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Verordnung

Verordnung über Hilfsmittel von geringem therapeutischen Nutzen oder geringem Abgabepreis in der gesetzlichen Krankenversicherung

Abkürzung
KVHilfsmV
Ausfertigungsdatum
13. Dezember 1989
Paragrafen
6

Anlagen & Schlussformeln

Eingangsformel

Auf Grund des § 34 Abs. 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) wird verordnet:

§ 1Sächliche Mittel mit geringem oder umstrittenem therapeutischen Nutzen

123456789Kompressionsstücke für Waden und Oberschenkel;Knie- und KnöchelkompressionsstückeLeibbinden (Ausnahme: bei frisch Operierten, Bauchwandlähmung, Bauchwandbruch und bei Stoma-Trägern)Handgelenkriemen, HandgelenkmanschettenApplikationshilfen für Wärme und KälteAfterschließbandagenMundsperrerPenisklemmenRektophoreHysterophore (Ausnahme: bei inoperabelem Gebärmuttervorfall).Von der Versorgung sind ausgeschlossen:

§ 2Sächliche Mittel mit geringem Abgabepreis

1234567891011121314151617181920AlkoholtupferArmtragetücher, ArmtragegurteAugenbadewannenAugenklappenAugentropfpipettenBadestrümpfe, auch zum Schutz von Gips- und sonstigen DauerverbändenBrillenetuisBrusthütchen mit SaugerDruckschutzpolster (Ausnahme: Dekubitusschutzmittel)Einmalhandschuhe (Ausnahmen: sterile Handschuhe zur regelmäßigen Katheterisierung und unsterile Einmalhandschuhe bei Querschnittsgelähmten mit Darmlähmung zur Darmentleerung)Energieversorgung bei Hörgeräten für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet habenFingerlingeFingerschienenGlasstäbchenGummihandschuhe-OhrenklappenSalbenpinselUrinflaschenZehen- und Ballenpolster, Zehenspreizer.Von der Versorgung sind ausgeschlossen:

§ 3Instandsetzungen

Von der Versorgung sind ausgeschlossen:Instandsetzungen von Brillengestellen für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, einschließlich Aufarbeitung einer vorhandenen Fassung.

§ 4Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1990 in Kraft.

Schlußformel

Der Bundesminister für Arbeit und SozialordnungDer Bundesrat hat zugestimmt.

6 Paragrafen

Dieses Gesetz zitieren

Verordnung über Hilfsmittel von geringem therapeutischen Nutzen oder geringem Abgabepreis in der gesetzlichen Krankenversicherung (gesetze-im-internet.de). Abgerufen über LawPlayer, https://lawplayer.com/de/act/gii-kvhilfsmv

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