaltenerläuternanwenden•••••Ablenkung und Müdigkeit (v. a. häufige Ablenkungen und Auswirkungen auf das Fahrverhalten; Auswirkungen von Müdigkeit auf das Fahrverhalten und die Fahrtüchtigkeit; Strategien zur Vermeidung des Fahrens unter Ablenkung und bei Müdigkeit)Soziale und mediale Einflüsse (v. a. Auswahl von Kraftrad und Zubehör sowie damit verbundene Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit und den Umweltschutz; Strategien zum Umgang mit Medien inklusive Werbung)Klassenspezifische physische Belastungen (v. a. Zusammenspiel von Körperbau des Fahrers und Bauart des Fahrzeugs; Trainingsmöglichkeiten für die beim Kraftradfahren besonders benötigten Muskelgruppen; Aktivierung der Muskelgruppen vor, während und nach der Fahrt)Angemessene Kleidung zum Führen von Krafträdern (v. a. geeigneter Schutz der Füße, der Beine, des Beckens, des Rückens, des Nackens, des Kopfes, der Arme und der Hände mit Fokus auf Schutzkleidung; Folgen des Fahrens mit unangemessener Kleidung; Rechtsvorschriften und Rechtsprechung)Einschätzung der Fahrtüchtigkeit von Fahrschülern (v. a. Verantwortlichkeiten des Fahrlehrers, auch unter Beachtung des Einflusses von Hitze und Kälte)Fahrlehrer der Klasse A können die klassenspezifischen psychischen und physischen Einflussfaktoren auf die Fahreignung, die Fahrtüchtigkeit und das Fahrverhalten sowie Verhaltensstrategien zum Umgang mit diesen Einflussfaktoren. Sie können ihr Wissen, um die Fahreignung und die Fahrtüchtigkeit von Fahrschülern einzuschätzen.Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer1.1.1.24Kompetenz A-2 – Vielfalt im Straßenverkehrerläuternerläutern und begründen•Verkehrssicherheitsrelevante Besonderheiten unterschiedlicher Kraftradfahrer (v. a. Mofafahrer; Rollerfahrer; Chopperfahrer; Trikefahrer; Fahrer von Krafträdern mit Beiwagen; Naked Bike-Fahrer; Endurofahrer; Tourenfahrer; Rennmaschinenfahrer), mögliche Gefahrensituationen mit ihnen sowie erforderliche Anpassungen des eigenen FahrverhaltensFahrlehrer der Klasse A können die verkehrssicherheitsrelevanten Besonderheiten verschiedener Kraftradfahrer. Sie können die erforderliche Anpassung des eigenen Fahrverhaltens bei Begegnungen mit anderen Kraftradfahrern.Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:Fahrlehrer1.1.1.312Kompetenz A-3 – Fahraufgaben und Grundfahraufgabenerläuternerläuternbeurteilen••Fahraufgaben und Grundfahraufgaben gemäß den Fahraufgabenkatalogen für die Fahrerlaubnisklassen AM/A1/A2/A sowie dem Fahraufgabenkatalog für die Grundfahraufgaben dieser Klassen (v. a. Ein- und Ausfädelungsstreifen, Fahrstreifenwechsel; Kurve; Vorbeifahren, Überholen; Kreuzung, Einmündung, Einfahren; Kreisverkehr; Schienenverkehr; Haltestelle, Fußgängerüberweg; Geradeausfahren; Slalom mit Schrittgeschwindigkeit; Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung; Ausweichen ohne Abbremsen; Ausweichen nach Abbremsen; Slalom; Langer Slalom; Fahren mit Schrittgeschwindigkeit geradeaus; Stop and Go; Kreisfahrt)(v. a. Anforderungs-Anforderungs- und Bewertungsstandards zur sicheren Durchführung der Fahraufgaben und Grundfahraufgabenund Bewertungsstandards gemäß den Fahraufgabenkatalogen für die Fahrerlaubnisklassen AM/A1/A2/A; klassenspezifische fahraufgabenrelevante Vorschriften der StVO mit Fokus auf Straßenbenutzung durch Fahrzeuge, Überholen, besondere Verkehrslagen, Halten und Parken, Beleuchtung, Besondere Gefahrzeichen, Vorschriftzeichen, Richtzeichen, Verkehrseinrichtungen)Fahrlehrer der Klasse A können die verschiedenen Fahraufgaben und Grundfahraufgaben für Krafträder gemäß den Fahraufgabenkatalogen. Sie können die Anforderungs- und Bewertungsstandards zur sicheren Durchführung der Fahraufgaben und Grundfahraufgaben. Sie können die Kompetenz von Fahrschülern zur Durchführung von Fahraufgaben und Grundfahraufgaben hinsichtlich der fünf Fahrkompetenzbereiche.Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:Fahrlehrer1.1.1.412Kompetenz A-4 – Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidungbeurteilenbeurteilen•Klassenspezifische erschwerende Rahmenbedingungen bei der Wahrnehmung der Verkehrsumwelt (v. a. schlechte Sicht durch Witterungseinflüsse; schlechte Sicht durch die bauliche Gestaltung von Motorradschutzhelmen, Motorradschutzbrillen und Helmvisieren; Beeinträchtigung des Hörvermögens durch Motorradschutzhelme)Fahrlehrer der Klasse A können Verkehrssituationen mit Krafträdern in Bezug auf Gefahren und Verhaltensmöglichkeiten. Sie können die Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidung von Fahrschülernund im Theorieunterricht und in der Fahrpraktischen Ausbildung durch geeignete Maßnahmen verbessern.Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer•••••Mögliche klassenspezifische Gefahren im Straßenverkehr (v. a. in Bezug auf die Straßen-, Witterungs- und Sichtverhältnisse, den Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer; Übersehen von Kraftradfahrern aufgrund ihrer schmalen Silhouette; Fehleinschätzungen der Geschwindigkeit und des Abstands von Kraftradfahrern; Gefahren bei der Durchführung der Fahraufgaben und Grundfahraufgaben)Antizipation gefährlicher Entwicklungsmöglichkeiten von Verkehrssituationen (v. a. Gefahrenhinweise; mögliche gefährliche Situationsverläufe)Typische Fehleinschätzungen von Kraftradfahrern (v. a. zum Überholen; zum Platzbedarf; zum Fahrbahnbelag und zur Fahrbahnverschmutzung; zu den Witterungsverhältnissen; zum Anhalteweg; zum Befahren unbekannter Kurven; zum Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer; zur eigenen Fahrkompetenz)Verhalten in potenziell gefährlichen Situationen (v. a. Gefahrenvermeidung als präventive Fahrstrategie, Gefahrenabwehr in Notsituationen)Trainingsmöglichkeiten zur Verbesserung der Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidung (v. a. computer- bzw. simulatorgestützte Trainingsprogramme)1.1.1.54Kompetenz A-5 – Fahrkompetenzdefizite und Unfällekennenanalysieren•••••Typische Unfallszenarien von KraftradfahrernTypische Kraftradstrecken, auf denen Kraftradfahrer verunglückt sind (v. a. Erkennen von kritischen Streckenmerkmalen und Unfallursachen; Erarbeitung von Strategien zum Vermeiden von Gefahren; Transfer auf andere Strecken)Typische Wissensdefizite und Fehleinschätzungen von Kraftradfahrern bei der Fahrtvorbereitung (v. a. Streckenwahl; Fahrtdauer, physische Leistungsfähigkeit; Ausrüstung)Herausforderungen beim Erhalt von Fahrkompetenz und Fahrerfitness (v. a. typisches Nutzungsverhalten während der Saison und an Wochenenden)Umgang mit schnell und häufig wechselnden StreckenanforderungenFahrlehrer der Klasse Adie Unfallbeteiligung sowie die typischen Fahrkompetenzdefizite von Kraftradfahrern. Sie können typische Unfälle von Kraftradfahrern.Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer1.1.216Kompetenzbereich „Recht“1.1.2.116Kompetenz A-1 – Verkehrsrechtliche Vorschriften und angrenzende Rechtsgebieteerläuternanwenden•Klassenspezifische Rechtsvorschriften aus dem Bereich „Verhalten im Straßenverkehr“ gemäß StVO (v. a. Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit; sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden)Fahrlehrer der Klasse A können die klassenspezifischen, für das Führen von Krafträdern relevanten Vorschriften des Straßenverkehrsrechtsund diese, um beispielhafte Fallkonstellationen zu bearbeiten.Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:Fahrlehrer, Jurist••••Klassenspezifische Besonderheiten im Fahrerlaubnisrecht gemäß FeV, Richtlinie 2006/126/EG und StVG (v. a. Einteilung der Fahrerlaubnisklassen und Verwendung von Schlüsselzahlen; Fahrzeugführereigenschaft des Fahrlehrers bei Ausbildungs-, Prüfungs- und Begutachtungsfahrten; Umstellung von Fahrerlaubnissen alten Rechts)Klassenspezifische Besonderheiten im Zulassungsrecht gemäß FZV und StVZO (v. a. Arten und Zuteilung sowie Ausgestaltung und Anbringung von Kennzeichen; Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II; Betriebserlaubnis und Bauartgenehmigung)Haftungs- und Versicherungsrecht im Straßenverkehr gemäß BGB, PflVG und StVG (v. a. Gefährdungs- und Verschuldenshaftung; vorgeschriebene und freiwillige Versicherungen für die Teilnahme am Straßenverkehr)Klassenspezifische Besonderheiten im Fahrschulwesen gemäß DV-FahrlG, FahrlAusbV, FahrlG, FahrlPrüfV und StVG (v. a. Ablauf und Inhalt der Ausbildung und Prüfung von Fahrlehrern der Klasse A; Erfordernis, Inhalt und Erteilung der Fahrlehrerlaubnis der Klasse A; Prüfung der Zuverlässigkeit von Fahrlehrern der Klasse A; Pflichten des Fahrlehrers; Aufzeichnungen)1.1.332Kompetenzbereich „Technik“1.1.3.120Kompetenz A-1 – Technische Grundlagenkennenerläuternanwenden••••••••••Konventionelle und alternative Antriebstechnologien (v. a. Aufgaben, Aufbau, Funktionsweise, Wartung und Pflege von Zweitaktmotor, Viertaktmotor und Elektromotor)Fahrzeugrahmen (v. a. Aufgaben, Arten)Antriebsstrang (v. a. Aufgaben, Aufbau, Wartung und Pflege von Primär- und Sekundärantrieben)Vorderradführung, Hinterradführung und Lenksystem (v. a. Aufgaben, Arten, Aufbau, Wartung und Pflege)Lärm- und Schadstoffminderung (v. a. Aufgaben, Aufbau und Funktionsweise der Abgasanlage; Rechtsvorschriften)Bremssysteme (v. a. Aufgaben, Aufbau, Wartung und Pflege; Rechtsvorschriften)Räder und Reifen (v. a. Aufgaben, Aufbau, Wartung und Pflege; Rechtsvorschriften)Federung und Dämpfung (v. a. Aufgaben, Arten und Aufbau)Personenbeförderung und Gepäckmitnahme (v. a. Rechtsvorschriften; sichere Beförderung von Personen und Gepäck; Folgen unzureichender Sicherung von Personen und Gepäck; physische Voraussetzungen von Mitfahrenden; Verhaltensregeln für Mitfahrende)Kontrolle der Betriebs- und Verkehrssicherheit (v. a. Rechtsvorschriften; praktische Übungen zur Kontrolle der Betriebs- und Verkehrssicherheit)Fahrlehrer der Klasse Adie Aufgaben, den grundlegenden Aufbau und die grundlegende Funktionsweise der wesentlichen technischen Bestandteile von Krafträdern sowie die entsprechenden rechtlichen Vorschriften. Dies gilt insbesondere für sicherheitsbedeutsame und umweltschutzrelevante Bestandteile. Sie können, wie die Betriebs- und Verkehrssicherheit bei Krafträdern kontrolliert wird und dieses Wissen.Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:Ingenieur•••Liegenbleiben (v. a. Rechtsvorschriften; Maßnahmen bei Liegenbleiben)Anhänger und Verbindungseinrichtungen (v. a. Arten von Anhängern; Rechtsvorschriften; Zusammenstellen von Fahrzeugkombinationen der Klasse A)Krafträder mit Beiwagen (v. a. Arten; Rechtsvorschriften)1.1.3.26Kompetenz A-2 – Fahrphysikerläutern•••••Kräfte und Momente am FahrzeugAchsensysteme am Fahrzeug (v. a. Bedeutung für das Fahrverhalten)Haftungsgrenze der Reifen bei kritischen Streckenverhältnissen (v. a. enge Kurven; unebene Fahrbahn und Fahrbahnschäden; wechselnder Fahrbahnbelag; starkes Gefälle), Witterungsverhältnissen (v. a. Fahren bei Nässe; Aquaplaning; Seitenwind) und Fahrmanövern (v. a. Gefahrbremsung; Ausweichmanöver) unter Berücksichtigung des Kamm´schen Kreises sowie der Achs- und RadlastverschiebungKippgrenze und Überschlaggrenze von zwei-, drei- und vierrädrigen Krafträdern bei kritischen Fahrzeugeigenschaften (v. a. hohe Schwerpunktlage), Streckenverhältnissen (v. a. enge Kurven; geneigte oder unebene Fahrbahn) und Fahrmanövern (v. a. Gefahrbremsung; Ausweichmanöver) sowie SoziusbetriebAnhalteweg (v. a. Abhängigkeit von der Bereifung und der Bremsanlage des Kraftrades sowie dem Bremsverhalten des Fahrers)Fahrlehrer der Klasse A können fahrphysikalische Grundlagen des Fahrens mit Krafträdern.Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:Fahrlehrer, Ingenieur1.1.3.36Kompetenz A-3 – Fahrerassistenzsysteme und automatisiertes Fahrenbeschreibenerläutern•••Assistiertes Fahren (Stufe 1): Arten, grundlegende Funktionen, (Sicherheits-)Potenziale und Grenzen inklusive Störungen/Ausfälle von Fahrerassistenzsystemen bei Krafträdern (v. a. Adaptive Geschwindigkeitsregelanlage; Antriebsschlupfregelung; Automatischer Blockierverhinderer; Elektronische Stabilitätskontrolle; Notbremsassistent; Toter-Winkel-Assistent; adaptives Fahrwerk)Assistiertes Fahren (Stufe 1): Klassenspezifische verkehrssicherheitskritische Auswirkungen der Systemnutzung auf den Fahrer (v. a. Fehlvorstellungen zur Wirksamkeit von Fahrerassistenzsystemen und überhöhte Erwartungen; Fehlgebrauch der und negative Verhaltensanpassung an Fahrerassistenzsysteme; Ablenkung durch Systembedienung) sowie mögliche Gefahren im Zusammenhang mit der Systemüberwachung und der Übernahme von SystemaufgabenAssistiertes Fahren (Stufe 1): Klassenspezifische Einsatzmöglichkeiten von Fahrerassistenzsystemen in Fahranfängervorbereitung und FahrerweiterbildungFahrlehrer der Klasse A können die grundlegenden Funktionen von Fahrerassistenzsystemen für Krafträdersowie deren Einsatzmöglichkeiten, Sicherheitspotenziale und Grenzen. Dies gilt insbesondere für sicherheitsbedeutsame Fahrerassistenzsysteme.Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:Fahrlehrer, Ingenieur1.254Pädagogisch-psychologischesund verkehrspädagogisches Professionswissen1.2.142Kompetenzbereich„Unterrichten, Ausbilden und Weiterbilden“1.2.1.16Kompetenz A-1 – System der Fahranfängervorbereitung und lebenslanges Lernen:ausrichten••••Theorieunterricht, Fahrpraktische Ausbildung, Selbstständiges Theorielernen von Fahrschülern der Klassen AM/A1/A2/A (v. a. Ziele, Umfang und Abschluss; Kompetenzrahmen, Ausbildungsplan sowie weitere curriculare Grundlagen; Lehrmittel; Ausbildungsfahrzeuge; Ausbildungsnachweis)Theoretische Fahrerlaubnisprüfung (TFEP) für die Klassen AM/A1/A2/A (v. a. Zweck; Inhalte und Ablauf; Aufgabenarten; Umfang und Zusammenstellung der Aufgaben; Bewertung)Praktische Fahrerlaubnisprüfung (PFEP) für die Klassen AM/A1/A2/A (v. a. Zweck; Inhalte und Ablauf; Prüfungsstrecke; Bewertung; Prüfungsfahrzeuge)Ausbildung und Prüfung von Bewerbern um eine Prüfbescheinigung für Mofas und zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 25 km/h (v. a. Ziele, Inhalte und Umfang der Ausbildung; erforderliche Qualifikation des Ausbilders; Ausbildungsfahrzeuge; Ausbildungsbescheinigung; Zweck, Inhalte, Ablauf, Aufgabenarten, Umfang, Zusammenstellung der Aufgaben und Bewertung der theoretischen Prüfung; Prüfbescheinigung)Fahrlehrer der Klasse A können ihren Theorieunterricht, ihre Fahrpraktische Ausbildung und das Selbstständige Theorielernen von Fahrschülern an den Zielen, Inhalten und weiteren rechtlichen Rahmenbedingungen der Kraftradausbildung.Unverzichtbare curriculare Inhalte:Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer1.2.1.212Kompetenz A-2 – Gestaltung des Theorieunterrichts:planendurchführen••Planung von Zusatzstoff-Lektionen des Theorieunterrichts der Klassen AM/A1/A2/A (v. a. Lehr- und Lernvoraussetzungen; Vorbereitung des Unterrichtsraumes; Auswahl von Methoden und Medien unter besonderer Beachtung digitaler Medien; Übungen zum Erstellen von Unterrichtsplanungen)Lehrübungen zu Zusatzstoff-Lektionen des Theorieunterrichts der Klasse A unter Beachtung der Qualitätskriterien guten TheorieunterrichtsFahrlehrer der Klasse A können Theorieunterricht der Klassen AM/A1/A2/Aund unter Beachtung der Qualitätskriterien guten Theorieunterrichts.Unverzichtbare curriculare Inhalte:Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer1.2.1.324Kompetenz A-3 – Gestaltung der Fahrpraktischen Ausbildung:planendurchführen•Aufbau der Fahrpraktischen Ausbildung in der Kraftradausbildung (v. a. systematisches Training zur Fahrzeugbeherrschung in der Basisausbildung; Fahraufgaben, Grundfahraufgaben und Prüfungsvorbereitung TFEP; Besondere Ausbildungsfahrten; Prüfungsvorbereitung PFEP)Fahrlehrer der Klasse A können Fahrpraktische Ausbildung der Klassen AM/A1/A2/Aund unter Beachtung der Qualitätskriterien guter Fahrpraktischer Ausbildung.Unverzichtbare curriculare Inhalte:Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer•••••••Unterrichtsplanung (v. a. Lehr- und Lernvoraussetzungen; Festlegung von Zielen; Auswahl, Gewichtung und Aufbereitung von Inhalten; Auswahl von Methoden und Medien; Ausbildungsstrecke und zeitliche Gestaltung; Übungen zum Erstellen von Unterrichtsplanungen für die Klassen AM/A1/A2/A)Methoden der Fahrpraktischen Ausbildung (v. a. Demonstrieren; Erklären; Anleiten; Kommentieren; Lernhinweise; Videoanalysen; Kraftrad-zu-Kraftrad-Ausbildung; Vorbereitungsaufgaben; gedankliches Trainieren der Bewältigung von Verkehrssituationen)Benutzung von Funkanlagen (v. a. Rechtsvorschriften; Arten sowie damit verbundene Vor- und Nachteile bei der Nutzung)An das Kompetenzniveau des Fahrschülers angepasste Aufgaben (v. a. Übungen bei abgestelltem Motor; Übungen mit Schrittgeschwindigkeit; Brems- und Anhalteübungen; Übungen bei zunehmender Fahrstabilität des Kraftrades) sowie zielgerichtetes und intensives Üben im Sinne von Deliberate PracticeAn das Kompetenzniveau des Fahrschülers angepasstes Anleiten durch Scaffolding und Fading (v. a. inhaltliche Ausrichtung, Detailgrad und Zeitpunkt des Anleitens; Nachlassen des Anleitens bei steigendem Kompetenzniveau bis hin zur selbstständigen Aufgabenbewältigung)Fehlvorstellungen von Fahrschülern zum Führen von Krafträdern und Fahrfehler (v. a. typische Fehlvorstellungen; Arten und Ursachen von Fahrfehlern; klassenspezifische Eingriffsmöglichkeiten und Eingriffsnotwendigkeiten des Fahrlehrers)Lehrübungen zur Fahrpraktischen Ausbildung der Klasse A unter Beachtung der Qualitätskriterien guter Fahrpraktischer Ausbildung inklusive Übungen zum Eingreifen bei Fahrfehlern1.2.24Kompetenzbereich „Erziehen“1.2.2.14Kompetenz A-1 – Vermittlung von Verkehrssicherheitseinstellungen:erläuternberücksichtigen•••Fahrmotive von Kraftradfahrern (v. a. Freizeitgestaltung; Unabhängigkeits- und Freiheitswunsch; Abenteuerlust; Überlegenheits- und Machtgefühle; Freude am Fahren; Grenzen austesten)Flow-Erleben (v. a. Begriffsdefinition; typische Situationen wie Fahren auf Hausstrecken und illegalen Bergrennstrecken; Verhaltensstrategien)Gruppenbildung und gruppendynamische Effekte (v. a. Gruppen von Kraftradfahrern; verkehrssicherheitsdienliche und sicherheitsabträgliche Einflüsse im Zusammenhang mit dem Fahren in der Gruppe; Strategien zum Umgang mit Erwartungen von Gruppenmitgliedern)Fahrlehrer der Klasse A können die für Kraftradfahrer typischen Fahrmotive und mögliche gruppendynamische Effektesowie bei der Planung und Durchführung von Theorieunterricht, Selbstständigem Theorielernen der Fahrschüler und Fahrpraktischer Ausbildung.Unverzichtbare curriculare Inhalte:Bildungswissenschaftler1.2.38Kompetenzbereich „Beurteilen“1.2.3.18Kompetenz A-1 – Förderorientierte Lernstands- und Lernverlaufsbeurteilung:beurteilennutzen••(v. a.Lernstands- und Lernverlaufsbeurteilung inklusive Leistungsrückmeldung und Beratung bezüglich des LernwegsZeitpunkte für Kurz-Beurteilungen und ausführliche Beurteilungen im Ausbildungsverlauf; Instrumente zur Durchführung von Beurteilungen; praktische Übungen zu Lernstandsbeurteilungen inklusive zum Geben von Leistungsrückmeldungen)Feststellung der Prüfungsreife zur TFEP und PFEPFahrlehrer der Klasse A können Lernprozesse und Lernergebnisse von Kraftrad-Fahrschülern. Sie können die Ergebnisse der Beurteilung, um ihre Fahrschüler bezüglich des weiteren Lernwegs zu beraten und zu fördern.Unverzichtbare curriculare Inhalte:Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer1.318Fahrerisches Professionswissen1.3.112Kompetenzbereich „Fahraufgaben“1.3.1.1Kompetenz A-1 – Geradeausfahrenhandelnanwendenbegründen••••••Verkehrsbeobachtung beim GeradeausfahrenFahrzeugpositionierung beim GeradeausfahrenGeschwindigkeitsanpassung beim GeradeausfahrenKommunikation beim GeradeausfahrenFahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim GeradeausfahrenKommentierendes Fahren beim GeradeausfahrenFahrlehrer der Klasse A können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Krafträdern der Klasse A sicher, routiniert und regelkonform geradeausfahren unddabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Geradeausfahrenund ihr Fahrverhalten.Unverzichtbare curriculare Inhalte:Fahrlehrer1.3.1.2Kompetenz A-2 – Kurvehandelnanwendenbegründen••••••Verkehrsbeobachtung beim Befahren von KurvenFahrzeugpositionierung beim Befahren von KurvenGeschwindigkeitsanpassung beim Befahren von KurvenKommunikation beim Befahren von KurvenFahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Befahren von KurvenKommentierendes Fahren beim Befahren von KurvenFahrlehrer der Klasse A können Kurven unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Krafträdern der Klasse A sicher, routiniert und regelkonform befahren unddabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Befahren von Kurvenund ihr Fahrverhalten.Unverzichtbare curriculare Inhalte:Fahrlehrer1.3.1.3Kompetenz A-3 – Kreisverkehrhandelnanwendenbegründen••••••Verkehrsbeobachtung beim Befahren von KreisverkehrenFahrzeugpositionierung beim Befahren von KreisverkehrenGeschwindigkeitsanpassung beim Befahren von KreisverkehrenKommunikation beim Befahren von KreisverkehrenFahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Befahren von KreisverkehrenKommentierendes Fahren beim Befahren von KreisverkehrenFahrlehrer der Klasse A können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Krafträdern der Klasse A sicher, routiniert und regelkonform Kreisverkehre befahren unddabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Befahren von Kreisverkehrenund ihr Fahrverhalten.Unverzichtbare curriculare Inhalte:Fahrlehrer1.3.1.4Kompetenz A-4 – Kreuzung, Einmündung, Einfahrenhandelnanwendenbegründen••••••Verkehrsbeobachtung beim Befahren von Kreuzungen und Einmündungen sowie beim EinfahrenFahrzeugpositionierung beim Befahren von Kreuzungen und Einmündungen sowie beim EinfahrenGeschwindigkeitsanpassung beim Befahren von Kreuzungen und Einmündungen sowie beim EinfahrenKommunikation beim Befahren von Kreuzungen und Einmündungen sowie beim EinfahrenFahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Befahren von Kreuzungen und Einmündungen sowie beim EinfahrenKommentierendes Fahren beim Befahren von Kreuzungen und Einmündungen sowie beim EinfahrenFahrlehrer der Klasse A können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Krafträdern der Klasse A sicher, routiniert und regelkonform Kreuzungen und Einmündungen befahren sowie einfahren unddabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Befahren von Kreuzungen und Einmündungen sowie beim Einfahrenund ihr Fahrverhalten.Unverzichtbare curriculare Inhalte:Fahrlehrer1.3.1.5Kompetenz A-5 – Schienenverkehrhandelnanwendenbegründen••••••Verkehrsbeobachtung beim Umgang mit SchienenverkehrFahrzeugpositionierung beim Umgang mit SchienenverkehrGeschwindigkeitsanpassung beim Umgang mit SchienenverkehrKommunikation beim Umgang mit SchienenverkehrFahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Umgang mit SchienenverkehrKommentierendes Fahren beim Umgang mit SchienenverkehrFahrlehrer der Klasse A können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Krafträdern der Klasse A sicher, routiniert und regelkonform mit Schienenverkehr umgehen unddabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Umgang mit Schienenverkehrund ihr Fahrverhalten.Unverzichtbare curriculare Inhalte:Fahrlehrer1.3.1.6Kompetenz A-6 – Haltestelle, Fußgängerüberweghandelnanwendenbegründen••••••Verkehrsbeobachtung beim Annähern und Vorbeifahren an Haltestellen sowie beim Annähern an und Überqueren von FußgängerüberwegenFahrzeugpositionierung beim Annähern und Vorbeifahren an Haltestellen sowie beim Annähern an und Überqueren von FußgängerüberwegenGeschwindigkeitsanpassung beim Annähern und Vorbeifahren an Haltestellen sowie beim Annähern an und Überqueren von FußgängerüberwegenKommunikation beim Annähern und Vorbeifahren an Haltestellen sowie beim Annähern an und Überqueren von FußgängerüberwegenFahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Annähern und Vorbeifahren an Haltestellen sowie beim Annähern an und Überqueren von FußgängerüberwegenKommentierendes Fahren beim Annähern und Vorbeifahren an Haltestellen sowie beim Annähern an und Überqueren von FußgängerüberwegenFahrlehrer der Klasse A können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Krafträdern der Klasse A sicher, routiniert und regelkonform Haltestellen und Fußgängerüberwege befahren unddabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Befahren von Haltestellen und Fußgängerüberwegenund ihr Fahrverhalten.Unverzichtbare curriculare Inhalte:Fahrlehrer1.3.1.7Kompetenz A-7 – Ein- und Ausfädelungsstreifen, Fahrstreifenwechselhandelnanwendenbegründen••••••Verkehrsbeobachtung beim Einfädeln, Ausfädeln und FahrstreifenwechselFahrzeugpositionierung beim Einfädeln, Ausfädeln und