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Verordnung

Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 10 Euro (Gedenkmünze "Nationalpark Bayerischer Wald")

Abkürzung
Münz10EuroBek 2005
Ausfertigungsdatum
21. Januar 2005
Paragrafen
3
(XXXX)

Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, eine deutsche Euro-Gedenkmünze "Nationalpark Bayerischer Wald" im Nennwert von 10 Euro prägen zu lassen.

Die Auflage der Münze beträgt 2 100 000 Stück, darunter 300 000 Stück in Spiegelglanzausführung. Die Prägung erfolgt durch das Bayerische Hauptmünzamt, München. Die Münze wird ab dem 7. April 2005 in den Verkehr gebracht. Sie besteht aus eine Legierung von 925 Tausendteilen Silber und 75 Tausendteilen Kupfer, hat einen Durchmesser von 32,5 Millimetern und eine Masse von 18 Gramm. Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden, glatten Rand umgeben. Die Bildseite zeigt eine Baumscheibe, in welche die Flächenumrisse des Nationalparks mit seinen wesentlichen Landschaftselementen integriert sind.

Die Wertseite zeigt einen Adler, den Schriftzug "BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND", die zwölf Europasterne, die Wertziffer mit der Euro-Bezeichnung sowie die Jahreszahl "2005" und das Münzzeichen "D" des Bayerischen Hauptmünzamtes, München.

Der glatte Münzrand enthält in vertiefter Prägung die Inschrift: "GRENZENLOSE WALDWILDNIS". Der Entwurf der Münze stammt von Herrn Bodo Broschat, Berlin.

Anlagen & Schlussformeln

Schlussformel

Der Bundesminister der Finanzen

(XXXX)

(Fundstelle: BGBl. I 2005, 197)

3 Paragrafen

Dieses Gesetz zitieren

Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 10 Euro (Gedenkmünze "Nationalpark Bayerischer Wald") (gesetze-im-internet.de). Abgerufen über LawPlayer, https://lawplayer.com/de/act/gii-m_nz10eurobek_2005

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