(Änderungsvorschrift)
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Erlass über die Genehmigung von Änderungen der Satzung und der Verleihungsbedingungen des Deutschen Feuerwehr-Ehrenkreuzes
Der Präsidialrat des Deutschen Feuerwehrverbandes hat am 1. Juli 2011 die Änderung der Satzung des Deutschen Feuerwehr-Ehrenkreuzes vom 26. Februar 1953, zuletzt geändert am 11. Mai 1974, sowie der Richtlinien für die Beantragung und Verleihung des Deutschen Feuerwehr-Ehrenkreuzes, der Deutschen Feuerwehr-Ehrenmedaille und der Silbernen Ehrennadel vom 12. Februar 1982, zuletzt geändert am 13. November 2004, beschlossen. Hierdurch wird das Feuerwehr-Ehrenkreuz um die Stufe Bronze erweitert.
Nach Artikel 6 Absatz 1 des Erlasses über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen und über die Anerkennung als Ehrenzeichen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 1134-4, veröffentlichten bereinigten Fassung genehmige ich die Satzungsänderungen sowie die Änderungen der Verleihungsbedingungen.
Das Bundesministerium des Innern veröffentlicht die Neufassungen der Satzung und der Verleihungsbedingungen sowie die Abbildung der neuen Stufe des Deutschen Feuerwehr-Ehrenkreuzes im Bundesanzeiger.
Anlagen & Schlussformeln
Der BundespräsidentDer Bundesminister des Innern
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