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Verordnung

Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 10 Euro (Gedenkmünze „300. Geburtstag Friedrich II.“)

Abkürzung
Münz10EuroBek 2011-12-13
Ausfertigungsdatum
13. Dezember 2011
Paragrafen
3
(XXXX)

Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2404) hat die Bundesregierung beschlossen, zum Thema „300. Geburtstag Friedrich II.“ eine deutsche Euro-Gedenkmünze im Nennwert von 10 Euro prägen zu lassen.

Die Auflage der Münze beträgt ca. 2 000 000 Stück, davon ca. 300 000 Stück in der Spiegelglanzqualität. Die Prägung erfolgt durch die Staatliche Münze Berlin.

Die Münze wird ab dem 9. Februar 2012 in den Verkehr gebracht. Die 10-Euro-Gedenkmünze in der Stempelglanzqualität besteht aus einer Kupfer-Nickel-Legierung (CuNi25), hat einen Durchmesser von 32,5 Millimetern und eine Masse von 14 Gramm. Die Spiegelglanzmünze besteht aus einer Legierung von 625 Tausendteilen Silber und 375 Tausendteilen Kupfer, hat einen Durchmesser von 32,5 Millimetern und ein Gewicht von 16 Gramm. Die Spiegelglanzmünze ist durch den Prägeaufdruck „SILBER 625“ gekennzeichnet. Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden, glatten Randstab umgeben.

46-jährigenDie Bildseite der Münze zeigt das Porträt desFriedrichs des Großen, das mit einem programmatischen Zitat des Königs sowie einer Umschrift anlässlich des Jubiläums umrahmt ist.

Die Wertseite zeigt einen Adler, die Umschrift „BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND 2012“ mit den zwölf Europasternen und der Wertbezeichnung „10 Euro“ sowie dem Münzzeichen „A“ der Staatlichen Münze Berlin. Auf der Wertseite der Münze in Spiegelglanzqualität ist zusätzlich die Angabe „SILBER 625“ aufgeprägt.

Der glatte Münzrand enthält in vertiefter Prägung die Inschrift:

„*MICH MEINEN MITBÜRGERN NÜTZLICH ERWEISEN*“.

Der Entwurf der Münze stammt von dem Künstler Erich Ott aus München.

Anlagen & Schlussformeln

Schlussformel

Der Bundesminister der Finanzen

(XXXX)

(weggefallen)

3 Paragrafen

Dieses Gesetz zitieren

Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 10 Euro (Gedenkmünze „300. Geburtstag Friedrich II.“) (gesetze-im-internet.de). Abgerufen über LawPlayer, https://lawplayer.com/de/act/gii-m_nz10eurobek_2011-12-13

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