法律人 LawPlayer logo

資料由法律人 LawPlayer整理提供·Deutsches Bundesrecht / LawPlayer, aufbereitet aus gesetze-im-internet.de

Verordnung

Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 10 Deutschen Mark (Gedenkmünze 150. Geburtstag von Robert Koch)

Abkürzung
Münz10DMBek 1993-09
Ausfertigungsdatum
3. September 1993
Paragrafen
2
(XXXX)

"ROBERT KOCH * 1843 + 1910".10 DEUTSCHE MARK"."BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND"MITBEGRUENDER DER BAKTERIOLOGIE".Auf Grund des § 6 des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 690-1, veröffentlichten bereinigten Fassung hat die Bundesregierung beschlossen, zum 150. Geburtstag von Robert Koch eine Bundesmünze (Gedenkmünze) im Nennwert von 10 Deutschen Mark prägen zu lassen. Die Auflage der Münze beträgt 7,45 Millionen Stück. Die Prägung erfolgt in der Hamburgischen Münze.Die Münze wird ab 9. Februar 1994 in den Verkehr gebracht.Die Münze besteht aus einer Legierung von 625 Tausendteilen Silber und 375 Tausendteilen Kupfer. Sie hat einen Durchmesser von 32,5 Millimetern und ein Gewicht von 15,5 Gramm.Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden glatten Randstab umgeben.Die Bildseite zeigt das Portrait Robert Kochs in der für sein Schaffen entscheidenden Lebensphase. Die Umschrift lautet:Die Wertseite trägt einen Adler, die Jahreszahl 1993, das Münzzeichen "J" der Hamburgischen Münze und die Umschrift:Die Jahreszahl 1993 und das Münzzeichen "J" sind Teil der Umschrift.Der glatte Münzrand enthält in vertiefter Prägung die Inschrift:Zwischen Ende und Anfang der Randschrift befindet sich ein zweifaches Eichenblatt nebst zwei Eicheln.Der Entwurf der Münze stammt von Hubert Klinkel, Würzburg.

(XXXX)

(Fundstelle: BGBl. I 1994, 88)

2 Paragrafen

Dieses Gesetz zitieren

Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 10 Deutschen Mark (Gedenkmünze 150. Geburtstag von Robert Koch) (gesetze-im-internet.de). Abgerufen über LawPlayer, https://lawplayer.com/de/act/gii-m_nz10dmbek_1993-09

German federal statutes and regulations published by the Federal Ministry of Justice at gesetze-im-internet.de are official works in the public domain under § 5 Abs. 1 UrhG.

DE-AmtlichesWerk-PublicDomain

本頁資料來源:gesetze-im-internet.de (BMJ)·整理提供:法律人 LawPlayer· lawplayer.com