FahrstreifenwechselGeschwindigkeitsanpassung beim Einfädeln, Ausfädeln und FahrstreifenwechselKommunikation beim Einfädeln, Ausfädeln und FahrstreifenwechselFahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Einfädeln, Ausfädeln und FahrstreifenwechselKommentierendes Fahren beim Einfädeln, Ausfädeln und FahrstreifenwechselFahrlehrer der Klasse A können sich unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Krafträdern der Klasse A sicher, routiniert und regelkonform einfädeln und ausfädeln sowie Fahrstreifen wechseln unddabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Ein- und Ausfädeln sowie Fahrstreifenwechselund ihr Fahrverhalten.Unverzichtbare curriculare Inhalte:Fahrlehrer1.3.1.8Kompetenz A-8 – Vorbeifahren, ÜberholenhandelnanwendenbegründenFahrlehrer der Klasse A können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Krafträdern der Klasse A sicher, routiniert und regelkonform vorbeifahren und überholen unddabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Vorbeifahren und Überholenund ihr Fahrverhalten.Fahrlehrer••••••Verkehrsbeobachtung beim Vorbeifahren und ÜberholenFahrzeugpositionierung beim Vorbeifahren und ÜberholenGeschwindigkeitsanpassung beim Vorbeifahren und ÜberholenKommunikation beim Vorbeifahren und ÜberholenFahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Vorbeifahren und ÜberholenKommentierendes Fahren beim Vorbeifahren und ÜberholenUnverzichtbare curriculare Inhalte:1.3.26Kompetenzbereich „Grundfahraufgaben“1.3.2.1Kompetenz A-1 – Slalom mit Schrittgeschwindigkeithandelnanwendenbegründen••••••Verkehrsbeobachtung beim Slalomfahren mit SchrittgeschwindigkeitFahrzeugpositionierung beim Slalomfahren mit SchrittgeschwindigkeitGeschwindigkeitsanpassung beim Slalomfahren mit SchrittgeschwindigkeitKommunikation beim Slalomfahren mit SchrittgeschwindigkeitFahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Slalomfahren mit SchrittgeschwindigkeitKommentierendes Fahren beim Slalomfahren mit SchrittgeschwindigkeitFahrlehrer der Klasse A können mit Krafträdern der Klasse A sicher, routiniert und regelkonform mit Schrittgeschwindigkeit (ca. 5 km/h) Slalom fahren unddabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Slalomfahren mit Schrittgeschwindigkeitund ihr Fahrverhalten.Unverzichtbare curriculare Inhalte:Fahrlehrer1.3.2.2Kompetenz A-2 – Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerunghandelnanwendenbegründen••••••Verkehrsbeobachtung beim Abbremsen mit höchstmöglicher VerzögerungFahrzeugpositionierung beim Abbremsen mit höchstmöglicher VerzögerungGeschwindigkeitsanpassung beim Abbremsen mit höchstmöglicher VerzögerungKommunikation beim Abbremsen mit höchstmöglicher VerzögerungFahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Abbremsen mit höchstmöglicher VerzögerungKommentierendes Fahren beim Abbremsen mit höchstmöglicher VerzögerungFahrlehrer der Klasse A können mit Krafträdern der Klasse A sicher, routiniert und regelkonform mit höchstmöglicher Verzögerung abbremsen unddabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerungund ihr Fahrverhalten.Unverzichtbare curriculare Inhalte:Fahrlehrer1.3.2.3Kompetenz A-3 – Ausweichen ohne Abbremsenhandelnanwendenbegründen••••••Verkehrsbeobachtung beim Ausweichen ohne AbbremsenFahrzeugpositionierung beim Ausweichen ohne AbbremsenGeschwindigkeitsanpassung beim Ausweichen ohne AbbremsenKommunikation beim Ausweichen ohne AbbremsenFahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Ausweichen ohne AbbremsenKommentierendes Fahren beim Ausweichen ohne AbbremsenFahrlehrer der Klasse A können mit Krafträdern der Klasse A sicher, routiniert und regelkonform ausweichen ohne abzubremsen unddabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Ausweichen ohne Abbremsenund ihr Fahrverhalten.Unverzichtbare curriculare Inhalte:Fahrlehrer1.3.2.4Kompetenz A-4 – Ausweichen nach Abbremsenhandelnanwendenbegründen••••••Verkehrsbeobachtung beim Ausweichen nach AbbremsenFahrzeugpositionierung beim Ausweichen nach AbbremsenGeschwindigkeitsanpassung beim Ausweichen nach AbbremsenKommunikation beim Ausweichen nach AbbremsenFahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Ausweichen nach AbbremsenKommentierendes Fahren beim Ausweichen nach AbbremsenFahrlehrer der Klasse A können mit Krafträdern der Klasse A sicher, routiniert und regelkonform ausweichen, nachdem sie abgebremst haben, unddabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Ausweichen nach Abbremsenund ihr Fahrverhalten.Unverzichtbare curriculare Inhalte:Fahrlehrer1.3.2.5Kompetenz A-5 – Slalom und langer Slalomhandelnanwendenbegründen••••••Verkehrsbeobachtung beim (langen) SlalomFahrzeugpositionierung beim (langen) SlalomGeschwindigkeitsanpassung beim (langen) SlalomKommunikation beim (langen) SlalomFahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim (langen) SlalomKommentierendes Fahren beim (langen) SlalomFahrlehrer der Klasse A können mit Krafträdern der Klasse A sicher, routiniert und regelkonform den Slalom und den langen Slalom bewältigen unddabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Slalom und beim langen Slalomund ihr Fahrverhalten.Unverzichtbare curriculare Inhalte:Fahrlehrer1.3.2.6Kompetenz A-6 – Fahren mit Schrittgeschwindigkeit geradeaushandelnanwendenbegründen••••••Verkehrsbeobachtung beim Fahren mit Schrittgeschwindigkeit geradeausFahrzeugpositionierung beim Fahren mit Schrittgeschwindigkeit geradeausGeschwindigkeitsanpassung beim Fahren mit Schrittgeschwindigkeit geradeausKommunikation beim Fahren mit Schrittgeschwindigkeit geradeausFahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Fahren mit Schrittgeschwindigkeit geradeausKommentierendes Fahren beim Fahren mit Schrittgeschwindigkeit geradeausFahrlehrer der Klasse A können mit Krafträdern der Klasse A sicher, routiniert und regelkonform mit Schrittgeschwindigkeit geradeausfahren unddabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Fahren mit Schrittgeschwindigkeit geradeausund ihr Fahrverhalten.Unverzichtbare curriculare Inhalte:Fahrlehrer1.3.2.7Kompetenz A-7 – Stop and Gohandelnanwendenbegründen••••••Verkehrsbeobachtung beim „Stop and Go“-FahrenFahrzeugpositionierung beim „Stop and Go“-FahrenGeschwindigkeitsanpassung beim „Stop and Go“-FahrenKommunikation beim „Stop and Go“-FahrenFahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim „Stop and Go“-FahrenKommentierendes Fahren beim „Stop and Go“-FahrenFahrlehrer der Klasse A können mit Krafträdern der Klasse A sicher, routiniert und regelkonform „Stop an Go“ fahren unddabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim „Stop and Go“-Fahrenund ihr Fahrverhalten.Unverzichtbare curriculare Inhalte:Fahrlehrer1.3.2.8Kompetenz A-8 – Kreisfahrthandelnanwendenbegründen••••••Verkehrsbeobachtung beim KreisfahrenFahrzeugpositionierung beim KreisfahrenGeschwindigkeitsanpassung beim KreisfahrenKommunikation beim KreisfahrenFahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim KreisfahrenKommentierendes Fahren beim KreisfahrenFahrlehrer der Klasse A können mit Krafträdern der Klasse A sicher, routiniert und regelkonform im Kreis fahren unddabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Kreisfahrenund ihr Fahrverhalten.Unverzichtbare curriculare Inhalte:Fahrlehrer

AbschnittUnter-richts-einheitenZulässige Lehrkräftegemäß § 9 DV-FahrlG1132Gemeinsame Ausbildungin den Fahrlehrerlaubnisklassen CE/DE1.1124Fachliches Professionswissen1.1.130Kompetenzbereich „Verkehrsverhalten“1.1.1.112Kompetenz CE+DE-1 – Fahreignung, Fahrtüchtigkeit und Fahrverhaltenerläuternanwenden••••Fahreignung und Fahrtüchtigkeit (v. a. Anforderungen an die Eignung in den Klassen CE/DE und wiederkehrende Eignungsuntersuchungen; Fahrtüchtigkeit insbesondere beim Fahren über längere Zeiträume hinweg)Ablenkung, Müdigkeit und Monotonie (v. a. häufige Ablenkungen inklusive Nebentätigkeiten und Auswirkungen auf das Fahrverhalten; Auswirkungen von Müdigkeit auf das Fahrverhalten und die Fahrtüchtigkeit; Rechtsvorschriften; Strategien zur Vermeidung des Fahrens unter Ablenkung, bei Müdigkeit und bei Monotonie)Typische klassenspezifische psychische Belastungen und Stress (v. a. Zeitdruck, wirtschaftlicher Druck und familiärer Druck; Umgang mit Fahrgästen; Auslandsfahrten auf unbekannten Strecken mit anderen Verkehrsregeln und mit Sprachproblemen; typische klassenspezifische Auslöser von Stress im Straßenverkehr; Auswirkungen auf das Fahrverhalten; Strategien zum Stressabbau)Typische klassenspezifische physische Belastungen (v. a. langes Sitzen; schwere Arbeiten beim Be- und Entladen des Fahrzeugs; wenig, unregelmäßiger und schlechter Schlaf)Fahrlehrer der Klasse CE und/oder DE können die klassenspezifischen psychischen und physischen Einflussfaktoren auf die Fahreignung, die Fahrtüchtigkeit und das Fahrverhalten von Lkw-Fahrern, Fahrern in der Land- und Forstwirtschaft und KOM-Fahrern sowie Verhaltensstrategien zum Umgang mit diesen Einflussfaktoren. Sie können ihr Wissen, um die Fahreignung und Fahrtüchtigkeit von Fahrschülern einzuschätzen.Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:Bildungswissen-schaftler, Fahrlehrer1.1.1.212Kompetenz CE+DE-2 – Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidungbeurteilenbeurteilen•Klassenspezifische erschwerende Rahmenbedingungen bei der Wahrnehmung der Verkehrsumwelt (v. a. schlechte Sicht durch die bauliche Gestaltung von Schwerfahrzeugen inklusive großer Toter Winkel; Dunkelheit, insbesondere in Verbindung mit schlechten Witterungsverhältnissen; schlechteres Hören durch Gestaltung der Fahrerkabine im CE-Bereich bzw. Lautstärke der Fahrgäste im DE-Bereich; eingeschränkte haptische Wahrnehmung durch Fahrzeuggröße und -gewicht)Fahrlehrer der Klasse CE und/oder DE können Verkehrssituationen mit Lkw, Last- und Sattelzügen, land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen sowie KOM in Bezug auf Gefahren und Verhaltensmöglichkeiten. Sie können die Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidung von Fahrschülernund im Theorieunterricht und in der Fahrpraktischen Ausbildung durch geeignete Maßnahmen verbessern.Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer•••••Mögliche klassenspezifische Gefahren im Straßenverkehr (v. a. in Bezug auf die Straßen-, Witterungs- und Sichtverhältnisse, den Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer; Fehleinschätzungen anderer Verkehrsteilnehmer zur Bremswirkung, zu den einsehbaren Bereichen und zur Fahrlinie; Gefahren bei der Durchführung der Fahraufgaben und Grundfahraufgaben)Antizipation gefährlicher Entwicklungsmöglichkeiten von Verkehrssituationen (v. a. Gefahrenhinweise; mögliche gefährliche Situationsverläufe)Typische Fehleinschätzungen von Führern von Lkw, Last- und Sattelzügen, land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen sowie KOM (v. a. zu Zeitpunkt, Reihenfolge und Dauer der Spiegelnutzung insbesondere beim Abbiegen und beim Fahrstreifenwechsel; zum Platzbedarf; zum Lenkverhalten; zum Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer; zu den Witterungsverhältnissen; zu Steigungs- und Gefällestrecken; zum Fahrzeuggewicht; zum Überholen; zur eigenen Fahrkompetenz)Verhalten in potenziell gefährlichen Situationen (v. a. Gefahrenvermeidung als präventive Fahrstrategie, Gefahrenabwehr in Notsituationen)Klassenspezifische Trainingsmöglichkeiten zur Verbesserung der Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidung (v. a. computer- bzw. simulatorgestützte Trainingsprogramme, kommentierendes Fahren)1.1.1.36Kompetenz CE+DE-3 – Umweltschonendes Fahr- und Verkehrsverhaltenerläutern•Einflussfaktoren auf den Kraftstoffverbrauch bzw. Energiebedarf (v. a. Fahrwiderstände) sowie Strategien für ein umweltschonendes bzw. energiesparendes Führen von Lkw, Last- und Sattelzügen, land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen und KOM (v. a. Routenplanung; Wartung; Beladung; vorausschauende Fahrweise; Beschleunigen; Motordrehzahl; Vorauswahl von Fahrprogramm bzw. Fahrmodus; Fahrzeugkomponenten wie Plane, Reifeninnendruck, Spoilereinstellung; Fahrzeugherstellervorgaben zum energiesparenden Fahren)Fahrlehrer der Klasse CE und/oder DE können die klassenspezifischen Möglichkeiten zur umweltschonenden Gestaltung des Fahr- und Verkehrsverhaltens mit Lkw, Last- und Sattelzügen, land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen sowie KOM.Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:Fahrlehrer, Ingenieur1.1.238Kompetenzbereich „Recht“1.1.2.114Kompetenz CE+DE-1 – Verkehrsrechtliche Vorschriften und angrenzende Rechtsgebieteerläuternanwenden•Klassenspezifische Rechtsvorschriften aus dem Bereich „Verhalten im Straßenverkehr“ gemäß StVO (v. a. übermäßige Straßenbenutzung; Umweltschutz, Sonn- und Feiertagsverbot im CE-Bereich; sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden)Fahrlehrer der Klasse CE und/oder DE können die klassenspezifischen, für das Führen von Lkw, Last- und Sattelzügen, land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen sowie KOM relevanten rechtlichen Vorschriften des Straßenverkehrsrechtsund diese, um beispielhafte Fallkonstellationen zu bearbeiten.Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:Fahrlehrer, Jurist••Klassenspezifische Besonderheiten im Fahrerlaubnisrecht gemäß FeV, Richtlinie 2006/126/EG und StVG (v. a. Fahrerlaubnis und Führerschein; Fahrerqualifizierungsnachweis; Einteilung der Fahrerlaubnisklassen und Verwendung von Schlüsselzahlen; Voraussetzungen für die und Verfahren bei der Erteilung einer Fahrerlaubnis; Sonderbestimmungen für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse; Fahrzeugführereigenschaft des Fahrlehrers bei Ausbildungs-, Prüfungs- und Begutachtungsfahrten; Entziehung oder Beschränkung der Fahrerlaubnis sowie Anordnung von Auflagen; Umstellung von Fahrerlaubnissen alten Rechts)Klassenspezifische Besonderheiten im Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht des Straßenverkehrs gemäß BKatV, OWiG, StGB, StPO und StVG (v. a. Geschwindigkeitsverstöße; Missachtung der Vorfahrt-/Vorrangregelung; Fahren ohne Fahrerlaubnis; Gefährdung des Straßenverkehrs; unerlaubtes Entfernen vom Unfallort; fahrlässige Körperverletzung und fahrlässige Tötung)1.1.2.224Kompetenz CE+DE-2 – Beförderungs- und Berufskraftfahrerrechterläuternanwenden••••Sozialvorschriften gemäß ArbZG, FPersG, FPersV, BOKraft, AETR, VO (EG) Nr. 561/2006, VO (EU) Nr. 165/2014, Richtlinie 2002/15/EG, Richtlinie 92/6/EWG, Leitlinien der EU zur Auslegung der Sozialvorschriften (v. a. Fahrtenschreiber; Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten)Fahrtenschreiber (v. a. Handhabung; Folgen von Manipulation von Aufzeichnungen)DGUV Vorschriften (v. a. DGUV Vorschrift 70)Vorschriften zur Berufskraftfahrerausbildung und -qualifikation sowie zur Ausbildung als Kraftverkehrsmeister; Unternehmer und Verkehrsleiter (v. a. BKrFQG; BKrFQV; BKV; PB-ZugV; GB-ZugV)Fahrlehrer der Klasse CE und/oder DE können die für die Tätigkeit als Berufskraftfahrer relevanten rechtlichen Vorschriftenund diese, um beispielhafte Fallkonstellationen zu bearbeiten.Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:Fahrlehrer, Jurist1.1.356Kompetenzbereich „Technik“1.1.3.140Kompetenz CE+DE-1 – Technische Grundlagenkennenkennenerläuternanwenden•••Antriebsstrang (v. a. Aufgaben, Aufbau, Funktionsweise)Fahrwerk (v. a. Aufbau und Funktionsweise von Bremssystemen, Räder, Reifen, Radaufhängung, Lenkung, Federung und Dämpfung)Lärm- und Schadstoffminderung (v. a. Aufgaben, Aufbau und Funktionsweise der Abgasanlage; Rechtsvorschriften)Fahrlehrer der Klasse CE und /oder DEdie Aufgaben, den grundlegenden Aufbau und die grundlegende Funktionsweise der wesentlichen technischen Bestandteile von Lkw, Last- und Sattelzügen, land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen sowie KOM. Siedie entsprechenden rechtlichen Vorschriften. Dies gilt insbesondere für sicherheitsbedeutsame und umweltschutzrelevante Bestandteile. Sie können, wie die Betriebs- und Verkehrssicherheit bei Lkw, Last- und Sattelzügen, land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen sowie KOM kontrolliert wird und dieses Wissen.Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:Ingenieur••••Aktive und passive Fahrzeugsicherheit (v. a. Maßnahmen zur Unfallvorbeugung und Unfallfolgenminderung; Funktionsweise von Maßnahmen zum Insassenschutz)Kontrolle der Betriebs- und Verkehrssicherheit in Verbindung mit Sicherheits- und Abfahrtkontrollen (v. a. Rechtsvorschriften; praktische Übungen zur Kontrolle der Betriebs- und Verkehrssicherheit unter Beachtung der Sicherheits- und Abfahrtkontrollen; praktische Übungen für das Anlegen der Schneeketten; Handfertigkeiten gemäß PrKFZFPrüfRL im DE-Bereich)Liegenbleiben (v. a. Rechtsvorschriften; Maßnahmen bei Liegenbleiben)Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung, Prüfbücher und andere Formen der Nachweispflicht1.1.3.28Kompetenz CE+DE-2 – Fahrphysikerläutern•••••Kräfte und Momente am FahrzeugHaftungsgrenze der Reifen bei kritischen Streckenverhältnissen (v. a. enge Kurven; unebene Fahrbahn; starkes Gefälle), Witterungsverhältnissen (v. a. Fahren bei Nässe, Schnee und Eis; Aquaplaning; Seitenwind) und Fahrmanövern (v. a. Gefahrbremsung; Ausweichmanöver) unter Berücksichtigung des Kamm´schen Kreises sowie der Achs- und RadlastverschiebungKippgrenze bei kritischen Fahrzeugeigenschaften (v. a. hohe Schwerpunktlage; geringe Spurweite), Streckenverhältnissen (v. a. enge Kurven; geneigte oder unebene Fahrbahn) und Fahrmanövern (v. a. Ausweichmanöver) sowie beweglicher LadungPendeln oder Einknicken des Anhängers oder Gelenkbusses bei kritischen Fahrzeugeigenschaften (v. a. Höhe und Länge des Aufbaus; Gewichtsverteilung), Streckenverhältnissen (v. a. enge Kurven; unebene Fahrbahn), Witterungsverhältnissen (v. a. Fahren bei Nässe, Schnee und Eis; Seitenwind) und Fahrmanövern (v. a. hohe Fahrgeschwindigkeit; Überholmanöver; Ausweichmanöver; Gefahrbremsung)Anhalteweg (v. a. Abhängigkeit von der Fahrgeschwindigkeit, der Fahrbahnoberfläche, der Bereifung, der Bremsanlage sowie dem Bremsverhalten und der Reaktionszeit des Fahrers)Fahrlehrer der Klasse CE und/oder DE können fahrphysikalische Grundlagen des Fahrens mit Lkw, Last- und Sattelzügen, land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen sowie KOM.Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:Fahrlehrer, Ingenieur1.1.3.38Kompetenz CE+DE-3 – Fahrerassistenzsysteme und automatisiertes FahrenbeschreibenerläuternbeschreibenFahrlehrer der Klasse CE und/oder DE können die grundlegenden Funktionen von Fahrerassistenzsystemen für Lkw, Last- und Sattelzüge, land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge sowie KOMsowie deren Einsatzmöglichkeiten, (Sicherheits-)Potenziale und Grenzen. Dies gilt insbesondere für sicherheitsbedeutsame Fahrerassistenzsysteme. Weiterhin können sie die Grundlagen des automatisierten Fahrens in Bezug auf das Führen von Lkw, Last- und Sattelzügen, land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen sowie KOM.Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer, Ingenieur, Jurist•••••Assistiertes Fahren (Stufe 1): Arten, grundlegende Funktionen, (Sicherheits-)Potenziale und Grenzen inklusive Störungen/Ausfällen von Fahrerassistenzsystemen bei Lkw, Last- und Sattelzügen, land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen sowie KOM (v. a. Abbiegeassistent; Adaptive Geschwindigkeitsregelanlage, auch in Verbindung mit Navigationssystemen und aktivem Eingriff; Anhänger-Stabilisierungssystem; Antriebsschlupfregelung; Automatischer Blockierverhinderer; Elektronische Stabilitätskontrolle; Lichtassistent; Müdigkeitswarner; Notbremsassistent; Systeme für das Rückwärtsfahren; Spurhalteassistent und Spurverlassenswarner; Spurwechselassistent; Wankstabilisierung)Assistiertes Fahren (Stufe 1): Klassenspezifische verkehrssicherheitskritische Auswirkungen der Systemnutzung auf den Fahrer (v. a. Fehlvorstellungen zur Wirksamkeit von Fahrerassistenzsystemen und überhöhte Erwartungen; Risikohomöostase; Fehlgebrauch der und negative Verhaltensanpassung an Fahrerassistenzsysteme; Ablenkung durch Systembedienung) sowie mögliche Gefahren im Zusammenhang mit der Systemüberwachung und der Übernahme von SystemaufgabenAssistiertes Fahren (Stufe 1): Abschalten der Fahrerassistenzsysteme (v. a. mögliche Gefahren im Zusammenhang mit der Systemabschaltung)Assistiertes Fahren (Stufe 1): Klassenspezifische Einsatzmöglichkeiten von Fahrerassistenzsystemen in Fahranfängervorbereitung und FahrerweiterbildungTeil- und hochautomatisiertes Fahren (Stufen 2 und 3): Klassenspezifische Potenziale (v. a. Verkehrssicherheit; Umweltverträglichkeit; Verkehrseffizienz) und Risiken (v. a. Ertragen von Monotonie; Erhalt eines ausreichenden Situationsbewusstseins)Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:1.28Pädagogisch-psychologischesund verkehrspädagogisches Professionswissen1.2.18Kompetenzbereich „Erziehen“1.2.1.18Kompetenz CE+DE-1 – Berücksichtigung der sozialen und kulturellen Lernbedingungen sowie der Lernvoraussetzungen:einschätzenberücksichtigen••Bedeutung von Verkehrssicherheit in verschiedenen Kulturen (v. a. Regelkonformität; Umgang mit Fahrzeugen und Verkehrsinfrastruktur; Umgang mit schwächeren Verkehrsteilnehmern)Lernvoraussetzungen von Fahrschülern im Bereich Lkw, Last- und Sattelzüge, land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge sowie KOM (v. a. typische Lernvoraussetzungen wie mangelnde Sprachkompetenz; Umgang mit typischen Lernvoraussetzungen)Fahrlehrer der Klasse CE und/oder DE können Lernvoraussetzungen von Fahrschülern im Bereich Lkw, Last- und Sattelzüge, land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge sowie KOM. Sie können die Lernvoraussetzungen bei der Planung und Durchführung von Theorieunterricht, Selbstständigem Theorielernen der Fahrschüler und Fahrpraktischer Ausbildung.Unverzichtbare curriculare Inhalte:Bildungswissenschaftler

AbschnittUnter-richts-einheitenZulässige Lehrkräftegemäß § 9 DV-FahrlG1160KlassenspezifischeAusbildung Fahrlehrerlaubnisklasse CE1.180Fachliches Professionswissen1.1.130Kompetenzbereich „Verkehrsverhalten“1.1.1.124Kompetenz CE-1 – Fahraufgaben und Grundfahraufgabenerläuternerläuternbeurteilen••••••Fahraufgaben gemäß den Fahraufgabenkatalogen für die Fahrerlaubnisklassen C1/C1E/C/CE/T (v. a. Ein- und Ausfädelungsstreifen, Fahrstreifenwechsel; Kurve; Vorbeifahren, Überholen; Kreuzung, Einmündung, Einfahren; Kreisverkehr; Schienenverkehr; Haltestelle, Fußgängerüberweg; Geradeausfahren)Grundfahraufgaben für die Fahrerlaubnisklassen C1/C (v. a. Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt; Rückwärts in eine Parklücke (Längsaufstellung); Rückwärts quer oder schräg einparken; Rückwärtsfahren und versetzen nach rechts an eine Rampe zum Be- oder Entladen)Grundfahraufgaben für die Fahrerlaubnisklasse C1E (v. a. Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links; Rückwärtsfahren geradeaus an eine Rampe zum Be- oder Entladen)Grundfahraufgaben für die Fahrerlaubnisklasse CE (v. a. Umkehren durch Rückwärtsfahren nach links (Gliederzüge, keine Kombination mit Starrdeichselanhänger); Rückwärtsfahren geradeaus an eine Rampe zum Be- oder Entladen (Gliederzüge, keine Kombination mit Starrdeichselanhänger); Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links (Sattelkraftfahrzeuge und Gliederzüge mit Starrdeichselanhänger); Rückwärtsfahren und versetzen nach rechts an eine Rampe zum Be- oder Entladen (Sattelkraftfahrzeuge und Gliederzüge mit Starrdeichselanhänger))Grundfahraufgaben für die Fahrerlaubnisklasse T (v. a. Rückwärtsfahren geradeaus)Anforderungs- und Bewertungsstandards zur sicheren Durchführung der Fahraufgaben und Grundfahraufgaben (v. a. Anforderungs- und Bewertungsstandards gemäß den Fahraufgabenkatalogen für die Fahrerlaubnisklassen C1/C1E/C/CE/T sowie die Grundfahraufgaben; klassenspezifische fahraufgabenrelevante Vorschriften der StVO mit Fokus auf Straßenbenutzung durch Fahrzeuge, Geschwindigkeit, Abstand, Überholen, Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge, Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren, besondere Verkehrslagen, Halten und Parken, Beleuchtung, Autobahnen und Kraftfahrstraßen, Allgemeine und Besondere Gefahrzeichen, Vorschriftzeichen, Richtzeichen)Fahrlehrer der Klasse CE können die verschiedenen Fahraufgaben und Grundfahraufgaben für Lkw, Last- und Sattelzüge sowie land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge gemäß den Fahraufgabenkatalogen. Sie können die Anforderungs- und Bewertungsstandards zur sicheren Durchführung der Fahraufgaben und Grundfahraufgaben. Sie können die Kompetenz von Fahrschülern zur Durchführung von Fahraufgaben und Grundfahraufgaben hinsichtlich der fünf Fahrkompetenzbereiche.Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:Fahrlehrer1.1.1.26Kompetenz CE-2– Fahrkompetenzdefizite und Unfällekennenanalysieren•••Typische Unfallszenarien von Lkw-Fahrern und Fahrern in der Land- und ForstwirtschaftTypische Wissensdefizite und Fehleinschätzungen von Lkw-Fahrern und Fahrern in der Land- und Forstwirtschaft bei der Fahrtvorbereitung (v. a. Einstellung von Spiegeln und anderen Einrichtungen für die indirekte Sicht; Streckenwahl mit der Unterstützung durch Navigationssysteme; Fahrtdauer, physische Leistungsfähigkeit; Ausrüstung)Typische Fahrkompetenzdefizite und Fahrverhaltensbesonderheiten von Lkw-Fahrern und Fahrern in der Land- und Forstwirtschaft während der Fahrt (v. a. Schwierigkeiten bei der Durchführung seltener Fahrmanöver und beim Führen unbekannter Fahrzeugkombinationen; häufiges nicht regelkonformes Verhalten in Bezug auf die Geschwindigkeit und den Abstand)Fahrlehrer der Klasse CEdie Unfallbeteiligung sowie die typischen Fahrkompetenzdefizite und Fahrverhaltensbesonderheiten von Lkw-Fahrern und Fahrern in der Land- und Forstwirtschaft. Sie können typische Unfälle dieser Gruppen.Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer1.1.226Kompetenzbereich „Recht“1.1.2.114Kompetenz CE-1 – Verkehrsrechtliche Vorschriften und angrenzende Rechtsgebieterläuternanwenden•••Klassenspezifische Besonderheiten im Zulassungsrecht gemäß FZV und StVZO (v. a. Notwendigkeit einer Zulassung und zulassungsfreie Fahrzeuge; Arten und Zuteilung sowie Ausgestaltung und Anbringung von Kennzeichen; Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II; Betriebserlaubnis und Bauartgenehmigung)Haftungs- und Versicherungsrecht beim (gewerblichen) Gütertransport gemäß BGB, PflVG und StVG (v. a. Frachtversicherungen; Gefährdungs- und Verschuldenshaftung)Klassenspezifische Besonderheiten im Fahrschulwesen gemäß DV-FahrlG, FahrlAusbV, FahrlG, FahrlPrüfV und StVG (v. a. Ablauf und Inhalt der Ausbildung und Prüfung von Fahrlehrern der Klasse CE; Erfordernis, Inhalt, Voraussetzungen und Erteilung der Fahrlehrerlaubnis der Klasse CE; Pflichten des Fahrlehrers; Aufzeichnungen; Fahrlehrerschein)Fahrlehrer der Klasse CE können die klassenspezifischen, für das Führen von Lkw, Last- und Sattelzügen sowie land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen relevanten rechtlichen Vorschriften des Straßenverkehrsrechtsund diese, um beispielhafte Fallkonstellationen zu bearbeiten.Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:Fahrlehrer, Jurist1.1.2.212Kompetenz CE-2 – Beförderungs- und Berufskraftfahrerrechterläuternanwenden••Grundlegende Vorschriften zur Gefahrgutbeförderung gemäß GGVSEB (v. a. 1 000-Punkte-Regel)Vorschriften zum (inter-)nationalen Gütertransport (v. a. BFStrMG; GüKG; GüKGrKabotageV; LKW-MautV; CEMT)Fahrlehrer der Klasse CE können die klassenspezifischen für den gewerblichen Gütertransport relevanten rechtlichen Vorschriftenund diese, um beispielhafte Fallkonstellationen zu bearbeiten.Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:Fahrlehrer, Jurist1.1.324Kompetenzbereich „Technik“1.1.3.124Kompetenz CE-1 – Technische Grundlagenkennenkennenerläuternanwenden•••Anhänger und Verbindungseinrichtungen (v. a. Arten von Anhängern; Aufgaben, Arten und Funktionsweise von Verbindungseinrichtungen; Rechtsvorschriften; Zusammenstellen von Fahrzeugkombinationen der Klassen C/CE/T; Verbinden und Trennen von Fahrzeugkombinationen der Klassen C/CE inklusive praktischer Übungen; Beleuchtungseinrichtungen von Anhängern; Aufgaben, Aufbau und Funktionsweise verschiedener Bremsanlagen für Anhänger)(v. a. Rechtsvorschriften;Personenbeförderung, Beladung und Ladungssicherungsichere Beförderung von Personen; Ladungssicherungshilfsmittel; Aufbaufestigkeit und Lastverteilungsplan; Berechnungen zur angemessenen und ausreichenden Ladungssicherung für verschiedene Arten der Ladungssicherung; Folgen unzureichender Sicherung von Personen und Ladung; praktische Übungen zur Sicherung von Ladung)Sonstige klassenspezifische rechtliche Vorschriften zur Technik (v. a. Richtlinien und Verordnungen EU/EG/EWG; StVZO)Fahrlehrer der Klasse CEdie Aufgaben, den grundlegenden Aufbau und die grundlegende Funktionsweise der wesentlichen technischen Bestandteile von Last- und Sattelzügen sowie land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugkombinationen. Siedie entsprechenden rechtlichen Vorschriften. Dies gilt insbesondere für sicherheitsbedeutsame Bestandteile. Sie können, wie Personen und Ladung in Lkw, Last- und Sattelzügen sowie land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen gesichert werden und dieses Wissen.Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:Ingenieur1.258Pädagogisch-psychologischesund verkehrspädagogisches Professionswissen1.2.146Kompetenzbereich„Unterrichten, Ausbilden und Weiterbilden“1.2.1.16Kompetenz CE-1 – System der Fahranfängervorbereitung und lebenslanges Lernen:ausrichten•••Theorieunterricht, Fahrpraktische Ausbildung, Selbstständiges Theorielernen von Fahrschülern der Klassen C1/C1E/C/CE/T (v. a. Ziele, Umfang und Abschluss der Ausbildung; Kompetenzrahmen, Ausbildungsplan sowie weitere curriculare Grundlagen; Lehrmittel; Ausbildungsfahrzeuge; Ausbildungsnachweis)Theoretische Fahrerlaubnisprüfung (TFEP) für die Klassen C1/C1E/C/CE/T (v. a. Zweck; Inhalte und Ablauf; Aufgabenarten; Umfang und Zusammenstellung der Fragen; Bewertung)Praktische Fahrerlaubnisprüfung (PFEP) für die Klassen C1/C1E/C/CE/T (v. a. Zweck; Inhalte und Ablauf; Prüfungsstrecke; Bewertung; Prüfungsfahrzeuge)Fahrlehrer der Klasse CE können ihren Theorieunterricht, ihre Fahrpraktische Ausbildung und das Selbstständige Theorielernen von Fahrschülern an den Zielen, Inhalten und weiteren rechtlichen Rahmenbedingungen der Fahrausbildung im Bereich Lkw, Last- und Sattelzüge sowie land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge.Unverzichtbare curriculare Inhalte:Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer1.2.1.216Kompetenz CE-2 – Gestaltung des Theorieunterrichts:planendurchführen••Planung von Zusatzstoff-Lektionen des Theorieunterrichts der Klassen C/CE (v. a. Lehr- und Lernvoraussetzungen; Vorbereitung des Unterrichtsraumes; Auswahl von Methoden und Medien unter besonderer Beachtung digitaler Medien; Übungen zum Erstellen von Unterrichtsplanungen)Lehrübungen zu Zusatzstoff-Lektionen des Theorieunterrichts der Klassen C/CE unter Beachtung der Qualitätskriterien guten TheorieunterrichtsFahrlehrer der Klasse CE können Theorieunterricht der Klassen C/CEund unter Beachtung der Qualitätskriterien guten Theorieunterrichts.Unverzichtbare curriculare Inhalte:Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer1.2.1.324Kompetenz CE-3 – Gestaltung der Fahrpraktischen Ausbildung:planendurchführen••••••••Aufbau der Fahrpraktischen Ausbildung im Bereich Lkw, Last- und Sattelzüge sowie land- und forstwirtschaftliche FahrzeugeUnterrichtsplanung (v. a. Lehr- und Lernvoraussetzungen; Festlegung von Zielen; Auswahl, Gewichtung und Aufbereitung von Inhalten; Auswahl von Methoden und Medien; klassenspezifische Besonderheiten bei der Streckenwahl und zeitliche Gestaltung; Übungen zum Erstellen von Unterrichtsplanungen der Klassen C/CE/T)Methoden der Fahrpraktischen Ausbildung (v. a. Demonstrieren; Erklären; Anleiten; Kommentieren; Lernhinweise; Üben am Modell; gedankliches Trainieren von Verkehrssituationen)Benutzung von Funkanlagen (v. a. Rechtsvorschriften; Arten sowie damit verbundene Vor- und Nachteile bei der Nutzung)An das Kompetenzniveau des Fahrschülers angepasste Aufgaben sowie zielgerichtetes und intensives Üben im Sinne von Deliberate PracticeAn das Kompetenzniveau des Fahrschülers angepasstes Anleiten durch Scaffolding und Fading (v. a. inhaltliche Ausrichtung, Detailgrad und Zeitpunkt des Anleitens; Nachlassen des Anleitens bei steigendem Kompetenzniveau bis hin zur selbstständigen Aufgabenbewältigung)Fehlvorstellungen von Fahrschülern zum Führen von Lkw, Last- und Sattelzügen und land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen sowie Fahrfehler (v. a. typische Fehlvorstellungen; Arten und Ursachen von Fahrfehlern; klassenspezifische Eingriffsmöglichkeiten und Eingriffsnotwendigkeiten des Fahrlehrers)C/CELehrübungen zur Fahrpraktischen Ausbildung der Klassenunter Beachtung der Qualitätskriterien guter Fahrpraktischer Ausbildung inklusive Übungen zum Eingreifen bei FahrfehlernFahrlehrer der Klasse CE können Fahrpraktische Ausbildung der Klassen C/CE/T. Sie können Fahrpraktische Ausbildung der Klassen C/CE unter Beachtung der Qualitätskriterien guter Fahrpraktischer Ausbildung.Unverzichtbare curriculare Inhalte:Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer1.2.24Kompetenzbereich „Erziehen“1.2.2.14Kompetenz CE-1 – Vermittlung von Verkehrssicherheitseinstellungen:erläuternberücksichtigen•Fahrmotive von Führern von Lkw, Last- und Sattelzügen sowie land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen (v. a. Unabhängigkeits- und Freiheitswunsch; Abenteuerlust; Überlegenheits- und Machtgefühle; Freude am Fahren; wirtschaftlicher Zweck)Fahrlehrer der Klasse CE können die für Führer von Lkw, Last- und Sattelzügen sowie land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen typischen Fahrmotivesowie bei der Planung und Durchführung von Theorieunterricht, Selbstständigem Theorielernen der Fahrschüler und Fahrpraktischer Ausbildung.Unverzichtbare curriculare Inhalte:Bildungswissenschaftler1.2.38Kompetenzbereich „Beurteilen“1.2.3.18Kompetenz CE-1 – Förderorientierte Lernstands- und Lernverlaufsbeurteilung:beurteilennutzen••(v. a.Lernstands- und Lernverlaufsbeurteilung inklusive Leistungsrückmeldung und Beratung bezüglich des LernwegsZeitpunkte für Kurz-Beurteilungen und ausführliche Beurteilungen im Ausbildungsverlauf; Instrumente zur Durchführung von Beurteilungen; praktische Übungen zu Lernstandsbeurteilungen inklusive zum Geben von Leistungsrückmeldungen)Feststellung der Prüfungsreife zur TFEP und PFEPFahrlehrer der Klasse CE können Lernprozesse und Lernergebnisse von Fahrschülern, die eine Fahrerlaubnis im Bereich Lkw, Last- und Sattelzüge sowie land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge erwerben möchten. Sie können die Ergebnisse der Beurteilung, um ihre Fahrschüler bezüglich des weiteren Lernwegs zu beraten und zu fördern.Unverzichtbare curriculare Inhalte:Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer1.322Fahrerisches Professionswissen1.3.114Kompetenzbereich „Fahraufgaben“1.3.1.1Kompetenz CE-1 – Geradeausfahrenhandelnanwendenbegründen••••••Verkehrsbeobachtung beim GeradeausfahrenFahrzeugpositionierung beim GeradeausfahrenGeschwindigkeitsanpassung beim GeradeausfahrenKommunikation beim GeradeausfahrenFahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim GeradeausfahrenKommentierendes Fahren beim GeradeausfahrenFahrlehrer der Klasse CE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen C/CE sicher, routiniert und regelkonform geradeausfahren unddabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Geradeausfahrenund ihr Fahrverhalten.Unverzichtbare curriculare Inhalte:Fahrlehrer1.3.1.2Kompetenz CE-2 – Kurvehandelnanwendenbegründen••••••Verkehrsbeobachtung beim Befahren von KurvenFahrzeugpositionierung beim Befahren von KurvenGeschwindigkeitsanpassung beim Befahren von KurvenKommunikation beim Befahren von KurvenFahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Befahren von KurvenKommentierendes Fahren beim Befahren von KurvenFahrlehrer der Klasse CE können Kurven unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen C/CE sicher, routiniert und regelkonform befahren unddabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Befahren von Kurvenund ihr Fahrverhalten.Unverzichtbare curriculare Inhalte:Fahrlehrer1.3.1.3Kompetenz CE-3 – Kreisverkehrhandelnanwendenbegründen••••••Verkehrsbeobachtung beim Befahren von KreisverkehrenFahrzeugpositionierung beim Befahren von KreisverkehrenGeschwindigkeitsanpassung beim Befahren von KreisverkehrenKommunikation beim Befahren von KreisverkehrenFahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Befahren von KreisverkehrenKommentierendes Fahren beim Befahren von KreisverkehrenFahrlehrer der Klasse CE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen C/CE sicher, routiniert und regelkonform Kreisverkehre befahren unddabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Befahren