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Verordnung

Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 10 Deutschen Mark (Gedenkmünze 1000 Jahre Potsdam)

Abkürzung
Münz10DMBek 1993-05
Ausfertigungsdatum
19. April 1993
Paragrafen
2
(XXXX)

993 - 1993"."1000 JAHRE POTSDAM10 DEUTSCHE MARK"."BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLANDAuf Grund des § 6 des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 690-1, veröffentlichten bereinigten Fassung hat die Bundesregierung beschlossen, aus Anlaß der 1000-Jahr-Feier der Stadt Potsdam eine Bundesmünze (Gedenkmünze) im Nennwert von 10 Deutschen Mark prägen zu lassen. Die Auflage der Münze beträgt 7,95 Millionen Stück. Die Prägung erfolgt in der Staatlichen Münze Stuttgart.Die Münze wird ab 16. Juni 1993 in den Verkehr gebracht.Die Münze besteht aus einer Legierung von 625 Tausendteilen Silber und 375 Tausendteilen Kupfer. Sie hat einen Durchmesser von 32,5 Millimetern und ein Gewicht von 15,5 Gramm.Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden glatten Randstab umgeben.Die Bildseite zeigt die geschichtliche Entwicklung der Stadt Potsdam bis zur Gegenwart durch Architekturzitate. Die Umschrift lautet:Die Wertseite trägt einen Adler, die Jahreszahl "1993", das Münzzeichen "F" der Staatlichen Münze Stuttgart und die Umschrift:Die Jahreszahl "1993" und das Münzzeichen "F" befinden sich im Feld zwischen Adlerfängen und Umschrift.Der glatte Münzrand enthält in vertiefter Prägung die Inschrift:"DAS GANZE EILAND MUSS EIN PARADIES WERDEN".Zwischen Ende und Anfang der Randschrift ist ein fünfzackiger Stern eingeprägt.Der Entwurf der Münze stammt von Erich Ott, München.

(XXXX)Abbildung der Münze

(Fundstelle: BGBl. I 1993, 678)

2 Paragrafen

Dieses Gesetz zitieren

Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 10 Deutschen Mark (Gedenkmünze 1000 Jahre Potsdam) (gesetze-im-internet.de). Abgerufen über LawPlayer, https://lawplayer.com/de/act/gii-m_nz10dmbek_1993-05

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