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Verordnung

Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 10 Deutschen Mark (Gedenkmünze 125. Geburtstag von Käthe Kollwitz)

Abkürzung
Münz10DMBek 1992
Ausfertigungsdatum
4. Juni 1992
Paragrafen
2
(XXXX)

(1) Auf Grund des § 6 des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 690-1, veröffentlichten bereinigten Fassung hat die Bundesregierung beschlossen, zum 125. Geburtstag von Käthe Kollwitz eine Bundesmünze (Gedenkmünze) im Nennwert von 10 Deutschen Mark prägen zu lassen. Die Auflage der Münze beträgt 8,45 Millionen Stück. Die Prägung erfolgt in der Staatlichen Münze Karlsruhe.

(2) Die Münze wird ab 3. Juli 1992 in den Verkehr gebracht.

(3) Die Münze besteht aus einer Legierung von 625 Tausendteilen Silber und 375 Tausendteilen Kupfer. Sie hat einen Durchmesser von 32,5 Millimetern und ein Gewicht von 15,5 Gramm.

(4) Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden glatten Randstab umgeben.

"KÄTHE KOLLWITZ* 1867 . 1945 +".(5) Die Bildseite zeigt ein Selbstportrait von Käthe Kollwitz am Zeichenbrett aus einer Kohlezeichnung der Künstlerin von 1933. Die Umschrift lautet:

10 DEUTSCHE MARK"."BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND(6) Die Wertseite trägt einen Adler, die Jahreszahl 1992, das Münzzeichen "G" der Staatlichen Münze Karlsruhe und die Umschrift:

(7) Die Jahreszahl "1992" und das Münzzeichen "G" sind Teil der Umschrift. Das Münzzeichen befindet sich zwischen der Zahl 10 und der Adlerabbildung.

"ICH WILL WIRKEN IN DIESER ZEIT".(8) Der glatte Münzrand enthält in vertiefter Prägung die Inschrift:

(9) Zwischen Ende und Anfang der Randschrift befinden sich drei fünfzackige Sterne.

Der Bundesminister der Finanzen(10) Der Entwurf der Münze stammt von Reinhart Heinsdorff, Friedberg-Ottmaring.

(XXXX)Abbildung der Münze

(Fundstelle: BGBl. I 1992, 1028)

2 Paragrafen

Dieses Gesetz zitieren

Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 10 Deutschen Mark (Gedenkmünze 125. Geburtstag von Käthe Kollwitz) (gesetze-im-internet.de). Abgerufen über LawPlayer, https://lawplayer.com/de/act/gii-m_nz10dmbek_1992

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