von Kreisverkehrenund ihr Fahrverhalten.Unverzichtbare curriculare Inhalte:Fahrlehrer1.3.1.4Kompetenz CE-4 – Kreuzung, Einmündung, Einfahrenhandelnanwendenbegründen••••••Verkehrsbeobachtung beim Befahren von Kreuzungen und Einmündungen sowie beim EinfahrenFahrzeugpositionierung beim Befahren von Kreuzungen und Einmündungen sowie beim EinfahrenGeschwindigkeitsanpassung beim Befahren von Kreuzungen und Einmündungen sowie beim EinfahrenKommunikation beim Befahren von Kreuzungen und Einmündungen sowie beim EinfahrenFahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Befahren von Kreuzungen und Einmündungen sowie beim EinfahrenKommentierendes Fahren beim Befahren von Kreuzungen und Einmündungen sowie beim EinfahrenFahrlehrer der Klasse CE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen C/CE sicher, routiniert und regelkonform Kreuzungen und Einmündungen befahren sowie einfahren unddabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Befahren von Kreuzungen und Einmündungen sowie beim Einfahrenund ihr Fahrverhalten.Unverzichtbare curriculare Inhalte:Fahrlehrer1.3.1.5Kompetenz CE-5 – Schienenverkehrhandelnanwendenbegründen••••••Verkehrsbeobachtung beim Umgang mit SchienenverkehrFahrzeugpositionierung beim Umgang mit SchienenverkehrGeschwindigkeitsanpassung beim Umgang mit SchienenverkehrKommunikation beim Umgang mit SchienenverkehrFahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Umgang mit SchienenverkehrKommentierendes Fahren beim Umgang mit SchienenverkehrFahrlehrer der Klasse CE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen C/CE sicher, routiniert und regelkonform mit Schienenverkehr umgehen unddabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Umgang mit Schienenverkehrund ihr Fahrverhalten.Unverzichtbare curriculare Inhalte:Fahrlehrer1.3.1.6Kompetenz CE-6 – Haltestelle, Fußgängerüberweghandelnanwendenbegründen••••••Verkehrsbeobachtung beim Befahren von Haltestellen und FußgängerüberwegenFahrzeugpositionierung beim Befahren von Haltestellen und FußgängerüberwegenGeschwindigkeitsanpassung beim Befahren von Haltestellen und FußgängerüberwegenKommunikation beim Befahren von Haltestellen und FußgängerüberwegenFahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Befahren von Haltestellen und FußgängerüberwegenKommentierendes Fahren beim Befahren von Haltestellen und FußgängerüberwegenFahrlehrer der Klasse CE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen C/CE sicher, routiniert und regelkonform Haltestellen und Fußgängerüberwege befahren unddabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Befahren von Haltestellen und Fußgängerüberwegenund ihr Fahrverhalten.Unverzichtbare curriculare Inhalte:Fahrlehrer1.3.1.7Kompetenz CE-7 – Ein- und Ausfädelungsstreifen, Fahrstreifenwechselhandelnanwendenbegründen••Verkehrsbeobachtung beim Einfädeln, Ausfädeln und FahrstreifenwechselFahrzeugpositionierung beim Einfädeln, Ausfädeln und FahrstreifenwechselFahrlehrer der Klasse CE können sich unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen C/CE sicher, routiniert und regelkonform einfädeln und ausfädeln sowie Fahrstreifen wechseln unddabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Ein- und Ausfädeln sowie Fahrstreifenwechselund ihr Fahrverhalten.Unverzichtbare curriculare Inhalte:Fahrlehrer••••Geschwindigkeitsanpassung beim Einfädeln, Ausfädeln und FahrstreifenwechselKommunikation beim Einfädeln, Ausfädeln und FahrstreifenwechselFahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Einfädeln, Ausfädeln und FahrstreifenwechselKommentierendes Fahren beim Einfädeln, Ausfädeln und Fahrstreifenwechsel1.3.1.8Kompetenz CE-8 – Vorbeifahren, Überholenhandelnanwendenbegründen••••••Verkehrsbeobachtung beim Vorbeifahren und ÜberholenFahrzeugpositionierung beim Vorbeifahren und ÜberholenGeschwindigkeitsanpassung beim Vorbeifahren und ÜberholenKommunikation beim Vorbeifahren und ÜberholenFahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Vorbeifahren und ÜberholenKommentierendes Fahren beim Vorbeifahren und ÜberholenFahrlehrer der Klasse CE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen C/CE sicher, routiniert und regelkonform vorbeifahren und überholen unddabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Vorbeifahren und Überholenund ihr Fahrverhalten.Unverzichtbare curriculare Inhalte:Fahrlehrer1.3.28Kompetenzbereich „Grundfahraufgaben“1.3.2.1Kompetenz CE-1 – Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrthandelnanwendenbegründen••••••Verkehrsbeobachtung beim Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder EinfahrtFahrzeugpositionierung beim Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder EinfahrtGeschwindigkeitsanpassung beim Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder EinfahrtKommunikation beim Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder EinfahrtFahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder EinfahrtKommentierendes Fahren beim Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder EinfahrtFahrlehrer der Klasse CE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen der Klasse C sicher, routiniert und regelkonform unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt rückwärts nach rechts fahren unddabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrtund ihr Fahrverhalten.Unverzichtbare curriculare Inhalte:Fahrlehrer1.3.2.2Kompetenz CE-2 – Rückwärts in eine Parklücke (Längsaufstellung)handelnanwendenbegründen••••••Verkehrsbeobachtung beim Rückwärtsfahren in eine ParklückeFahrzeugpositionierung beim Rückwärtsfahren in eine ParklückeGeschwindigkeitsanpassung beim Rückwärtsfahren in eine ParklückeKommunikation beim Rückwärtsfahren in eine ParklückeFahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Rückwärtsfahren in eine ParklückeKommentierendes Fahren beim Rückwärtsfahren in eine ParklückeFahrlehrer der Klasse CE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen der Klasse C sicher, routiniert und regelkonform rückwärts in eine Parklücke fahren unddabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Rückwärtsfahren in eine Parklückeund ihr Fahrverhalten.Unverzichtbare curriculare Inhalte:Fahrlehrer1.3.2.3Kompetenz CE-3 – Rückwärts quer oder schräg einparkenhandelnanwendenbegründen••••••Verkehrsbeobachtung beim rückwärts quer/schräg einparkenFahrzeugpositionierung beim rückwärts quer/schräg einparkenGeschwindigkeitsanpassung beim rückwärts quer/schräg einparkenKommunikation beim rückwärts quer/schräg einparkenFahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim rückwärts quer/schräg einparkenKommentierendes Fahren beim rückwärts quer/schräg einparkenFahrlehrer der Klasse CE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen der Klasse C sicher, routiniert und regelkonform rückwärts quer/schräg einparken unddabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim rückwärts quer/schräg einparkenund ihr Fahrverhalten.Unverzichtbare curriculare Inhalte:Fahrlehrer1.3.2.4Kompetenz CE-4 – Rückwärtsfahren und Versetzen nach rechts an eine Rampe zum Be- oder Entladenhandelnanwendenbegründen••Verkehrsbeobachtung beim Rückwärtsfahren und Versetzen nach rechts an eine Rampe zum Be- oder EntladenFahrzeugpositionierung beim Rückwärtsfahren und Versetzen nach rechts an eine Rampe zum Be- oder EntladenFahrlehrer der Klasse CE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen der Klasse C sicher, routiniert und regelkonform rückwärtsfahren und versetzen nach rechts an eine Rampe zum Be- oder Entladen unddabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Rückwärtsfahren und Versetzen nach rechts an eine Rampe zum Be- oder Entladenund ihr Fahrverhalten.Unverzichtbare curriculare Inhalte:Fahrlehrer••••Geschwindigkeitsanpassung beim Rückwärtsfahren und Versetzen nach rechts an eine Rampe zum Be- oder EntladenKommunikation beim Rückwärtsfahren und Versetzen nach rechts an eine Rampe zum Be- oder EntladenFahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Rückwärtsfahren und Versetzen nach rechts an eine Rampe zum Be- oder EntladenKommentierendes Fahren beim Rückwärtsfahren und Versetzen nach rechts an eine Rampe zum Be- oder Entladen1.3.2.5Kompetenz CE-5 – Umkehren durch Rückwärtsfahren nach links (Gliederzüge, keine Kombination mit Starrdeichselanhänger)handelnanwendenbegründen••••••Verkehrsbeobachtung beim Umkehren durch Rückwärtsfahren nach linksFahrzeugpositionierung beim Umkehren durch Rückwärtsfahren nach linksGeschwindigkeitsanpassung beim Umkehren durch Rückwärtsfahren nach linksKommunikation beim Umkehren durch Rückwärtsfahren nach linksFahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Umkehren durch Rückwärtsfahren nach linksKommentierendes Fahren beim Umkehren durch Rückwärtsfahren nach linksFahrlehrer der Klasse CE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugkombinationen der Klasse CE sicher, routiniert und regelkonform durch Rückwärtsfahren nach links umkehren unddabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Umkehren durch Rückwärtsfahren nach linksund ihr Fahrverhalten.Unverzichtbare curriculare Inhalte:Fahrlehrer1.3.2.6Kompetenz CE-6 – Rückwärtsfahren geradeaus an eine Rampe zum Be- oder Entladen (Gliederzüge, keine Kombination mit Starrdeichselanhänger)handelnanwendenbegründen••••Verkehrsbeobachtung beim Rückwärtsfahren geradeaus an eine Rampe zum Be- oder EntladenFahrzeugpositionierung beim Rückwärtsfahren geradeaus an eine Rampe zum Be- oder EntladenGeschwindigkeitsanpassung beim Rückwärtsfahren geradeaus an eine Rampe zum Be- oder EntladenKommunikation beim Rückwärtsfahren geradeaus an eine Rampe zum Be- oder EntladenFahrlehrer der Klasse CE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugkombinationen der Klasse CE sicher, routiniert und regelkonform rückwärtsfahren geradeaus an eine Rampe zum Be- oder Entladen unddabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Rückwärtsfahren geradeaus an eine Rampe zum Be- oder Entladenund ihr Fahrverhalten.Unverzichtbare curriculare Inhalte:Fahrlehrer••Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Rückwärtsfahren geradeaus an eine Rampe zum Be- oder EntladenKommentierendes Fahren beim Rückwärtsfahren geradeaus an eine Rampe zum Be- oder Entladen1.3.2.7Kompetenz CE-7 – Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links (Sattelkraftfahrzeuge und Gliederzüge mit Starrdeichselanhänger)handelnanwendenbegründen••••••Verkehrsbeobachtung beim Rückwärtsfahren um eine Ecke nach linksFahrzeugpositionierung beim Rückwärtsfahren um eine Ecke nach linksGeschwindigkeitsanpassung beim Rückwärtsfahren um eine Ecke nach linksKommunikation beim Rückwärtsfahren um eine Ecke nach linksFahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Rückwärtsfahren um eine Ecke nach linksKommentierendes Fahren beim Rückwärtsfahren um eine Ecke nach linksFahrlehrer der Klasse CE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugkombinationen der Klasse CE sicher, routiniert und regelkonform rückwärtsfahren um eine Ecke nach links unddabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Rückwärtsfahren um eine Ecke nach linksund ihr Fahrverhalten.Unverzichtbare curriculare Inhalte:Fahrlehrer1.3.2.8Kompetenz CE-8 – Rückwärtsfahren und Versetzen nach rechts an eine Rampe zum Be- oder Entladen (Sattelkraftfahrzeuge und Gliederzüge mit Starrdeichselanhänger)handelnanwendenbegründen••••••Verkehrsbeobachtung beim Rückwärtsfahren und Versetzen nach rechts an eine Rampe zum Be- oder EntladenFahrzeugpositionierung beim Rückwärtsfahren und Versetzen nach rechts an eine Rampe zum Be- oder EntladenGeschwindigkeitsanpassung beim Rückwärtsfahren und Versetzen nach rechts an eine Rampe zum Be- oder EntladenKommunikation beim Rückwärtsfahren und Versetzen nach rechts an eine Rampe zum Be- oder EntladenFahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Rückwärtsfahren und Versetzen nach rechts an eine Rampe zum Be- oder EntladenKommentierendes Fahren beim Rückwärtsfahren und Versetzen nach rechts an eine Rampe zum Be- oder EntladenFahrlehrer der Klasse CE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugkombinationen der Klasse CE sicher, routiniert und regelkonform rückwärtsfahren und versetzen nach rechts an eine Rampe zum Be- oder Entladen unddabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Rückwärtsfahren und Versetzen nach rechts an eine Rampe zum Be- oder Entladenund ihr Fahrverhalten.Unverzichtbare curriculare Inhalte:Fahrlehrer

