法律人 LawPlayer logo

資料由法律人 LawPlayer整理提供·Deutsches Bundesrecht / LawPlayer, aufbereitet aus gesetze-im-internet.de

Gesetz

Gesetz zu dem IAEO-Benachrichtigungsübereinkommen und zu dem IAEO-Hilfeleistungsübereinkommen

Abkürzung
IAEOBen/IAEOHiLÜbkG
Ausfertigungsdatum
16. Mai 1989
Paragrafen
5

Anlagen & Schlussformeln

Eingangsformel

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Art 1

12dem Übereinkommen über die frühzeitige Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen,dem Übereinkommen über Hilfeleistung bei nuklearen Unfällen oder radiologischen Notfällen.Den folgenden, in Wien am 26. September 1986 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Übereinkommen, wird zugestimmt:Die Übereinkommen werden nachstehend mit einer amtlichen deutschen Übersetzung veröffentlicht.

Art 2

Soweit die Bundesrepublik Deutschland als ersuchender Staat nach Artikel 10 Abs. 2 des IAEO-Übereinkommens vom 26. September 1986 über Hilfeleistung bei nuklearen Unfällen oder radiologischen Notfällen die hilfeleistende Partei oder die für sie tätigen natürlichen Personen oder anderen Rechtsträger entschädigt, gehen deren Ansprüche nach den Artikeln 3, 4 und 6 des Pariser Übereinkommens vom 29. Juli 1960 über die Haftung gegenüber Dritten auf dem Gebiet der Kernenergie und des Zusatzprotokolls vom 28. Januar 1964 in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Juli 1985 (BGBl. II S. 963) gegen den Inhaber der Kernanlage oder gegen denjenigen, der aus einer sonstigen Tätigkeit nach Artikel 1 Abs. 2 des IAEO-Übereinkommens über die frühzeitige Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen haftbar ist, auf sie über.

Art 3

Dieses Gesetz gilt auch im Land Berlin, sofern das Land Berlin die Anwendung dieses Gesetzes feststellt.

Art 4

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem das IAEO-Benachrichtigungsübereinkommen nach seinem Artikel 12 Abs. 4 und das IAEO-Hilfeleistungsübereinkommen nach seinem Artikel 14 Abs. 4 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft treten, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.

5 Paragrafen

Dieses Gesetz zitieren

Gesetz zu dem IAEO-Benachrichtigungsübereinkommen und zu dem IAEO-Hilfeleistungsübereinkommen (gesetze-im-internet.de). Abgerufen über LawPlayer, https://lawplayer.com/de/act/gii-iaeoben_iaeohil_bkg

German federal statutes and regulations published by the Federal Ministry of Justice at gesetze-im-internet.de are official works in the public domain under § 5 Abs. 1 UrhG.

DE-AmtlichesWerk-PublicDomain

本頁資料來源:gesetze-im-internet.de (BMJ)·整理提供:法律人 LawPlayer· lawplayer.com