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Verordnung

Ausführungsanordnung zur Verordnung über die Gewährung von Jubiläumszuwendungen an Beamte und Richter des Bundes

Abkürzung
JubVAAnO 1963-11
Ausfertigungsdatum
4. November 1963
Paragrafen
4
I.

123den Präsidenten der Grenzschutzpräsidiendem Direktor der Grenzschutzdirektiondem Leiter der GrenzschutzschuleAuf Grund des § 8 Abs. 1 der Verordnung über die Gewährung von Jubiläumszuwendungen an Beamte und Richter des Bundes vom 24. Mai 1962 (Bundesgesetzbl. I S. 363) übertrage ich die Entscheidung über die Gewährung oder Versagung einer Jubiläumszuwendung bei einer Dienstzeit von 25 Jahren und einer solchen von 40 Jahren an Beamte des Bundesgrenzschutzes mit Ausnahme der Leiter der Mittelbehördenfür die Beamten in ihrem Dienstbereich.

II.

(Name)Der (Behördenleiter)Für den Bundesminister des InnernDie Jubiläumsurkunden werden in folgender Form vollzogen:

III.

Die Anordnung tritt mit Wirkung vom Tage nach der Verkündung in Kraft. ...

Anlagen & Schlussformeln

Schlußformel

Der Bundesminister des Innern

4 Paragrafen

Dieses Gesetz zitieren

Ausführungsanordnung zur Verordnung über die Gewährung von Jubiläumszuwendungen an Beamte und Richter des Bundes (gesetze-im-internet.de). Abgerufen über LawPlayer, https://lawplayer.com/de/act/gii-jubvaano_1963-11

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