AbschnittUnter-richts-einheitenZulässige Lehrkräftegemäß § 9 DV-FahrlG1160KlassenspezifischeAusbildung Fahrlehrerlaubnisklasse DE1.182Fachliches Professionswissen1.1.128Kompetenzbereich „Verkehrsverhalten“1.1.1.124Kompetenz DE-1 – Fahraufgaben und Grundfahraufgabenerläuternerläuternbeurteilen••••Fahraufgaben gemäß den Fahraufgabenkatalogen für die Fahrerlaubnisklassen D1/D1E/D/DE (v. a. Ein- und Ausfädelungsstreifen, Fahrstreifenwechsel; Kurve; Vorbeifahren, Überholen; Kreuzung, Einmündung, Einfahren; Kreisverkehr; Schienenverkehr; Haltestelle, Fußgängerüberweg; Geradeausfahren)Grundfahraufgaben für die Fahrerlaubnisklassen D1/D (v. a. Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt; Rückwärts in eine Parklücke (Längsaufstellung); Rückwärts quer oder schräg einparken; Halten zum Ein- oder Aussteigen)(v. a.Grundfahraufgaben für die Fahrerlaubnisklassen D1E/DERückwärtsfahren um eine Ecke nach links)Anforderungs- und Bewertungsstandards zur sicheren Durchführung der Fahraufgaben und Grundfahraufgaben (v. a. Anforderungs- und Bewertungsstandards gemäß den Fahraufgabenkatalogen für die Fahrerlaubnisklassen D1/D1E/D/DE sowie die Grundfahraufgaben; klassenspezifische fahraufgabenrelevante Vorschriften der StVO mit Fokus auf Straßenbenutzung durch Fahrzeuge, Geschwindigkeit, Abstand, Überholen, Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge, Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren, besondere Verkehrslagen, Halten und Parken, Warnzeichen an Haltestellen, Beleuchtung, Autobahnen und Kraftfahrstraßen, Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil, Allgemeine und Besondere Gefahrzeichen, Vorschriftzeichen, Richtzeichen)Fahrlehrer der Klasse DE können die verschiedenen Fahraufgaben und Grundfahraufgaben für KOM gemäß den Fahraufgabenkatalogen. Sie können die Anforderungs- und Bewertungsstandards zur sicheren Durchführung der Fahraufgaben und Grundfahraufgaben. Sie können die Kompetenz von Fahrschülern zur Durchführung von Fahraufgaben und Grundfahraufgaben hinsichtlich der fünf Fahrkompetenzbereiche.Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:Fahrlehrer1.1.1.24Kompetenz DE-2– Fahrkompetenzdefizite und Unfällekennenanalysieren••Typische Unfallszenarien von KOM-FahrernTypische Wissensdefizite und Fehleinschätzungen von KOM-Fahrern bei der Fahrtvorbereitung (v. a. Einstellung von Spiegeln und anderen Einrichtungen für die indirekte Sicht; Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer gegenüber KOM; Belastung durch unangemessenes Verhalten von Fahrgästen; Fahrtdauer bzw. Fahrplanpünktlichkeit bei wechselnden Verkehrsverhältnissen; Streckenwahl mit der Unterstützung durch Navigationssysteme; physische Leistungsfähigkeit; Ausrüstung; zusätzliche Serviceleistungen im Fahrdienst)Fahrlehrer der Klasse DEdie Unfallbeteiligung sowie die typischen Fahrkompetenzdefizite und Fahrverhaltensbesonderheiten von KOM-Fahrern. Sie können typische KOM-Unfälle.Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer•Typische Fahrkompetenzdefizite und Fahrverhaltensbesonderheiten von KOM-Fahrern während der Fahrt (v. a. Schwierigkeiten bei der Durchführung seltener Fahrmanöver; Fahren auf unbekannten Strecken mit ungewohnter Streckenführung, Kurvenradien und Platzbedarf; Reagieren auf unerwartetes Verkehrsverhalten anderer Verkehrsteilnehmer, auch im Ausland; Fehlvorstellungen zum Lenkverhalten durch die Sitzposition des Fahrers; Fehlvorstellungen zu Fahrzeugüberhängen durch die Position der Achsen; Fehlvorstellungen zum Platzbedarf beim Ausschwenken des Kraftfahrzeugs im Heckbereich, auch bei Gelenkbussen; Fehlvorstellungen zum Fahren mit ständig wechselnden Fahrzeugen)1.1.226Kompetenzbereich „Recht“1.1.2.112Kompetenz DE-1 – Verkehrsrechtliche Vorschriften und angrenzende Rechtsgebieteerläuternanwenden•••Klassenspezifische Besonderheiten im Zulassungsrecht gemäß FZV und StVZO (v. a. Notwendigkeit einer Zulassung; Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II; Betriebserlaubnis und Bauartgenehmigung)Haftungs- und Versicherungsrecht bei der (gewerblichen) Personenbeförderung gemäß BGB, PflVG und StVG (v. a. Insassenversicherungen; Gefährdungs- und Verschuldenshaftung)Klassenspezifische Besonderheiten im Fahrschulwesen gemäß DV-FahrlG, FahrlAusbV, FahrlG, FahrlPrüfV und StVG (v. a. Ablauf und Inhalt der Ausbildung und Prüfung von Fahrlehrern der Klasse DE; Erfordernis, Inhalt, Voraussetzungen und Erteilung der Fahrlehrerlaubnis der Klasse DE; Pflichten des Fahrlehrers; Aufzeichnungen; Fahrlehrerschein)Fahrlehrer der Klasse DE können die klassenspezifischen, für das Führen von KOM relevanten rechtlichen Vorschriften des Straßenverkehrsrechtsund diese, um beispielhafte Fallkonstellationen zu bearbeiten.Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:Fahrlehrer, Jurist1.1.2.214Kompetenz DE-2 – Beförderungs- und Berufskraftfahrerrechterläuternanwenden•••Über die gemeinsame Ausbildung CE+DE hinausgehende klassenspezifische Sozialvorschriften für KOM gemäß ArbZG, FPersG, FPersV, BOKraft, AETR, VO (EG) Nr. 561/2006, VO (EU) Nr. 165/2014, Richtlinie 2002/15/EG, Richtlinie 92/6/EWG, Leitlinien der EU zur Auslegung der Sozialvorschriften (v. a. Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten; 12 Tage-Regelung, Zweifahrerbesatzung und Nachtverkehre)Vorschriften zum nationalen KOM-Verkehr (v. a. allgemeine Beförderungsbedingungen; allgemeine Reisebedingungen; Anforderungskatalog Schulbus; DFBus; BefBedV; BOKraft; PBefG, FrStllgV)Vorschriften zum internationalen KOM-Verkehr (v. a. ASOR; EWG-VO Nr. 684/92; internationale Papiere, Schengener Abkommen; Transit Linienverkehre; Interbus-Übereinkommen)Fahrlehrer der Klasse DE können die klassenspezifischen für die gewerbliche Personenbeförderung und die Tätigkeit als Berufskraftfahrer relevanten rechtlichen Vorschriftenund diese, um beispielhafte Fallkonstellationen zu bearbeiten.Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:Fahrlehrer, Jurist1.1.328Kompetenzbereich „Technik“1.1.3.128Kompetenz DE-1 – Technische Grundlagenkennenkennenerläuternanwenden•••••••Einteilung der Kraftomnibusse nach Aufbau, Größe, Art, VerwendungElektrische Anlage (v. a. Aufgaben, Aufbau, Funktionsweise und Stromverbrauch)Gelenkbusse (v. a. Bremsanlage; Drehgelenk-Knickschutz)Anhänger und Verbindungseinrichtungen (v. a. Arten von Anhängern; Aufgaben, Arten und Funktionsweise von Verbindungseinrichtungen; Rechtsvorschriften; Zusammenstellen von Fahrzeugkombinationen der Klassen D/DE; Verbinden und Trennen von Fahrzeugkombinationen der Klassen D/DE inklusive praktischer Übungen)Personenbeförderung und Gepäckmitnahme (v. a. Rechtsvorschriften; sichere Beförderung von Personen und Gepäck; Folgen unzureichender Sicherung von Personen und Gepäck)Technische Serviceeinrichtungen und NothilfeeinrichtungenSonstige klassenspezifische rechtliche Vorschriften zur Technik (v. a. Richtlinien und Verordnungen EU/EG/EWG; StVZO)Fahrlehrer der Klasse DEdie Aufgaben, den grundlegenden Aufbau und die grundlegende Funktionsweise der wesentlichen technischen Bestandteile von KOM. Siedie entsprechenden rechtlichen Vorschriften. Dies gilt insbesondere für sicherheitsbedeutsame Bestandteile. Sie können, wie Personen und Ladung in KOM gesichert werden und dieses Wissen.Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:Ingenieur1.256Pädagogisch-psychologischesund verkehrspädagogisches Professionswissen1.2.144Kompetenzbereich„Unterrichten, Ausbilden und Weiterbilden“1.2.1.14Kompetenz DE-1 – System der Fahranfängervorbereitung und lebenslanges Lernen:ausrichten•••Theorieunterricht, Fahrpraktische Ausbildung, Selbstständiges Theorielernen von Fahrschülern der Klassen D1/D1E/D/DE (v. a. Ziele, Umfang und Abschluss der Ausbildung; Kompetenzrahmen, Ausbildungsplan sowie weitere curriculare Grundlagen; Lehrmittel; Ausbildungsfahrzeuge; Ausbildungsnachweis)Theoretische Fahrerlaubnisprüfung (TFEP) für die Klassen D1/D1E/D/DE (v. a. Zweck; Inhalte und Ablauf; Aufgabenarten; Umfang und Zusammenstellung der Fragen; Bewertung)Praktische Fahrerlaubnisprüfung (PFEP) für die Klassen D1/D1E/D/DE (v. a. Zweck; Inhalte und Ablauf; Prüfungsstrecke; Bewertung; Prüfungsfahrzeuge)Fahrlehrer der Klasse DE können ihren Theorieunterricht, ihre Fahrpraktische Ausbildung und das Selbstständige Theorielernen von Fahrschülern an den Zielen, Inhalten und weiteren rechtlichen Rahmenbedingungen der KOM-Fahrausbildung.Unverzichtbare curriculare Inhalte:Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer1.2.1.216Kompetenz DE-2 – Gestaltung des Theorieunterrichts:planendurchführen••Planung von Zusatzstoff-Lektionen des Theorieunterrichts der Klasse D (v. a. Lehr- und Lernvoraussetzungen; Vorbereitung des Unterrichtsraumes; Auswahl von Methoden und Medien unter besonderer Beachtung digitaler Medien; Übungen zum Erstellen von Unterrichtsplanungen)Lehrübungen zu Zusatzstoff-Lektionen des Theorieunterrichts der Klasse D unter Beachtung der Qualitätskriterien guten TheorieunterrichtsFahrlehrer der Klasse DE können Theorieunterricht der Klasse Dund unter Beachtung der Qualitätskriterien guten Theorieunterrichts.Unverzichtbare curriculare Inhalte:Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer1.2.1.324Kompetenz DE-3 – Gestaltung der Fahrpraktischen Ausbildung:planendurchführen•••••••Aufbau der Fahrpraktischen Ausbildung im KOM-BereichUnterrichtsplanung (v. a. Lehr- und Lernvoraussetzungen; Festlegung von Zielen; Auswahl, Gewichtung und Aufbereitung von Inhalten; Auswahl von Methoden und Medien; klassenspezifische Besonderheiten bei der Streckenwahl und zeitliche Gestaltung; Übungen zum Erstellen von Unterrichtsplanungen der Klassen D/DE)Methoden der Fahrpraktischen Ausbildung (v. a. Demonstrieren; Erklären; Anleiten; Kommentieren; Lernhinweise; Üben am Modell; gedankliches Trainieren von Verkehrssituationen)An das Kompetenzniveau des Fahrschülers angepasste Aufgaben sowie zielgerichtetes und intensives Üben im Sinne von Deliberate PracticeAn das Kompetenzniveau des Fahrschülers angepasstes Anleiten durch Scaffolding und Fading (v. a. inhaltliche Ausrichtung, Detailgrad und Zeitpunkt des Anleitens; Nachlassen des Anleitens bei steigendem Kompetenzniveau bis hin zur selbstständigen Aufgabenbewältigung)Fehlvorstellungen von Fahrschülern zum Führen von KOM sowie Fahrfehler (v. a. typische Fehlvorstellungen; Arten und Ursachen von Fahrfehlern; klassenspezifische Eingriffsmöglichkeiten und Eingriffsnotwendigkeiten des Fahrlehrers)Lehrübungen zur Fahrpraktischen Ausbildung der Klassen D/DE unter Beachtung der Qualitätskriterien guter Fahrpraktischer Ausbildung inklusive Übungen zum Eingreifen bei FahrfehlernFahrlehrer der Klasse DE können Fahrpraktische Ausbildung der Klassen D/DEund unter Beachtung der Qualitätskriterien guter Fahrpraktischer Ausbildung.Unverzichtbare curriculare Inhalte:Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer1.2.24Kompetenzbereich „Erziehen“1.2.2.14Kompetenz DE-1 – Vermittlung von Verkehrssicherheitseinstellungen:erläuternberücksichtigenFahrlehrer der Klasse DE können die für Führer von KOM typischen Fahrmotive und die besondere Verantwortung im Straßenverkehrsowie bei der Planung und Durchführung von Theorieunterricht, Selbstständigem Theorielernen der Fahrschüler und Fahrpraktischer Ausbildung.Bildungswissenschaftler••Fahrmotive von Führern von KOM (v. a. Reiselust; Freude am Umgang mit anderen Personen; Unabhängigkeitswunsch; Suche nach Herausforderungen; Freude am Fahren; wirtschaftlicher Zweck)Einstellungen (v. a. Einstellungen zum Fahrzeug und Fahren; besondere Verantwortung im Umgang mit einer großen Anzahl an Fahrgästen, insbesondere gegenüber Kindern, älteren Personen und Hilfsbedürftigen)Unverzichtbare curriculare Inhalte:1.2.38Kompetenzbereich „Beurteilen“1.2.3.18Kompetenz DE-1 – Förderorientierte Lernstands- und Lernverlaufsbeurteilung:beurteilennutzen••Lernstands- und Lernverlaufsbeurteilung inklusive Leistungsrückmeldung und Beratung bezüglich des Lernwegs (v. a. Zeitpunkte für Kurz-Beurteilungen und ausführliche Beurteilungen im Ausbildungsverlauf; Instrumente zur Durchführung von Beurteilungen; praktische Übungen zu Lernstandsbeurteilungen inklusive zum Geben von Leistungsrückmeldungen)Feststellung der Prüfungsreife zur TFEP und PFEPFahrlehrer der Klasse DE können Lernprozesse