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Gesetz

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Abkürzung
Münz100EuroBek 2007
Ausfertigungsdatum
7. September 2007
Paragrafen
3
(XXXX)

Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, zum Thema „UNESCO Welterbe — Hansestadt Lübeck“ eine Gedenkmünze zu 100 Euro aus Gold prägen zu lassen.

Die Auflage der Münze beträgt 330.000 Stück. Die Münze wird zu gleichen Teilen in den Münzstätten Berlin (Münzzeichen „A“), München (Münzzeichen „D“), Stuttgart (Münzzeichen „F“), Karlsruhe (Münzzeichen „G“) und Hamburg (Münzzeichen „J“) in Stempelglanzausführung geprägt.

Die Münze wird ab dem 1. Oktober 2007 in den Verkehr gebracht. Sie besteht aus Gold mit einem Feingehalt von 999,9 Tausendteilen (Feingold). Sie hat einen Durchmesser von 28 Millimetern und eine Masse (Gewicht) von 15,55 Gramm. Der Münzrand ist geriffelt.

Die Bildseite zeigt in künstlerisch überzeugender Weise sowohl die Stadtsilhouette mit den charakteristischen sieben Türmen als auch die feingliedrige städtebauliche Struktur der Bürgerhäuser. Das sonst als Solitär bekannte Holstentor ist gut in das Gesamtensemble eingebunden.

Die Wertseite zeigt einen Adler, den Schriftzug „BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND“, die zwölf Europasterne, die Wertziffer mit der Euro-Bezeichnung sowie die Jahreszahl „2007“ und — je nach Münzstätte — das Münzzeichen „A“, „D“, „F“, „G“ oder „J“.

Der Entwurf der Münze stammt von Herrn Bodo Broschat, Berlin.

Anlagen & Schlussformeln

Schlussformel

Der Bundesminister der Finanzen

(XXXX)

(Fundstelle der Originalgrafik: BGBl. I 2007, 2298)

3 Paragrafen

Dieses Gesetz zitieren

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