Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, zum Thema "FIFA Fußball-Weltmeisterschaft in Deutschland 2006" eine Gedenkmünze zu 100 Euro aus Gold prägen zu lassen.Die Auflage der Münze beträgt 350.000 Stück. Die Münze wird zu gleichen Teilen in den Münzstätten Berlin (Münzzeichen "A"), München (Münzzeichen "D"), Stuttgart (Münzzeichen "F"), Karlsruhe (Münzzeichen "G") und Hamburg (Münzzeichen "J") in Stempelglanzausführung geprägt.Die Münze wird ab dem 4. Oktober 2005 in den Verkehr gebracht. Sie besteht aus Gold mit einem Feingehalt von 999,9 Tausendteilen (Feingold). Sie hat einen Durchmesser von 28 Millimetern und eine Masse (Gewicht) von 15,55 Gramm. Der Münzrand ist geriffelt.Auf der Bildseite wird in bestechend einfacher Form das komplexe Fußballgeschehen dargestellt. Im Mittelpunkt des Geschehens stehen Ball und Spielfeld in einem vollbesetzten Stadion. Die Bildseite trägt die Umschrift "FIFA FUSSBALL-WELTMEISTERSCHAFT. DEUTSCHLAND 2006.".Der Entwurf der Bildseite stammt von Herrn Heinz Hoyer, Berlin. Der Entwurf der Wertseite stammt von Herrn Erich Ott, München, und ist identisch mit dem der WM-Silbermünzserie. Die Wertseite zeigt einen Adler, den Schriftzug "BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND", die zwölf Europa-Sterne, die Wertziffer mit der Euro-Bezeichnung, die Jahreszahl 2005 sowie das jeweilige Münzzeichen ("A", "D", "F", "G" oder "J").
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Verordnung
Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 100 Euro (Goldmünze "FIFA Fußball-Weltmeisterschaft in Deutschland 2006")
Abkürzung
Münz100EuroBek 2005
Ausfertigungsdatum
11. August 2005
Paragrafen
3
(XXXX)
Anlagen & Schlussformeln
Schlussformel
Der Bundesminister der Finanzen
(XXXX)
(Fundstelle: BGBl. I 2005, 2541)
3 Paragrafen
Dieses Gesetz zitieren
Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 100 Euro (Goldmünze "FIFA Fußball-Weltmeisterschaft in Deutschland 2006") (gesetze-im-internet.de). Abgerufen über LawPlayer, https://lawplayer.com/de/act/gii-m_nz100eurobek_2005
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