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Verordnung

Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 10 Deutschen Mark (Gedenkmünze zum 500. Geburtstag des Reformators Philipp Melanchthon)

Abkürzung
Münz10DMBek 1997-02
Ausfertigungsdatum
4. Februar 1997
Paragrafen
2
(XXXX)

"PHILIPP MELANCHTHON * 1497 + 1560".10 DEUTSCHE MARK"."BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND"ZUM GESPRAECH GEBOREN".Auf Grund des § 6 des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 690-1, veröffentlichten bereinigten Fassung hat die Bundesregierung beschlossen, zum 500. Geburtstag des Reformators Philipp Melanchthon eine Bundesmünze (Gedenkmünze) im Nennwert von 10 Deutschen Mark prägen zu lassen. Die Auflage der Münze beträgt maximal 4,0 Millionen Stück. Die Prägung erfolgt in der Hamburgischen Münze.Die Münze wird ab 13. Februar 1997 in den Verkehr gebracht.Die Münze besteht aus einer Legierung von 625 Tausendteilen Silber und 375 Tausendteilen Kupfer. Sie hat einen Durchmesser von 32,5 Millimetern und ein Gewicht von 15,5 Gramm.Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden glatten Randstab umgeben.Die Bildseite zeigt den Reformator und Humanisten Philipp Melanchthon, wie ihn Albrecht Dürer 1526 in Nürnberg gesehen hat. Die Umschrift lautet:Die Wertseite trägt einen Adler, die Jahreszahl 1997, das Münzzeichen "J" der Hamburgischen Münze und die Umschrift:Der glatte Münzrand enthält in vertiefter Prägung die Inschrift:Der Entwurf der Münze stammt von Hubert Klinkel, Würzburg.

Der Bundesminister der Finanzen

(XXXX)

(Fundstelle: BGBl. I 1997, 175)

2 Paragrafen

Dieses Gesetz zitieren

Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 10 Deutschen Mark (Gedenkmünze zum 500. Geburtstag des Reformators Philipp Melanchthon) (gesetze-im-internet.de). Abgerufen über LawPlayer, https://lawplayer.com/de/act/gii-m_nz10dmbek_1997-02

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