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Verordnung

Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 10 Deutschen Mark (Gedenkmünze Arthur Schopenhauer)

Abkürzung
Münz10DMBek 1988-08
Ausfertigungsdatum
10. August 1988
Paragrafen
1
(XXXX)

"1788-1860 ARTHUR SCHOPENHAUER".10 DEUTSCHE MARK".".BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND."DIE WELT ALS WILLE UND VORSTELLUNG".Der Bundesminister der Finanzen(Inhalt: nicht darstellbare Abbildung der Münze,Fundstelle: BGBl. I 1988, 1589)Auf Grund des § 6 des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 690-1, veröffentlichten bereinigten Fassung hat die Bundesregierung beschlossen, zum 200. Geburtstag von Arthur Schopenhauer im Jahre 1988 eine Bundesmünze (Gedenkmünze) im Nennwert von 10 Deutschen Mark prägen zu lasen. Die Auflage der Münze beträgt 8,35 Millionen Stück. Die Prägung erfolgt im Bayerischen Hauptmünzamt München.Die Münze wird ab 21. September 1988 in den Verkehr gebracht.Die Münze besteht aus einer Legierung von 625 Tausendteilen Silber und 375 Tausendteilen Kupfer. Sie hat einen Durchmesser von 32,5 Millimetern und ein Gewicht von 15,5 Gramm.Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden glatten Randstab umgeben.Die Bildseite zeigt das Porträt des Philosophen und die Umschrift:Die Wertseite trägt einen Adler, die Jahreszahl 1988, das Münzzeichen "D" des Bayerischen Hauptmünzamtes München und die Umschrift:Die Jahreszahl 1988 und das Münzzeichen "D" sind Teil der Umschrift; sie befinden sich links neben der Wertziffer 10.Der glatte Münzrand enthält die vertiefte Inschrift:Zwischen Ende und Anfang der Randschrift ist ein Punkt eingeprägt.Der Entwurf der Münze stammt von Hans Joa Dobler, Walda.

1 Paragrafen

Dieses Gesetz zitieren

Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 10 Deutschen Mark (Gedenkmünze Arthur Schopenhauer) (gesetze-im-internet.de). Abgerufen über LawPlayer, https://lawplayer.com/de/act/gii-m_nz10dmbek_1988-08

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