und Lernergebnisse von Fahrschülern, die eine Fahrerlaubnis im KOM-Bereich erwerben möchten. Sie können die Ergebnisse der Beurteilung, um ihre Fahrschüler bezüglich desweiteren Lernwegs zu beraten und zu fördern.Unverzichtbare curriculare Inhalte:Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer1.322Fahrerisches Professionswissen1.3.116Kompetenzbereich „Fahraufgaben“1.3.1.1Kompetenz DE-1 – Geradeausfahrenhandelnanwendenbegründen••••••Verkehrsbeobachtung beim GeradeausfahrenFahrzeugpositionierung beim GeradeausfahrenGeschwindigkeitsanpassung beim GeradeausfahrenKommunikation beim GeradeausfahrenFahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim GeradeausfahrenKommentierendes Fahren beim GeradeausfahrenFahrlehrer der Klasse DE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen D/DE sicher, routiniert und regelkonform geradeausfahren unddabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Geradeausfahrenund ihr Fahrverhalten.Unverzichtbare curriculare Inhalte:Fahrlehrer1.3.1.2Kompetenz DE-2 – Kurvehandelnanwendenbegründen•••Verkehrsbeobachtung beim Befahren von KurvenFahrzeugpositionierung beim Befahren von KurvenGeschwindigkeitsanpassung beim Befahren von KurvenFahrlehrer der Klasse DE können Kurven unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen D/DE sicher, routiniert und regelkonform befahren unddabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Befahren von Kurvenund ihr Fahrverhalten.Unverzichtbare curriculare Inhalte:Fahrlehrer•••Kommunikation beim Befahren von KurvenFahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Befahren von KurvenKommentierendes Fahren beim Befahren von Kurven1.3.1.3Kompetenz DE-3 – Kreisverkehrhandelnanwendenbegründen••••••Verkehrsbeobachtung beim Befahren von KreisverkehrenFahrzeugpositionierung beim Befahren von KreisverkehrenGeschwindigkeitsanpassung beim Befahren von KreisverkehrenKommunikation beim Befahren von KreisverkehrenFahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Befahren von KreisverkehrenKommentierendes Fahren beim Befahren von KreisverkehrenFahrlehrer der Klasse DE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen D/DE sicher, routiniert und regelkonform Kreisverkehre befahren unddabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Befahren von Kreisverkehrenund ihr Fahrverhalten.Unverzichtbare curriculare Inhalte:Fahrlehrer1.3.1.4Kompetenz DE-4 – Kreuzung, Einmündung, Einfahrenhandelnanwendenbegründen••••••Verkehrsbeobachtung beim Befahren von Kreuzungen und Einmündungen sowie beim EinfahrenFahrzeugpositionierung beim Befahren von Kreuzungen und Einmündungen sowie beim EinfahrenGeschwindigkeitsanpassung beim Befahren von Kreuzungen und Einmündungen sowie beim EinfahrenKommunikation beim Befahren von Kreuzungen und Einmündungen sowie beim EinfahrenFahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Befahren von Kreuzungen und Einmündungen sowie beim EinfahrenKommentierendes Fahren beim Befahren von Kreuzungen und Einmündungen sowie beim EinfahrenFahrlehrer der Klasse DE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen D/DE sicher, routiniert und regelkonform Kreuzungen und Einmündungen befahren sowie einfahren unddabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Befahren von Kreuzungen und Einmündungen sowie beim Einfahrenund ihr Fahrverhalten.Unverzichtbare curriculare Inhalte:Fahrlehrer1.3.1.5Kompetenz DE-5 – Schienenverkehrhandelnanwendenbegründen••Verkehrsbeobachtung beim Umgang mit SchienenverkehrFahrzeugpositionierung beim Umgang mit SchienenverkehrFahrlehrer der Klasse DE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen D/DE sicher, routiniert und regelkonform mit Schienenverkehr umgehen unddabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Umgang mit Schienenverkehrund ihr Fahrverhalten.Unverzichtbare curriculare Inhalte:Fahrlehrer••••Geschwindigkeitsanpassung beim Umgang mit SchienenverkehrKommunikation beim Umgang mit SchienenverkehrFahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Umgang mit SchienenverkehrKommentierendes Fahren beim Umgang mit Schienenverkehr1.3.1.6Kompetenz DE-6 – Haltestelle, Fußgängerüberweghandelnanwendenbegründen••••••Verkehrsbeobachtung beim Befahren von Haltestellen und FußgängerüberwegenFahrzeugpositionierung beim Befahren von Haltestellen und FußgängerüberwegenGeschwindigkeitsanpassung beim Befahren von Haltestellen und FußgängerüberwegenKommunikation beim Befahren von Haltestellen und FußgängerüberwegenFahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Befahren von Haltestellen und FußgängerüberwegenKommentierendes Fahren beim Befahren von Haltestellen und FußgängerüberwegenFahrlehrer der Klasse DE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen D/DE sicher, routiniert und regelkonform Haltestellen und Fußgängerüberwege befahren unddabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Befahren von Haltestellen und Fußgängerüberwegenund ihr Fahrverhalten.Unverzichtbare curriculare Inhalte:Fahrlehrer1.3.1.7Kompetenz DE-7 – Ein- und Ausfädelungsstreifen, Fahrstreifenwechselhandelnanwendenbegründen••••••Verkehrsbeobachtung beim Einfädeln, Ausfädeln und FahrstreifenwechselFahrzeugpositionierung beim Einfädeln, Ausfädeln und FahrstreifenwechselGeschwindigkeitsanpassung beim Einfädeln, Ausfädeln und FahrstreifenwechselKommunikation beim Einfädeln, Ausfädeln und FahrstreifenwechselFahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Einfädeln, Ausfädeln und FahrstreifenwechselKommentierendes Fahren beim Einfädeln, Ausfädeln und FahrstreifenwechselFahrlehrer der Klasse DE können sich unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen D/DE sicher, routiniert und regelkonform einfädeln und ausfädeln sowie Fahrstreifen wechseln unddabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Ein- und Ausfädeln sowie Fahrstreifenwechselund ihr Fahrverhalten.Unverzichtbare curriculare Inhalte:Fahrlehrer1.3.1.8Kompetenz DE-8 – Vorbeifahren, ÜberholenhandelnFahrlehrer der Klasse DE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen D/DE sicher, routiniert und regelkonform vorbeifahren und überholen unddabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beimFahrlehreranwendenbegründen••••••Verkehrsbeobachtung beim Vorbeifahren und ÜberholenFahrzeugpositionierung beim Vorbeifahren und ÜberholenGeschwindigkeitsanpassung beim Vorbeifahren und ÜberholenKommunikation beim Vorbeifahren und ÜberholenFahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Vorbeifahren und ÜberholenKommentierendes Fahren beim Vorbeifahren und ÜberholenVorbeifahren und Überholenund ihr Fahrverhalten.Unverzichtbare curriculare Inhalte:1.3.26Kompetenzbereich „Grundfahraufgaben“1.3.2.1Kompetenz DE-1 – Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrthandelnanwendenbegründen••••••Verkehrsbeobachtung beim Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder EinfahrtFahrzeugpositionierung beim Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder EinfahrtGeschwindigkeitsanpassung beim Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder EinfahrtKommunikation beim Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder EinfahrtFahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder EinfahrtKommentierendes Fahren beim Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder EinfahrtFahrlehrer der Klasse DE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen der Klasse D sicher, routiniert und regelkonform unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt rückwärts nach rechts fahren unddabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrtund ihr Fahrverhalten.Unverzichtbare curriculare Inhalte:Fahrlehrer1.3.2.2Kompetenz DE-2 – Rückwärts in eine Parklücke (Längsaufstellung)handelnanwendenbegründen••••Verkehrsbeobachtung beim Rückwärtsfahren in eine ParklückeFahrzeugpositionierung beim Rückwärtsfahren in eine ParklückeGeschwindigkeitsanpassung beim Rückwärtsfahren in eine ParklückeKommunikation beim Rückwärtsfahren in eine ParklückeFahrlehrer der Klasse DE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen der Klasse D sicher, routiniert und regelkonform rückwärts in eine Parklücke fahren unddabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Rückwärtsfahren in eine Parklückeund ihr Fahrverhalten.Unverzichtbare curriculare Inhalte:Fahrlehrer••Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Rückwärtsfahren in eine ParklückeKommentierendes Fahren beim Rückwärtsfahren in eine Parklücke1.3.2.3Kompetenz DE-3 – Rückwärts quer oder schräg einparkenhandelnanwendenbegründen••••••Verkehrsbeobachtung beim rückwärts quer/schräg einparkenFahrzeugpositionierung beim rückwärts quer/schräg einparkenGeschwindigkeitsanpassung beim rückwärts quer/schräg einparkenKommunikation beim rückwärts quer/schräg einparkenFahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim rückwärts quer/schräg einparkenKommentierendes Fahren beim rückwärts quer/schräg einparkenFahrlehrer der Klasse DE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen der Klasse D sicher, routiniert und regelkonform rückwärts quer/schräg einparken unddabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim rückwärts quer/schräg einparkenund ihr Fahrverhalten.Unverzichtbare curriculare Inhalte:Fahrlehrer1.3.2.4Kompetenz DE-4 – Halten zum Ein- oder Aussteigenhandelnanwendenbegründen••••••Verkehrsbeobachtung beim Halten zum Ein- oder AussteigenFahrzeugpositionierung beim Halten zum Ein- oder AussteigenGeschwindigkeitsanpassung beim Halten zum Ein- oder AussteigenKommunikation beim Halten zum Ein- oder AussteigenFahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Halten zum Ein- oder AussteigenKommentierendes Fahren beim Halten zum Ein- oder AussteigenFahrlehrer der Klasse DE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen der Klasse D sicher, routiniert und regelkonform zum Ein- oder Aussteigen halten unddabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Halten zum Ein- oder Aussteigenund ihr Fahrverhalten.Unverzichtbare curriculare Inhalte:Fahrlehrer1.3.2.5Kompetenz DE-5 – Rückwärtsfahren um eine Ecke nach linkshandelnanwendenbegründen••Verkehrsbeobachtung beim Rückwärtsfahren um eine Ecke nach linksFahrzeugpositionierung beim Rückwärtsfahren um eine Ecke nach linksFahrlehrer der Klasse DE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugkombinationen der Klasse DE sicher, routiniert und regelkonform rückwärts um eine Ecke nach links fahren unddabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Rückwärtsfahren um eine Ecke nach linksund ihr Fahrverhalten.Unverzichtbare curriculare Inhalte:Fahrlehrer••••Geschwindigkeitsanpassung beim Rückwärtsfahren um eine Ecke nach linksKommunikation beim Rückwärtsfahren um eine Ecke nach linksFahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Rückwärtsfahren um eine Ecke nach linksKommentierendes Fahren beim Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links

Anlage 2(zu § 3 Absatz 1)Qualitätskriterien für die Fahrschulausbildung

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 34)

I)II)Qualitätskriterien für den Theoretischen Unterricht123456789101112Strukturierung der Unterrichtseinheit,Motivierung der Fahrschüler und Praxisbezug,fachliche Vermittlung der Lehr-Lerninhalte,Binnendifferenzierung,angemessenes Reagieren auf Beiträge der Fahrschüler,Tempo der Vermittlung der Lehr-Lerninhalte,Festigung,Visualisierung der Lehr-Lerninhalte durch Medien,Qualität der Lehrvorträge,Organisation von Erfahrungsberichten,Organisation von Diskussionen undDurchführung von Lernkontrollen.Qualitätskriterien für den Praktischen Unterricht1234567Strukturierung der Übungsstunde,Orientierung am Ausbildungsstand des Fahrschülers,Qualität des Methodeneinsatzes,Qualität verbaler Anweisungen,fachliche Korrektheit der Lehr-Lerninhalte und Orientierung am Ausbildungsplan des Fahrlehrers,Schaffung einer guten Ausbildungsatmosphäre undangemessenes Reagieren auf Fahrfehler.

Anlage 3(zu § 3 Absatz 1)Musterplan und Unterrichtsverteilung im Lehrpraktikum

(Fundstelle: BGBl. I 2019, 1423 - 1425)

Anlage 4(zu § 4)Rahmenplan für die Einweisung der Ausbildungsfahrlehrer und der Inhaber beziehungsweise der für die verantwortliche Leitung von Ausbildungsfahrschulen bestellten Personen

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 38 - 41)

10 Paragrafen

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