123den Präsidenten der Grenzschutzpräsidiendem Direktor der Grenzschutzdirektiondem Leiter der GrenzschutzschuleAuf Grund des § 8 Abs. 1 der Verordnung über die Gewährung von Jubiläumszuwendungen an Beamte und Richter des Bundes vom 24. Mai 1962 (Bundesgesetzbl. I S. 363) übertrage ich die Entscheidung über die Gewährung oder Versagung einer Jubiläumszuwendung bei einer Dienstzeit von 25 Jahren und einer solchen von 40 Jahren an Beamte des Bundesgrenzschutzes mit Ausnahme der Leiter der Mittelbehördenfür die Beamten in ihrem Dienstbereich.
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Ausführungsanordnung zur Verordnung über die Gewährung von Jubiläumszuwendungen an Beamte und Richter des Bundes
(Name)Der (Behördenleiter)Für den Bundesminister des InnernDie Jubiläumsurkunden werden in folgender Form vollzogen:
Die Anordnung tritt mit Wirkung vom Tage nach der Verkündung in Kraft. ...
Anlagen & Schlussformeln
Der Bundesminister des Innern
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Ausführungsanordnung zur Verordnung über die Gewährung von Jubiläumszuwendungen an Beamte und Richter des Bundes (gesetze-im-internet.de). Abgerufen über LawPlayer, https://lawplayer.com/de/act/gii-jubvaano_1963-11
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