"MAGADOBURG 805 - MAGDEBURG 2005".Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, zur Würdigung des 1200-jährigen Jubiläums der Stadt Magdeburg eine deutsche Euro-Gedenkmünze im Nennwert von 10 Euro prägen zu lassen.Die Auflage der Münze beträgt 2.100.000 Stück, darunter 300.000 Stück in Spiegelglanzausführung. Die Prägung erfolgt durch die Staatliche Münze Berlin. Die Münze wird ab dem 8. September 2005 in den Verkehr gebracht. Sie besteht aus einer Legierung von 925 Tausendteilen Silber und 75 Tausendteilen Kupfer, hat einen Durchmesser von 32,5 Millimetern und eine Masse von 18 Gramm. Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden, glatten Randstab umgeben.Die Bildseite zeigt den Magdeburger Dom, der durch die hervorragende künstlerische Umsetzung mit seiner realen Bedeutung und seinem Wert als Sinnbild der Stadt korrespondiert. Er wird umrahmt von Symbolen für die bestimmenden Traditionen, Brüche und Neuanfänge der Geschichte Magdeburgs.Die Wertseite nimmt mit der Anordnung von Adler, Schrift und Europa-Sternen die harmonische Gestaltung der Bildseite hervorragend auf. Sie zeigt ferner die Wertziffer und Wertbezeichnung, die Jahreszahl 2005 sowie das Prägezeichen "A" der Staatlichen Münze Berlin.Der glatte Münzrand enthält in vertiefter Prägung die Inschrift:Der Entwurf der Münze stammt von Herrn Heinz Hoyer, Berlin.
資料由法律人 LawPlayer整理提供·Deutsches Bundesrecht / LawPlayer, aufbereitet aus gesetze-im-internet.de
Verordnung
Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 10 Euro (Gedenkmünze "1.200 Jahre Magdeburg")
Abkürzung
Münz10EuroBek 2005-07
Ausfertigungsdatum
19. Juli 2005
Paragrafen
3
(XXXX)
Anlagen & Schlussformeln
Schlussformel
Der Bundesminister der Finanzen
(XXXX)
(Fundstelle: BGBl. I 2005, 2299)
3 Paragrafen
Dieses Gesetz zitieren
Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 10 Euro (Gedenkmünze "1.200 Jahre Magdeburg") (gesetze-im-internet.de). Abgerufen über LawPlayer, https://lawplayer.com/de/act/gii-m_nz10eurobek_2005-07
German federal statutes and regulations published by the Federal Ministry of Justice at gesetze-im-internet.de are official works in the public domain under § 5 Abs. 1 UrhG.
本頁資料來源:gesetze-im-internet.de (BMJ)·整理提供:法律人 LawPlayer· lawplayer.com