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Verordnung

Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 10 Deutschen Mark (Gedenkmünze "750 Jahre Katharinenkloster - 50 Jahre Meeresmuseum Stralsund")

Abkürzung
Münz10DMBek 2001-04
Ausfertigungsdatum
27. April 2001
Paragrafen
1
(XXXX)

10 DEUTSCHE MARK"."BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND"A", "D", "F", "G" und "J"."OHNE WASSER KEIN LEBEN".Auf Grund des § 6 des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 690-1, veröffentlichten bereinigten Fassung hat die Bundesregierung beschlossen, zum Thema "750 Jahre Katharinenkloster - 50 Jahre Meeresmuseum Stralsund" eine Bundesmünze (Gedenkmünze) im Nennwert von 10 Deutschen Mark prägen zu lassen.Die Auflage der Münze beträgt 3,3 Millionen Stück, darunter 0,8 Millionen Stück in Spiegelglanz. Die Prägung in Normalausführung erfolgt durch die Staatliche Münze Berlin. Die Herstellung in Spiegelglanz wird von allen fünf deutschen Münzämtern zu gleichen Teilen realisiert.Die Münze wird ab dem 13. Juni 2001 in den Verkehr gebracht. Sie besteht aus einer Legierung von 925 Tausendteilen Silber und 75 Tausendteilen Kupfer, hat einen Durchmesser von 32,5 Millimetern und eine Masse (Gewicht) von 15,5 Gramm. Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden, glatten Randstab umgeben.Die Bildseite zeigt in der oberen Hälfte die Nordansicht der mittelalterlichen Klosteranlage, in der unteren, getrennt durch eine zweizeilige Beschriftung mit dem Münztitel, das wichtigste Exponat des Meeresmuseums, einen 1825 an der Westküste Rügens gestrandeten Finnwal.Die Wertseite zeigt einen Bundesadler, das Münzzeichen "A" der Staatlichen Münze Berlin, die Jahreszahl "2001" und die UmschriftBei den Münzen in der Qualität Spiegelglanz erscheinen die MünzzeichenDer glatte Münzrand enthält in vertiefter Prägung die Inschrift:Der Entwurf der Münze stammt von Herrn Dietrich Dorfstecher, Berlin.

Der Bundesminister der Finanzen

(Inhalt: nicht darstellbare Abbildung der Münze,Fundstelle: BGBl. I 2001, 858)

1 Paragrafen

Dieses Gesetz zitieren

Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 10 Deutschen Mark (Gedenkmünze "750 Jahre Katharinenkloster - 50 Jahre Meeresmuseum Stralsund") (gesetze-im-internet.de). Abgerufen über LawPlayer, https://lawplayer.com/de/act/gii-m_nz10dmbek_2001-04

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