法律人 LawPlayer logo

資料由法律人 LawPlayer整理提供·Deutsches Bundesrecht / LawPlayer, aufbereitet aus gesetze-im-internet.de

Verordnung

Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 10 Euro (Gedenkmünze „IAAF Leichtathletik WM Berlin 2009“)

Abkürzung
Münz10EuroBek 2009-03-04
Ausfertigungsdatum
4. März 2009
Paragrafen
3
(XXXX)

Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, aus Anlass der IAAF Leichtathletik Weltmeisterschaften 2009 in Berlin eine deutsche Euro-Gedenkmünze im Nennwert von 10 Euro prägen zu lassen. Die Auflage der Münze beträgt 1 890 000 Stück, darunter maximal 200 000 Stück in Spiegelglanzausführung. Die Prägung erfolgt durch die fünf staatlichen deutschen Münzstätten in Berlin, München, Stuttgart, Karlsruhe und Hamburg.Die Münze wird ab dem 9. April 2009 in den Verkehr gebracht. Sie besteht aus einer Legierung von 925 Tausendteilen Silber und 75 Tausendteilen Kupfer, hat einen Durchmesser von 32,5 Millimetern und eine Masse von 18 Gramm. Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden, glatten Randstab umgeben.Die Bildseite der Münze zeigt eine gelungene Komposition aus der Speerwerferin im Mittelpunkt, dem Hintergrund des dynamischen Stadionschwunges und der Umschrift.Die Wertseite zeigt einen Adler, den Schriftzug „BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND“, die Wertziffer und Wertbezeichnung sowie die Jahreszahl 2009 und die zwölf Europasterne.Der glatte Münzrand enthält in vertiefter Prägung die Inschrift:„SPORT BEWEGT DIE WELT“sowie die Prägezeichen „A D F G J“ der deutschen Prägestätten.Der Entwurf stammt von Herrn Bodo Broschat, Berlin.

Anlagen & Schlussformeln

Schlussformel

Der Bundesminister der Finanzen

(XXXX)

(Fundstelle: BGBl. I 2009, 460)

3 Paragrafen

Dieses Gesetz zitieren

Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 10 Euro (Gedenkmünze „IAAF Leichtathletik WM Berlin 2009“) (gesetze-im-internet.de). Abgerufen über LawPlayer, https://lawplayer.com/de/act/gii-m_nz10eurobek_2009-03-04

German federal statutes and regulations published by the Federal Ministry of Justice at gesetze-im-internet.de are official works in the public domain under § 5 Abs. 1 UrhG.

DE-AmtlichesWerk-PublicDomain

本頁資料來源:gesetze-im-internet.de (BMJ)·整理提供:法律人 LawPlayer· lawplayer.com