(Fundstelle: BGBl. I 2016, 3354 — 3411,bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
1. A:2. AD:3. AK:4. AS:5. B:6. BA:7. BGr.:8. K:9. KGr.:10. L:11. LGr.:12. OU:13. St:BundesautobahnAutobahndreieckAutobahnkreuzAnschlussstelleBundesstraßeBauabschnittBundesgrenzeKreisstraßeKreisgrenzeLandesstraßeLandesgrenzeOrtsumfahrungStaatsstraßeIm Sinne der Anlage bedeuten:
fettgedruckten HauptprojektesNicht fettgedruckte Projekte ohne eigene laufende Nummer sind Teilprojekte, die die Dringlichkeitseinstufung des jeweils unmittelbar vorstehendenteilen.
Die nachstehend genannten Projekte waren zum 1. Januar 2016 noch nicht fertiggestellt.
Durch die Bezeichnung der nachstehend genannten Projekte erfolgt keine Festlegung auf eine Realisierungsvariante. Die Bestimmung der Linienführung erfolgt gemäß den dafür geltenden Rechtsvorschriften.
ErklärungenBauziele (Neubau)Bauziele (Erweiterung)N 22-streifiger NeubauE 4Erweiterung auf 4 FahrstreifenN 33-streifiger NeubauE 6Erweiterung auf 6 FahrstreifenN 44-streifiger NeubauE 8Erweiterung auf 8 FahrstreifenN 66-streifiger NeubauE 10Erweiterung auf 10 Fahrstreifen1N 2/32- bzw. 3-streifiger NeubauE 6/8Erweiterung auf 6 bzw. 8 FahrstreifenN 2/42- bzw. 4-streifiger NeubauE 6/10Erweiterung auf 6 bzw. 10 Fahrstreifen1N 3/43- bzw. 4-streifiger NeubauE 8/9Erweiterung auf 8 bzw. 9 FahrstreifenN 4/64- bzw. 6-streifiger NeubauE 8/10Erweiterung auf 8 bzw. 10 FahrstreifenN 2+E 42-streifiger Neubau undErweiterung auf 4 FahrstreifenKNAusbau eines Knotenpunktes1N 3+E 43-streifiger Neubau undErweiterung auf 4 FahrstreifenN 4+E 44-streifiger Neubau undErweiterung auf 4 FahrstreifenN 4+E 64-streifiger Neubau undErweiterung auf 6 FahrstreifenN 6+E 66-streifiger Neubau undErweiterung auf 6 FahrstreifenN 4+E 84-streifiger Neubau undErweiterung auf 8 Fahrstreifen