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Verordnung

Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 100 Euro (Goldmünze „UNESCO Welterbe Kloster Lorsch“)

Abkürzung
Münz100EuroBek 2015-06-23
Ausfertigungsdatum
23. Juni 2015
Paragrafen
3
(XXXX)

Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, in Würdigung des UNESCO Welterbes Kloster Lorsch eine Gedenkmünze zu 100 Euro aus Gold prägen zu lassen.

Die MünzeDie Auflage der Münze beträgt 200 000 Stück.wird zu gleichen Teilen in den Münzstätten Berlin (Münzzeichen „A“), München (Münzzeichen „D“), Stuttgart (Münzzeichen „F“), Karlsruhe (Münzzeichen „G“) und Hamburg (Münzzeichen „J“) in Stempelglanzausführung geprägt.

Die Münze wird ab dem 1. Oktober 2014 in den Verkehr gebracht. Sie besteht aus Gold mit einem Feingehalt von 999,9 Tausendteilen (Feingold), hat einen Durchmesser von 28 Millimetern und eine Masse (Gewicht) von 15,55 Gramm.

Der Entwurf stammt von dem Künstler Frantisek Chochola aus Hamburg.

Die Bildseite zeigt die Westfassade der Torhalle vor einer Urkundenabschrift aus dem „Lorscher Codex“, einem herausragenden Beispiel Lorscher Schriftkultur.

Die Wertseite zeigt einen Adler, den Schriftzug „BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND“, die zwölf Europasterne, die Wertziffer mit der Euro-Bezeichnung sowie die Jahreszahl „2014“ und – je nach Münzstätte – das Münzzeichen „A“, „D“, „F“, „G“ oder „J“.

Der Münzrand wird geriffelt ausgeführt.

Anlagen & Schlussformeln

Schlussformel

Der Bundesminister der Finanzen

(XXXX)

(Fundstelle: BGBl. I 2015, 1105)

3 Paragrafen

Dieses Gesetz zitieren

Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 100 Euro (Goldmünze „UNESCO Welterbe Kloster Lorsch“) (gesetze-im-internet.de). Abgerufen über LawPlayer, https://lawplayer.com/de/act/gii-m_nz100eurobek_2015-06-23

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