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Verordnung

Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 100 Euro (Goldmünze "UNESCO-Weltkulturerbestadt Bamberg")

Abkürzung
Münz100EuroBek 2004
Ausfertigungsdatum
23. August 2004
Paragrafen
3
(XXXX)

Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, zum Thema "UNESCO-Weltkulturerbestadt Bamberg" eine Gedenkmünze zu 100 Euro aus Gold prägen zu lassen.Die Auflage der Münze beträgt 400.000 Stück. Die Münze wird zu gleichen Teilen in den Münzstätten Berlin (Münzzeichen "A"), München (Münzzeichen "D"), Stuttgart (Münzzeichen "F"), Karlsruhe (Münzzeichen "G") und Hamburg (Münzzeichen "J") in Stempelglanzausführung geprägt.Die Münze wird ab dem 1. Oktober 2004 in den Verkehr gebracht. Sie besteht aus Gold mit einem Feingehalt von 999,9 Tausendteilen (Feingold). Sie hat einen Durchmesser von 28 Millimetern und eine Masse (Gewicht) von 15,55 Gramm. Der Münzrand ist geriffelt.Die Bildseite greift das Thema "Weltkulturerbestadt Bamberg" durch Darstellung der Bergstadt mit den Dominanten des Domes und des Michaelsberges in künstlerisch überzeugender Weise auf. Zusammen mit dem alten Rathaus als Verbindung zur Inselstadt im Vordergrund wird die bekannte, unverwechselbare Stadtansicht in gelungener Weise in das Münzrund eingefügt. Die Bildseite trägt die Umschrift "UNESCO WELTKULTURERBESTADT BAMBERG".Die Wertseite der Münze trägt einen Adler, zwölf Sterne, die Jahreszahl 2004, das jeweilige Münzzeichen ("A", "D", "F", "G" oder "J"), die Umschrift "BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND" und die Wertangabe "100 EURO".Der Entwurf der Münze stammt von Herrn Prof. Ulrich Böhme, Stuttgart.

Anlagen & Schlussformeln

Schlussformel

Der Bundesminister der Finanzen

(XXXX)

(Fundstelle: BGBl. I 2004, 2315)

3 Paragrafen

Dieses Gesetz zitieren

Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 100 Euro (Goldmünze "UNESCO-Weltkulturerbestadt Bamberg") (gesetze-im-internet.de). Abgerufen über LawPlayer, https://lawplayer.com/de/act/gii-m_nz100eurobek_2004

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