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Verordnung

Erlass über die Genehmigung von Änderungen der Satzung und der Verleihungsbedingungen des Deutschen Feuerwehr-Ehrenkreuzes

Abkürzung
FeuerwEhrKrÄndErl 2011
Ausfertigungsdatum
29. August 2011
Paragrafen
4
Art 1

(Änderungsvorschrift)

Art 2

Der Präsidialrat des Deutschen Feuerwehrverbandes hat am 1. Juli 2011 die Änderung der Satzung des Deutschen Feuerwehr-Ehrenkreuzes vom 26. Februar 1953, zuletzt geändert am 11. Mai 1974, sowie der Richtlinien für die Beantragung und Verleihung des Deutschen Feuerwehr-Ehrenkreuzes, der Deutschen Feuerwehr-Ehrenmedaille und der Silbernen Ehrennadel vom 12. Februar 1982, zuletzt geändert am 13. November 2004, beschlossen. Hierdurch wird das Feuerwehr-Ehrenkreuz um die Stufe Bronze erweitert.

Nach Artikel 6 Absatz 1 des Erlasses über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen und über die Anerkennung als Ehrenzeichen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 1134-4, veröffentlichten bereinigten Fassung genehmige ich die Satzungsänderungen sowie die Änderungen der Verleihungsbedingungen.

Art 3

Das Bundesministerium des Innern veröffentlicht die Neufassungen der Satzung und der Verleihungsbedingungen sowie die Abbildung der neuen Stufe des Deutschen Feuerwehr-Ehrenkreuzes im Bundesanzeiger.

Anlagen & Schlussformeln

Schlussformel

Der BundespräsidentDer Bundesminister des Innern

4 Paragrafen

Dieses Gesetz zitieren

Erlass über die Genehmigung von Änderungen der Satzung und der Verleihungsbedingungen des Deutschen Feuerwehr-Ehrenkreuzes (gesetze-im-internet.de). Abgerufen über LawPlayer, https://lawplayer.com/de/act/gii-feuerwehrkr_nderl_2011

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